Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden (Antwort zu Drs. 21/4633)
Text
Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden (Antwort zu Drs. 21/4633)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5297
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Vinzenz Glaser,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4633 –
Beitrag und Maßnahmen der Bundesregierung zur Linderung der humanitären
Krise im Sudan sowie für einen Waffenstillstand und einen nachhaltigen Frieden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die humanitäre Lage im Sudan hat sich seit Beginn des Krieges vor bald drei
Jahren dramatisch verschärft. Es bleibt die schlimmste humanitäre
Katastrophe unserer Zeit. Bei einer Einwohnerzahl von 46,5 Millionen Menschen sind
30 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, 14 Millionen gelten als
Vertriebene (www.unocha.org/sudan; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/202
4-10/buergerkrieg-sudan-internationale-organisation-migration-14-
millionengefluechtete).
Die Verantwortung für diesen Krieg tragen die unmittelbar beteiligten
Kriegsparteien, die Sudanese Armed Forces (SAF) und die Rapid Support Forces
(RSF). Gleichzeitig ist dieser Krieg mehr als ein brutaler Bürgerkrieg, der auf
dem Rücken der Zivilbevölkerung ausgetragen wird und in dem sexualisierte
Gewalt und Aushungern als Kriegswaffen eingesetzt werden. Weiterhin fehlen
Zugänge für humanitäre Hilfe und humanitäre Korridore. Ärzte ohne Grenzen
berichteten im Januar 2026 nach einem Besuch von al-Faschir von einer
weitestgehend zerstörten und entvölkerten Stadt, was die bisherigen Berichte
der durch die RSF durchgeführten Massaker weiter bestätigt (www.msf.org/m
sf-finds-el-fasher-sudan-largely-destroyed-and-empty-during-visit).
Nur durch die laut Medienberichten erfolgende Unterstützung der
Regierungsarmee SAF durch Länder wie Ägypten und die Türkei und auf der anderen
Seite der Miliz RSF durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) kann
dieser Krieg fortgeführt werden. Alle verfolgen eigene geopolitische
Interessen in der Region, die nicht leicht zu durchdringen sind und die exemplarisch
für den Zerfall einer regelbasierten Weltordnung stehen (www.spiegel.de/ausl
and/sudan-diese-auslaendischen-akteure-mischen-mit-a-d48f40a9-a028-4a87-
bed5-c1e26554e582). Diese komplexe Gemengelage macht den Weg zu einem
Waffenstillstand und die Möglichkeit für einen nachhaltigen Frieden
kompliziert und ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen der Bundesregierung
im Rahmen der EU und internationaler Organisationen wie der UN nach
Ansicht der Fragestellenden umso notwendiger. Es braucht auf die am Krieg
beteiligten Akteure und Länder massiven diplomatischen Druck.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es gibt bislang keine tragfähigen Verhandlungen. Die von den USA geführte
Quad-Initiative unter Beteiligung von Saudi-Arabien, den Vereinigten
Arabischen Emiraten und Ägypten will einen gemeinsamen Friedensplan vorlegen,
aber öffentlich zugängliche Informationen dazu bleiben vage (https://sudantrib
une.com/article/310226). Das Land droht zudem, gespalten und fragmentiert
zu werden (www.reuters.com/world/africa/two-rival-governments-that-could-s
plit-sudan-2025-07-31/).
Anfang Februar 2026 besuchte Bundeskanzler Friedrich Merz die Vereinigten
Arabischen Emirate. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein
strategischer Partner für Deutschland. Durch ein etwaiges Freihandelsabkommen
mit der EU soll die Zusammenarbeit weiter vertieft werden (www.deutschland
funk.de/merz-erwaegt-eu-freihandelsabkommen-auch-mit-vereinigten-arabisc
hen-emiraten-102.html). Die Unterstützung der VAE für die RSF ist vielfach
durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medienrecherchen belegt
und nachgewiesen (u. a. Illegale Rüstungsexporte nach Sudan: Wie Waffen
aus Europa nach Darfur gelangen | taz.de ; Auch deutsche Rüstungsgüter im
Sudan? | tagesschau.de).
Vor diesem Hintergrund erklärte die Bundesregierung, dass sie im April 2026
die dritte Sudankonferenz in Berlin ausrichten werde (www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2751696), nachdem die erste
Konferenz im Jahr 2024 in Paris und die zweite im Jahr 2025 in London
ausgerichtet wurden (www.tagesschau.de/ausland/sudan-konferenz-100.html &
www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/sudan-node/sudan-konferenz-27
14284).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für den Schutz der sudanesischen
Zivilbevölkerung sowie eine Beendigung der Kampfhandlungen in Sudan ein.
Seit Ausbruch der Kampfhandlungen hat Deutschland für Sudan und
Nachbarländer allein bilateral rund 738 Mio. Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung
gestellt. Die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe liegen auf der
Versorgung von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und vulnerablen Gastgemeinden
in den Bereichen Schutz, Ernährungssicherheit, Wasser/Sanitäres/Hygiene,
Bekämpfung sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt und
Gesundheitsversorgung.
Zudem stammen rund 20 Prozent der seit 2022 über die EU-Generaldirektion
für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) geleisteten humanitären
Hilfe aus Deutschland; EU-ECHO hat 2025 für Sudan und Nachbarländer
429 Mio. Euro bereitgestellt. Auch für den VN-Nothilfefonds (Central
Emergency Response Fund, CERF), der 2025 83,7 Mio. Euro für Sudan und
Nachbarländer aufgewendet hat, war Deutschland in den letzten Jahren einer der
größten Geber. Dazu kommen aktuell laufende Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von insgesamt rund 500 Mio. Euro in Sudan.
Die Entwicklungszusammenarbeit setzt Programme bereits seit dem
Militärputsch von 2021 regierungsfern und bevölkerungsnah um. Der Fokus liegt
hierbei auf der Unterstützung von Frauen und Kindern sowie der Versorgung von
Millionen von intern Vertriebenen und von Aufnahmegemeinden mit
Basisdienstleistungen in den Bereichen Wasser, Bildung und Gesundheit.
Die Bundesregierung setzt sich zudem im Wege ihrer humanitären Diplomatie
kontinuierlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Sudan ein,
einschließlich des Schutzes von Zivilisten und humanitären Operationen.
Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat im Oktober 2025
Port Sudan besucht, um für einen sofortigen Waffenstillstand und einen zivil
geführten Übergangsprozess zu werben und auf bessere humanitäre Zugänge zu
drängen. Seit Ausbruch des Krieges in Sudan ist die Bundesregierung mit
Nachbarstaaten und regionalen Akteuren immer wieder auch hochrangig im
Gespräch, um Friedensbemühungen zu unterstützen.
Deutschland hat als Co-Host mehrere Konferenzen (Paris 2024, London 2025)
sowie hochrangige Ministertreffen am Rande der VN-Generalversammlung zu
Sudan organisiert. Gemeinsam mit der Afrikanischen Union (AU), der
Europäischen Union (EU), Frankreich, Großbritannien und den USA wird die
Bundesregierung am 15. April 2026, dem dritten Jahrestag des Ausbruchs der
Kampfhandlungen in Sudan, die mittlerweile dritte Konferenz für Sudan in Berlin
ausrichten. Eingeladen sind staatliche Vertreter, zivilgesellschaftliche Akteure,
internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und
Finanzinstitutionen. Mit der Konferenz will die Bundesregierung die Friedensbemühungen
vorantreiben und neue Zusagen für Unterstützungsleistungen für Sudan und
Nachbarstaaten generieren. Außerdem ist ein Austausch von Vertreterinnen und
Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft mit Blick auf deren
entscheidende Rolle für eine zivil geführte Transition in Sudan geplant. Ziel der Konferenz
ist auch, Maßnahmen von sudanesischen und internationalen Organisationen
und Akteuren besser aufeinander abzustimmen. Mit der Ausrichtung der
Konferenz bekräftigt Deutschland erneut sein Engagement in Sudan und tritt als
verlässlich und inklusiv handelnder Akteur in Afrika auf.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene maßgeblich für
Sanktionen gegen die Konfliktparteien eingesetzt, zuletzt mit mehreren,
mehrheitlich gegen die Rapid Support Forces (RSF) gerichteten, Sanktionspaketen,
welche der Rat für Auswärtige Angelegenheiten im Januar 2026 annahm. Die
Bundesregierung ist zudem Teil einer am 26. Februar 2026 beim
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gegründeten „Coalition for the Prevention of
Atrocities“. Ziel der Gruppe ist es, die Zivilgesellschaft in Sudan besser zu
schützen, Verantwortliche für Gräueltaten zur Rechenschaft zu ziehen und sich
noch gezielter gegen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht einzusetzen.
1. Welche Ergebnisse und konkreten Zusagen (politisch, humanitär,
finanziell) wurden auf den letzten beiden Sudan-Konferenzen in London 2025
und in Paris 2024 erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung deren
tatsächlichen Output und Umsetzung bislang (bitte nach Konferenz und
Kategorie: politisch, humanitär, finanziell, aufschlüsseln), und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den letzten Sudan-Konferenzen
für die Vorbereitung und Ausgestaltung der für April 2026 geplanten
Konferenz?
Im Rahmen der Sudan-Konferenzen in Paris 2024 und London 2025 wurden
finanzielle Zusagen in Höhe von 2,03 Mrd. Euro bzw. rund einer Milliarde
Euro durch die Geberstaaten gemacht. Die Bundesregierung stellte aus Mitteln
der humanitären Hilfe im Jahr 2024 325 Mio. Euro und im Jahr 2025
160,4 Mio. Euro für humanitäre Hilfsorganisationen in Sudan und
Nachbarländern zur Verfügung. Damit übertraf sie ihre während der jeweiligen
Konferenzen abgegebenen Zusagen. Die Mittel leisteten einen wichtigen Beitrag zur
Deckung der durch das Amt der VN für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (VN-OCHA) festgestellten humanitären Bedarfe und trugen dazu
bei, die Lebensbedingungen von unter dem bewaffneten Konflikt in Sudan
leidenden und davor geflüchteten Menschen in Nachbarländern zu verbessern.
Hinsichtlich der Umsetzung der Zusagen wird auch auf das Financial Tracking
System (FTS) des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen verwiesen
(abrufbar unter: www.fts.unocha.org). Zudem konnten einheitliche humanitäre
Kernforderungen gegenüber den Konfliktparteien formuliert werden.
Die Konferenzen versammelten maßgebliche Parteien an einem Tisch, um eine
politische Lösung für den Konflikt herbeizuführen und die
Friedensbemühungen besser zu koordinieren. In Paris wurde die „Declaration of Principles“
verabschiedet, die wichtige Prinzipien als Grundlage für einen Waffenstillstand
und dauerhaften Frieden in Sudan definierte, und weiterhin als zentrales
Referenzdokument dient.
Die Vorbereitungen für die Berliner Sudan-Konferenz sind an einem inklusiven
und auch auf humanitäre Zusagen ausgerichteten Format orientiert.
2. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Konferenz
im April 2026, insbesondere im Hinblick auf
a) die Linderung der humanitären Katastrophe,
b) den Schutz der Zivilbevölkerung und
c) die Unterstützung eines Waffenstillstandes und nachhaltigen
Friedensprozesses im Sudan?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche Staaten, internationalen Organisationen, NGOs, regionalen
Akteure sowie sudanesischen zivilgesellschaftlichen oder politischen
Vertreterinnen und Vertreter sollen nach derzeitiger Planung zur Sudan-
Konferenz im April 2026 eingeladen werden, und nach welchen Kriterien
erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden?
a) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Rapid
Support Forces (RSF) zur Konferenz einzuladen, wenn ja, auf
welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der
militärgestützten Regierung von General Abdel Fattah al-Burhan
einzuladen, wenn ja, auf welcher Grundlage, und wie genau, und wenn nein,
warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter der Quad-
Initiative einzuladen und/oder zu beteiligen, wenn ja, auf welcher
Grundlage, wen, und wie genau, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet.
Entsprechend der Sudan-Konferenzen in Paris und London wird eine Gruppe
von Nachbarstaaten des Sudan, regionalen Akteuren sowie internationalen
Partnern eingeladen, außerdem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der EU,
der VN und weiterer internationaler Organisationen sowie sudanesische
Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und
Vertreter aus Sudan.
Die Bundesregierung lädt die Staaten des Quad-Formats (USA, Ägypten,
Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) zur Konferenz ein. Der sogenannte
Quad-Friedensplan ist der vielversprechendste Ansatz für einen
Waffenstillstand und Weg zu einem dauerhaften Frieden und einer zivil geführten
Transition. Die USA sind darüber hinaus auch einer der Co-Gastgeber der Konferenz.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Vertreterinnen und Vertreter der
beiden Konfliktparteien, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht
ablassen, zur Konferenz einzuladen.
Mit Blick auf den intern laufenden Planungsprozess können darüber
hinausgehende Angaben nicht gemacht werden.
4. Welche Rolle sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung im
Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen,
insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung
und die Nachverfolgung von Zusagen?
5. Welche Rolle sollte die Afrikanische Union (AU) nach Auffassung der
Bundesregierung im Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-
Konferenz übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Koordinierung,
politische Hebelwirkung und die Nachverfolgung von Zusagen?
6. Welche Rolle sollten die UN nach Auffassung der Bundesregierung im
Rahmen der für April 2026 geplanten Sudan-Konferenz übernehmen,
insbesondere im Hinblick auf Koordinierung, politische Hebelwirkung
und die Nachverfolgung von Zusagen?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Die EU und AU sind neben Frankreich, Großbritannien und den USA Co-
Gastgeber der Sudan-Konferenz in Berlin. Alle dortigen Initiativen plant die
Bundesregierung mit den Co-Gastgebern gemeinsam. EU, AU und VN sind eng in
die Planungen für den Austausch der Zivilgesellschaft eingebunden, wo über
Wege zu einem zivil geführten Übergang in Sudan beraten werden soll. Die
Bundesregierung plant, die auf der Konferenz getätigten Zusagen gemeinsam
mit der EU nachzuhalten.
7. Welcher konkrete Output (z. B. politische Vereinbarungen, humanitäre
Zusagen, Fahrpläne für Waffenstillstand oder Monitoringmechanismen)
wird von der Konferenz im April 2026 angestrebt, und wie soll
sichergestellt werden, dass die Ergebnisse über bloße Absichtserklärungen
hinausgehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die derzeit noch laufenden
Planungen wird verwiesen.
Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der auf der Konferenz getätigten Zusagen
nachzuhalten.
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Konferenz nicht
ausschließlich auf humanitäre Hilfe fokussiert bleibt, sondern ihre politische
Verantwortung für den Friedensprozess im Sudan umfassend
wahrnimmt?
Die Konferenz wird neben Zusagen für humanitäre Mittel aufbauend auf
Initiativen der Quad maßgeblich auf politische Fortschritte im Friedensprozess
fokussieren. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die derzeit noch
laufenden internen Planungen wird verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den bisherigen Beitrag
internationaler Konferenzen zum Friedensprozess im Sudan, und welche
zusätzlichen diplomatischen oder politischen Schritte hält sie für
notwendig, um einen Waffenstillstand und einen zivilen politischen Übergang zu
unterstützen, welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie?
Auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für Wege
zu einem Waffenstillstand und einer zivil geführten Transition einsetzen und ist
dazu mit den Mitgliedern der Quad sowie weiteren relevanten Akteuren
fortwährend im Gespräch.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Fortschritte bei der
Entwicklung eines Friedensplans der von den USA geführten Quad-
Initiative mit Beteiligung von den VAE, Saudi-Arabien und Ägypten (www.su
eddeutsche.de/politik/sudan-quad-initiative-usa-aegypten-saudi-
arabienuae-li.3318015), wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist mit allen Mitgliedern des Quad-Formats zu dem
Friedensplan im Gespräch. Dieser ist klar konkretisiert und sieht eine zunächst
dreimonatige humanitäre Feuerpause vor, die in einen dauerhaften
Waffenstillstand übergehen soll, sowie die Einleitung eines inklusiven politischen
Übergangsprozesses mit dem Ziel einer zivil geführten Regierung. Die
Konfliktparteien stimmen den Bedingungen für einen Waffenstillstand bisher noch nicht
zu.
11. Welche Rolle spielt die Europäische Union aus Sicht der
Bundesregierung derzeit bei der Ausübung politischen, diplomatischen und
wirtschaftlichen Drucks auf die Konfliktparteien im Sudan?
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang ergriffen, um Einfluss auf die sudanesischen
Konfliktparteien sowie deren regionale Unterstützer auszuüben, und wie bewertet
die Bundesregierung deren Wirksamkeit?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung spielt die EU im politischen Prozess eine
zentrale Rolle bei den Friedensbemühungen.
Zu den Sanktionen, die seitens der EU gegen Mitglieder und Verbündete der
Konfliktparteien verhängt wurden, wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Die EU-Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, ist mit
regionalen Akteuren und den Konfliktparteien im ständigen Austausch, u. a.
verhandelt sie direkt zum Schutz kritischer Infrastruktur in Sudan. Auch mit zivilen
Vertreterinnen und Vertretern aus Sudan ist die EU gemeinsam mit der AU,
VN, Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und Arabischer
Liga in einem Konsultationsprozess.
13. Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine Verschärfung,
Ausweitung oder konsequentere Umsetzung bestehender EU-
Sanktionsinstrumente gegen Verantwortliche für Gewalt,
Menschenrechtsverletzungen und die Blockade humanitärer Hilfe im Sudan ein, und wenn ja,
in welcher Form?
Die Bundesregierung hat sich innerhalb der EU seit Beginn des Krieges in
Sudan im April 2023 wiederholt und erfolgreich für Sanktionen gegen Mitglieder
und Unterstützer von SAF und RSF sowie gegen Entitäten eingesetzt, die mit
den Konfliktparteien verbunden sind. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
14. Welche weiteren EU-Instrumente (z. B. gezielte Sanktionen,
diplomatische Initiativen, Konditionalitäten bei Zusammenarbeit mit Drittstaaten,
Nutzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) hält die
Bundesregierung für geeignet, um den Druck auf die Konfliktparteien zu
erhöhen?
Die Nutzung von Sanktionen ist grundsätzlich auch weiterhin mit Blick auf die
Lage in Sudan ein Mittel, welches die Bundesregierung fortlaufend und in
Abstimmung mit europäischen Partnerstaaten prüft. Über die Nutzung weiterer
Instrumente ist die Bundesregierung mit ihren Partnern im Gespräch. Zudem
steht sie mit der EU-Sondergesandten für das Horn von Afrika, Annette Weber,
im ständigen Austausch. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob die VAE die
Voraussetzung dafür erfüllen, in Verhandlungen für ein EU-
Freihandelsabkommen zu treten, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechtslage (www.
amnesty.de/informieren/amnesty-report/vereinigte-arabische-emirate-
2023) in den VAE und die laut Berichten erfolgende Unterstützung für
die RSF-Miliz in Sudan, und wenn ja, wie lautet diese?
Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU
und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden im Juni 2025 aufgenommen.
Ein solches Freihandelsabkommen schafft für die europäische Wirtschaft und
die exportorientierte deutsche Wirtschaft verbesserten Marktzugang für Waren,
Dienstleistungen und Investitionen, sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen
und gewährt Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die in der EU zum Teil
nicht verfügbar sind. Das Abkommen kann zur Diversifizierung der
Lieferketten beitragen, um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu verringern. Die
Verhandlungen sehen auch Regelungen im Einklang mit der Mitteilung der EU-
Kommission über die Überprüfung von Handel und nachhaltiger Entwicklung
vom Juni 2022 vor, in der sie sich für ein hohes Schutzniveau für
Arbeitnehmerrechte und die Verwirklichung ehrgeiziger Klimaziele ausgesprochen hat.
Die Bundesregierung unterstützt Fortschritte beim Schutz von
Menschenrechten durch unterschiedliche Instrumente, zu denen internationale Regelwerke,
aber auch bilaterale Abkommen gehören.
16. Welche politischen, sicherheits- oder wirtschaftspolitischen Ziele
verfolgte Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Besuch in den
Vereinigten Arabischen Emiraten, und wurde dabei die Rolle der VAE im Sudan-
Konflikt thematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verweist auf das Pressestatement des Bundeskanzlers
vom 4. Februar 2026, in dem er sich zu den Zielen seiner Reise geäußert hat.
Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des
Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung
grundsätzlich keine Angaben.
17. Hat die Bundesregierung gegenüber den Vereinigten Arabischen
Emiraten deren nach internationalen Berichten bestehende Unterstützung der
Rapid Support Forces (RSF) im Sudan angesprochen oder
problematisiert, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer politischen
Annäherung an die VAE mit dem erklärten Ziel, den Friedensprozess im
Sudan zu fördern und Menschenrechtsverletzungen sowie
Kriegsverbrechen zu unterbinden, und hat die Bundesregierung im Rahmen des
Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz Bedingungen oder klare
Erwartungen an die VAE formuliert, insbesondere zur
a) Beendigung jeglicher laut Berichten erfolgender Unterstützung
bewaffneter Akteure im Sudan,
b) Unterstützung eines Waffenstillstands und
c) Ermöglichung humanitärer Hilfe?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Sudan mit großer Sorge
und nutzt ihre Gesprächskanäle zu relevanten Akteuren, einschließlich der
Vereinigten Arabischen Emirate, um auf einen Waffenstillstand und humanitäre
Zugänge hinzuwirken und den Friedensprozess zu unterstützen. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische, wirtschaftliche
oder energiepolitische Kooperationen mit den VAE nicht dazu beitragen,
autoritäre Strukturen, regionale Destabilisierung oder indirekt bewaffnete
Konflikte wie im Sudan zu legitimieren oder zu verstärken?
Die Bundesregierung setzt sie sich weltweit für Frieden, Menschenrechte und
eine regelbasierte internationale Ordnung ein und hat dies auch mit Blick auf
eine friedliche Lösung des Konflikts in Sudan gegenüber den Vereinigten
Arabischen Emiraten deutlich gemacht.
20. Welche Auswirkungen hat der Besuch von Bundeskanzler Friedrich
Merz in den VAE nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
Glaubwürdigkeit deutscher und europäischer Bemühungen um Frieden,
Menschenrechte und eine regelbasierte internationale Ordnung im Sudan und
der Region?
Auf die Antwort zu Frage 18 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik,
dass durch eine verstärkte Annäherung an autoritäre Regime in der
Golfregion neue Abhängigkeiten entstehen und friedenspolitische Prinzipien
zugunsten wirtschaftlicher Interessen in den Hintergrund treten?
Die Bundesregierung unterhält, im Sinne ihrer interessengeleiteten
Außenpolitik, mit verschiedenen Staaten in der Golfregion gute Beziehungen. Im Rahmen
dieser Partnerschaften werden auch Themen angesprochen, bei denen die
jeweiligen Standpunkte auseinander liegen.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass laut Medienberichten
modifizierte G3-Sturmgewehre über illegale Lieferketten in den Sudan
gelangt sind, und wenn ja, welche, inwiefern geht die Bundesregierung
aktuellen Berichten zu deutschen Waffen im Sudan nach, mit welchen
Erkenntnissen und mit welchen Konsequenzen, und wenn nein, warum
nicht (From Yemen to Sudan: How a modified G3 rifle ex-poses UAE
arms smuggling to the RSF – Ayin network – عاين شبكة )?
Die Bundesregierung nimmt entsprechende Hinweise sehr ernst. Auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2847 wird verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der laut
internationalen Berichten erfolgenden Beteiligung der Vereinigten
Arabischen Emiraten am Krieg im Sudan durch Unterstützung der RSF die
Genehmigungsfähigkeit des geplanten Verkaufs von Airbus-
Militärtransportflugzeugen des Typs A400M dorthin, und erwägt sie, unter diesen
Umständen ihre Zustimmung zu dem Export zu verweigern oder an
zusätzliche Bedingungen zu knüpfen?
Die Bundesregierung bewertet etwaige Erkenntnisse insbesondere im Rahmen
ihrer exportkontrollrechtlichen Genehmigungsverfahren. Zu laufenden bzw.
möglichen künftigen Genehmigungsverfahren folgt die Bundesregierung dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185), wonach sie für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über
abschließende positive Genehmigungsentscheidungen berichtet.
24. Mit welchen möglichen Entwicklungen und Szenarien im Sudan rechnet
die Bundesregierung für die kommenden Jahre, und insbesondere welche
Einschätzungen bestehen zu
a) der humanitären Lage in Sudan und den zu erwartenden humanitären
Bedarfen und ihrer Finanzierung,
b) der regionalen Stabilität im Horn von Afrika und in der Sahelzone,
c) der Zahl und Entwicklung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen,
d) dem Risiko einer faktischen oder formellen territorialen Zweiteilung
des Sudan?
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr
eigenes politisches und humanitäres Handeln?
Zu möglichen hypothetischen Fragestellungen und Szenarien äußert sich die
Bundesregierung nicht.
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