Folgen der Klimakrise in Deutschland - Auswirkungen des Hitzesommers (Antwort zu Drs. 21/7915)
Text
Folgen der Klimakrise in Deutschland - Auswirkungen des Hitzesommers (Antwort zu Drs. 21/7915)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8259
21. Wahlperiode 29.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider, Lisa Badum, Johannes
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7915 –
Folgen der Klimakrise in Deutschland – Auswirkungen des Hitzesommers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Extreme Hitzeperioden gehören mittlerweile zu den gravierendsten Folgen der
Klimakrise in Deutschland. Sie gefährden die Gesundheit insbesondere älterer
Menschen, chronisch Kranker, Pflegebedürftiger, Menschen ohne festen
Wohnsitz, Schwangerer, von Säuglingen sowie von Menschen, die im Freien
oder unter schlechten Arbeitsbedingungen tätig sind. Des Weiteren treiben die
anhaltenden Trockenperioden die Wasserverfügbarkeit an ihre Grenzen,
sodass z. B. bereits in Oberbayern Trinkwasser per Tanklaster geliefert werden
musste (www.br.de/nachrichten/bayern/trockenheit-laster-liefern-
bayerischengemeinden-trinkwasser,VRR8BlQ). Zugleich verursachen Hitzewellen
zunehmend erhebliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur: Straßenbeläge
verformen sich, Gleise verwerfen sich, Stromnetze werden überlastet, Brücken
und Betonbauwerke leiden unter thermischer Belastung, und Binnenschifffahrt
sowie Kühlwasserversorgung von Kraftwerken sind durch Niedrigwasser und
hohe Wassertemperaturen beeinträchtigt. Auch volkswirtschaftlich schlagen
Hitzeperioden zu Buche, durch Produktivitätsausfälle, Schäden am
Waldbestand, Ernteschäden in der Landwirtschaft, Notschlachtungen in der
Nutztierhaltung, Instandsetzungskosten an Infrastruktur sowie steigende Gesundheits-
und Pflegekosten. Eine Greenpeace-Analyse beziffert die
volkswirtschaftlichen Schäden auf des Hitzesommers 2026 auf 36 bis 42 Mrd. Euro (www.gree
npeace.de/klimaschutz/klimakrise/kosten-der-hitze-so-teuer-war-der-extremso
mmer-2026). Trotz dieser wachsenden Bedrohung fehlt es in Deutschland
bislang an einem kohärenten, verbindlichen und ausreichend finanzierten
Hitzeschutzplan. Zwar hat die Bundesregierung einen solchen Plan angekündigt
und einzelne Bundesländer sowie Kommunen haben eigene Konzepte, wie
Hitzeaktionspläne und Klimaanpassungsstrategien, entwickelt, doch bleibt
unklar, welche gesundheitlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden
durch Hitzeperioden in Deutschland bereits entstanden sind und in welchem
Umfang künftige Schäden durch unzureichende Prävention, fehlende
Frühwarnsysteme, nicht klimaresiliente Infrastruktur oder mangelnden Schutz
vulnerabler Gruppen drohen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Hitzetage (Tage mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 °C) in den
Jahren 2000 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 entwickelt
(bitte tabellarisch nach Jahren, Bundesländern sowie Landkreisen und
kreisfreien Städten aufschlüsseln, keine bundesweiten
Durchschnittswerte angeben)?
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Die Datengrundlage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) lässt bisher keine
Auswertungen auf Landkreisebene zu. Stattdessen werden als höchste
räumliche Auflösung vom DWD Auswertung für „klimatische Naturräume“ (KliNats)
erstellt: www.dwd.de/DE/leistungen/klimaprojektionsdaten/pdf/naturraeum
e.pdf.
Im Jahr 2026 wurden in 89 der 148 KliNats neue Rekorde der Anzahl heißer
Tage erreicht.
2. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Informationen zu hitzebedingten
Gefahren durch welche Bundesbehörde an welche Landes- und
Kommunalbehörden weitergegeben?
Der DWD informiert Bund, Länder, Kommunen sowie die Öffentlichkeit
fortlaufend in Form der Wettervorhersagen und erstellt im Fall von zu erwartender
Hitze täglich spezielle Hitzevorhersagen und -warnungen auf Landkreisebene.
Diese bestehen aus tagesspezifischen Hitzevorabinformationen mit einem
Vorlauf von bis zu einer Woche („Wochentrend“) und aus Hitzewarnungen für den
aktuellen und den Folgetag.
Der DWD verbreitet Hitzevorhersagen und -warnungen über verschiedene
Informationskanäle (Internet: www.dwd.de, www.hitzewarnungen.de, www.natur
gefahrenportal.de; WarnWetter-App; E-Mail-Newsletter; Warnvideos auf dem
DWD-YouTubeKanal). Über diese Kanäle haben alle Landes- und
Kommunalbehörden die Möglichkeit, sich über Hitzevorhersagen und -warnungen des
DWD zu informieren. Die Zusendung der Hitze-Newsletter via E-Mail erfolgt
automatisch an alle angemeldeten Nutzenden.
3. Welchen Koordinierungsmechanismus gibt es für die strukturierte
Absprache zwischen Bundes- und Landesbehörden und den Kommunen
zum Hitzeschutz?
Der Schutz der Gesundheit vor Hitze wirkt in der Summe vieler Maßnahmen
und durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres
Gemeinwesens. Daher steht die Bundesregierung mit allen verantwortlichen
Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den
Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den
zivilgesellschaftlichen Akteuren im Austausch.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
organisieren gemeinsam jährlich den Behördendialog „Gesundheit im
Klimawandel“. Dieses Format dient insbesondere dazu, sich mit Vertreterinnen und
Vertretern der Länder über aktuelle Erfahrungen, Aktivitäten und Entwicklungen
beim Schutz der Gesundheit vor Hitze auszutauschen und damit auch
gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln.
4. Warum wurde bislang von der Einrichtung eines Hitzegipfels abgesehen?
Die Ressorts der Bundesregierung stehen zum Schutz vor Hitze in einem
kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch. Dies betrifft insbesondere die
thematischen Schnittstellen umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz,
Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie Stadtentwicklung und Bauwesen.
Darüber hinaus informiert die Bundesregierung fortlaufend, sobald weitere
Veranstaltungen geplant sind.
5. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell über verbindlich implementierte und
ausfinanzierte Hitzeaktionspläne?
Die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit
vor Hitze liegt bei den Ländern und ihren Kommunen, da Hitzewellen sich
regional unterschiedlich auswirken und sich daher Maßnahmen und Pläne zum
Schutz vor Hitze an den lokalen Gegebenheiten orientieren müssen. Zahlreiche
Kommunen haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Vorbereitung von
Maßnahmen im akuten Hitzefall wie auch mit mittel- und langfristigen
Maßnahmen zum Schutz vor Hitze befasst und entsprechende Pläne erstellt. Nicht
alle Kommunen, die umfassende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei Hitze
etablieren, benennen diese als Hitzeaktionsplan. Dies erschwert die Bezifferung
der Anzahl von Kommunen mit Hitzeaktionsplänen. Darüber hinaus muss
beachtet werden, dass Hitzeaktionspläne auch als unveröffentlichte,
verwaltungsinterne Dokumente angelegt werden können. Da es zudem keine
Berichtspflichten gibt, hat die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick darüber,
wie viele Kommunen Hitzeaktionspläne haben und wie diese ausfinanziert
sind.
6. Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, aus denen Landkreise
und kreisfreie Städte bislang keinen Hitzeaktionsplan implementiert
haben, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese
Umsetzungshemmnisse abzubauen?
Zu den Gründen liegen der Bundesregierung keine empirisch belastbaren
Erkenntnisse vor. Im Rahmen von Forschungsvorhaben wurde von kommunalen
Vertretern u. a. fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, unklare
Zuständigkeiten, geringe politische Priorisierung, fehlende Expertise vor Ort und eine
fehlende rechtliche Verbindlichkeit genannt.
Zur Unterstützung der Länder und Kommunen hat das BMUKN bereits im Jahr
2017 Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit herausgegeben (www.bundesumweltmini
sterium.de/WS4443), die auch die Synergien mit dem Schutz vor UV-Belastung
adressieren (z. B. Schattenplätze). Sie wurden gemeinsam von Bund und
Ländern erarbeitet. Die Empfehlungen dienen den kommunalen Behörden dazu,
regional bzw. lokal angepasste Aktionspläne zu entwickeln.
Zudem wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) im
Forschungsvorhaben „Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen
Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ eine Arbeitshilfe zur
Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen entwickelt
(www.hs-fulda.de/fileadmin/user_upload/FB_Pflege_und_Gesundheit/Forschu
ng___Entwicklung/Klimawandel_Gesundheit/2026_Arbeitshilfe_UEberarbeitu
ng_final.pdf).
Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das BMG auf die durch den
Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die
Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch
besser vorzubereiten und zu schützen. Die Initiative des BMG dient daher als
Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen zu
sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils konkrete und passgenaue
Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort zu ergreifen. Die Bundesregierung begrüßt
ausdrücklich, dass die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK)
bereits im September 2020 beschlossen hat, eine flächendeckende Erstellung von
Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.
Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das vom BMG
geförderte Portal „Hitzeservice.de“ bieten regelmäßige
Vernetzungsveranstaltungen zum Schutz vor Hitze an. Die auf Dialog ausgerichteten Formate sollen den
Wissenstransfer befördern, um Kommunen bei der Umsetzung von
Hitzeschutzmaßnahmen und dem Erstellen von Hitzeaktionsplänen unterstützen. Die
Veranstaltungen richten sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter
kommunaler Gesundheitsreferate und Gesundheitsämter sowie an Personen, die im
Bereich Klimaanpassung, Stadtplanung und Katastrophenschutz tätig sind.
Zudem besteht im Auftrag des BMUKN mit dem Zentrum Klimaanpassung
(ZKA) für die Kommunen ein zentraler Ansprechpartner für passgenaue
Beratung, Information, Fortbildung und Vernetzung in allen Fragen der Anpassung
an den Klimawandel (www.zentrum-klimaanpassung.de).
Weitere Unterstützung beim Schutz vor Hitze bieten der Hitzeknigge und die
„Tatenbank“ des UBA (www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/der-hitzek
nigge www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassun
g/anpassung-an-den-klimawandel/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank) sowie
die Ratgeber des Bundesumweltministeriums (www.bundesumweltministeriu
m.de/WS553).
Mit der Förderung von Klimaanpassungsmanager*innen und -managern, die in
Kommunen nachhaltige Anpassungskonzepte erstellen und umsetzen,
unterstützt das BMUKN die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse auch vor Ort.
7. Welchen Stand hat die Erarbeitung des angekündigten nationalen
Hitzeschutzplans, bis wann soll der Plan dem Kabinett bzw. dem Deutschen
Bundestag vorgelegt werden, und in welcher Höhe sollen für die
Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen Mittel im Bundeshaushalt
bereitgestellt werden (bitte nach Einzelplan, Kapitel, Titel (inklusive
Titelnummer) sowie Betrag (Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen)
aufschlüsseln?
Das weitere Vorgehen dazu ist derzeit Gegenstand interner Abstimmungen.
8. Wieso wird die Notlage Hitzewelle anders behandelt als andere Natur-
und Extremwetterereignisse, und plant die Bundesregierung, ein
Framework auch für solche Schadensereignisse zu erarbeiten?
Hitzewellen unterscheiden sich in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen
teilweise von anderen Natur- und Extremwetterereignissen. Während etwa
Hochwasser oder schwere Stürme häufig unmittelbar zu einer konkreten
Gefahrenoder Schadenslage führen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des
Bevölkerungsschutzes erfordern, entwickeln sich die Auswirkungen
langanhaltender Hitze vielfach über einen längeren Zeitraum. Dies bedeutet jedoch nicht,
dass Hitzewellen grundsätzlich anders bewertet werden. Der Bund verfolgt
einen gefahrenübergreifenden („All-Gefahren-Ansatz“) Ansatz zur Stärkung
der Resilienz. Dieser liegt auch der Deutschen Strategie zur Stärkung der
Resilienz gegenüber Katastrophen zugrunde. Ziel ist es, Risiken unabhängig von
ihrer Ursache möglichst frühzeitig zu erkennen, Vorsorge zu stärken und die
Bewältigungsfähigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
9. Inwiefern bereitet sich die Bundesregierung auf einen möglichen
Hitzesommer 2027 vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den
Erfahrungen aus dem Jahr 2026?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Darüber hinaus hat der Bund
mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) einen strategischen Rahmen für die
dauerhafte und flächendeckende Vorsorge in Deutschland geschaffen.
10. Welche Schlüsse wurden aus dem Fortschrittsbericht der
Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie (Bundestagsdrucksache
18/7111) gezogen, der die Vulnerabilität Deutschlands gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels beschreibt (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5131)?
Der Fortschrittsbericht 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7111) ist Teil des
regelmäßigen Strategieentwicklungsprozesses der ersten Deutschen
Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2008. Die Fortschrittsberichte 2015 und 2020 sowie die
zugehörigen Aktionspläne Anpassung II und III identifizierten basierend auf der
Vulnerabilitätsanalyse 2015 Schlussfolgerungen, prioritäre Handlungsbedarf
und Maßnahmen für die Klimaanpassung, die in den jeweiligen Dokumenten
ausgeführt sind. Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
2024 hat die Bundesregierung – basierend auf den Regelungen des Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes – den Strategieprozess mit einer Ausrichtung auf
konkrete, messbare Ziele hin weiterentwickelt. Die in der Strategie erstmalig
benannten Ziele und Maßnahmen werden in regelmäßigen Fortschreibungen alle
vier Jahre geprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die wirtschaftlichen
und gesundheitlichen Schäden von Extremwetter in Deutschland
einzudämmen?
Die Deutsche Anpassungsstrategie hat u. a. zum Ziel, die Wirtschaft
systematisch vor den unumkehrbaren Folgen des Klimawandels zu schützen und somit
privat- und volkswirtschaftliche Folgekosten und Schäden zu minimieren. Das
BMWE ist dabei für das Cluster „Wirtschaft“ verantwortlich. Die Ziele im
Cluster „Wirtschaft“ sollen mit elf konkreten Maßnahmen erreicht werden, die
in der Strategie aufgeführt sind.
Gesundheitlicher Hitzeschutz wirkt in der Summe vieler Maßnahmen und
durch die Zusammenarbeit der Verantwortlichen auf allen Ebenen des
Gemeinwesens. Daher steht das BMG im Austausch mit allen verantwortlichen
Akteurinnen und Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen sowie den
Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen, den Sozialverbänden und den
zivilgesellschaftlichen Akteuren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung des
Schutzes besonders vulnerabler Gruppen sowie einer wirksamen Information,
Aufklärung und Kommunikation zu den gesundheitlichen Auswirkungen von
Hitze.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 6 verwiesen.
12. Welche Forschungsvorhaben zur Anpassung an die Klimakrise hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits in Auftrag gegeben,
und welche weiteren Vorhaben plant sie?
Aus den Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des BMUKN, des Bundesministeriums
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) sind die nachfolgenden Forschungsvorhaben zur
Anpassung an die Klimakrise in dieser Legislaturperiode in Auftrag gegeben bzw.
geplant:
Geschäftsbereich des BMFTR:
Mit der Fördermaßnahme „Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung
mit Urbanen Digitalen Zwillingen“ fördert das BMFTR seit Ende 2025 die
Entwicklung und Erprobung digitaler Instrumente, mit denen
Klimaanpassungsmaßnahmen schneller und wirksamer in die Stadt- und Regionalplanung
integriert werden können. Im April 2026 ist das Forschungsvorhaben KAHR 2.0 –
Strategien für den klimaresilienten Wieder- und Neuaufbau nach
Flutkatastrophen gestartet. Darüber hinaus wurde die Fördermaßnahme SURE –
Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen in eine Implementierungs- und
Verstetigungsphase überführt. Derzeit bewilligt das BMFTR eine Skalierungs-,
Transfer- und Verstetigungsphase der Fördermaßnahme RegIKlim – Regionale
Informationen zum Klimahandeln.
Geschäftsbereich des BMWSB:
• Nachhaltige Integration von Maßnahmen des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung in der Städtebauförderung
• Entwicklung von messbaren Zielen, Indikatoren und Maßnahmen der
Klimaanpassung im Bauwesen/Gebäudebereich,
• Leitfaden „Klimafolgenangepasstes Sanieren im Bestand – Empfehlungen
für Bauende, Architekten und Planer“,
• Rahmenbedingungen, Konzept und Strategie für einen Klimarisikopass für
Gebäude und Liegenschaften,
• Operationalisierung DAS-Klimaanpassungsindikatoren im Handlungsfeld
Gebäude,
• GIS-ImmoRisk – Potenzialanalyse und Empfehlung zur Fortschreibung.
Geschäftsbereich des BMUKN:
• Begleitforschung zur Weiterentwicklung der Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel, (Laufzeit: 15.04.2026–14.06.2029)
• Transformativer Policy Mix der Klimaanpassung, (Laufzeit: 01.12.2026–
30.11.2029)
• Klimarisikoanalyse (KRA) 2028, (Laufzeit: 28.08.2025–27.02.2029)
• DAS Monitoring für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit
messbaren Zielen, (Laufzeit: 15.07.2025 – 14.07.2028)
• Klimaresiliente kritische Infrastrukturen: Management und Prozessdesign
unter Berücksichtigung des Vorrangs für naturbasierte Lösungen,
(Laufzeit: 22.07.2026–21.07.2029)
• Bundesweite Referenzwerte zur Klimawandelanpassung für „Träger
öffentlicher Aufgaben (KAnG § 8.1)“, (Laufzeit: 01.09.2026–31.01.2030)
• Adaptation Estimates: Schäden durch Extremereignisse und Finanzierung
von Klimaanpassung durch den Bund, (Laufzeit: 01.09.2026–31.08.2029)
• DAS Monitoring – Bereitstellung von Zeitreihen zur Pollenbelastung,
(Laufzeit: 23.06.2026 – 30.11.2026)
• Beteiligung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
(DAS), (Laufzeit: 01.10.2026–30.09.2029)
• Jährliche Aktualisierung der Schätzung von Schäden durch Wetterextreme
(Indikator Schadensschätzung Extremwettereignisse), (Laufzeit:
01.05.2026–31.12.2030)
• Zweijährige EU‑ und UNFCCC‑Berichterstattung zu Anpassung an den
Klimawandel datenschutzkonform durch KI unterstützen lassen –
Kapazitätenaufbau KI., (Laufzeit: 01.06.2026–30.11.2026)
• International vergleichende Analyse von Anpassungsprozessen –
Schlussfolgerungen für die Anpassungspolitik in Deutschland: Lernen von und mit
Anderen, (Laufzeit: 01.06.2027–30.09.2029)
• Jugend, Klimaanpassung und Resilienz: Entwicklung von Ansätzen zur
Stärkung von Jugendbeteiligung für eine sozialgerechte Umweltpolitik,
(Laufzeit: 01.02.2027–30.09.2030)
• DAS Monitoring: Ausbau des DAS Monitorings zu einem
Informationssystem für die Fortschrittsbewertung der Zielerreichung, (Laufzeit:
01.02.2027–31.08.2030)
• Klimaanpassungsfinanzierung in der Praxis: Analyse des
Finanzierungs‑Mix investiver Maßnahmen auf kommunaler und regionaler Ebene,
Bewertung und Ableitung von Empfehlungen, (Laufzeit: 01.06.2027–
31.08.2030)
Geschäftsbereich des BMLEH: insbesondere:
• Experimentelle Grundlagen für neue landwirtschaftliche Kulturen zur
Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels
(ExpAKlim), (Laufzeit: 19.02.2026 bis 28.02.2029)
• Pflanzenbauliche Eignung von Winterweizenhybriden für das Anbausystem
Gleichstand unter Einbeziehung klimatischer Faktoren und begrenzter
Ressourcen (HybridSquare), (Laufzeit: 01.05.2025 bis 31.03.2029)
• Bio‑Obstbau‑Netzwerk zur Entwicklung und Erprobung resilienter
Betriebssysteme unter Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette, (Laufzeit:
20.02.2026 bis 31.03.2031)
• Agroforst zur Resilienzsteigerung im Ökolandbau – Praxis‑
Forschungs‑Netzwerk, (Laufzeit: 01.04.2026 bis 28.02.2031)
• Organisation der Wasserbereitstellung für die Bewässerung im Gartenbau
(WaMaGa), (Laufzeit: 01.08.2026 bis 31.07.2030)
• Standort‑ und klimaangepasste, zukunftsfähige Grünlandwirtschaft (GLAK-
TIV), (Laufzeit: 08.12.2025 bis 31.12.2028)
• Wasserrückhalt im Körperschafts‑ und Privatwald: Regionale Governance
und Sensibilisierung, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28)
• Epigenetische Ansätze zur optimierten Gewinnung nachhaltiger
Waldressourcen durch die Förderung von Baumwachstum und Stressresistenz,
(Laufzeit: 01.10.26 bis 30.09.29)
• Vitalitätsfördernde Mischwaldbewirtschaftung von Buche und Kiefer unter
Einfluss des Klimawandels, (Laufzeit: 01.10.26 bis 30.09.29)
• Verbundvorhaben: Untersuchung des Nutzungspotentials von
Küstentannenholz als klimaresistente Alternative zur Substitution von Fichtenholz in
lastabtragenden Holzbauprodukten, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28)
• Verbundvorhaben: Verbreitung und Risikopotential des Akuten
Eichensterbens (Acute Oak Decline, AOD), einem neuen, brisanten Schadaspekt bei
Eichen, (Laufzeit: 01.08.26 bis 31.07.29)
• Verbundvorhaben: Entwicklung eines multimodalen kinematischen
Messsystems für das Biodiversitäts‑ und Zustandsmonitoring von Waldwegen,
(Laufzeit: 15.11.25 bis 15.11.28)
• Verbundvorhaben: Douglasien – Resistenz und Vitalität für die Praxis,
(Laufzeit: 01.04.25 bis 31.03.28)
• Verbundvorhaben: FraxForFuture 2 – Erhalt und Wiedereinbringung der
Gemeinen Esche (FraxRecovery), (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28)
• Verbundvorhaben: Holistische Analyse des Nutzungspotentials von Hölzern
klimaangepasster Laubbaumarten im Holzbau, (Laufzeit: 01.06.26 bis
31.05.29)
• Verbundvorhaben: Informationsoffensive Klimaschutzbeitrag von
Waldbewirtschaftung und Holzverwendung, (Laufzeit: 01.10.25 bis 30.09.28)
• Verbundvorhaben: Nationales Erfassungssystem von Waldschäden und
deren Ursachen auf Grundlage des Waldschutzmeldewesens, (Laufzeit:
15.11.25 bis 15.11.28)
• Stärkung der heimischen Eiweißversorgung durch Sicherung der
Proteingehalte von Winterweizen unter zukünftigen Klimabedingungen (Future-
WheatProtein), (Laufzeit 01.04.2026 bis 31.03.2029)
• Verbundvorhaben: Waldmanagementstrategien zur Sicherung der
Wasserdienstleistungen nach Borkenkäferkalamitäten, (Laufzeit: 01.01.26 bis
31.12.28)
Geschäftsbereich des BMV:
Die Ressortforschungseinrichtung des Bundes für den Schienenverkehr, das
Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF), unterstützt das
Thema Anpassung an die Klimakrise durch anwendungsorientierte Forschung.
In diesem Zusammenhang wurden in dieser Legislaturperiode die folgenden
Forschungsprojekte vergeben:
• Untersuchung zum Einsatz von Biokohle im Beton als dauerhafte CO2-
Senke
• Klimaresiliente Bahnböschungen: Modellierung, Bewertung und
Entwicklung naturbasierter sowie technischer Maßnahmen zur Erhöhung
• Klimaangepasster Bahnhof – Erhöhung der Resilienz von Bahnhöfen und
Haltepunkten bezüglich der Folgen des Klimawandels
• Indikatoren und Schadensfunktionen für Schiene und Straße: Entwicklung
und fallstudienbasierte Anwendung (geplant)
• Starkregenresilienz im Schienennetz: Entwicklung eines Leitfadens für
Risiko- und Maßnahmenanalysen (geplant)
• Katalog der Anpassungsmaßnahmen gegen klimabedingte Einwirkungen
auf die Verkehrsinfrastruktur (geplant)
• Natürlicher Brandbarrieren zum Schutz gefährdeter Böschungsbereiche
(geplant)
13. Welche Förderfenster bestehender Bundesförderprogramme plant die
Bundesregierung in den Jahren 2026 oder 2027 noch angesichts der
Hitzekrise zu eröffnen, zum Beispiel für die Förderrichtlinie „Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“, und wenn keine
geplant sind, mit welcher Begründung?
Im Bundeshaushalt 2026 wurden Mittel für eine 5. Tranche des
Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ in
Höhe von 80 Mio. Euro bereitgestellt. Das Programm wird im Auftrag des
BMWSB vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung umgesetzt.
Kommunen konnten bis zum 3. Juli 2026 ihre Projektvorschläge einreichen, die
neuen Projekten starten voraussichtlich Anfang 2027. Es obliegt dem
Haushaltsgesetzgeber, ob Mittel für eine weitere Tranche zur Verfügung gestellt
werden. Im Übrigen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den
Klimawandel Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung und in allen drei
Programmen förderfähig.
Das BMUKN unterstützt mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“ (AnpaSo) den Gesundheits- und Sozialsektor seit dem Jahr
2020 bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Entwicklung
und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil
der Förderung. Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 öffnet in der AnpaSo
ein neues Förderfenster. Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Einrichtungen,
die bereits im Rahmen der AnpaSo-Förderung ein Klimaanpassungskonzept
erstellt oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung durchgeführt haben. Auch
in den nächsten Jahren soll die AnpaSo fortgesetzt werden, ab dem
kommenden Jahr auf der Basis einer überarbeiteten Förderrichtlinie.
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels“ (DAS-FRL) unterstützt das Bundesumweltministerium insbesondere
Kommunen dabei, Anpassungsprozesse möglichst frühzeitig, systematisch und
integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung
anzugehen und kommunale Anpassungsmanagements mit Hilfe von
Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager zu etablieren. In der Förderrichtlinie werden
fortlaufend Anschlussvorhaben zur Umsetzung von Anpassungskonzepten
bewilligt, die sich aus geförderten Erstvorhaben zur Konzepterstellung ergeben.
Diese Anträge können von den Zuwendungsempfangenden unterjährig ohne
die Öffnung von Förderfenstern gestellt werden und erlauben die direkte
Umsetzung des entwickelten Konzepts und die nahtlose Weiterbeschäftigung des
angestellten Personals (Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager). Die
Öffnung neuer Förderfenster steht in Abhängigkeit der noch nicht
abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen.
14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf im Bereich
hitzeresilienter Infrastruktur in Deutschland bis 2035 ein, und auf
welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung, wenn der
Bundesregierung keine Einschätzung vorliegt, warum nicht, welchem
Investitionsbedarf stehen aktuell welche Mittel gegenüber, die über bestehende
Bundesprogramme für hitzeresiliente Infrastruktur bereitgestellt werden, und
wie hoch schätzt die Bundesregierung die daraus resultierende
Deckungslücke ein?
Maßnahmen zum Hitzeschutz sind regelmäßig Bestandteil umfassenderer
Investitionen in die Anpassung, Modernisierung und Erhaltung von
Infrastruktur. Hitzeschutz und Klima-/Hitzeresilienz werden bei allen Investitionen
angemessen berücksichtigt.
15. Welche Einzelmaßnahmen umfassen die vom Bundeskanzler im ARD-
Sommerinterview vom 30. August 2026 erwähnten „über 300
verschiedenen Maßnahmen“ (bitte alle Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Name
der Maßnahme und zuständigem federführendem Bundesressort,
durchnummeriert auflisten), und wenn die Bundesregierung keine 300
Maßnahmen auflisten kann, was meinte der Bundeskanzler dann mit seiner
Aussage?
Die Aussage des Bundeskanzlers zu den 300 verschiedenen Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor der Klimaerwärmung ist korrekt. Im Bereich des
Klimaschutzes setzt die Bundesregierung derzeit eine Vielzahl von Maßnahmen
aus dem laufenden und früheren Klimaschutzprogrammen sowie dem
Klimapaket 2021 um. Hinzu kommen Programme zur Klimaanpassung. Die
Maßnahmen im Bereich Klimaschutz setzen sich aus sektorübergreifenden und
sektorspezifischen Maßnahmen zusammen. Letztere adressieren die Sektoren
Gebäude, Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
sowie den Bereich der Landnutzung. Zentrale Bausteine der deutschen
Klimaschutzpolitik ergeben sich zudem aus europäischen Klimaschutzinstrumenten.
Mit den aktuell und in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen konnten die
THG-Emissionen in Deutschland seit dem Jahr 1990 fast halbiert werden.
Zu den wichtigsten Klimaschutzinstrumenten gehören die
Emissionshandelssysteme, die Förderung der erneuerbaren Energien, Förderprogramme zur
Dekarbonisierung der Industrie, Förderung von Heizungstausch und Sanierung,
die Förderung des Ausbaus der Fernwärme, Investitionen in den Schienenaus-
und -neubau sowie die Förderung der E-Mobilität. Eine umfassende
Aufstellung aller aktueller Klimaschutzmaßnahmen ergibt sich aus dem
Klimaschutzbericht 2025 und dem Klimaschutzprogramm 2026, wo diese Maßnahmen
aufgelistet finden.
16. Bis wann plant die Bundesregierung, einen konkreten Vorschlag zur
Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
Ländern in das Grundgesetz vorzulegen, und wie soll eine dauerhafte
Beteiligung des Bundes an den Kosten kommunaler Klimaanpassungs- und
Hitzeschutzmaßnahmen ausgestaltet werden?
17. Wird für die Gemeinschaftsaufgabe finanziell Vorsorge getroffen?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag für eine
Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“ zu erfüllen, ist das BMUKN in
Beratungen mit den Ländern getreten. Die 103. Umweltministerkonferenz hatte
den Bund-Länder-Arbeitskreis „Gemeinschaftliche Finanzierung“ eingerichtet,
der in regelmäßigen Abständen, auch unter Einbindung der fachlich
zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen, tagt. Dabei werden die einzelnen
Themenbereiche einer Gemeinschaftsaufgabe in den jeweils fachlich zuständigen
Länder-Gruppen (z. B. Ständiger Ausschuss „Anpassung an die Folgen des
Klimawandels“ (StA AFK) für den Bereich Klimaanpassung) weiterbearbeitet,
insbesondere um die prioritären Bedarfe der Länder zu ermitteln und die konkrete
Ausgestaltung einer möglichen Beteiligung des Bundes zu diskutieren. Zudem
bereitet diese Gruppe eine mögliche inhaltliche Eingrenzung des Bereichs
Klimaanpassung vor, der verfassungsrechtlich geboten ist. Kommunale
Aufgaben und der Hitzeschutz insbesondere in Städten spielen hierbei eine
wichtige Rolle. Ende September 2026 wird sich die Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) mit diesem
Thema beschäftigen.
Ein konkreter Vorschlag, sowie Aussagen zu möglichen
Finanzierungsgegenständen und der Mittelausstattung können erst nach Abschluss der Bund-
Länder-Beratungen getroffen werden.
18. Hat die Bundesregierung eigene Schätzungen über die
volkswirtschaftlichen Schäden des Hitzesommers 2026 vorgenommen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Schätzungen zu hitzebedingten
volkswirtschaftlichen Kosten durchgeführt. Diese lassen sich angesichts der
multidimensionalen Einflüsse auf die konjunkturelle Entwicklung
(Energiepreisanstieg, geopolitische Unsicherheiten, US-Zolleffekte etc.) nicht belastbar isoliert
quantifizieren.
19. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr politisches Ziel, Unternehmen
und Sozialkassen finanziell zu entlasten, mit der Tatsache, dass ein
Hitzetag volkswirtschaftliche Schäden in dreistelliger Millionenhöhe
verursacht (www.merkur.de/wirtschaft/teure-klimafolge-hitzetag-kostet-deuts
chland-431-millionen-euro-94366588.html)?
Die fiskalische Nachhaltigkeit der Sozialversicherungen sowie attraktive
Rahmenbedingungen für private Investitionen sind aus Sicht der Bundesregierung
wichtige politische Ziele, deren Sinn durch die Zusammenhänge zwischen
Hitze und Produktivität nicht geschmälert wird. Gleichzeitig gilt es sowohl im
öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft sachgerechte Vorkehrungen
zu treffen, damit produktives Arbeiten auch an heißen Tagen möglich ist.
20. Welche Daten liegen der Bundesregierung über den
volkswirtschaftlichen Schaden durch Arbeitsausfälle von Eltern vor, die in den Jahren
2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 aufgrund von
hitzebedingten Schließungen oder verkürzten Betreuungszeiten
(„Hitzefrei“) in Schulen und Kindertagesstätten die Betreuung ihrer Kinder
übernehmen mussten, und wenn der Bundesregierung hierzu keine
systematischen Erkenntnisse vorliegen, warum verzichtet sie auf ein
bundesweites Monitoring für diese massiven volkswirtschaftlichen Ausfälle,
und plant sie, ein solches einzuführen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine
Differenzierung volkswirtschaftlicher Kosten infolge der Schließungen oder verkürzten
Betreuungszeiten in Schulen und Kindertagesstätten nach unterschiedlichen
Ursachen erscheint quantitativ nicht sinnvoll durchführbar.
21. Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im
Zusammenhang mit Hitze- und UV-Exposition stehen (z. B. Hitzschlag,
Dehydration, weißer Hautkrebs), wurden in den Jahren 2020 bis 2025
sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 bei den Berufsgenossenschaften
registriert (bitte nach Branchen sowie Bundesländern aufschlüsseln)?
Zahlen zu Arbeitsunfällen durch Hitzefolgen wie Dehydration oder Hitzschlag
liegen ebenso wie eine Unterteilung nach Wirtschaftszweigen und
Bundesländern nicht vor. Im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (www.ba
ua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA) sind
jedoch Angaben zu Arbeitsbelastungen durch Hitze nach Wirtschaftszweigen
enthalten (S. 160 ff.).
Für die jährlichen Zahlen zu Berufskrankheiten, hier speziell
„Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-
Strahlung.“ (5103), verweist die Bundesregierung ebenfalls auf die Zahlen des
jährlichen Berichts „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (www.baua.de/
DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/SuGA).
Für das Berichtsjahr 2025 liegen die entsprechenden Zahlen der
Bundesregierung aktuell noch nicht vor. Zu Hintergrundinformation über
Wirkmechanismen und Temperatureinflüsse auf das Unfallgeschehen wird auf diese
Publikation (https://forum.dguv.de/ausgabe-7-8-2025/der-einfluss-von-temperatur-auf-
das-arbeits-und-wegeunfallgeschehen-in-deutschland/) der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verwiesen.
22. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu Produktivitätsverlusten
durch hitzebedingten Leistungsabfall am Arbeitsplatz in Deutschland
vor, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte, soweit möglich, nach
Wirtschaftszweigen bzw. Berufsgruppen aufschlüsseln)?
Das Institut Prognos hat im Rahmen einer Studie im Auftrag des BMAS (www.
arbeit-sicher-und-gesund.de/themen/klimawandel/aus-der-debatte/klimabedingt
e-risiken-fuer-die-arbeitswelt) branchenspezifische Kosten durch hitzebedingte
Unfälle und Krankheiten für den Arbeitgeber berechnet, die überproportionale
Belastungen in arbeitsintensiven und exponierten Branchen, wie beispielsweise
dem Baugewerbe, nahelegen. Obwohl im Jahr 2023 nur 6,6 Prozent der
geleisteten Arbeitsstunden in diesem Wirtschaftszeig zu verorten sind (Statistisches
Bundesamt, 2025), entstehen dort schätzungsweise 15,8 Prozent der Kosten.
Sowohl Unfälle als auch Krankschreibungen aufgrund von Krankheiten an
heißen Tagen treten im Bausektor vermehrt auf (vgl. dazu S. 25 und 26 der
Studie).
Ein einzelner Hitzetag (Tageshöchsttemperatur ≥ 30 °C) kostet die deutsche
Wirtschaft zudem laut der Studie insgesamt etwa 431 Mio. Davon entfallen
rund 97 Prozent (rund 418 Mio. Euro) ausschließlich auf den
Produktivitätsabfall – also auf die verringerte Arbeitsleistung (die Beschäftigten arbeiten weiter,
jedoch weniger effektiv). Bei ≥ 35 °C liegen die Kosten laut einer Folgestudie
(www.prognos.com/de/kosten-hitzewelle-juni-2026) im Auftrag des
Handelsblatts mit 984 Mio. Euro mehr als doppelt so hoch.
Die Ausfallkosten durch Produktivitätsverluste sind in verschiedenen Branchen
unterschiedlich. Dabei müssen bei der Interpretation die Größe der Branchen,
die Anzahl der Beschäftigten, das Lohnniveau und die je nach Branche
unterschiedliche Restproduktivität (der Leistungsanteil, den Beschäftigte während
einer Arbeitsstunde über 30 Grad noch erbringen) berücksichtigt werden (vgl.
hierzu S. 22 und 23, Abb. 3 und 4 in o. g. Studie):
• Mit rund 124 Mio. Euro entfällt der mit Abstand größte Anteil der
hitzebedingten Produktivitätskosten auf das verarbeitende Gewerbe (vor allem,
weil diese Branche 17 Prozent aller in Deutschland geleisteten
Arbeitsstunden stellt). Es folgen u. a. das Gesundheits- und Sozialwesen (46 Mio.
Euro), der Handel (39 Mio. Euro) und die Baubranche (25 Mio. Euro).
Diese Rangreihe spiegelt auch stark die Größe der jeweiligen Branche
wider.
• Berücksichtigt man zudem die verbleibende Restproduktivität je nach
Branche (67 Prozent in Land- und Forstwirtschaft, 82 Prozent in der Industrie
und 88 Prozent im Baugewerbe gegenüber 91 Prozent in weniger
exponierten Branchen) wird deutlich, dass Industrie- und Baugewerbe im Verhältnis
zu ihren geleisteten Arbeitsstunden überproportional von diesen Kosten
betroffen sind.
23. Plant die Bundesregierung neue Maßnahmen zum Schutz von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor den gesundheitlichen
Folgen hoher Temperaturen, und wenn ja, welche?
Die Ergebnisse der Politikwerkstatt „Klima wandelt Arbeit“ (www.arbeit-siche
r-und-gesund.de/themen/klimawandel/aktivitaeten/der-abschlussbericht-der-pol
itikwerkstatt-klima-wandelt-arbeit), in der Hitze und UV-Strahlung
Schwerpunkte waren, fließen in die fachliche Ausschussarbeit ein. Der Ausschuss für
Arbeitsstätten (ASTA) arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der Regeln für
Raumtemperatur (ASR A3.5) und Lüftung (ASR A3.6). Es wird geprüft, ob
Anpassungen bezüglich des Standes der Technik hinsichtlich neu auftretender
Herausforderungen, wie saisonale Hitzeperioden berücksichtigt werden
müssen.
24. Wie viele hitzebedingte Stromausfälle sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf
2026 aufgetreten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Region, Anzahl der
betroffenen Haushalte, Dauer angeben)?
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen der Bundesnetzagentur
(BNetzA) jeweils bis zum 30. April eines Jahres einen Bericht über die in
ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorlegen. Der Bericht
muss Informationen zum Zeitpunkt, der Dauer, dem Ausmaß und der Ursache
der Versorgungsunterbrechungen enthalten. Daraus ermittelt die BNetzA
Kennzahlen, wie den SAIDI (System Average Interruption Duration Index), der
jährlich auf der Homepage veröffentlicht wird: Bundesnetzagentur – Auswertung
Strom (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Verso
rgungssicherheit/Versorgungsunterbrechungen/Auswertung_Strom/start.html).
Die Angaben der Netzbetreiber zur Ursache der Versorgungsunterbrechungen
sind lediglich Zuordnungen zu den Störungsanlässen „atmosphärische
Einwirkung“, „Einwirkung Dritter“, „Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers“,
„Rückwirkungsstörung“, „Höhere Gewalt“, „Zählerwechsel“ und „Sonstiges“.
Nur bei Höherer Gewalt müssen Netzbetreiber zur Plausibilisierung weitere
Detailinformationen liefern.
Unter dem Störungsanlass „Atmosphärische Einwirkung“ werden
Versorgungsunterbrechungen erfasst, die in Folge von „Hitze“ oder aber durch Sturm, Blitz
oder Starkregen entstanden sind. Insofern ist „Hitze“ nur eine von vielen
möglichen Gründen hinter diesem Störungsanlass, weshalb sich daraus keine
belastbare Aussage zu rein hitzebedingten Stromausfällen herleiten lässt (weitere
Ereignisse, die sich hinter dem Störungsanlass „Atmosphärische Einwirkung“
verbergen können, finden Sie in der Anlage zur Allgemeinverfügung vom
22. Februar 2006 (Az. 605/8135) (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssich
erheit/Allgemeinverfuegungen/AnlageAllgVfg220206Id5192.pdf)). Demnach
liegt keine derartige Auswertung vor.
25. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen
Schäden durch eingeschränkte Binnenschifffahrt und hitzebedingte
Produktionsdrosselungen in der Industrie (z. B. wegen fehlendem Kühlwasser) in
den Jahren 2020 bis 2025 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2026 (bitte
nach Kalenderjahren und betroffenen Wirtschaftszweigen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung führt keine eigenen Analysen der volkswirtschaftlichen
Auswirkungen von Extremniedrigwasserperioden durch. Entsprechende
Untersuchungen liegen beispielsweise vom Institut für Weltwirtschaft, Kiel (www.ki
elinstitut.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/ac88308
df129-4265-8c0f-337675fbe3e5-KKB_137_2026-Q3_Deutschland_DE_.pdf)
sowie dem ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München (www.ifo.de/DocD
L/sd-digital-2026-15-wollmershaeuser-etal-konjunkturprognose-herbst-202
6.pdf), vor.
26. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten
Wasserentnahmen zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler
auf die Schiffbarkeit des Rheins in Niedrigwasserperioden, und welche
Anpassung der Entnahmemengen ist für den Fall vorgesehen, dass die
bisher zugrunde gelegten Mindestabflüsse künftig häufiger unterschritten
werden?
Zur Berücksichtigung der Auswirkungen einer Wasserentnahme aus dem Rhein
für die Braunkohletagebaue Garzweiler II und Hambach auf die Schiffbarkeit
des Rheins in Niedrigwasserperioden sieht der zugehörige Beschluss der
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) aus dem Jahr 2022 eine
gestaffelte Wasserentnahme vor, d. h. eine möglichst geringe Wasserentnahme bei
niedrigen Wasserständen und eine größere Entnahme bei höheren
Wasserständen. Weitere Informationen sind dem entsprechenden ZKR-Beschluss zu
entnehmen (www.ccr-zkr.org/files/documents/resolutions/ccr2022-IIde.pdf
(Protokoll 25 auf der S. 165)).
27. In wie vielen Kommunen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Sommern 2020 bis 2025 und im bisherigen Jahresverlauf 2026 zu
Einschränkungen oder Verboten der Trinkwassernutzung?
Die Anordnung von Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverboten
obliegt den zuständigen Wasserbehörden auf Landesebene sowie den für die
öffentliche Wasserversorgung zuständigen Städten und Gemeinden. Hierzu liegen
der Bundesregierung keine Erhebungen vor.
28. Welche Fläche von Wäldern und Mooren in Deutschland war im Jahr
2026 nach Kenntnis der Bundesregierung von Bränden betroffen, und
welche Schäden beziehungsweise Kosten sind dadurch entstanden?
Die bundesweite Waldbrandstatistik wird regelmäßig rückblickend für das
vorausgegangene Jahr aus Datenzulieferungen der Länder erstellt. Der
Bundesregierung liegen daher noch keine belastbaren Daten über die Flächengrößen
sowie Schäden bzw. entstandenen Kosten von Waldbränden für das Jahr 2026
vor. Vorliegende Informationen zu Einzelfällen lassen keine Aussagen über den
Gesamtzustand zu.
Eine Erhebung der Fläche aller Moorbrände im Jahr 2026 in Deutschland liegt
der Bundesregierung nicht vor. Laut Medienberichten hat es im Land
Niedersachsen zwei kleinere Moorbrände auf einer Gesamtfläche von etwa zwei
Hektar gegeben (www.zeit.de/news/2026-04/26/stundenlange-einsaetze-bei-moorbr
aenden-in-niedersachsen). Durch den großen Moorbrand im Hohen Venn auf
belgischem Gebiet direkt angrenzend an die deutsche Grenze ist davon
auszugehen, dass auch für Deutschland hohe Kosten entstanden sind, etwa für
Einsatzkräfte, Evakuierungen und Material. Weitere Kosten können durch eine
Beeinträchtigung von Tourismus, lokaler Wirtschaft und Verkehr entstanden sein.
Eine genaue Erhebung der Kosten in Folge des Brands im Hohen Venn ist nicht
erfolgt.
29. Verfügt die Bundesregierung über Daten zur Schadensbestimmung am
deutschen Waldbestand durch den Extremsommer 2026, und wenn ja,
wie hoch ist er?
Der Bundesregierung liegen noch keine Daten zur Schadensbestimmung am
deutschen Waldbestand für das Jahr 2026 vor. Die durch Trockenheit und Hitze
entstandenen Schäden am Waldbestand werden in vollem Umfang erst
zeitverzögert sichtbar werden. Das BMLEH erhebt jährlich rückblickend die
Kalamitätsholzmengen bei den Ländern. Auch die Schätzung des Schadholzeinschlags
durch das Statistische Bundesamt erfolgt rückblickend für das
vorausgegangene Jahr. In der jährlich durchgeführten Waldzustandserhebung wird
stichprobenartig der Kronenzustand der Waldbäume erfasst, um daraus Rückschlüsse
auf die Vitalität der Bäume zu ziehen. Die Länder erheben diese Daten im
Spätsommer, die bundesweite Auswertung liegt im Folgejahr vor.
30. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, welche Schäden
Straßenbäume durch die Hitze 2026 erlitten haben, und welche Maßnahmen zum
Schutz der Straßenbäume sind geplant?
Nein, es liegen keine Schätzungen zu Schäden an Straßenbäumen aus dem
Sommer 2026 vor. Zum Schutz von Straßenbäumen tragen u. a. die unter
Frage 13 genannten Förderprogramme bei, die zum Teil auch den
klimaresilienten Umbau von Straßenräumen fördern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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