Schriftliche Frage 19 von Sascha Lensing (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erstellung und den Vertrieb gefälschter B1- Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Sascha Lensing (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erstellung und den Vertrieb gefälschter B1- Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindu…
Frage 19 (Sascha Lensing, AfD):
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erstellung und den Vertrieb gefälschter B1- Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ (www.n-tv.de/politik/Bet rugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-art icle26018227.html), die u. a. im Rahmen des Einbürgerungsprozesses, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts zum Übergang von einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG benötigt werden, zukünftig zu unterbinden, und wenn ja, welche, und welche Informationen liegen der Bundesregierung über das bisherige Ausmaß gefälschter Zertifikate und hiermit erteilter Einbürgerungen bzw. dauerhafter Aufenthaltserlaubnisse vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. September 2025:
Die Bundesregierung nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Einen wesentlichen Ansatzpunkt, mit dem der Erstellung und dem Vertrieb gefälschter B1-Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ entgegengewirkt werden kann, sieht die Bundesregierung in der eingehenden Prüfung der Echtheit der Zertifikate und persönlichen Vorsprachen, durch die auffällig wird, wenn die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich nicht vorliegen. Hierbei unterstützt der Bund die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die konsequente Strafverfolgung bei Verdacht auf Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter Zertifikate. Auch die Rücknahme der Einbürgerung kommt in Betracht, wenn diese durch arglistige Täuschung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Zur Verhinderung von Fälschungen wird bei den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellten Zertifikaten zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale geprüft. Zu der Anzahl gefälschter Sprach- und sonstiger Zertifikate, die in einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorgelegt wurden, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
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