Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7583)
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Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/7583)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8059
21. Wahlperiode 18.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7583 –
Ergebnisse und Konsequenzen aus der Sudan-Konferenz 2026 und
Schwerpunktsetzung der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. April 2026 richtete die Bundesregierung in Berlin eine internationale
Sudan-Konferenz aus (www.tagesschau.de/inland/sudankonferenz-milliardenz
usage-wadephul -100 .html). Dabei wurden von internationalen Gebern
1,53 Mrd. Euro zugesagt. Diese stellen wichtige Mittel zur Linderung der
größten humanitären Krise unserer Zeit dar, werden aber dem tatsächlichen
Bedarf nicht annähernd gerecht.
Die Konferenz schaffte es, das Leid im Sudan für einen Moment stärker in den
Fokus der Öffentlichkeit rückten. Gleichzeitig sind die Menschen im Sudan
einem Waffenstillstand oder einem Weg zum Frieden keinen Millimeter
nähergekommen. Die unmittelbar am Krieg beteiligten Parteien – die Rapid Support
Forces (RSF) und die Sudanese Armed Forces (SAF) – nahmen an der
Konferenz nicht teil. Der Krieg wird unvermindert und unerbittlich weitergeführt,
weiterhin mit der Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE),
Saudi-Arabiens und Ägyptens.
Die Gastgeber der Konferenz, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte
Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die
Europäische Union, veröffentlichten ein gemeinsames Kommuniqué, in dem
es unter anderem heißt: „Wir sagen heute zu, dass wir unsere gemeinsamen
Bemühungen mit dem Ziel, den Konflikt im Sudan nicht zu einer vergessenen
Krise werden zu lassen, beharrlich fortsetzen werden, und wir rufen alle
unsere Partner auf, ihre Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts zu
verstärken“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sudan-konferenz-kommuniqu
e-2767950).
In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026 erklärte der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, zur Lage im Sudan: „Ich
werde in der nächsten Woche auch mit dem Außenminister des Königreichs
Saudi-Arabien am Rande des Gymnich-Treffens über diese Thematik
sprechen, und ich werde auch mit dem Außenminister Ägyptens über diese Fragen
sprechen. […] Die Bundesregierung spricht mit diesen Parteien und mit diesen
Akteuren über ihre internationale Verantwortung und setzt sie natürlich in das
Beziehungsgeflecht hinein, das wir mit ihnen haben.“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten politischen, humanitären und finanziellen Ergebnisse
wurden auf der Sudan-Konferenz in Berlin erzielt?
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die USA, die Afrikanische
Union (AU) und die Europäische Union (EU) haben am 15. April 2026 die
dritte Internationale Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Sie diente der
Mobilisierung von humanitärer Unterstützung für Sudan und seine Nachbarländer, der
Suche nach Wegen zu einem Waffenstillstand sowie der Förderung des
Friedensprozesses.
Bei der Sudan-Konferenz wurde Unterstützung in Höhe von insgesamt fast
1,5 Mrd. Euro für die Menschen in Sudan und den betroffenen Nachbarländern
zugesagt.
Über 20 Staaten und Institutionen haben im Nachgang der Konferenz die
„Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument
auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienen (abrufbar unter: www.auswaerti
ges-amt.de/de/newsroom/sudan-2770278). Außerdem kamen in Berlin über 40
zivile Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen politischen Blöcke und
gesellschaftlichen Gruppen zusammen und haben erstmals einen
„Gemeinsamen Aufruf zum Ende des Krieges in Sudan“ verabschiedet (abrufbar unter:
www.peaceau.org/en/article/joint-call-to-end-the-war-and-advance-a-
sudaneseowned-political-process). Die Gespräche über einen zivil geführten Übergang
wurden unter Mediation des so genannten Quintetts bestehend aus
Afrikanischer Union (AU), Vereinten Nationen (VN), Arabischer Liga (LAS),
Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und EU durchgeführt. Die
Bundesregierung unterstützt die Fortführung dieser Gespräche in der Region.
Die Sudan-Konferenz in Berlin hat ferner dazu beigetragen, den Krieg und das
Leid der Menschen auf der politischen Agenda der internationalen
Vermittlungsbemühungen zu halten und Aufmerksamkeit in nationalen und
internationalen Medien zu generieren.
2. Welche konkreten Zusagen wurden von teilnehmenden Staaten,
internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen gemacht (bitte nach
Akteuren und Art der Zusagen aufschlüsseln)?
Die finanziellen Zusagen in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro setzen sich wie folgt
zusammen:
Geber Betrag in Euro
African Development Bank 206.000.000,00
Afrikanische Union 850.000,00
Australien 4.270.000,00
Österreich 16.600.000,00
Belgien 2.500.000,00
Kanada 74.400.000,00
Tschechien 23.800.000,00
Zypern 850.000,00
Deutschland 232.837.512,00
Estland 80.000,00
Europäische Union 360.800.000,00
Finnland 7.200.000,00
Frankreich 44.000.000,00
Großbritannien 167.900.000,00
Griechenland 1.000.000,00
Kroatien 100.000,00
Geber Betrag in Euro
Irland 21.000.000,00
Italien 30.000.000,00
Japan 21.250.000,00
Litauen 50.000,00
Luxemburg 2.000.000,00
Malta 150.000,00
Niederlande 64.000.000,00
Norwegen 42.000.000,00
Neuseeland 8.750.000,00
Polen 1.000.000,00
Portugal 260.000,00
Saudi-Arabien 123.250.000,00
Slowenien 500.000,00
Schweden 28.050.000,00
Gesamt 1.485.447.512,00
3. Welche konkreten Maßnahmen oder Vereinbarungen zur Verbesserung
humanitärer Zugänge und zum Schutz der Zivilbevölkerung konnten
erreicht werden?
Auf die Grundsätze 5 bis 8 der in der Antwort zu Frage 1 genannten Berliner
Prinzipien wird verwiesen (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/newsr
oom/sudan-2770278).
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Konferenz weder zu einem Waffenstillstand noch zu konkreten
Fortschritten hin zu einem Friedensprozess geführt hat?
Die Sudan-Konferenz in Berlin hat wesentlich dazu beigetragen, die
Friedensbemühungen voranzubringen und enger aufeinander abzustimmen. Auf der
Sudan-Konferenz wurde mit der Einigung auf den „Gemeinsamen Aufruf zur
Beendigung des Krieges“ ziviler Akteure ein wichtiger Meilenstein im politischen
Prozess erreicht. Die Vertreterinnen und Vertreter verschiedener politischer
Blöcke, die sich nach der vom Quintett fazilitierten Einigung auf den
gemeinsamen Aufruf in Berlin teils zum ersten Mal seit Kriegsbeginn die Hände
schüttelten, führen die Gespräche über eine zivile Transition und Perspektiven
einer demokratisch legitimierten Nachkriegsordnung aktuell im Quintett-
geführten Prozess in Addis Abeba fort. In den „Berliner Prinzipien für Sudan“
einigten sich im Nachgang der Sudan-Konferenz in Berlin über 20 Staaten und
Institutionen u. a. auf Grundsätze der friedlichen Konfliktlösung, dem Ende
externer Unterstützung für die Konfliktparteien, dem Schutz von Zivilisten und
einer zivil geführten Nachkriegsordnung. Des Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik sudanesischer
zivilgesellschaftlicher Gruppen, wonach die Konferenz bestehende Macht- und
Konfliktstrukturen reproduziere, zentrale lokale Akteure nicht
ausreichend einbezogen worden seien und insbesondere Vertreterinnen und
Vertreter tatsächlich vor Ort organisierter Hilfs- und Basisstrukturen
kaum beteiligt gewesen seien (https://taz.de/Sudanesische-Stimmen-zur-
Sudankonferenz/!6171211/)?
6. Welche Ergebnisse ergaben sich aus dem Austausch mit sudanesischen
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, und welche dieser
Vorschläge oder Forderungen will die Bundesregierung konkret
weiterverfolgen?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. An der Sudan-Konferenz in
Berlin nahmen insgesamt 38 sudanesische und internationale
Nichtregierungsorganisationen sowie zivilgesellschaftliche Gruppen teil. Ein besonderer Fokus
lag auf der Beteiligung der sogenannten Emergency Response Rooms, welche
das Rückgrat der lokalen Koordinierung und humanitären Versorgung bilden.
Vorschläge und Empfehlungen von Nichtregierungsorganisationen und
zivilgesellschaftlichen Gruppen fließen in diplomatische Initiativen und Gespräche,
u. a. mit den Konfliktparteien, ein.
7. Welche Mechanismen zur Nachverfolgung und Umsetzung der auf der
Konferenz gemachten Zusagen wurden beschlossen?
Die Bundesregierung hält die gemachten Zusagen gemeinsam mit den
Mitorganisatoren nach, u. a. in Form von Abfragen nach dem Status der Auszahlungen
der gemachten Zusagen. Auch in bilateralen Gesprächen werden die Zusagen
angesprochen und nachgehalten.
8. Welchen politischen und diplomatischen Schwerpunkt will die
Bundesregierung nach der Konferenz künftig in ihrer Sudan-Politik setzen,
insbesondere hinsichtlich humanitärer Hilfe, diplomatischem Druck auf
regionale Unterstützer der Konfliktparteien, Sanktionen, Förderung eines
Friedensprozesses?
9. Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung gemeinsam mit
der Europäischen Union, der Afrikanischen Union und den Vereinten
Nationen nach der Berliner Sudan-Konferenz, um über humanitäre Hilfe
hinaus tatsächliche Fortschritte hin zu Waffenstillstand und Frieden zu
erreichen?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt
sich weiterhin nachdrücklich für den Schutz der sudanesischen
Zivilbevölkerung sowie eine Beendigung der Kampfhandlungen in Sudan ein. Aufbauend
auf der Einigung in Berlin auf einen „Gemeinsamen Aufruf zum Ende des
Krieges in Sudan“ unterstützt die Bundesregierung aktiv die
Vermittlungsbemühungen des Quintetts beim Dialog der zivilen Akteure in Addis Abeba. Die
Bundesregierung engagiert sich zudem bei der Umsetzung der Vereinbarung
der „Berliner Prinzipien“, u. a. im Rahmen einer Reise der Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Serap Güler, im Juni 2026 nach Ägypten, Saudi-Arabien
und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Bundesregierung unterstützt
außerdem die Initiative der EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika,
Annette Weber, zum Schutz kritischer ziviler Infrastruktur in Sudan.
Die Bundesregierung hat sich innerhalb der EU seit Beginn des Krieges in
Sudan im April 2023 für Sanktionen gegen Mitglieder und Unterstützer der
rivalisierenden, militärischen Gruppierungen der Sudanese Armed Forces (SAF) und
Rapid Support Forces (RSF) sowie gegen Entitäten eingesetzt, die mit den
Konfliktparteien verbunden sind. Im Nachgang zur Sudan-Konferenz wurden
zudem am 13. Juli 2026 erstmals EU-Sanktionen gegen den Handel mit Gold
aus Sudan und Exportverbote von Chemikalien zur Goldgewinnung in Sudan
erlassen.
10. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Konfliktparteien dafür
ein, Angriffe auf Ackerland, Viehzucht, Lagerhäuser, Wassersysteme und
Lebensmittelhandel, humanitären Zugang uneingeschränkt zu
gewährleisten, Belagerungen, Blockaden und andere Maßnahmen zur
Einschränkung ziviler Mobilität und Versorgung zu unterlassen sowie
überhöhte Besteuerungen von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen
Betriebsmitteln und Handel – insbesondere in Gebieten akuter
Ernährungsunsicherheit – zu beenden?
11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um darauf
hinzuwirken, dass Verwaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen wie Checkpoints
den Transport von Nahrungsmitteln – auch über Konfliktlinien und
Grenzen hinweg – nicht behindern?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der humanitären Diplomatie,
abgestimmt mit ihren Partnern und im EU-Rahmen, dafür ein, dass das humanitäre
Völkerreicht eingehalten wird, zivile Infrastruktur und Landwirtschaft nicht das
Ziel von Angriffen werden, der Schutz und Zugang für humanitäre Akteure
gewährleistet wird und dass der Transport von Nahrungsmitteln auch über
Konfliktlinien und Grenzen hinweg nicht behindert wird. Die Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat u. a. im Rahmen ihrer Reise und
verschiedener Gespräche humanitäre Petita an die SAF-Regierung übermittelt, um den
Zugang für humanitäre Hilfe zu verbessern.
Dadurch wurde erfolgreich die Öffnung des Grenzübergangs Adre zu Tschad
verlängert, der Grenzübergang zu Tschad in Tiné-Tina wiedereröffnet und die
durchgehende Öffnung des Grenzübergangs zu Südsudan in Renk erwirkt.
12. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen für eine sogenannte Harvest
Protection-Kampagne zum Schutz von Bäuerinnen und Bauern,
Hirtinnen und Hirten, landwirtschaftlichen Flächen, Viehbeständen und
Transportwegen während der Saat- und Erntesaison, und wenn ja, in welcher
Form?
Im Zuge ihrer humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung Projekte im
Agrar- und Landwirtschaftsbereich. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung
der Subsistenzlandwirtschaft während der Saat- und Erntesaison, z. B. durch
die Ausgabe von Saatgut.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert Projekte, die zur
Verbesserung der Ernährungssicherheit in Sudan beitragen. Dabei werden unter anderem
die Kompetenzen von Kleinbäuerinnen und -bauern für eine klimaresiliente
Produktion gestärkt und kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe durch
Zuschüsse sowie Beratungsleistungen unterstützt.
13. Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren diplomatischen Einfluss
gegenüber den Konfliktparteien und deren regionalen Unterstützern –
insbesondere gegenüber Mitgliedern der Quad – um den Einsatz von
Hunger als Kriegswaffe zu beenden und Rechenschaftsmechanismen für
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu stärken?
Die Bundesregierung setzt sich im Wege ihrer humanitären Diplomatie
kontinuierlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und gegen
Straflosigkeit ein. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der
Untersuchungskommission der VN, das Mandat des internationalen Strafgerichtshofs für
Darfur auf ganz Sudan auszuweiten. Zudem hat die Bundesregierung sich für die
Mandatierung der Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrats zu
Sudan eingesetzt. Zuletzt hat die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat
eine Debatte über Maßnahmen zur Verhinderung von Massenverbrechen in
El Obeid am 3. Juli 2026 mitinitiiert.
14. Verfolgt die Bundesregierung einen „360 Grad No Hunger“-Ansatz, der
humanitäre Hilfe, Übergangshilfe, Wiederaufbau und humanitäre
Diplomatie miteinander verbindet, um strukturelle Ursachen von
Ernährungsunsicherheit im Sudan anzugehen, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser
konkret?
Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden, ressortübergreifenden
Ansatz zur Bekämpfung von Hunger und Fehlernährung, der kurzfristige
humanitäre Hilfe mit strukturbildender Übergangshilfe, Investitionen in nachhaltige
und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme und diplomatischen Bemühungen
verbindet.
Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe umfassen z. B. die
Unterstützung kleinbäuerlicher Haushalte in Darfur mit klimaresilientem Saatgut,
landwirtschaftlichen Geräten, Bewässerungstechnik sowie begleitenden
Schulungen. Ziel ist es, landwirtschaftliche Produktivität und Resilienz gegenüber
Klimarisiken zu stärken und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Zudem
unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kleine und mittlere
landwirtschaftliche Betriebe in Sudan dabei, zentrale Agrarprodukte und
Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung bereitzustellen.
15. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für
eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an
den Sicherheitsrat im Einklang mit den Resolutionen 2417 und 2573 ein,
einschließlich regelmäßiger Beiträge sudanesischer
zivilgesellschaftlicher Organisationen, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) genannten Forderungen zur
Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und Ernährungsunsicherheit sowie die
Forderungen gemäß Resolution 2573 (2021) einschließlich der Einhaltung des
humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung. Als Mitglied
der „Group of Friends on Conflict and Hunger“ unterstützt die
Bundesregierung die Umsetzung dieser Resolutionen und thematisiert die humanitäre Lage
in Sudan regelmäßig in den Gremien der VN, auch im VNSR. Die
Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Beteiligung zivilgesellschaftlicher
Organisationen bei VN-Formaten und Unterrichtungen.
16. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im
Rahmen humanitärer Diplomatie, um ihren Einfluss auf regionale
Unterstützer der Konfliktparteien zu nutzen und konkrete Verbesserungen des
humanitären Zugangs zu erreichen?
Die Bundesregierung wirkt auf regionale Unterstützer der Konfliktparteien ein,
um die Einstellung von Waffenlieferungen, die Öffnung und Erhaltung
humanitärer Zugänge und die Einhaltung von Sanktionen zu erreichen. Dazu diente
auch die Reise der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Serap Güler nach
Kairo, Riad und Abu Dhabi im Juni 2026.
17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beschleunigte
Mehrfacheinreisevisa für internationale Nichtregierungsorganisationen durch die
Humanitarian Aid Commission (HAC) zu erreichen, ein funktionierendes
Notifikationssystem für grenzüberschreitende und
konfliktlinienübergreifende Hilfskonvois mit Bewegungsgarantien insbesondere für Gebiete der
IPC (Integrated Food Security Phase Classification)-Stufen 4 und 5
durch HAC (Humanitarian Aid Commission) und SARHO (Sudanese
Agency for Relief and Humanitarian Operations) zu etablieren sowie
Garantien von SAF und TASIS (Sudan Founding Alliance) zu erwirken,
dass Organisationen für neutralen Dialog mit allen Konfliktparteien nicht
sanktioniert werden?
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig für humanitäre Partner ein und
thematisiert gegenüber den Behörden alle bürokratischen Hindernisse, die die
prinzipienbasierte Leistung von humanitärer Hilfe behindern. Dazu gehören
u. a. Visa, Reise- und Transportgenehmigungen.
18. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um transparente
und inklusive Konsultationen bei Zugangsverhandlungen zu stärken,
insbesondere hinsichtlich eines regelmäßigen Austauschs von OCHA
(United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) mit
internationalen und nationalen NGOs sowie lokalen Akteuren und der
systematischen Einbeziehung ihrer Erfahrungen in die humanitäre
Diplomatie?
Die Bundesregierung steht über ihre Auslandsvertretungen in regelmäßigem
Austausch mit OCHA und mit Nichtregierungsorganisationen auf lokaler
Ebene. Auf diese Weise bezieht die Bundesregierung die Erfahrungen dieser
Partner in der humanitären Diplomatie zur Verbesserung von Zugängen ein.
19. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung
gemeinsam mit internationalen Partnern, um den Tschad bei der
Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe nach Darfur aktiv einzubinden?
Die Bundesregierung wirkt, in Abstimmung mit ihren Partnern und u. a. über
ihre Auslandsvertretung vor Ort, auf Behörden in Tschad ein, um die
Aufrechterhaltung grenzüberschreitender Hilfe sicherzustellen. Des Weiteren wird auf
die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
20. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, humanitäre Ausnahmen so
auszuweiten, dass auch der Transport essenzieller kommerzieller Güter
ermöglicht wird, und wenn ja, gegenüber welchen Akteuren?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
21. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung wurden
im Rahmen der Berliner Sudan-Konferenz vereinbart?
Im Rahmen der Sudan-Konferenz in Berlin hat die Bundesregierung
gemeinsam mit Partnern die Unterstützer der Kriegsparteien und betroffene Länder
zusammengebracht, um eine politische Lösung des Konflikts voranzutreiben. Die
Bundesregierung unterstützt die notleidende Zivilbevölkerung im Rahmen der
humanitären Hilfe.
22. Plant die Bundesregierung, den Schutz der Zivilbevölkerung als zentrale
Priorität in den Mandaten diplomatischer Beauftragter für Sudan
beziehungsweise das Horn von Afrika zu verankern, und wenn ja, wie?
Der Schutz der Zivilbevölkerung in Sudan ist eine Priorität der
Bundesregierung. Der deutsche Botschafter in Sudan, Philipp Wendel, und der
Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für das Horn von Afrika, Heiko Nitzschke,
setzen sich in ihren Gesprächen aktiv dafür ein.
23. Welche Maßnahmen gegen konfliktbezogene sexualisierte Gewalt
wurden auf der Sudan-Konferenz vereinbart, insbesondere hinsichtlich der
Benennung verantwortlicher Ansprechpartner durch die
Konfliktparteien, der Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen sowie der
Schließung bestehender Finanzierungslücken im Schutzsektor?
Im Vorfeld der Sudan-Konferenz in Berlin hat die Bundesregierung zusammen
mit Irland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich die
„Coalition for the Prevention of Atrocities and Justice in Sudan“ initiiert und
unterstützt zudem Projekte in diesem Bereich. Darüber hinaus sind die
Bekämpfung und Linderung der Folgen von sexualisierter Gewalt sowie der
Schutz und die Versorgung Überlebender Schwerpunkte der humanitären
Förderung der Bundesregierung in Sudan.
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit
weiteren Gebern, um flexible und langfristige humanitäre Finanzierung
bereitzustellen und kurzfristig Mittel für die Vorpositionierung von Hilfsgütern
vor Beginn der Regenzeit zu mobilisieren?
Insbesondere für Sudan hat die Bundesregierung ihre Förderungen für
internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen und ihre
Einzahlungen in Länderfonds, wo immer möglich, vorgezogen und flexibel bereitgestellt.
Partnerorganisationen können so flexibler auf Krisen und akute Bedarfe
reagieren, zum Beispiel, indem sie Hilfsgüter schon vor Beginn der Regenzeit
vorpositionieren.
25. Welcher Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel fließt
direkt an lokale und nationale Organisationen einschließlich
frauengeführter Initiativen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um
vereinfachte und flexiblere Finanzierungsmechanismen sowie eine stärkere
Einbindung lokaler Akteure sicherzustellen?
Der genaue Anteil der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel, der
direkt an lokale und nationale Organisationen inklusive frauengeführter
Initiativen fließt, lässt sich nicht beziffern. In fast allen Projekten mit internationalen
Nichtregierungsorganisationen wird mit lokalen Partnern zusammengearbeitet.
Dadurch fördert die Bundesregierung die stärkere Einbindung lokaler Akteure
(sog. Lokalisierung).
26. Wie schlüsseln sich die von Deutschland auf der Berliner Sudan-
Konferenz zugesagten 230 Mio. Euro konkret auf (bitte nach Haushaltstiteln,
Ressorts, Instrumenten sowie vorgesehenen Empfängerorganisationen
auflisten)?
Die zugesagten Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe in Sudan
und den Nachbarländern werden aus dem Einzelplan 0501 (Titel 68 732)
finanziert. Von den seitens des Auswärtigen Amts zugesagten 212 Mio. Euro wurden
bereits 174,85 Mio. Euro zur Umsetzung der Hilfe in den jeweiligen Ländern
zugeteilt, die Zuordnung der restlichen zugesagten Zuwendungsmittel auf die
einzelnen Länder erfolgt im Laufe des Haushaltsjahres. Die Bereitstellung
erfolgte in folgender Höhe (Angabe in Millionen Euro):
Jahr Sudan Ägypten Libyen Tschad
Zentralafrikanische
Republik
Südsudan
Äthiopien
2026 42,30 2,57 0,70 9,15 8,86 26,47 26,20
2027 23,20 0,14 0,10 4,18 0,28 8,09 6,89
2028 9,33 0,12 – 0,81 – 2,19 3,27
Aus dem Haushaltstitel Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 687 06) wurden zudem 20 Mio. Euro
angekündigt, deren Umsetzung in Sudan derzeit vorbereitet wird.
27. Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts stammen die zugesagten
Mittel, und handelt es sich dabei um neue zusätzliche Haushaltsmittel?
28. Für welchen Zeitraum stehen die zugesagten Haushaltsmittel für
Maßnahmen im Sudan und den Nachbarstaaten zur Verfügung, insbesondere
ob ausschließlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 oder auch
darüber hinaus?
Die Förderung wird für den Zeitraum 2026 bis 2028 bereitgestellt.
29. Welcher Anteil der zugesagten Mittel ist für sogenannte Pooled Funds
der Vereinten Nationen vorgesehen, und welcher Anteil soll direkt an
internationale, nationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen
vergeben werden?
Der Anteil für von OCHA verwaltete humanitäre Länderfonds (Country Based
Pooled Funds/CBPF) in der Krisenregion beträgt 21,5 Mio. Euro für die Jahre
2026 bis 2028; davon wurden 15 Mio. Euro für den humanitären Länderfond
Sudan bereitgestellt, weitere 6,5 Mio. Euro für die Länderfonds in Äthiopien,
Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik. Zusätzliche Mittel für CBPF
in der Krisenregion werden aktuell geprüft.
30. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum Schutz
humanitärer Helferinnen und Helfer im Sudan, insbesondere im Hinblick
auf deutsche Nichtregierungsorganisationen sowie durch Deutschland
finanzierte lokale Organisationen und Freiwilligenstrukturen?
Die Bundesregierung steht im ständigen Kontakt mit den von ihr geförderten
Nichtregierungsorganisationen, um das Wohl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und humanitären Helferinnen und Helfern zu schützen. Die
Bundesregierung unterstützt finanziell das Sicherheitsmanagement der
Partnerorganisationen, dazu gehören z. B. Ausrüstungsgegenstände oder
Kommunikationsmittel. Diese Unterstützung wird auch lokalen Organisationen bzw.
Freiwilligenstrukturen gewährt. Die vom Auswärtigen Amt geförderte International
NGO Security Organisation (INSO) gibt Sicherheitsupdates für humanitäre
Organisationen und konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Sicherheit der
Mitarbeitenden verbessert werden kann.
31. Prüft die Bundesregierung eine stärkere direkte Unterstützung der
Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie lokaler sudanesischer
Hilfsstrukturen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft aktuell eine stärkere direkte Unterstützung des
Deutschen Roten Kreuzes in Sudan.
32. Bezugnehmend auf die Rede im Deutschen Bundestag am 20. Mai 2026
von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul, welche Staaten und
Akteure mit Einfluss auf die Konfliktparteien im Sudan meint die
Bundesregierung konkret mit den genannten „Parteien“ und „Akteuren“?
a) Welche konkreten diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung
gegenüber Saudi-Arabien und Ägypten im Zusammenhang mit dem
Sudan-Konflikt seit dem Gymnich-Treffen unternommen, und
welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt?
b) Warum erwähnte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul in
seiner Rede die Vereinigten Arabischen Emirate nicht, obwohl den VAE
international wiederholt Einfluss auf die RSF bzw. Unterstützung für
mit der RSF verbundene Strukturen zugeschrieben wird?
c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Vereinigten
Arabischen Emiraten über deren Rolle im Sudan-Konflikt, insbesondere
hinsichtlich möglicher Einflussnahme auf RSF bzw. TASIS, und
wenn ja, mit welchem Inhalt und welchen Zielen?
d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen des
von Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul genannten
„Beziehungsgeflechts“, um auf Staaten mit Einfluss auf die
Konfliktparteien im Sudan einzuwirken, falls diese ihrer „internationalen und
humanitären Verantwortung“ nach Auffassung der Bundesregierung
nicht gerecht werden?
Die Fragen 32 und 32a) bis 32c) werden zusammen beantwortet.
Bereits einen Monat nach dem Gymnich-Treffen im Mai 2026 führte die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, im Juni 2026 hochrangige
politische Gespräche in Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen
Emiraten, um das Momentum der Sudan-Konferenz weiterzutragen und die
konkrete Umsetzung der Berliner Prinzipien voranzubringen. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Staaten in der
Region. Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des
Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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