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Schriftliche Frage 111 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche (technischen, juristischen oder sonstigen, bitte ausführen) Gründe hat die im Referentenentwurf für die „Neue Grundsicherung“ vorgese…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 111 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Welche (technischen, juristischen oder sonstigen, bitte ausführen) Gründe hat die im Referentenentwurf für die „Neue Grundsicherung“ vorgese… Frage 111 (Cansin Köktürk, Die Linke): Welche (technischen, juristischen oder sonstigen, bitte ausführen) Gründe hat die im Referentenentwurf für die „Neue Grundsicherung“ vorgesehene Anordnung an Jobcenter, im Falle des Entfalls des SGB-II-Leistungsanspruchs in Höhe des Regelbedarfs nach § 31a Absatz 7 oder des Entzuges des Leistungsanspruches nach § 32a Absatz 1 für die Dauer des Entfalls oder Entzuges ein „Grundsicherungsgeld in Höhe von monatlich 1 Euro“ zu bewilligen (vgl. Referentenentwurf S. 17, www.b mas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Refe rentenentwuerfe/13-gesetz-zur-aenderung-sbb-ii-u nd-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile &v=1), und sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen in der „neuen Grundsicherung“ mit lediglich 1 Euro im Monat ihr Existenzminimum absichern, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 4. Dezember 2025: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8./9. Oktober 2025 zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zügig umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierfür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, dem die konkreten Inhalte entnommen werden können (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-g esetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetz e.html). Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung.

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