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Schriftliche Frage 163 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Alleen für die Biodiversität in Deutschland, und welche Rolle werden Maßnahmen zum Erhalt…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 163 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Alleen für die Biodiversität in Deutschland, und welche Rolle werden Maßnahmen zum Erhalt… Frage 163 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Alleen für die Biodiversität in Deutschland, und welche Rolle werden Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Neupflanzungen von Alleen im Nationalen Wiederherstellungsplan spielen, der aktuell in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) erarbeitet wird (www.bundesumweltministerium.de/the men/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosyste men/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-de r-natur/nationaler-wiederherstellungsplan-fuer-di e-natur-in-deutschland)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 6. November 2025: Alleen haben eine große Bedeutung für die Biodiversität in Deutschland. Sie vernetzen Lebensräume, dienen Tieren als Nist- und Rastplätze sowie Nahrungsquelle, dämmen den Straßenlärm, dienen der natürlichen Luftfilterung und bieten Schatten. Maßnahmen zur Erhaltung sowie Pflanzungen von Alleebäumen können als Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Lebensräumen und somit zu den Zielen von Artikel 4 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) d. h. zur Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen beitragen. Ebenso können sie für die Erhaltung und Erhöhung der Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemgebieten von Bedeutung sein und somit auf die Ziele von Artikel 8 W-VO, der Wiederherstellung städtischer Ökosysteme, einzahlen. Zusätzliche Neupflanzungen von Alleen oder Alleebäumen können überdies einen Beitrag zu Artikel 13 W-VO, der Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen, leisten. Hierfür müssen sie den in Artikel 13 Absatz 2 W-VO beschriebenen ökologischen Grundsätzen entsprechen.

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