Erschleichen von Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln mittels gefälschter Sprach- und Kurszertifikate
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Erschleichen von Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln mittels gefälschter Sprach- und Kurszertifikate
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1797
21. Wahlperiode 24.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Erschleichen von Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln mittels gefälschter
Sprach- und Kurszertifikate
Nachdem bereits in den letzten Jahren die Zahl der Einbürgerungen massiv von
168 000 im Jahr 2022 auf 292 000 im Jahr 2024 angestiegen ist (www.deutschl
andfunk.de/einbuergerungen-erreichen-2024-hoechststand-100.html), zeichnet
sich auch für das laufende Jahr 2025 eine weitere Steigerung ab (www.bild.de/
politik/inland/so-viele-wie-nie-zuvor-immer-mehr-migranten-werden-deutsche-
686be07198601a3392661364).
Nunmehr verdichten sich die Indizien, dass Einbürgerungen und auch
Aufenthaltstitel in erheblichem Umfang mittels gezielter Täuschung der Behörden
erlangt werden. So soll es nach Medienberichten einen bundesweiten
professionell betriebenen Handel mit gefälschten Zertifikaten über die erfolgreiche
Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen geben, welche dazu genutzt werden,
die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel rechtswidrig zu erlangen.
Die gefälschten Zertifikate werden offensiv auf Social-Media-Kanälen
beworben und finden offenbar zahlreiche Abnehmer. Offizielle Zahlen über das
Ausmaß erschlichener Einbürgerungen liegen nicht vor, doch wird von einer in die
Tausende gehenden Dunkelziffer ausgegangen. Zur Verifizierung vorgesehene
QR-Codes leiten, soweit die Zertifikate gefälscht sind, auf ihrerseits
professionell gefälschte Seiten der Aussteller weiter. Gleichfalls gefälscht werden
Wasserzeichen als Erkennungsmerkmal echter Zertifikate. Die durch die
zunehmende Zahl an Einbürgerungsanträgen ohnedies überlastete Verwaltung ist im
Regelfall nicht in der Lage, diese Fälschungen zu erkennen (vgl. zu allem www.n-
tv.de/politik/Betrugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-article2601822
7.html und Bericht des Stern „Deutsch auf Bestellung“ vom 11. September
2025, https://prarchiv.bundestag.btg/PressDok/pressmap.html;sessionid=B78A
02979C860818A36F0683?id=4673).
Bereits vor den aktuellen Medienberichten über die Nutzung gefälschter
Zertifikate hat das Bundesministerium des Innern (BMI) in einem Rundschreiben
vom 18. August 2025 („Persönliche Vorsprachen von Antragstellern im
Einbürgerungsverfahren, Änderung der Nr. 10 Randnummer 51 und Nr. 11
Randnummer 36 der AH StAG des BMI vom 1. Mai 2025“, Aktenzeichen VII5.
20102/10#2 und VII5. 20102/11#1) an die Einbürgerungsbehörden der Länder
eine intensivere Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen angemahnt,
welche insbesondere auch im Wege der persönlichen Vorsprache der
Antragsteller erfolgen müsse. Bezug genommen wird auf Berichte der Behörden über
immer mehr Fälle, in denen die Antragsteller kein Verständnis von den Inhalten
der abzugebenden Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
haben und zudem nicht die Sprachkenntnisse aufweisen, welche ihnen in den
vorgelegten Zertifikaten über das Niveau B1 bescheinigt werden. Letzteres
belegt aus Sicht der Fragesteller, dass die Zertifikate entweder von den
Kursanbietern zu Unrecht ausgestellt oder von dritter Seite gefälscht wurden.
Der Vizevorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz,
fordert angesichts des jetzt bekannt gewordenen möglichen Ausmaßes der
Nutzung gefälschter Zertifikate ein Moratorium bei Einbürgerungen und der
Verleihung von Aufenthaltstiteln sowie eine umfassende Überprüfung der in den
letzten ein bis zwei Jahren vorgelegten Zertifikate (www.n-tv.de/politik/Einbue
rgerungen-und-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--article2601846
4.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die rechtswidrige
Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und von Aufenthaltstiteln
mittels gefälschter Zertifikate über Sprach- und Integrationskurse?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß
des Gebrauchs dieser gefälschten Zertifikate, die Entwicklung dieses
Kriminalitätsphänomens in den letzten Jahren, die Zahl der auf dieser
Grundlage erfolgten Einbürgerungen und die Modi Operandi der Anbieter und
Nutzer solcher gefälschter Zertifikate?
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob der Handel mit gefälschten
Zertifikaten auch der Organisierten und der Clan-Kriminalität
zuzurechnen ist?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang wann ergriffen, um
die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sowie von
Aufenthaltstiteln mithilfe gefälschter Zertifikate zu verhindern?
5. Welche zusätzlichen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für
erforderlich, um dieser offenbar nach wie vor weitverbreiteten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) kriminellen Praxis Einhalt zu gebieten?
6. Gehen Bundesbehörden (gegebenenfalls in Kooperation mit
Landesbehörden) gegen Social-Media-Betreiber, deren Angebote genutzt werden, um
gefälschte Zertifikate zu bewerben und zu verkaufen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), vor, und wenn ja, welche Maßnahmen sind im Jahr 2024
und im laufenden Jahr gegen welche Anbieter ergriffen worden?
7. Welche Vorgaben gibt es seitens des Bundes hinsichtlich der
fälschungssicheren Gestaltung von Sprach- und Integrationszertifikaten gegenüber den
Ausstellern solcher Zertifikate?
8. Welche Prüfungsschritte sind seitens der Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um rechtssicher zu
erkennen, dass vorgelegte Zertifikate nicht gefälscht sind?
9. Lässt sich ein Wasserzeichen, das die Echtheit des Zertifikats
gewährleisten soll, auch in einem digitalen Einbürgerungsverfahren überprüfen, oder
muss die Einbürgerungsbehörde das Originaldokument sichten, um die
Echtheit des Wasserzeichens prüfen zu können?
10. Wie kann ausgeschlossen werden, dass Behördenmitarbeiter nach
Nutzung des QR-Codes in gefälschten Zertifikaten die daraufhin
erscheinenden, ebenfalls gefälschten Seiten (Homepages) der Aussteller für echt
halten, und welcher Grad an Schulung und Kenntnis ist erforderlich, um die
entsprechenden Seiten als gefälscht zu erkennen?
11. Sind die Vorgaben in dem Rundschreiben des Bundesministeriums des
Innern an die Länderbehörden, in jedem Fall vor Einbürgerungen ein
persönliches Gespräch mit den Antragstellern zwecks Prüfung ihrer
Verfassungstreue und ihrer Sprachkenntnisse zu führen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), verbindlich oder angesichts der Vollzugszuständigkeit der
Bundesländer lediglich Empfehlungen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, in denen die
Vorgaben (weiterhin) nicht umgesetzt werden, und um welche
Bundesländer handelt es sich hierbei?
12. Hält die Bundesregierung es im Lichte der Berichte über den
systematischen Einsatz von gefälschten Zertifikaten, welche von den Behörden
oftmals nicht als solche erkannt werden, für geboten, ein Moratorium bei
Einbürgerungen und der Erteilung von Aufenthaltstiteln zu verhängen, bis
eine Kontrollpraxis etabliert ist, welche die Gewähr bietet, dass
Fälschungen im Regelfall erkannt werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Hält die Bundesregierung es im Lichte der Berichte über den
systematischen Einsatz von gefälschten Zertifikaten für geboten, bereits erteilte
Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel ab einem bestimmten Stichtag
noch einmal stichprobenweise oder umfassend im Hinblick auf die
Echtheit der dabei vorgelegten Zertifikate zu überprüfen, und wenn nein,
warum nicht?
14. Hält die Bundesregierung es angesichts der zahlreichen im Raum
stehenden Betrugsfälle politisch für geboten, bei den wichtigsten Ausstellern der
Zertifikate einen Abgleich der dort gespeicherten Namen der
erfolgreichen Kursteilnehmer mit den von den Behörden gespeicherten Namen der
Antragsteller auf Einbürgerung bzw. Aufenthaltstitel, die ein Zertifikat des
jeweiligen Ausstellers vorgelegt haben, vorzunehmen, um die Echtheit der
in der Vergangenheit eingereichten Zertifikate in größerem Umfang zu
verifizieren, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 24. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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