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Schriftliche Frage 93 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (www.bundesumweltministerium.de/t heme…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 93 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (www.bundesumweltministerium.de/t heme… Frage 93 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (www.bundesumweltministerium.de/t hemen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosy stemen/die-eu-verordnung-zurwiederherstellungder-natur/nationaler-wiederherstellungsplanfuerdie-natur-in-deutschland) für Artikel 13 der EU- Wiederherstellungsverordnung bislang lediglich rund 16 Millionen zusätzliche Bäume vorgesehen sind – etwa 0,5 Prozent des EU-Ziels von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030 – und welche Maßnahmen ergreift sie, um den deutschen Beitrag zu erhöhen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 26. Juni 2026: Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) benennt in Artikel 13 W-VO das Ziel, dass unionsweit bis zum Jahr 2030 mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Dieses Ziel wurde politisch bereits mit der EU-Biodiversitätsstrategie gesetzt und auch in der EU- Waldstrategie aufgegriffen. Artikel 13 W-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei der Festlegung und Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erfüllung der in Artikel 4 sowie in den Artikeln 8 bis 12 W-VO genannten Ziele und Verpflichtungen auch darauf abzuzielen, einen Beitrag zu dem unionsweiten Ziel von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen zu leisten. Insbesondere Maßnahmen der Erstaufforstung (Waldneuanlage), aber auch Neupflanzungen von Alleebäumen können einen Beitrag zu diesem Ziel leisten. Dieser Beitrag muss nicht abschließend den Gesamtbeitrag des Mitgliedstaats zum Unionsziel abbilden. Aufgrund der unvollständigen Datenlage wird im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) nur ein Teil des Beitrags angegeben, mit dem Deutschland dazu beiträgt, das EU-weite Ziel der Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen zu erreichen. Der im NWP angegebene Teilbeitrag weist daher nicht den eigentlichen Beitrag Deutschlands zum Ziel aus. Die im NWP aufgeführten Meldungen erfassen nicht sämtliche in Deutschland zusätzlich gepflanzten Bäume. Zudem wird privaten Initiativen (beispielsweise von Naturschutzverbänden oder Naturschutzstiftungen) und Kommunen empfohlen, eigene Pflanzungen freiwillig unter „Map-my-Tree“ (https://mapmytree.eea.eur opa.eu/) zu registrieren.

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