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Folgen der Klimakrise in Deutschland - Auswirkungen des Hitzesommers (Antwort zu Drs. 21/7915)

dip / drucksache 29.09.2026 · WP 21 · 21/8259 · Antwort · Original ↗

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Folgen der Klimakrise in Deutschland - Auswirkungen des Hitzesommers (Antwort zu Drs. 21/7915) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8259 21. Wahlperiode 29.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider, Lisa Badum, Johannes Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7915 – Folgen der Klimakrise in Deutschland – Auswirkungen des Hitzesommers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Extreme Hitzeperioden gehören mittlerweile zu den gravierendsten Folgen der Klimakrise in Deutschland. Sie gefährden die Gesundheit insbesondere älterer Menschen, chronisch Kranker, Pflegebedürftiger, Menschen ohne festen Wohnsitz, Schwangerer, von Säuglingen sowie von Menschen, die im Freien oder unter schlechten Arbeitsbedingungen tätig sind. Des Weiteren treiben die anhaltenden Trockenperioden die Wasserverfügbarkeit an ihre Grenzen, sodass z. B. bereits in Oberbayern Trinkwasser per Tanklaster geliefert werden musste (www.br.de/nachrichten/bayern/trockenheit-laster-liefern- bayerischengemeinden-trinkwasser,VRR8BlQ). Zugleich verursachen Hitzewellen zunehmend erhebliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur: Straßenbeläge verformen sich, Gleise verwerfen sich, Stromnetze werden überlastet, Brücken und Betonbauwerke leiden unter thermischer Belastung, und Binnenschifffahrt sowie Kühlwasserversorgung von Kraftwerken sind durch Niedrigwasser und hohe Wassertemperaturen beeinträchtigt. Auch volkswirtschaftlich schlagen Hitzeperioden zu Buche, durch Produktivitätsausfälle, Schäden am Waldbestand, Ernteschäden in der Landwirtschaft, Notschlachtungen in der Nutztierhaltung, Instandsetzungskosten an Infrastruktur sowie steigende Gesundheits- und Pflegekosten. Eine Greenpeace-Analyse beziffert die volkswirtschaftlichen Schäden auf des Hitzesommers 2026 auf 36 bis 42 Mrd. Euro (www.gree npeace.de/klimaschutz/klimakrise/kosten-der-hitze-so-teuer-war-der-extremso mmer-2026). Trotz dieser wachsenden Bedrohung fehlt es in Deutschland bislang an einem kohärenten, verbindlichen und ausreichend finanzierten Hitzeschutzplan. Zwar hat die Bundesregierung einen solchen Plan angekündigt und einzelne Bundesländer sowie Kommunen haben eigene Konzepte, wie Hitzeaktionspläne und Klimaanpassungsstrategien, entwickelt, doch bleibt unklar, welche gesundheitlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden durch Hitzeperioden in Deutschland bereits entstanden sind und in welchem Umfang künftige Schäden durch unzureichende Prävention, fehlende Frühwarnsysteme, nicht klimaresiliente Infrastruktur oder mangelnden Schutz vulnerabler Gruppen drohen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Hitzetage (Tage mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 °C) in den Jahren 2000 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln, keine bundesweiten Durchschnittswerte angeben)? H am - bu rg B er - lin T hü - ri nge n B ad en - W ür tte m - be rg M ec kl en - bu rg - Vo rp om - m er n Sc hl es - w ig - H ol - st ei n H es - se n Sa ar - la nd B re - m en Sa ch - se n Sa ch - se n- A nha lt B ra nde nbu rg R he in - la nd - Pf al z N or drh ei n- W es tfa le n B ay - er n N ie - de rsa ch - se n 20 00 5 10 4 4 4 3 4 2 3 9 7 9 3 4 5 4 20 01 3 10 6 8 4 2 8 9 3 6 9 9 9 6 7 5 20 02 5 7 5 5 5 3 5 5 6 6 7 7 5 6 6 6 20 03 10 18 18 24 7 5 19 22 9 18 22 18 20 15 22 13 20 04 3 5 1 6 1 1 5 7 4 2 4 4 6 4 3 4 20 05 3 7 5 9 3 1 8 13 2 5 9 7 10 5 7 5 20 06 11 22 12 13 9 6 13 17 10 16 19 22 15 13 11 12 20 07 2 9 3 4 2 1 3 3 4 6 7 8 4 4 4 4 20 08 9 15 8 5 5 3 6 4 7 8 12 13 4 4 6 7 20 09 2 7 2 6 2 1 4 6 3 3 5 6 5 4 3 4 20 10 10 15 9 10 9 7 10 10 11 10 11 13 11 11 10 10 20 11 1 6 3 7 1 0 3 4 2 3 4 5 4 3 5 2 20 12 3 11 7 10 3 1 7 8 4 9 9 11 7 5 9 4 20 13 7 10 11 12 5 2 10 11 5 10 12 10 10 9 13 8 20 14 3 13 5 6 2 1 5 6 2 7 9 11 6 4 6 3 20 15 8 21 18 23 6 3 19 22 5 21 17 19 18 12 24 9 20 16 5 12 10 9 5 2 10 11 7 8 15 11 10 10 7 8 20 17 0 6 4 11 0 0 7 12 1 7 6 5 10 5 9 2 20 18 19 31 19 18 14 10 22 17 17 25 29 28 17 16 16 18 20 19 13 26 15 16 12 6 16 20 14 19 22 25 17 15 14 15 20 20 13 17 9 11 8 7 11 17 10 11 15 16 14 12 8 10 20 21 4 12 3 4 4 1 4 4 2 4 6 9 4 3 4 3 20 22 11 20 14 19 11 6 19 26 13 15 21 19 20 17 15 15 20 23 7 13 8 17 4 1 9 13 6 12 11 13 10 8 14 6 20 24 6 20 12 13 8 3 10 12 6 19 18 19 10 8 12 7 20 25 6 10 10 15 5 3 12 15 6 11 12 10 13 9 13 6 20 26 13 19 20 39 8 7 30 44 13 19 21 18 35 22 29 15 Ta be lle 1 : H ei ße T ag e 1. Ja nu ar 2 00 0 bi s e in sc hl ie ßl ic h 9. S ep te m be r 2 02 6 Die Datengrundlage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) lässt bisher keine Auswertungen auf Landkreisebene zu. Stattdessen werden als höchste räumliche Auflösung vom DWD Auswertung für „klimatische Naturräume“ (KliNats) erstellt: www.dwd.de/DE/leistungen/klimaprojektionsdaten/pdf/naturraeum e.pdf. Im Jahr 2026 wurden in 89 der 148 KliNats neue Rekorde der Anzahl heißer Tage erreicht.  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Informationen zu hitzebedingten Gefahren durch welche Bundesbehörde an welche Landes- und Kommunalbehörden weitergegeben? Der DWD informiert Bund, Länder, Kommunen sowie die Öffentlichkeit fortlaufend in Form der Wettervorhersagen und erstellt im Fall von zu erwartender Hitze täglich spezielle Hitzevorhersagen und -warnungen auf Landkreisebene. Diese bestehen aus tagesspezifischen Hitzevorabinformationen mit einem Vorlauf von bis zu einer Woche („Wochentrend“) und aus Hitzewarnungen für den aktuellen und den Folgetag. Der DWD verbreitet Hitzevorhersagen und -warnungen über verschiedene Informationskanäle (Internet: www.dwd.de, www.hitzewarnungen.de, www.natur gefahrenportal.de; WarnWetter-App; E-Mail-Newsletter; Warnvideos auf dem DWD-YouTubeKanal). Über diese Kanäle haben alle Landes- und Kommunalbehörden die Möglichkeit, sich über Hitzevorhersagen und -warnungen des DWD zu informieren. Die Zusendung der Hitze-Newsletter via E-Mail erfolgt automatisch an alle angemeldeten Nutzenden.  3. Welchen Koordinierungsmechanismus gibt es für die strukturierte Absprache zwischen Bundes- und Landesbehörden und den Kommunen zum Hitzeschutz? Der Schutz der Gesundheit vor Hitze wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens. Daher steht die Bundesregierung mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteuren im Austausch. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) organisieren gemeinsam jährlich den Behördendialog „Gesundheit im Klimawandel“. Dieses Format dient insbesondere dazu, sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder über aktuelle Erfahrungen, Aktivitäten und Entwicklungen beim Schutz der Gesundheit vor Hitze auszutauschen und damit auch gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln.  4. Warum wurde bislang von der Einrichtung eines Hitzegipfels abgesehen? Die Ressorts der Bundesregierung stehen zum Schutz vor Hitze in einem kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch. Dies betrifft insbesondere die thematischen Schnittstellen umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie Stadtentwicklung und Bauwesen. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung fortlaufend, sobald weitere Veranstaltungen geplant sind.  5. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über verbindlich implementierte und ausfinanzierte Hitzeaktionspläne? Die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze liegt bei den Ländern und ihren Kommunen, da Hitzewellen sich regional unterschiedlich auswirken und sich daher Maßnahmen und Pläne zum Schutz vor Hitze an den lokalen Gegebenheiten orientieren müssen. Zahlreiche Kommunen haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Vorbereitung von Maßnahmen im akuten Hitzefall wie auch mit mittel- und langfristigen Maßnahmen zum Schutz vor Hitze befasst und entsprechende Pläne erstellt. Nicht alle Kommunen, die umfassende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei Hitze etablieren, benennen diese als Hitzeaktionsplan. Dies erschwert die Bezifferung der Anzahl von Kommunen mit Hitzeaktionsplänen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass Hitzeaktionspläne auch als unveröffentlichte, verwaltungsinterne Dokumente angelegt werden können. Da es zudem keine Berichtspflichten gibt, hat die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick darüber, wie viele Kommunen Hitzeaktionspläne haben und wie diese ausfinanziert sind.  6. Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aus denen Landkreise und kreisfreie Städte bislang keinen Hitzeaktionsplan implementiert haben, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Umsetzungshemmnisse abzubauen? Zu den Gründen liegen der Bundesregierung keine empirisch belastbaren Erkenntnisse vor. Im Rahmen von Forschungsvorhaben wurde von kommunalen Vertretern u. a. fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, unklare Zuständigkeiten, geringe politische Priorisierung, fehlende Expertise vor Ort und eine fehlende rechtliche Verbindlichkeit genannt. Zur Unterstützung der Länder und Kommunen hat das BMUKN bereits im Jahr 2017 Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit herausgegeben (www.bundesumweltmini sterium.de/WS4443), die auch die Synergien mit dem Schutz vor UV-Belastung adressieren (z. B. Schattenplätze). Sie wurden gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet. Die Empfehlungen dienen den kommunalen Behörden dazu, regional bzw. lokal angepasste Aktionspläne zu entwickeln. Zudem wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) im Forschungsvorhaben „Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ eine Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen entwickelt (www.hs-fulda.de/fileadmin/user_upload/FB_Pflege_und_Gesundheit/Forschu ng___Entwicklung/Klimawandel_Gesundheit/2026_Arbeitshilfe_UEberarbeitu ng_final.pdf). Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das BMG auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Die Initiative des BMG dient daher als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils konkrete und passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort zu ergreifen. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) bereits im September 2020 beschlossen hat, eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben. Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das vom BMG geförderte Portal „Hitzeservice.de“ bieten regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen zum Schutz vor Hitze an. Die auf Dialog ausgerichteten Formate sollen den Wissenstransfer befördern, um Kommunen bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen und dem Erstellen von Hitzeaktionsplänen unterstützen. Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Gesundheitsreferate und Gesundheitsämter sowie an Personen, die im Bereich Klimaanpassung, Stadtplanung und Katastrophenschutz tätig sind. Zudem besteht im Auftrag des BMUKN mit dem Zentrum Klimaanpassung (ZKA) für die Kommunen ein zentraler Ansprechpartner für passgenaue Beratung, Information, Fortbildung und Vernetzung in allen Fragen der Anpassung an den Klimawandel (www.zentrum-klimaanpassung.de). Weitere Unterstützung beim Schutz vor Hitze bieten der Hitzeknigge und die „Tatenbank“ des UBA (www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/der-hitzek nigge www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassun g/anpassung-an-den-klimawandel/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank) sowie die Ratgeber des Bundesumweltministeriums (www.bundesumweltministeriu m.de/WS553). Mit der Förderung von Klimaanpassungsmanager*innen und -managern, die in Kommunen nachhaltige Anpassungskonzepte erstellen und umsetzen, unterstützt das BMUKN die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse auch vor Ort.  7. Welchen Stand hat die Erarbeitung des angekündigten nationalen Hitzeschutzplans, bis wann soll der Plan dem Kabinett bzw. dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden, und in welcher Höhe sollen für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden (bitte nach Einzelplan, Kapitel, Titel (inklusive Titelnummer) sowie Betrag (Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen) aufschlüsseln? Das weitere Vorgehen dazu ist derzeit Gegenstand interner Abstimmungen.  8. Wieso wird die Notlage Hitzewelle anders behandelt als andere Natur- und Extremwetterereignisse, und plant die Bundesregierung, ein Framework auch für solche Schadensereignisse zu erarbeiten? Hitzewellen unterscheiden sich in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen teilweise von anderen Natur- und Extremwetterereignissen. Während etwa Hochwasser oder schwere Stürme häufig unmittelbar zu einer konkreten Gefahrenoder Schadenslage führen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes erfordern, entwickeln sich die Auswirkungen langanhaltender Hitze vielfach über einen längeren Zeitraum. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Hitzewellen grundsätzlich anders bewertet werden. Der Bund verfolgt einen gefahrenübergreifenden („All-Gefahren-Ansatz“) Ansatz zur Stärkung der Resilienz. Dieser liegt auch der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen zugrunde. Ziel ist es, Risiken unabhängig von ihrer Ursache möglichst frühzeitig zu erkennen, Vorsorge zu stärken und die Bewältigungsfähigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.  9. Inwiefern bereitet sich die Bundesregierung auf einen möglichen Hitzesommer 2027 vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Erfahrungen aus dem Jahr 2026? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Darüber hinaus hat der Bund mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) einen strategischen Rahmen für die dauerhafte und flächendeckende Vorsorge in Deutschland geschaffen. 10. Welche Schlüsse wurden aus dem Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie (Bundestagsdrucksache 18/7111) gezogen, der die Vulnerabilität Deutschlands gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels beschreibt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5131)? Der Fortschrittsbericht 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7111) ist Teil des regelmäßigen Strategieentwicklungsprozesses der ersten Deutschen Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2008. Die Fortschrittsberichte 2015 und 2020 sowie die zugehörigen Aktionspläne Anpassung II und III identifizierten basierend auf der Vulnerabilitätsanalyse 2015 Schlussfolgerungen, prioritäre Handlungsbedarf und Maßnahmen für die Klimaanpassung, die in den jeweiligen Dokumenten ausgeführt sind. Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 hat die Bundesregierung – basierend auf den Regelungen des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes – den Strategieprozess mit einer Ausrichtung auf konkrete, messbare Ziele hin weiterentwickelt. Die in der Strategie erstmalig benannten Ziele und Maßnahmen werden in regelmäßigen Fortschreibungen alle vier Jahre geprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt. 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden von Extremwetter in Deutschland einzudämmen? Die Deutsche Anpassungsstrategie hat u. a. zum Ziel, die Wirtschaft systematisch vor den unumkehrbaren Folgen des Klimawandels zu schützen und somit privat- und volkswirtschaftliche Folgekosten und Schäden zu minimieren. Das BMWE ist dabei für das Cluster „Wirtschaft“ verantwortlich. Die Ziele im Cluster „Wirtschaft“ sollen mit elf konkreten Maßnahmen erreicht werden, die in der Strategie aufgeführt sind. Gesundheitlicher Hitzeschutz wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen des Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den zivilgesellschaftlichen Akteuren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung des Schutzes besonders vulnerabler Gruppen sowie einer wirksamen Information, Aufklärung und Kommunikation zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 6 verwiesen. 12. Welche Forschungsvorhaben zur Anpassung an die Klimakrise hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits in Auftrag gegeben, und welche weiteren Vorhaben plant sie? Aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des BMUKN, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) sind die nachfolgenden Forschungsvorhaben zur Anpassung an die Klimakrise in dieser Legislaturperiode in Auftrag gegeben bzw. geplant: Geschäftsbereich des BMFTR: Mit der Fördermaßnahme „Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen“ fördert das BMFTR seit Ende 2025 die Entwicklung und Erprobung digitaler Instrumente, mit denen Klimaanpassungsmaßnahmen schneller und wirksamer in die Stadt- und Regionalplanung integriert werden können. Im April 2026 ist das Forschungsvorhaben KAHR 2.0 – Strategien für den klimaresilienten Wieder- und Neuaufbau nach Flutkatastrophen gestartet. Darüber hinaus wurde die Fördermaßnahme SURE – Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen in eine Implementierungs- und Verstetigungsphase überführt. Derzeit bewilligt das BMFTR eine Skalierungs-, Transfer- und Verstetigungsphase der Fördermaßnahme RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln. Geschäftsbereich des BMWSB: • Nachhaltige Integration von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Städtebauförderung • Entwicklung von messbaren Zielen, Indikatoren und Maßnahmen der Klimaanpassung im Bauwesen/Gebäudebereich, • Leitfaden „Klimafolgenangepasstes Sanieren im Bestand – Empfehlungen für Bauende, Architekten und Planer“, • Rahmenbedingungen, Konzept und Strategie für einen Klimarisikopass für Gebäude und Liegenschaften, • Operationalisierung DAS-Klimaanpassungsindikatoren im Handlungsfeld Gebäude, • GIS-ImmoRisk – Potenzialanalyse und Empfehlung zur Fortschreibung. Geschäftsbereich des BMUKN: • Begleitforschung zur Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, (Laufzeit: 15.04.2026–14.06.2029) • Transformativer Policy Mix der Klimaanpassung, (Laufzeit: 01.12.2026– 30.11.2029) • Klimarisikoanalyse (KRA) 2028, (Laufzeit: 28.08.2025–27.02.2029) • DAS Monitoring für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, (Laufzeit: 15.07.2025 – 14.07.2028) • Klimaresiliente kritische Infrastrukturen: Management und Prozessdesign unter Berücksichtigung des Vorrangs für naturbasierte Lösungen, (Laufzeit: 22.07.2026–21.07.2029) • Bundesweite Referenzwerte zur Klimawandelanpassung für „Träger öffentlicher Aufgaben (KAnG § 8.1)“, (Laufzeit: 01.09.2026–31.01.2030) • Adaptation Estimates: Schäden durch Extremereignisse und Finanzierung von Klimaanpassung durch den Bund, (Laufzeit: 01.09.2026–31.08.2029) • DAS Monitoring – Bereitstellung von Zeitreihen zur Pollenbelastung, (Laufzeit: 23.06.2026 – 30.11.2026) • Beteiligung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), (Laufzeit: 01.10.2026–30.09.2029) • Jährliche Aktualisierung der Schätzung von Schäden durch Wetterextreme (Indikator Schadensschätzung Extremwettereignisse), (Laufzeit: 01.05.2026–31.12.2030) • Zweijährige EU‑ und UNFCCC‑Berichterstattung zu Anpassung an den Klimawandel datenschutzkonform durch KI unterstützen lassen – Kapazitätenaufbau KI., (Laufzeit: 01.06.2026–30.11.2026) • International vergleichende Analyse von Anpassungsprozessen – Schlussfolgerungen für die Anpassungspolitik in Deutschland: Lernen von und mit Anderen, (Laufzeit: 01.06.2027–30.09.2029) • Jugend, Klimaanpassung und Resilienz: Entwicklung von Ansätzen zur Stärkung von Jugendbeteiligung für eine sozialgerechte Umweltpolitik, (Laufzeit: 01.02.2027–30.09.2030) • DAS Monitoring: Ausbau des DAS Monitorings zu einem Informationssystem für die Fortschrittsbewertung der Zielerreichung, (Laufzeit: 01.02.2027–31.08.2030) • Klimaanpassungsfinanzierung in der Praxis: Analyse des Finanzierungs‑Mix investiver Maßnahmen auf kommunaler und regionaler Ebene, Bewertung und Ableitung von Empfehlungen, (Laufzeit: 01.06.2027– 31.08.2030) Geschäftsbereich des BMLEH: insbesondere: • Experimentelle Grundlagen für neue landwirtschaftliche Kulturen zur Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels (ExpAKlim), (Laufzeit: 19.02.2026 bis 28.02.2029) • Pflanzenbauliche Eignung von Winterweizenhybriden für das Anbausystem Gleichstand unter Einbeziehung klimatischer Faktoren und begrenzter Ressourcen (HybridSquare), (Laufzeit: 01.05.2025 bis 31.03.2029) • Bio‑Obstbau‑Netzwerk zur Entwicklung und Erprobung resilienter Betriebssysteme unter Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette, (Laufzeit: 20.02.2026 bis 31.03.2031) • Agroforst zur Resilienzsteigerung im Ökolandbau – Praxis‑ Forschungs‑Netzwerk, (Laufzeit: 01.04.2026 bis 28.02.2031) • Organisation der Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau (WaMaGa), (Laufzeit: 01.08.2026 bis 31.07.2030) • Standort‑ und klimaangepasste, zukunftsfähige Grünlandwirtschaft (GLAK- TIV), (Laufzeit: 08.12.2025 bis 31.12.2028) • Wasserrückhalt im Körperschafts‑ und Privatwald: Regionale Governance und Sensibilisierung, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28) • Epigenetische Ansätze zur optimierten Gewinnung nachhaltiger Waldressourcen durch die Förderung von Baumwachstum und Stressresistenz, (Laufzeit: 01.10.26 bis 30.09.29) • Vitalitätsfördernde Mischwaldbewirtschaftung von Buche und Kiefer unter Einfluss des Klimawandels, (Laufzeit: 01.10.26 bis 30.09.29) • Verbundvorhaben: Untersuchung des Nutzungspotentials von Küstentannenholz als klimaresistente Alternative zur Substitution von Fichtenholz in lastabtragenden Holzbauprodukten, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28) • Verbundvorhaben: Verbreitung und Risikopotential des Akuten Eichensterbens (Acute Oak Decline, AOD), einem neuen, brisanten Schadaspekt bei Eichen, (Laufzeit: 01.08.26 bis 31.07.29) • Verbundvorhaben: Entwicklung eines multimodalen kinematischen Messsystems für das Biodiversitäts‑ und Zustandsmonitoring von Waldwegen, (Laufzeit: 15.11.25 bis 15.11.28) • Verbundvorhaben: Douglasien – Resistenz und Vitalität für die Praxis, (Laufzeit: 01.04.25 bis 31.03.28) • Verbundvorhaben: FraxForFuture 2 – Erhalt und Wiedereinbringung der Gemeinen Esche (FraxRecovery), (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28) • Verbundvorhaben: Holistische Analyse des Nutzungspotentials von Hölzern klimaangepasster Laubbaumarten im Holzbau, (Laufzeit: 01.06.26 bis 31.05.29) • Verbundvorhaben: Informationsoffensive Klimaschutzbeitrag von Waldbewirtschaftung und Holzverwendung, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28) • Verbundvorhaben: Nationales Erfassungssystem von Waldschäden und deren Ursachen auf Grundlage des Waldschutzmeldewesens, (Laufzeit: 15.11.25 bis 15.11.28) • Stärkung der heimischen Eiweißversorgung durch Sicherung der Proteingehalte von Winterweizen unter zukünftigen Klimabedingungen (Future- WheatProtein), (Laufzeit 01.04.2026 bis 31.03.2029) • Verbundvorhaben: Waldmanagementstrategien zur Sicherung der Wasserdienstleistungen nach Borkenkäferkalamitäten, (Laufzeit: 01.01.26 bis 31.12.28) Geschäftsbereich des BMV: Die Ressortforschungseinrichtung des Bundes für den Schienenverkehr, das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF), unterstützt das Thema Anpassung an die Klimakrise durch anwendungsorientierte Forschung. In diesem Zusammenhang wurden in dieser Legislaturperiode die folgenden Forschungsprojekte vergeben: • Untersuchung zum Einsatz von Biokohle im Beton als dauerhafte CO2- Senke • Klimaresiliente Bahnböschungen: Modellierung, Bewertung und Entwicklung naturbasierter sowie technischer Maßnahmen zur Erhöhung • Klimaangepasster Bahnhof – Erhöhung der Resilienz von Bahnhöfen und Haltepunkten bezüglich der Folgen des Klimawandels • Indikatoren und Schadensfunktionen für Schiene und Straße: Entwicklung und fallstudienbasierte Anwendung (geplant) • Starkregenresilienz im Schienennetz: Entwicklung eines Leitfadens für Risiko- und Maßnahmenanalysen (geplant) • Katalog der Anpassungsmaßnahmen gegen klimabedingte Einwirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur (geplant) • Natürlicher Brandbarrieren zum Schutz gefährdeter Böschungsbereiche (geplant) 13. Welche Förderfenster bestehender Bundesförderprogramme plant die Bundesregierung in den Jahren 2026 oder 2027 noch angesichts der Hitzekrise zu eröffnen, zum Beispiel für die Förderrichtlinie „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, und wenn keine geplant sind, mit welcher Begründung? Im Bundeshaushalt 2026 wurden Mittel für eine 5. Tranche des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ in Höhe von 80 Mio. Euro bereitgestellt. Das Programm wird im Auftrag des BMWSB vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung umgesetzt. Kommunen konnten bis zum 3. Juli 2026 ihre Projektvorschläge einreichen, die neuen Projekten starten voraussichtlich Anfang 2027. Es obliegt dem Haushaltsgesetzgeber, ob Mittel für eine weitere Tranche zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung und in allen drei Programmen förderfähig. Das BMUKN unterstützt mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) den Gesundheits- und Sozialsektor seit dem Jahr 2020 bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung. Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 öffnet in der AnpaSo ein neues Förderfenster. Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Einrichtungen, die bereits im Rahmen der AnpaSo-Förderung ein Klimaanpassungskonzept erstellt oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung durchgeführt haben. Auch in den nächsten Jahren soll die AnpaSo fortgesetzt werden, ab dem kommenden Jahr auf der Basis einer überarbeiteten Förderrichtlinie. Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS-FRL) unterstützt das Bundesumweltministerium insbesondere Kommunen dabei, Anpassungsprozesse möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen und kommunale Anpassungsmanagements mit Hilfe von Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager zu etablieren. In der Förderrichtlinie werden fortlaufend Anschlussvorhaben zur Umsetzung von Anpassungskonzepten bewilligt, die sich aus geförderten Erstvorhaben zur Konzepterstellung ergeben. Diese Anträge können von den Zuwendungsempfangenden unterjährig ohne die Öffnung von Förderfenstern gestellt werden und erlauben die direkte Umsetzung des entwickelten Konzepts und die nahtlose Weiterbeschäftigung des angestellten Personals (Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager). Die Öffnung neuer Förderfenster steht in Abhängigkeit der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen. 14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf im Bereich hitzeresilienter Infrastruktur in Deutschland bis 2035 ein, und auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung, wenn der Bundesregierung keine Einschätzung vorliegt, warum nicht, welchem Investitionsbedarf stehen aktuell welche Mittel gegenüber, die über bestehende Bundesprogramme für hitzeresiliente Infrastruktur bereitgestellt werden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die daraus resultierende Deckungslücke ein? Maßnahmen zum Hitzeschutz sind regelmäßig Bestandteil umfassenderer Investitionen in die Anpassung, Modernisierung und Erhaltung von Infrastruktur. Hitzeschutz und Klima-/Hitzeresilienz werden bei allen Investitionen angemessen berücksichtigt. 15. Welche Einzelmaßnahmen umfassen die vom Bundeskanzler im ARD- Sommerinterview vom 30. August 2026 erwähnten „über 300 verschiedenen Maßnahmen“ (bitte alle Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Name der Maßnahme und zuständigem federführendem Bundesressort, durchnummeriert auflisten), und wenn die Bundesregierung keine 300 Maßnahmen auflisten kann, was meinte der Bundeskanzler dann mit seiner Aussage? Die Aussage des Bundeskanzlers zu den 300 verschiedenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Klimaerwärmung ist korrekt. Im Bereich des Klimaschutzes setzt die Bundesregierung derzeit eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem laufenden und früheren Klimaschutzprogrammen sowie dem Klimapaket 2021 um. Hinzu kommen Programme zur Klimaanpassung. Die Maßnahmen im Bereich Klimaschutz setzen sich aus sektorübergreifenden und sektorspezifischen Maßnahmen zusammen. Letztere adressieren die Sektoren Gebäude, Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft sowie den Bereich der Landnutzung. Zentrale Bausteine der deutschen Klimaschutzpolitik ergeben sich zudem aus europäischen Klimaschutzinstrumenten. Mit den aktuell und in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen konnten die THG-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 1990 fast halbiert werden. Zu den wichtigsten Klimaschutzinstrumenten gehören die Emissionshandelssysteme, die Förderung der erneuerbaren Energien, Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie, Förderung von Heizungstausch und Sanierung, die Förderung des Ausbaus der Fernwärme, Investitionen in den Schienenaus- und -neubau sowie die Förderung der E-Mobilität. Eine umfassende Aufstellung aller aktueller Klimaschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Klimaschutzbericht 2025 und dem Klimaschutzprogramm 2026, wo diese Maßnahmen aufgelistet finden. 16. Bis wann plant die Bundesregierung, einen konkreten Vorschlag zur Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in das Grundgesetz vorzulegen, und wie soll eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten kommunaler Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ausgestaltet werden? 17. Wird für die Gemeinschaftsaufgabe finanziell Vorsorge getroffen? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag für eine Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“ zu erfüllen, ist das BMUKN in Beratungen mit den Ländern getreten. Die 103. Umweltministerkonferenz hatte den Bund-Länder-Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung“ eingerichtet, der in regelmäßigen Abständen, auch unter Einbindung der fachlich zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen, tagt. Dabei werden die einzelnen Themenbereiche einer Gemeinschaftsaufgabe in den jeweils fachlich zuständigen Länder-Gruppen (z. B. Ständiger Ausschuss „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (StA AFK) für den Bereich Klimaanpassung) weiterbearbeitet, insbesondere um die prioritären Bedarfe der Länder zu ermitteln und die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Beteiligung des Bundes zu diskutieren. Zudem bereitet diese Gruppe eine mögliche inhaltliche Eingrenzung des Bereichs Klimaanpassung vor, der verfassungsrechtlich geboten ist. Kommunale Aufgaben und der Hitzeschutz insbesondere in Städten spielen hierbei eine wichtige Rolle. Ende September 2026 wird sich die Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) mit diesem Thema beschäftigen. Ein konkreter Vorschlag, sowie Aussagen zu möglichen Finanzierungsgegenständen und der Mittelausstattung können erst nach Abschluss der Bund- Länder-Beratungen getroffen werden. 18. Hat die Bundesregierung eigene Schätzungen über die volkswirtschaftlichen Schäden des Hitzesommers 2026 vorgenommen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine eigenen Schätzungen zu hitzebedingten volkswirtschaftlichen Kosten durchgeführt. Diese lassen sich angesichts der multidimensionalen Einflüsse auf die konjunkturelle Entwicklung (Energiepreisanstieg, geopolitische Unsicherheiten, US-Zolleffekte etc.) nicht belastbar isoliert quantifizieren. 19. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr politisches Ziel, Unternehmen und Sozialkassen finanziell zu entlasten, mit der Tatsache, dass ein Hitzetag volkswirtschaftliche Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht (www.merkur.de/wirtschaft/teure-klimafolge-hitzetag-kostet-deuts chland-431-millionen-euro-94366588.html)? Die fiskalische Nachhaltigkeit der Sozialversicherungen sowie attraktive Rahmenbedingungen für private Investitionen sind aus Sicht der Bundesregierung wichtige politische Ziele, deren Sinn durch die Zusammenhänge zwischen Hitze und Produktivität nicht geschmälert wird. Gleichzeitig gilt es sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft sachgerechte Vorkehrungen zu treffen, damit produktives Arbeiten auch an heißen Tagen möglich ist. 20. Welche Daten liegen der Bundesregierung über den volkswirtschaftlichen Schaden durch Arbeitsausfälle von Eltern vor, die in den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 aufgrund von hitzebedingten Schließungen oder verkürzten Betreuungszeiten („Hitzefrei“) in Schulen und Kindertagesstätten die Betreuung ihrer Kinder übernehmen mussten, und wenn der Bundesregierung hierzu keine systematischen Erkenntnisse vorliegen, warum verzichtet sie auf ein bundesweites Monitoring für diese massiven volkswirtschaftlichen Ausfälle, und plant sie, ein solches einzuführen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Differenzierung volkswirtschaftlicher Kosten infolge der Schließungen oder verkürzten Betreuungszeiten in Schulen und Kindertagesstätten nach unterschiedlichen Ursachen erscheint quantitativ nicht sinnvoll durchführbar. 21. Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Zusammenhang mit Hitze- und UV-Exposition stehen (z. B. Hitzschlag, Dehydration, weißer Hautkrebs), wurden in den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 bei den Berufsgenossenschaften registriert (bitte nach Branchen sowie Bundesländern aufschlüsseln)? Zahlen zu Arbeitsunfällen durch Hitzefolgen wie Dehydration oder Hitzschlag liegen ebenso wie eine Unterteilung nach Wirtschaftszweigen und Bundesländern nicht vor. Im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (www.ba ua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA) sind jedoch Angaben zu Arbeitsbelastungen durch Hitze nach Wirtschaftszweigen enthalten (S. 160 ff.). Für die jährlichen Zahlen zu Berufskrankheiten, hier speziell „Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV- Strahlung.“ (5103), verweist die Bundesregierung ebenfalls auf die Zahlen des jährlichen Berichts „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (www.baua.de/ DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA). Für das Berichtsjahr 2025 liegen die entsprechenden Zahlen der Bundesregierung aktuell noch nicht vor. Zu Hintergrundinformation über Wirkmechanismen und Temperatureinflüsse auf das Unfallgeschehen wird auf diese Publikation (https://forum.dguv.de/ausgabe-7-8-2025/der-einfluss-von-temperatur-auf- das-arbeits-und-wegeunfallgeschehen-in-deutschland/) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verwiesen. 22. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu Produktivitätsverlusten durch hitzebedingten Leistungsabfall am Arbeitsplatz in Deutschland vor, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte, soweit möglich, nach Wirtschaftszweigen bzw. Berufsgruppen aufschlüsseln)? Das Institut Prognos hat im Rahmen einer Studie im Auftrag des BMAS (www. arbeit-sicher-und-gesund.de/themen/klimawandel/aus-der-debatte/klimabedingt e-risiken-fuer-die-arbeitswelt) branchenspezifische Kosten durch hitzebedingte Unfälle und Krankheiten für den Arbeitgeber berechnet, die überproportionale Belastungen in arbeitsintensiven und exponierten Branchen, wie beispielsweise dem Baugewerbe, nahelegen. Obwohl im Jahr 2023 nur 6,6 Prozent der geleisteten Arbeitsstunden in diesem Wirtschaftszeig zu verorten sind (Statistisches Bundesamt, 2025), entstehen dort schätzungsweise 15,8 Prozent der Kosten. Sowohl Unfälle als auch Krankschreibungen aufgrund von Krankheiten an heißen Tagen treten im Bausektor vermehrt auf (vgl. dazu S. 25 und 26 der Studie). Ein einzelner Hitzetag (Tageshöchsttemperatur ≥ 30 °C) kostet die deutsche Wirtschaft zudem laut der Studie insgesamt etwa 431 Mio. Davon entfallen rund 97 Prozent (rund 418 Mio. Euro) ausschließlich auf den Produktivitätsabfall – also auf die verringerte Arbeitsleistung (die Beschäftigten arbeiten weiter, jedoch weniger effektiv). Bei ≥ 35 °C liegen die Kosten laut einer Folgestudie (www.prognos.com/de/kosten-hitzewelle-juni-2026) im Auftrag des Handelsblatts mit 984 Mio. Euro mehr als doppelt so hoch. Die Ausfallkosten durch Produktivitätsverluste sind in verschiedenen Branchen unterschiedlich. Dabei müssen bei der Interpretation die Größe der Branchen, die Anzahl der Beschäftigten, das Lohnniveau und die je nach Branche unterschiedliche Restproduktivität (der Leistungsanteil, den Beschäftigte während einer Arbeitsstunde über 30 Grad noch erbringen) berücksichtigt werden (vgl. hierzu S. 22 und 23, Abb. 3 und 4 in o. g. Studie): • Mit rund 124 Mio. Euro entfällt der mit Abstand größte Anteil der hitzebedingten Produktivitätskosten auf das verarbeitende Gewerbe (vor allem, weil diese Branche 17 Prozent aller in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden stellt). Es folgen u. a. das Gesundheits- und Sozialwesen (46 Mio. Euro), der Handel (39 Mio. Euro) und die Baubranche (25 Mio. Euro). Diese Rangreihe spiegelt auch stark die Größe der jeweiligen Branche wider. • Berücksichtigt man zudem die verbleibende Restproduktivität je nach Branche (67 Prozent in Land- und Forstwirtschaft, 82 Prozent in der Industrie und 88 Prozent im Baugewerbe gegenüber 91 Prozent in weniger exponierten Branchen) wird deutlich, dass Industrie- und Baugewerbe im Verhältnis zu ihren geleisteten Arbeitsstunden überproportional von diesen Kosten betroffen sind. 23. Plant die Bundesregierung neue Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor den gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen, und wenn ja, welche? Die Ergebnisse der Politikwerkstatt „Klima wandelt Arbeit“ (www.arbeit-siche r-und-gesund.de/themen/klimawandel/aktivitaeten/der-abschlussbericht-der-pol itikwerkstatt-klima-wandelt-arbeit), in der Hitze und UV-Strahlung Schwerpunkte waren, fließen in die fachliche Ausschussarbeit ein. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der Regeln für Raumtemperatur (ASR A3.5) und Lüftung (ASR A3.6). Es wird geprüft, ob Anpassungen bezüglich des Standes der Technik hinsichtlich neu auftretender Herausforderungen, wie saisonale Hitzeperioden berücksichtigt werden müssen. 24. Wie viele hitzebedingte Stromausfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 aufgetreten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Region, Anzahl der betroffenen Haushalte, Dauer angeben)? Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen der Bundesnetzagentur (BNetzA) jeweils bis zum 30. April eines Jahres einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorlegen. Der Bericht muss Informationen zum Zeitpunkt, der Dauer, dem Ausmaß und der Ursache der Versorgungsunterbrechungen enthalten. Daraus ermittelt die BNetzA Kennzahlen, wie den SAIDI (System Average Interruption Duration Index), der jährlich auf der Homepage veröffentlicht wird: Bundesnetzagentur – Auswertung Strom (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Verso rgungssicherheit/Versorgungsunterbrechungen/Auswertung_Strom/start.html). Die Angaben der Netzbetreiber zur Ursache der Versorgungsunterbrechungen sind lediglich Zuordnungen zu den Störungsanlässen „atmosphärische Einwirkung“, „Einwirkung Dritter“, „Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers“, „Rückwirkungsstörung“, „Höhere Gewalt“, „Zählerwechsel“ und „Sonstiges“. Nur bei Höherer Gewalt müssen Netzbetreiber zur Plausibilisierung weitere Detailinformationen liefern. Unter dem Störungsanlass „Atmosphärische Einwirkung“ werden Versorgungsunterbrechungen erfasst, die in Folge von „Hitze“ oder aber durch Sturm, Blitz oder Starkregen entstanden sind. Insofern ist „Hitze“ nur eine von vielen möglichen Gründen hinter diesem Störungsanlass, weshalb sich daraus keine belastbare Aussage zu rein hitzebedingten Stromausfällen herleiten lässt (weitere Ereignisse, die sich hinter dem Störungsanlass „Atmosphärische Einwirkung“ verbergen können, finden Sie in der Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006 (Az. 605/8135) (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssich erheit/Allgemeinverfuegungen/AnlageAllgVfg220206Id5192.pdf)). Demnach liegt keine derartige Auswertung vor. 25. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Schäden durch eingeschränkte Binnenschifffahrt und hitzebedingte Produktionsdrosselungen in der Industrie (z. B. wegen fehlendem Kühlwasser) in den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 (bitte nach Kalenderjahren und betroffenen Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung führt keine eigenen Analysen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Extremniedrigwasserperioden durch. Entsprechende Untersuchungen liegen beispielsweise vom Institut für Weltwirtschaft, Kiel (www.ki elinstitut.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/ac88308 df129-4265-8c0f-337675fbe3e5-KKB_137_2026-Q3_Deutschland_DE_.pdf) sowie dem ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München (www.ifo.de/DocD L/sd-digital-2026-15-wollmershaeuser-etal-konjunkturprognose-herbst-202 6.pdf), vor. 26. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten Wasserentnahmen zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler auf die Schiffbarkeit des Rheins in Niedrigwasserperioden, und welche Anpassung der Entnahmemengen ist für den Fall vorgesehen, dass die bisher zugrunde gelegten Mindestabflüsse künftig häufiger unterschritten werden? Zur Berücksichtigung der Auswirkungen einer Wasserentnahme aus dem Rhein für die Braunkohletagebaue Garzweiler II und Hambach auf die Schiffbarkeit des Rheins in Niedrigwasserperioden sieht der zugehörige Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) aus dem Jahr 2022 eine gestaffelte Wasserentnahme vor, d. h. eine möglichst geringe Wasserentnahme bei niedrigen Wasserständen und eine größere Entnahme bei höheren Wasserständen. Weitere Informationen sind dem entsprechenden ZKR-Beschluss zu entnehmen (www.ccr-zkr.org/files/documents/resolutions/ccr2022-IIde.pdf (Protokoll 25 auf der S. 165)). 27. In wie vielen Kommunen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Sommern 2020 bis 2025 und im bisherigen Jahresverlauf 2026 zu Einschränkungen oder Verboten der Trinkwassernutzung? Die Anordnung von Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverboten obliegt den zuständigen Wasserbehörden auf Landesebene sowie den für die öffentliche Wasserversorgung zuständigen Städten und Gemeinden. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erhebungen vor. 28. Welche Fläche von Wäldern und Mooren in Deutschland war im Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung von Bränden betroffen, und welche Schäden beziehungsweise Kosten sind dadurch entstanden? Die bundesweite Waldbrandstatistik wird regelmäßig rückblickend für das vorausgegangene Jahr aus Datenzulieferungen der Länder erstellt. Der Bundesregierung liegen daher noch keine belastbaren Daten über die Flächengrößen sowie Schäden bzw. entstandenen Kosten von Waldbränden für das Jahr 2026 vor. Vorliegende Informationen zu Einzelfällen lassen keine Aussagen über den Gesamtzustand zu. Eine Erhebung der Fläche aller Moorbrände im Jahr 2026 in Deutschland liegt der Bundesregierung nicht vor. Laut Medienberichten hat es im Land Niedersachsen zwei kleinere Moorbrände auf einer Gesamtfläche von etwa zwei Hektar gegeben (www.zeit.de/news/2026-04/26/stundenlange-einsaetze-bei-moorbr aenden-in-niedersachsen). Durch den großen Moorbrand im Hohen Venn auf belgischem Gebiet direkt angrenzend an die deutsche Grenze ist davon auszugehen, dass auch für Deutschland hohe Kosten entstanden sind, etwa für Einsatzkräfte, Evakuierungen und Material. Weitere Kosten können durch eine Beeinträchtigung von Tourismus, lokaler Wirtschaft und Verkehr entstanden sein. Eine genaue Erhebung der Kosten in Folge des Brands im Hohen Venn ist nicht erfolgt. 29. Verfügt die Bundesregierung über Daten zur Schadensbestimmung am deutschen Waldbestand durch den Extremsommer 2026, und wenn ja, wie hoch ist er? Der Bundesregierung liegen noch keine Daten zur Schadensbestimmung am deutschen Waldbestand für das Jahr 2026 vor. Die durch Trockenheit und Hitze entstandenen Schäden am Waldbestand werden in vollem Umfang erst zeitverzögert sichtbar werden. Das BMLEH erhebt jährlich rückblickend die Kalamitätsholzmengen bei den Ländern. Auch die Schätzung des Schadholzeinschlags durch das Statistische Bundesamt erfolgt rückblickend für das vorausgegangene Jahr. In der jährlich durchgeführten Waldzustandserhebung wird stichprobenartig der Kronenzustand der Waldbäume erfasst, um daraus Rückschlüsse auf die Vitalität der Bäume zu ziehen. Die Länder erheben diese Daten im Spätsommer, die bundesweite Auswertung liegt im Folgejahr vor. 30. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, welche Schäden Straßenbäume durch die Hitze 2026 erlitten haben, und welche Maßnahmen zum Schutz der Straßenbäume sind geplant? Nein, es liegen keine Schätzungen zu Schäden an Straßenbäumen aus dem Sommer 2026 vor. Zum Schutz von Straßenbäumen tragen u. a. die unter Frage 13 genannten Förderprogramme bei, die zum Teil auch den klimaresilienten Umbau von Straßenräumen fördern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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