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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7583)

dip / drucksache 18.09.2026 · WP 21 · 21/8059 · Antwort · Original ↗

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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7583) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8059 21. Wahlperiode 18.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7583 – Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. April 2026 richtete die Bundesregierung in Berlin eine internationale Sudan-Konferenz aus (www.tagesschau.de/inland/sudankonferenz-milliardenz usage-wadephul -100 .html). Dabei wurden von internationalen Gebern 1,53 Mrd. Euro zugesagt. Diese stellen wichtige Mittel zur Linderung der größten humanitären Krise unserer Zeit dar, werden aber dem tatsächlichen Bedarf nicht annähernd gerecht. Die Konferenz schaffte es, das Leid im Sudan für einen Moment stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückten. Gleichzeitig sind die Menschen im Sudan einem Waffenstillstand oder einem Weg zum Frieden keinen Millimeter nähergekommen. Die unmittelbar am Krieg beteiligten Parteien – die Rapid Support Forces (RSF) und die Sudanese Armed Forces (SAF) – nahmen an der Konferenz nicht teil. Der Krieg wird unvermindert und unerbittlich weitergeführt, weiterhin mit der Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Saudi-Arabiens und Ägyptens. Die Gastgeber der Konferenz, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die Europäische Union, veröffentlichten ein gemeinsames Kommuniqué, in dem es unter anderem heißt: „Wir sagen heute zu, dass wir unsere gemeinsamen Bemühungen mit dem Ziel, den Konflikt im Sudan nicht zu einer vergessenen Krise werden zu lassen, beharrlich fortsetzen werden, und wir rufen alle unsere Partner auf, ihre Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts zu verstärken“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sudan-konferenz-kommuniqu e-2767950). In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 erklärte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, zur Lage im Sudan: „Ich werde in der nächsten Woche auch mit dem Außenminister des Königreichs Saudi-Arabien am Rande des Gymnich-Treffens über diese Thematik sprechen, und ich werde auch mit dem Außenminister Ägyptens über diese Fragen sprechen. […] Die Bundesregierung spricht mit diesen Parteien und mit diesen Akteuren über ihre internationale Verantwortung und setzt sie natürlich in das Beziehungsgeflecht hinein, das wir mit ihnen haben.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten politischen, humanitären und finanziellen Ergebnisse wurden auf der Sudan-Konferenz in Berlin erzielt? Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die USA, die Afrikanische Union (AU) und die Europäische Union (EU) haben am 15. April 2026 die dritte Internationale Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Sie diente der Mobilisierung von humanitärer Unterstützung für Sudan und seine Nachbarländer, der Suche nach Wegen zu einem Waffenstillstand sowie der Förderung des Friedensprozesses. Bei der Sudan-Konferenz wurde Unterstützung in Höhe von insgesamt fast 1,5 Mrd. Euro für die Menschen in Sudan und den betroffenen Nachbarländern zugesagt. Über 20 Staaten und Institutionen haben im Nachgang der Konferenz die „Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienen (abrufbar unter: www.auswaerti ges-amt.de/de/newsroom/sudan-2770278). Außerdem kamen in Berlin über 40 zivile Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen politischen Blöcke und gesellschaftlichen Gruppen zusammen und haben erstmals einen „Gemeinsamen Aufruf zum Ende des Krieges in Sudan“ verabschiedet (abrufbar unter: www.peaceau.org/en/article/joint-call-to-end-the-war-and-advance-a- sudaneseowned-political-process). Die Gespräche über einen zivil geführten Übergang wurden unter Mediation des so genannten Quintetts bestehend aus Afrikanischer Union (AU), Vereinten Nationen (VN), Arabischer Liga (LAS), Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und EU durchgeführt. Die Bundesregierung unterstützt die Fortführung dieser Gespräche in der Region. Die Sudan-Konferenz in Berlin hat ferner dazu beigetragen, den Krieg und das Leid der Menschen auf der politischen Agenda der internationalen Vermittlungsbemühungen zu halten und Aufmerksamkeit in nationalen und internationalen Medien zu generieren.  2. Welche konkreten Zusagen wurden von teilnehmenden Staaten, internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen gemacht (bitte nach Akteuren und Art der Zusagen aufschlüsseln)? Die finanziellen Zusagen in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro setzen sich wie folgt zusammen: Geber Betrag in Euro African Development Bank 206.000.000,00 Afrikanische Union 850.000,00 Australien 4.270.000,00 Österreich 16.600.000,00 Belgien 2.500.000,00 Kanada 74.400.000,00 Tschechien 23.800.000,00 Zypern 850.000,00 Deutschland 232.837.512,00 Estland 80.000,00 Europäische Union 360.800.000,00 Finnland 7.200.000,00 Frankreich 44.000.000,00 Großbritannien 167.900.000,00 Griechenland 1.000.000,00 Kroatien 100.000,00 Geber Betrag in Euro Irland 21.000.000,00 Italien 30.000.000,00 Japan 21.250.000,00 Litauen 50.000,00 Luxemburg 2.000.000,00 Malta 150.000,00 Niederlande 64.000.000,00 Norwegen 42.000.000,00 Neuseeland 8.750.000,00 Polen 1.000.000,00 Portugal 260.000,00 Saudi-Arabien 123.250.000,00 Slowenien 500.000,00 Schweden 28.050.000,00 Gesamt 1.485.447.512,00  3. Welche konkreten Maßnahmen oder Vereinbarungen zur Verbesserung humanitärer Zugänge und zum Schutz der Zivilbevölkerung konnten erreicht werden? Auf die Grundsätze 5 bis 8 der in der Antwort zu Frage 1 genannten Berliner Prinzipien wird verwiesen (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/newsr oom/sudan-2770278).  4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Konferenz weder zu einem Waffenstillstand noch zu konkreten Fortschritten hin zu einem Friedensprozess geführt hat? Die Sudan-Konferenz in Berlin hat wesentlich dazu beigetragen, die Friedensbemühungen voranzubringen und enger aufeinander abzustimmen. Auf der Sudan-Konferenz wurde mit der Einigung auf den „Gemeinsamen Aufruf zur Beendigung des Krieges“ ziviler Akteure ein wichtiger Meilenstein im politischen Prozess erreicht. Die Vertreterinnen und Vertreter verschiedener politischer Blöcke, die sich nach der vom Quintett fazilitierten Einigung auf den gemeinsamen Aufruf in Berlin teils zum ersten Mal seit Kriegsbeginn die Hände schüttelten, führen die Gespräche über eine zivile Transition und Perspektiven einer demokratisch legitimierten Nachkriegsordnung aktuell im Quintett- geführten Prozess in Addis Abeba fort. In den „Berliner Prinzipien für Sudan“ einigten sich im Nachgang der Sudan-Konferenz in Berlin über 20 Staaten und Institutionen u. a. auf Grundsätze der friedlichen Konfliktlösung, dem Ende externer Unterstützung für die Konfliktparteien, dem Schutz von Zivilisten und einer zivil geführten Nachkriegsordnung. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik sudanesischer zivilgesellschaftlicher Gruppen, wonach die Konferenz bestehende Macht- und Konfliktstrukturen reproduziere, zentrale lokale Akteure nicht ausreichend einbezogen worden seien und insbesondere Vertreterinnen und Vertreter tatsächlich vor Ort organisierter Hilfs- und Basisstrukturen kaum beteiligt gewesen seien (https://taz.de/Sudanesische-Stimmen-zur- Sudankonferenz/!6171211/)?  6. Welche Ergebnisse ergaben sich aus dem Austausch mit sudanesischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, und welche dieser Vorschläge oder Forderungen will die Bundesregierung konkret weiterverfolgen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. An der Sudan-Konferenz in Berlin nahmen insgesamt 38 sudanesische und internationale Nichtregierungsorganisationen sowie zivilgesellschaftliche Gruppen teil. Ein besonderer Fokus lag auf der Beteiligung der sogenannten Emergency Response Rooms, welche das Rückgrat der lokalen Koordinierung und humanitären Versorgung bilden. Vorschläge und Empfehlungen von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen fließen in diplomatische Initiativen und Gespräche, u. a. mit den Konfliktparteien, ein.  7. Welche Mechanismen zur Nachverfolgung und Umsetzung der auf der Konferenz gemachten Zusagen wurden beschlossen? Die Bundesregierung hält die gemachten Zusagen gemeinsam mit den Mitorganisatoren nach, u. a. in Form von Abfragen nach dem Status der Auszahlungen der gemachten Zusagen. Auch in bilateralen Gesprächen werden die Zusagen angesprochen und nachgehalten.  8. Welchen politischen und diplomatischen Schwerpunkt will die Bundesregierung nach der Konferenz künftig in ihrer Sudan-Politik setzen, insbesondere hinsichtlich humanitärer Hilfe, diplomatischem Druck auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien, Sanktionen, Förderung eines Friedensprozesses?  9. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen nach der Berliner Sudan-Konferenz, um über humanitäre Hilfe hinaus tatsächliche Fortschritte hin zu Waffenstillstand und Frieden zu erreichen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin nachdrücklich für den Schutz der sudanesischen Zivilbevölkerung sowie eine Beendigung der Kampfhandlungen in Sudan ein. Aufbauend auf der Einigung in Berlin auf einen „Gemeinsamen Aufruf zum Ende des Krieges in Sudan“ unterstützt die Bundesregierung aktiv die Vermittlungsbemühungen des Quintetts beim Dialog der zivilen Akteure in Addis Abeba. Die Bundesregierung engagiert sich zudem bei der Umsetzung der Vereinbarung der „Berliner Prinzipien“, u. a. im Rahmen einer Reise der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, im Juni 2026 nach Ägypten, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Bundesregierung unterstützt außerdem die Initiative der EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, Annette Weber, zum Schutz kritischer ziviler Infrastruktur in Sudan. Die Bundesregierung hat sich innerhalb der EU seit Beginn des Krieges in Sudan im April 2023 für Sanktionen gegen Mitglieder und Unterstützer der rivalisierenden, militärischen Gruppierungen der Sudanese Armed Forces (SAF) und Rapid Support Forces (RSF) sowie gegen Entitäten eingesetzt, die mit den Konfliktparteien verbunden sind. Im Nachgang zur Sudan-Konferenz wurden zudem am 13. Juli 2026 erstmals EU-Sanktionen gegen den Handel mit Gold aus Sudan und Exportverbote von Chemikalien zur Goldgewinnung in Sudan erlassen. 10. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Konfliktparteien dafür ein, Angriffe auf Ackerland, Viehzucht, Lagerhäuser, Wassersysteme und Lebensmittelhandel, humanitären Zugang uneingeschränkt zu gewährleisten, Belagerungen, Blockaden und andere Maßnahmen zur Einschränkung ziviler Mobilität und Versorgung zu unterlassen sowie überhöhte Besteuerungen von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Handel – insbesondere in Gebieten akuter Ernährungsunsicherheit – zu beenden? 11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken, dass Verwaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie Checkpoints den Transport von Nahrungsmitteln – auch über Konfliktlinien und Grenzen hinweg – nicht behindern? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der humanitären Diplomatie, abgestimmt mit ihren Partnern und im EU-Rahmen, dafür ein, dass das humanitäre Völkerreicht eingehalten wird, zivile Infrastruktur und Landwirtschaft nicht das Ziel von Angriffen werden, der Schutz und Zugang für humanitäre Akteure gewährleistet wird und dass der Transport von Nahrungsmitteln auch über Konfliktlinien und Grenzen hinweg nicht behindert wird. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat u. a. im Rahmen ihrer Reise und verschiedener Gespräche humanitäre Petita an die SAF-Regierung übermittelt, um den Zugang für humanitäre Hilfe zu verbessern. Dadurch wurde erfolgreich die Öffnung des Grenzübergangs Adre zu Tschad verlängert, der Grenzübergang zu Tschad in Tiné-Tina wiedereröffnet und die durchgehende Öffnung des Grenzübergangs zu Südsudan in Renk erwirkt. 12. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen für eine sogenannte Harvest Protection-Kampagne zum Schutz von Bäuerinnen und Bauern, Hirtinnen und Hirten, landwirtschaftlichen Flächen, Viehbeständen und Transportwegen während der Saat- und Erntesaison, und wenn ja, in welcher Form? Im Zuge ihrer humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung Projekte im Agrar- und Landwirtschaftsbereich. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Subsistenzlandwirtschaft während der Saat- und Erntesaison, z. B. durch die Ausgabe von Saatgut. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert Projekte, die zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in Sudan beitragen. Dabei werden unter anderem die Kompetenzen von Kleinbäuerinnen und -bauern für eine klimaresiliente Produktion gestärkt und kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe durch Zuschüsse sowie Beratungsleistungen unterstützt. 13. Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren diplomatischen Einfluss gegenüber den Konfliktparteien und deren regionalen Unterstützern – insbesondere gegenüber Mitgliedern der Quad – um den Einsatz von Hunger als Kriegswaffe zu beenden und Rechenschaftsmechanismen für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu stärken? Die Bundesregierung setzt sich im Wege ihrer humanitären Diplomatie kontinuierlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und gegen Straflosigkeit ein. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Untersuchungskommission der VN, das Mandat des internationalen Strafgerichtshofs für Darfur auf ganz Sudan auszuweiten. Zudem hat die Bundesregierung sich für die Mandatierung der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats zu Sudan eingesetzt. Zuletzt hat die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat eine Debatte über Maßnahmen zur Verhinderung von Massenverbrechen in El Obeid am 3. Juli 2026 mitinitiiert. 14. Verfolgt die Bundesregierung einen „360 Grad No Hunger“-Ansatz, der humanitäre Hilfe, Übergangshilfe, Wiederaufbau und humanitäre Diplomatie miteinander verbindet, um strukturelle Ursachen von Ernährungsunsicherheit im Sudan anzugehen, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser konkret? Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden, ressortübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Hunger und Fehlernährung, der kurzfristige humanitäre Hilfe mit strukturbildender Übergangshilfe, Investitionen in nachhaltige und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme und diplomatischen Bemühungen verbindet. Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe umfassen z. B. die Unterstützung kleinbäuerlicher Haushalte in Darfur mit klimaresilientem Saatgut, landwirtschaftlichen Geräten, Bewässerungstechnik sowie begleitenden Schulungen. Ziel ist es, landwirtschaftliche Produktivität und Resilienz gegenüber Klimarisiken zu stärken und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Zudem unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in Sudan dabei, zentrale Agrarprodukte und Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung bereitzustellen. 15. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an den Sicherheitsrat im Einklang mit den Resolutionen 2417 und 2573 ein, einschließlich regelmäßiger Beiträge sudanesischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) genannten Forderungen zur Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und Ernährungsunsicherheit sowie die Forderungen gemäß Resolution 2573 (2021) einschließlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung. Als Mitglied der „Group of Friends on Conflict and Hunger“ unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung dieser Resolutionen und thematisiert die humanitäre Lage in Sudan regelmäßig in den Gremien der VN, auch im VNSR. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei VN-Formaten und Unterrichtungen. 16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Rahmen humanitärer Diplomatie, um ihren Einfluss auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien zu nutzen und konkrete Verbesserungen des humanitären Zugangs zu erreichen? Die Bundesregierung wirkt auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien ein, um die Einstellung von Waffenlieferungen, die Öffnung und Erhaltung humanitärer Zugänge und die Einhaltung von Sanktionen zu erreichen. Dazu diente auch die Reise der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler nach Kairo, Riad und Abu Dhabi im Juni 2026. 17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beschleunigte Mehrfacheinreisevisa für internationale Nichtregierungsorganisationen durch die Humanitarian Aid Commission (HAC) zu erreichen, ein funktionierendes Notifikationssystem für grenzüberschreitende und konfliktlinienübergreifende Hilfskonvois mit Bewegungsgarantien insbesondere für Gebiete der IPC (Integrated Food Security Phase Classification)-Stufen 4 und 5 durch HAC (Humanitarian Aid Commission) und SARHO (Sudanese Agency for Relief and Humanitarian Operations) zu etablieren sowie Garantien von SAF und TASIS (Sudan Founding Alliance) zu erwirken, dass Organisationen für neutralen Dialog mit allen Konfliktparteien nicht sanktioniert werden? Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für humanitäre Partner ein und thematisiert gegenüber den Behörden alle bürokratischen Hindernisse, die die prinzipienbasierte Leistung von humanitärer Hilfe behindern. Dazu gehören u. a. Visa, Reise- und Transportgenehmigungen. 18. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um transparente und inklusive Konsultationen bei Zugangsverhandlungen zu stärken, insbesondere hinsichtlich eines regelmäßigen Austauschs von OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) mit internationalen und nationalen NGOs sowie lokalen Akteuren und der systematischen Einbeziehung ihrer Erfahrungen in die humanitäre Diplomatie? Die Bundesregierung steht über ihre Auslandsvertretungen in regelmäßigem Austausch mit OCHA und mit Nichtregierungsorganisationen auf lokaler Ebene. Auf diese Weise bezieht die Bundesregierung die Erfahrungen dieser Partner in der humanitären Diplomatie zur Verbesserung von Zugängen ein. 19. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern, um den Tschad bei der Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe nach Darfur aktiv einzubinden? Die Bundesregierung wirkt, in Abstimmung mit ihren Partnern und u. a. über ihre Auslandsvertretung vor Ort, auf Behörden in Tschad ein, um die Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe sicherzustellen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 20. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, humanitäre Ausnahmen so auszuweiten, dass auch der Transport essenzieller kommerzieller Güter ermöglicht wird, und wenn ja, gegenüber welchen Akteuren? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 21. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung wurden im Rahmen der Berliner Sudan-Konferenz vereinbart? Im Rahmen der Sudan-Konferenz in Berlin hat die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern die Unterstützer der Kriegsparteien und betroffene Länder zusammengebracht, um eine politische Lösung des Konflikts voranzutreiben. Die Bundesregierung unterstützt die notleidende Zivilbevölkerung im Rahmen der humanitären Hilfe. 22. Plant die Bundesregierung, den Schutz der Zivilbevölkerung als zentrale Priorität in den Mandaten diplomatischer Beauftragter für Sudan beziehungsweise das Horn von Afrika zu verankern, und wenn ja, wie? Der Schutz der Zivilbevölkerung in Sudan ist eine Priorität der Bundesregierung. Der deutsche Botschafter in Sudan, Philipp Wendel, und der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für das Horn von Afrika, Heiko Nitzschke, setzen sich in ihren Gesprächen aktiv dafür ein. 23. Welche Maßnahmen gegen konfliktbezogene sexualisierte Gewalt wurden auf der Sudan-Konferenz vereinbart, insbesondere hinsichtlich der Benennung verantwortlicher Ansprechpartner durch die Konfliktparteien, der Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen sowie der Schließung bestehender Finanzierungslücken im Schutzsektor? Im Vorfeld der Sudan-Konferenz in Berlin hat die Bundesregierung zusammen mit Irland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich die „Coalition for the Prevention of Atrocities and Justice in Sudan“ initiiert und unterstützt zudem Projekte in diesem Bereich. Darüber hinaus sind die Bekämpfung und Linderung der Folgen von sexualisierter Gewalt sowie der Schutz und die Versorgung Überlebender Schwerpunkte der humanitären Förderung der Bundesregierung in Sudan. 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit weiteren Gebern, um flexible und langfristige humanitäre Finanzierung bereitzustellen und kurzfristig Mittel für die Vorpositionierung von Hilfsgütern vor Beginn der Regenzeit zu mobilisieren? Insbesondere für Sudan hat die Bundesregierung ihre Förderungen für internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen und ihre Einzahlungen in Länderfonds, wo immer möglich, vorgezogen und flexibel bereitgestellt. Partnerorganisationen können so flexibler auf Krisen und akute Bedarfe reagieren, zum Beispiel, indem sie Hilfsgüter schon vor Beginn der Regenzeit vorpositionieren. 25. Welcher Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel fließt direkt an lokale und nationale Organisationen einschließlich frauengeführter Initiativen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um vereinfachte und flexiblere Finanzierungsmechanismen sowie eine stärkere Einbindung lokaler Akteure sicherzustellen? Der genaue Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel, der direkt an lokale und nationale Organisationen inklusive frauengeführter Initiativen fließt, lässt sich nicht beziffern. In fast allen Projekten mit internationalen Nichtregierungsorganisationen wird mit lokalen Partnern zusammengearbeitet. Dadurch fördert die Bundesregierung die stärkere Einbindung lokaler Akteure (sog. Lokalisierung). 26. Wie schlüsseln sich die von Deutschland auf der Berliner Sudan- Konferenz zugesagten 230 Mio. Euro konkret auf (bitte nach Haushaltstiteln, Ressorts, Instrumenten sowie vorgesehenen Empfängerorganisationen auflisten)? Die zugesagten Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe in Sudan und den Nachbarländern werden aus dem Einzelplan 0501 (Titel 68 732) finanziert. Von den seitens des Auswärtigen Amts zugesagten 212 Mio. Euro wurden bereits 174,85 Mio. Euro zur Umsetzung der Hilfe in den jeweiligen Ländern zugeteilt, die Zuordnung der restlichen zugesagten Zuwendungsmittel auf die einzelnen Länder erfolgt im Laufe des Haushaltsjahres. Die Bereitstellung erfolgte in folgender Höhe (Angabe in Millionen Euro): Jahr Sudan Ägypten Libyen Tschad Zentralafrikanische Republik Südsudan Äthiopien 2026 42,30 2,57 0,70 9,15 8,86 26,47 26,20 2027 23,20 0,14 0,10 4,18 0,28 8,09 6,89 2028 9,33 0,12 – 0,81 – 2,19 3,27 Aus dem Haushaltstitel Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 687 06) wurden zudem 20 Mio. Euro angekündigt, deren Umsetzung in Sudan derzeit vorbereitet wird. 27. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts stammen die zugesagten Mittel, und handelt es sich dabei um neue zusätzliche Haushaltsmittel? 28. Für welchen Zeitraum stehen die zugesagten Haushaltsmittel für Maßnahmen im Sudan und den Nachbarstaaten zur Verfügung, insbesondere ob ausschließlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 oder auch darüber hinaus? Die Förderung wird für den Zeitraum 2026 bis 2028 bereitgestellt. 29. Welcher Anteil der zugesagten Mittel ist für sogenannte Pooled Funds der Vereinten Nationen vorgesehen, und welcher Anteil soll direkt an internationale, nationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen vergeben werden? Der Anteil für von OCHA verwaltete humanitäre Länderfonds (Country Based Pooled Funds/CBPF) in der Krisenregion beträgt 21,5 Mio. Euro für die Jahre 2026 bis 2028; davon wurden 15 Mio. Euro für den humanitären Länderfond Sudan bereitgestellt, weitere 6,5 Mio. Euro für die Länderfonds in Äthiopien, Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik. Zusätzliche Mittel für CBPF in der Krisenregion werden aktuell geprüft. 30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer im Sudan, insbesondere im Hinblick auf deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie durch Deutschland finanzierte lokale Organisationen und Freiwilligenstrukturen? Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit den von ihr geförderten Nichtregierungsorganisationen, um das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und humanitären Helferinnen und Helfern zu schützen. Die Bundesregierung unterstützt finanziell das Sicherheitsmanagement der Partnerorganisationen, dazu gehören z. B. Ausrüstungsgegenstände oder Kommunikationsmittel. Diese Unterstützung wird auch lokalen Organisationen bzw. Freiwilligenstrukturen gewährt. Die vom Auswärtigen Amt geförderte International NGO Security Organisation (INSO) gibt Sicherheitsupdates für humanitäre Organisationen und konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Sicherheit der Mitarbeitenden verbessert werden kann. 31. Prüft die Bundesregierung eine stärkere direkte Unterstützung der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie lokaler sudanesischer Hilfsstrukturen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung prüft aktuell eine stärkere direkte Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes in Sudan. 32. Bezugnehmend auf die Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul, welche Staaten und Akteure mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan meint die Bundesregierung konkret mit den genannten „Parteien“ und „Akteuren“? a) Welche konkreten diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung gegenüber Saudi-Arabien und Ägypten im Zusammenhang mit dem Sudan-Konflikt seit dem Gymnich-Treffen unternommen, und welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt? b) Warum erwähnte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul in seiner Rede die Vereinigten Arabischen Emirate nicht, obwohl den VAE international wiederholt Einfluss auf die RSF bzw. Unterstützung für mit der RSF verbundene Strukturen zugeschrieben wird? c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über deren Rolle im Sudan-Konflikt, insbesondere hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf RSF bzw. TASIS, und wenn ja, mit welchem Inhalt und welchen Zielen? d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul genannten „Beziehungsgeflechts“, um auf Staaten mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan einzuwirken, falls diese ihrer „internationalen und humanitären Verantwortung“ nach Auffassung der Bundesregierung nicht gerecht werden? Die Fragen 32 und 32a) bis 32c) werden zusammen beantwortet. Bereits einen Monat nach dem Gymnich-Treffen im Mai 2026 führte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, im Juni 2026 hochrangige politische Gespräche in Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, um das Momentum der Sudan-Konferenz weiterzutragen und die konkrete Umsetzung der Berliner Prinzipien voranzubringen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Staaten in der Region. Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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