Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan (Antwort zu Drs. 21/2322)
Text
Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan (Antwort zu Drs. 21/2322)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2847
21. Wahlperiode 18.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker,
Charlotte Antonia Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2322 –
Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und
Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der seit 2023 eskalierende Krieg im Sudan hat die gegenwärtig größte
humanitäre Krise ausgelöst: Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) gelten
11 Millionen Menschen im Sudan als Binnenvertriebene und etwa 3 Millionen
sind in die anliegenden Staaten geflüchtet. Die öffentliche Infrastruktur ist
weitestgehend zerstört, es gibt keinen Zugang zu Trinkwasser und Strom, die
Schulen und Krankenhäuser funktionieren kaum und es gibt einen
alarmierenden Cholera-Ausbruch (www.deutschlandfunk.de/who-nennt-ausbreitung-
der-cholera-im-sudan-alarmierend-102.html). Außerdem fehlen sichere
Versorgungswege, auch für die Menschen, die ins Land zurückkehren. 30,4
Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/pub
lications/report/sudan/sudan-humanitarian-needs-and-response-plan-2025-ove
rview), 3,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind von akuter
Mangelernährung betroffen (www.unicef.org/sudan/stories/generational-crisis-looms-s
udan), es herrscht weiterhin eine menschengemachte Hungersnot in Teilen des
Landes, vor allem in El Fasher und Western Nuba Mountains (Stufe 5
„famine“), auch im Rest des Landes gibt es eine gravierende Hungerkrise (Stufe 3;
www.ipcinfo.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Alert_Sudan_July2
025.pdf).
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert deutlich mehr Mittel
der humanitären Hilfe für den Wiederaufbau. Insgesamt geht die Organisation
der Vereinten Nationen (UNO) im Rahmen des „Sudan humanitarian and
refugee response plans for 2025“ von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6 Mrd.
US-Dollar zur Bekämpfung der Hungersnot aus (www.unhcr.org/de/news/pres
semitteilungen/sudan-un-ruft-zu-internationaler-unterstuetzung-der-zivilbevoe
lkerung-auf). Derzeit erreicht das World-Food-Programme (WFP) der
Vereinten Nationen nur etwa 4 Millionen Menschen (https://de.wfp.org/emergencies/
sudan). Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) warnt vor
einer massiven Unterfinanzierung der humanitären Hilfe und fordert eine
deutliche Mittelerhöhung, auch für den Wiederaufbau der inzwischen relativ
sicheren, aber zerstörten Gebiete (www.unhcr.org/de/news/pressemitteilunge
n/dringender-hilfebedarf-mehr-als-1-3-millionen-vertriebene-sudanesen-ke
hren).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zudem gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
durch die Kriegsparteien (www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-h
umanitarian-access-snapshot-august-2025), wie die Einschränkung und
Behinderung von humanitärer Hilfe, die fehlende Schaffung von humanitären
Korridoren, Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten und zivile Infrastruktur,
Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt und auch Aushungern als
Kriegswaffe, wie durch Angriffe auf Märkte und damit auf die Ernährungsversorgung
(https://insecurityinsight.org/wp-content/uploads/2025/05/Monitoring-Brief-F
ood-related-Violence-in-Sudan-May-2025.pdf).
Gleichzeitig gilt der Krieg im Sudan als „vergessen“ – ohne internationale
Aufmerksamkeit laufen Menschenrechtsverbrechen und Gewalt unter dem
Radar, die Kriegsparteien agieren weitestgehend unbeobachtet, was die Lage für
die Menschen dort verschärft. Die sudanesischen Kriegsparteien agieren trotz
UN-Sanktionen weitgehend ungehindert und werden auch von anderen
Staaten dabei mit Waffen unterstützt. Der Bericht der Experten des
Sanktionsausschusses zum Sudan des UN-Sicherheitsrats vom 15. Januar 2024 vertritt die
Auffassung, dass neben Waffentransporten aus dem Tschad und aus Libyen
vor allem die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Rapid Support
Forces (RSF) mit Rüstungsgütern versorgen (UN-Doc S/2024/65, S. 52). US-
Außenminister Marco Rubio hat am 20. Mai 2025 die Auffassung vertreten, dass
die VAE und andere Staaten dabei sind, den Konflikt im Sudan zu einem
Stellvertreterkrieg zu machen (www.reuters.com/world/middle-east/sudan-envoy-u
n-says-uae-carried-out-may-4-attacks-port-sudan-emirati-red-sea-2025-0
5-20/). Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation (NGO) Amnesty
International („New Weapons Fuelling the Sudan Conflict“, 2024, www.amnesty.o
rg/en/latest/research/2024/07/new-weapons-fuelling-the-sudan-conflict/) gibt
es Belege für die Lieferung von Rüstungsgütern aus China, Russland, der
Türkei und den VAE.
Die Bundesregierung muss nach dem Rechtsverständnis der Fragestellenden
gemäß ihren völkerrechtlichen, europäischen und OECD-internationalen
(OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Verpflichtungen dafür sorgen, dass das UN- und EU-Waffenembargo von allen
Mitgliedstaaten umgesetzt wird, sowie auch systematischer den Re-Export
und die Weitergabe deutscher Waffen kontrollieren.
Denn Berichten zufolge sollen nicht nur ältere G3-Sturmgewehre, sondern
auch das aktuelle G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch im Einsatz sein.
Diese sollen in den letzten Jahrzehnten sowohl an Saudi-Arabien als auch die
VAE geliefert worden sein („Krieg im Sudan: Deutschlands verdrängte
Verantwortung“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 08/2024, www.bl
aetter.de/ausgabe/2024/august/krieg-im-sudan-deutschlands-verdraengte-vera
ntwortung).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Bundesregierung hat der Sudan als Land mit der größten humanitären
Krise weltweit politisch und humanitär in Afrika hohe Priorität. Die
Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen
(VN) intensiv für einen Waffenstillstand, einen sofortigen und ungehinderten
Zugang für humanitäre Hilfe und einen zivilen Übergangsprozess ein. Bei ihrer
Reise im Oktober 2025 in den Sudan und in die Region warb die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, intensiv um dringend benötigte
Fortschritte und führte dazu Gespräche mit verschiedenen Akteuren. Der
Friedensplan Ägyptens, Saudi-Arabiens, der USA und der Vereinigten Arabischen
Emirate (sog. Quad-Friedensplan) legt die Kernelemente eines friedlichen,
demokratischen und zukunftsfähigen Sudans klar an: Ein sofortiges Ende der
Kämpfe, ein Stopp der destruktiven Einmischung von außen sowie der Beginn eines
zivil geführten politischen Übergangsprozesses. Dazu fanden hochrangige
Treffen anlässlich der VN-Generalversammlung in New York 2023, 2024 und 2025
sowie zwei Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs im April 2024 in
Paris und im April 2025 in London statt, bei denen Deutschland die Rolle des
Mitveranstalters übernahm.
Deutschland ist mit bisher 141,2 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für den Sudan
und die Nachbarländer im Jahr 2025 und einem laufenden Programmportfolio
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) in Sudan von rund 500 Mio. Euro einer der größten Unterstützer.
Die Bundesregierung hat sich von Beginn des Konfliktausbruchs an innerhalb
der EU dafür eingesetzt, Entitäten, die den Kriegsparteien zur Finanzierung des
Krieges dienen, und relevante Vertreter der Konfliktparteien zu sanktionieren.
Zuletzt hat die EU im Juli 2025 neue Sanktionen gegen je zwei Individuen und
zwei Entitäten auf Seiten der Sudanesischen Armee (Sudanese Armed Forces,
SAF) und der Rapid Support Forces (RSF) beschlossen. Bei den Entitäten
handelt es sich auch um Firmen, die bei der Beschaffung und Herstellung von
Waffen involviert sind. Gegenüber den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats setzt
sich die Bundesregierung regelmäßig, zuletzt im Vorfeld der Verlängerung am
12. September 2025, für eine Verlängerung des VN-Sanktionsregimes ein.
Die Bundesregierung setzt sich für die Einhaltung des VN-Waffenembargos für
Darfur ein.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung anderer
Staaten am Kriegsgeschehen im Sudan?
Eine direkte militärische Beteiligung am Kriegsgeschehen durch ausländische
Staaten ist der Bundesregierung nicht bekannt.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen,
Transportmöglichkeiten, Treibstoff- und Ressourcenlieferungen durch
Drittstaaten, u. a. die Vereinigten Arabischen Emirate, der Tschad,
Libyen, China, Russland und die Türkei?
Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, wonach Ressourcen zur
Unterstützung der Konfliktparteien durch verschiedene externe Akteure nach Sudan
gelangen, darunter auch militärische Unterstützung. In der Erklärung der Quad
vom 12. September 2025 wurde ein Ende der militärischen Unterstützung der
Konfliktparteien durch externe Akteure vereinbart. Auch in der Declaration of
Principles der Sudankonferenz am 15. April 2024 in Paris haben sich alle
Teilnehmer, einschließlich der Quad-Mitglieder, dafür ausgesprochen, dass
militärische Unterstützung für die Kriegsparteien von außen unterbleiben muss. Dafür
setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich ein.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von
ausländisch finanzierten Söldnergruppen im Sudan?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des
UN-Sanktionsausschusses zum Sudan vom 15. Januar 2024, in dem u. a.
die militärische Unterstützung der Rapid Support Forces durch die VAE
dokumentiert wird?
Die Bundesregierung hat den Bericht des Sanktionsausschusses der VN zum
Sudan vom 15. Januar 2024 zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ist
regelmäßig mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Lage im Sudan und
zum Quad-Friedensplan im Gespräch. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 2 verweisen.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2024 ergriffen, um
mögliche Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten, wie
laut Berichten den VAE, in den Sudan zu unterbinden?
Der Re-Export deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in andere Drittstatten
bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesregierung. Die
Bundesregierung erwartet die Einhaltung entsprechender Verpflichtungen. Bei
Nichtbeachtung kann ein Empfängerland gemäß den Vorgaben aus den Politischen
Grundsätzen von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und
kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen werden.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut Berichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragestellenden) mutmaßlichen Einsatz von G3-
Sturmgewehren und G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch im
Sudan, die in der Vergangenheit an Saudi-Arabien und die VAE geliefert
worden sein sollen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den Einsatz von G3-
bzw. G36-Sturmgewehren im derzeitigen Krieg im Sudan bestätigen.
7. Wie viele Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an die
Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung seit Januar
2023 bis zum Stichtag für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und den jeweiligen Gesamtwert der
Einzelgenehmigungen angeben), und wie viele Genehmigungen für den
Export von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür wurden seit 2005
erteilt (bitte nach Jahren, Stückzahl und Gesamtwert aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum aktuellen Stichtag (22. Oktober 2025)
wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von
244.296.942 Euro erteilt.
Für Angaben zu Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate für die Jahre 2023 und
2024 verweist die Bundesregierung auf die Rüstungsexportberichte der Jahre
2023 und 2024 (abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti
on/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/bericht-der-bundesregierung-ueber-ihr
e-exportpolitik-fuer-konventionelle-ruestungsgueter-im-jahre-2023.pdf?__blo
b=publicationFile&v=6; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2024.pdf?__blob=publi
cationFile&v=18).
Im Jahr 2025 wurden bis zum aktuellen Stichtag (22. Oktober 2025) 62
Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die
Vereinigten Arabischen Emirate im Wert von 19.309.563 Euro erteilt.
Im fragegegenständlichen Zeitraum (1. Januar 2005 bis 22. Oktober 2025)
wurden insgesamt neun Einzelgenehmigungen im Gesamtwert von 83.996 Euro für
die endgültige Ausfuhr von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür in die
Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Diese Genehmigungen betreffen folgende
Jahre: Im Jahr 2005 wurden drei entsprechende Einzelgenehmigungen im Wert
von 44.700 Euro erteilt. Im Jahr 2008 wurden zwei entsprechende
Einzelgenehmigungen im Wert von 920 Euro erteilt. Im Jahr 2011 wurde eine
entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 22.740 Euro erteilt. Im Jahr 2012 wurde
eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 1.537 Euro erteilt. Im Jahr
2013 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 2.850 Euro
erteilt. Im Jahr 2016 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert
von 11.249 Euro erteilt. In den übrigen Jahren des fragegegenständlichen
Zeitraums wurden keine entsprechenden Einzelgenehmigungen erteilt.
Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte für das
Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen.
8. Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den
Endverbleib der an die VAE gelieferten Kleinwaffen zu kontrollieren, und wenn
ja, welche?
Im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen
für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser
Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer
Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen,
insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und
bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen,
werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung
der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in der EU üblichen System und ist als
wirksames Kontrollinstrument anerkannt. Seit 2015 besteht überdies die
Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen) des Verbleibs von
bestimmten, aus Deutschland gelieferten Rüstungsgütern. Bislang wurde eine
entsprechende Vor-Ort-Kontrolle in den Vereinigten Arabischen Emiraten
durchgeführt. Die Kontrolle verlief ohne Beanstandungen.
9. Hat die Bundesregierung Nachforschungen darüber angestellt, aus
welchen Staaten und in welchem Umfang Sturmgewehre aus deutscher
Produktion an sudanesische Kriegsparteien gelangt sind?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den laut Berichten
mutmaßlichen Einsatz von in Bulgarien produzierter Munition im Sudan vor
(www.france24.com/en/africa/20250417-investigation-european-weapon
s-sudan-part-1-mortar-shells-bulgaria), wenn ja, welche, und hat die
Bundesregierung ggf. Initiativen unternommen, um eine Untersuchung
der bulgarischen Waffenexporte und deren mutmaßlichen Endverbleib
bei den RSF einzuleiten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die laut Berichten
mutmaßliche Rolle einer emiratischen Firma zu Lieferungen von in Bulgarien
gefertigter Munition an die RFS (www.france24.com/en/africa/20250418-i
nvestigation-european-weapons-sudan-part-2-emirati-contract), und hat
die Bundesregierung bisher diplomatische oder sanktionspolitische
Maßnahmen gegen Unternehmen, die nachweislich an der Bewaffnung der
RSF im Sudan beteiligt sind, trotz des bestehenden EU-Waffenembargos
(bitte konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen nennen)
ergriffen oder prüft sie derzeit?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche Methoden und Instrumente nutzt die Bundesregierung, um
gemäß der Arms Trade Treaty Auswirkungen deutscher Rüstungsexporte in
sogenannten Entwicklungsländern zu bewerten, insbesondere bei
Verdacht auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Angriffe
auf Zivilistinnen und Zivilisten?
In allen Genehmigungsverfahren zu deutschen Rüstungsexporten
berücksichtigt die Bundesregierung die im Vertrag über den Waffenhandel festgelegten
Richtlinien zum internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung für Rüstungsexporte ist die
Vorlage einer Endverbleibserklärung. Bei begründetem Verdacht auf
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen sollen Ausfuhrgenehmigungen versagt
werden. Zudem können stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen des Verbleibs
bestimmter, aus Deutschland gelieferter Rüstungsgüter durchgeführt werden.
13. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundesregierung sowohl
bilateral als auch im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen zur
Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan sowie zur Um- und
Durchsetzung der UN- und EU-Sanktionen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus
hat sich die Bundesregierungen im Rahmen der EU im Oktober 2025 für
Ratsschlussfolgerungen zum Sudan eingesetzt, welche die geeinten Bemühungen
zur Förderung von Friedensverhandlungen in Sudan unterstreichen. Die
Bundesregierung unterstützt auch die EU-Sondergesandte für das Horn von Afrika,
Annette Weber, in ihrer Initiative zum Schutz ziviler Infrastruktur im Sudan.
14. Setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des bestehenden UN-
Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan ein?
a) Wenn ja, welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt sie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die rechtliche
Kompetenz, VN-Sanktionsregime auszugestalten und zu erweitern, liegt beim
Sicherheitsrat der VN, bestehend aus den ständigen und jeweiligen
nichtständigen Mitgliedern. Deutschland ist derzeit kein Mitglied des VN-Sicherheitsrats.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
15. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seit 2024 ergriffen, um Re-
Exporte deutscher Rüstungsgüter durch Drittstaaten, wie laut Berichten
mutmaßlich durch die VAE, zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
16. Hat die Bundesregierung seit 2023 bilaterale Gespräche mit den VAE
über deren mögliche Rolle im Sudan, die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts und die Umsetzung der UN-Sanktionen geführt?
a) Wann, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Vereinigten
Arabischen Emiraten zu allen Aspekten der Lage in Sudan, u. a. auch im
Rahmen der Sudan-Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs in Paris im
April 2024 und in London im April 2025.
17. Setzt sich die Bundesregierung ggf. gegenüber den VAE konkret dafür
ein, die laut Berichten mutmaßliche militärische Unterstützung der RSF
einzustellen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten,
humanitäre Hilfe zu ermöglichen und Transparenz über politische und
wirtschaftliche Aktivitäten im Sudan zu schaffen, wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich – bilateral und in multilateralen Formaten –
gegenüber allen relevanten Akteuren für einen sicheren humanitären Zugang,
prinzipiengeleitete Umsetzung humanitärer Hilfe sowie friedliche
Konfliktbewältigung ein.
18. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf die VAE ein, um einen
Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern, und wenn ja, inwieweit?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den laufenden
Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über
ein Freihandelsabkommen vor dem Hintergrund der laut Berichten
mutmaßlichen Beteiligung der VAE am Krieg im Sudan, zieht sie in
Erwägung, sich ggf. für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, und
wenn nein, warum nicht?
Angesichts aktueller internationaler handelspolitischer Unsicherheiten
unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission darin, neue
Freihandelsabkommen abzuschließen, um die Diversifizierung und Resilienz der Lieferketten
sowie den Markzugang für deutsche Unternehmen in Drittmärkten zu verbessern.
Die Bundesregierung unterstützt ebenfalls die Verhandlungen mit den
Vereinigten Arabischen Emiraten, auch angesichts der strategischen Bedeutung des
Landes in der Region.
20. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf andere Staaten wie Ägypten
oder Saudi-Arabien ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu
fördern?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Goldhandel als
Finanzierungsquelle für die Konfliktparteien im Sudan, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle sudanesischer
Goldvorkommen sowie deren Handelswege insbesondere in Richtung
Vereinigte Arabische Emirate oder anderer Drittstaaten vor (www.fa
z.net/pro/weltwirtschaft/klima-ressourcen/sudan-milliarden-aus-dem-gol
dhandel-finanzieren-den-krieg-110182124.html)?
Für beide Konfliktparteien stellt das Goldgeschäft eine wichtige Ressource dar.
Im EU-Rahmen wurden bereits mehrere im Goldhandel beteiligte sudanesische
Unternehmen mit Sanktionen belegt. Außerdem werden Unternehmen in der
EU durch die Konfliktmineralienverordnung dazu verpflichtet sicherzustellen,
dass durch diese Unternehmen verwendetes Gold keine bewaffneten Akteure
finanziert.
22. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Behörden der Vereinigten
Arabischen Emirate und Ägyptens dafür ein, dass deren Goldmärkte
transparenter gestaltet und strengeren, unabhängigen Kontrollen
unterzogen werden, und spricht sie dabei auch die mutmaßliche Unterstützung
dieser Länder für die Konfliktparteien im Sudan gezielt an?
Im Rahmen politischer Dialoge spricht die Bundesregierung regelmäßig
Fragen der verantwortungsvollen Rohstofflieferketten an.
Deutschland setzt sich außerdem auf europäischer und internationaler Ebene
für eine weitere Stärkung der Sorgfaltspflichten entlang der Goldlieferkette ein.
Dies betrifft insbesondere die laufenden Arbeiten im Rahmen der EU-
Rohstoffstrategie sowie die Diskussionen innerhalb der Financial Action Task Force
(FATF) zur besseren Nachverfolgbarkeit von Edelmetallflüssen aus
Konfliktregionen. Ziel ist es, die Transparenz in globalen Goldhandelsströmen zu erhöhen
und illegale Finanzierungswege über Edelmetalle nachhaltig einzudämmen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 20 verwiesen.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Import von Gold
aus dem Sudan in die EU und nach Deutschland, und prüft sie
Sanktionen nicht nur gegen Minengesellschaften, sondern auch gegen
Logistikunternehmen und Versicherer, die den Export und die Abwicklung
sudanesischen Goldes ermöglichen?
Eine statistische Erfassung von Goldimporten im Sinne der Fragestellung
erfolgt durch die Bundesregierung nicht.
24. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem
sogenannten Quad-Statement, und inwieweit unterstützt sie es als Roadmap zum
Frieden im Sudan (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2
025/09/joint-statement-on-restoring-peace-and-security-in-sudan/)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
25. Wie oft hat sich der Bundessicherheitsrat seit Kriegsbeginn 2023 mit der
Lage im Sudan befasst, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst?
Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates und seine Beschlüsse unterliegen in
Überstimmung mit der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats der
Geheimhaltung.
26. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen,
um die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und von anderen NGOs dokumentierten
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verifizieren, und zu
welchen Schlussfolgerungen ist sie gelangt?
Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht sehr ernst und steht hierzu mit Partnern in engem Austausch. Eine
wichtige Informationsquelle für die Bundesregierung sind die Berichte der
2023 vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten „Unabhängigen Internationalen
Fact-Finding Mission Sudan“. Während der kürzlich erfolgten Verlängerung
des Mandats hat sich die Bundesregierung als Mitglied der Kerngruppe für die
diesbezügliche Resolution A/HRC/RES/60/3 eingesetzt, um
Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gegen humanitäres Völkerrecht aufzudecken und
Strafverfolgung zu ermöglichen.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung konkret über
Behinderungen humanitärer Hilfe, fehlende humanitäre Korridore, Angriffe auf
zivile Infrastruktur, sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffe
durch die Konfliktparteien im Sudan?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeitsfähigkeit von
Hilfsorganisationen durch die Konfliktparteien bzw. ihre sog. humanitären Behörden
systematisch eingeschränkt, z. B. wegen schleppender Vergabe von Visa und
Genehmigungen, komplizierter Registrierungsprozesse, Einschüchterungen sowie
Plünderungen und Tötung humanitärer Helferinnen und Helfer. Die
Behinderung humanitärer Operationen durch Kampfhandlungen sowie
Zugangsverweigerungen durch die Konfliktparteien stellen eine große Herausforderung und
Ursache für die Hungersnot dar. Weiterhin ist die landesweite Versorgung
erschwert, da Cross-Line-Lieferungen in RSF-kontrollierte Gebiete durch
Kämpfe und Plünderungen behindert und durch SAF systematisch verzögert werden.
Die Zahl der auf die Prävention von sexueller und geschlechtsspezifischer
Gewalt (SGBV) angewiesenen Personen ist seit Ausbruch des Konflikts von
3,1 Millionen. auf 12,1 Millionen angestiegen, wovon insbesondere Kinder
stark betroffen sind.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
solche Verstöße zu untersuchen bzw. deren Einhaltung durchzusetzen?
Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf o. g. Verstöße sehr ernst. Sie nutzt
die ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Gesprächskanäle
z. B. mit humanitären Organisationen und Menschenrechtsorganisationen, um
sich ein differenziertes Lagebild zu verschaffen. In direkten Gesprächen mit
den Konfliktparteien und deren Unterstützern, aber auch in öffentlichen
Erklärungen fordert die Bundesregierung konsequent die Einhaltung des
humanitären Völkerrechts sowie Konsequenzen bei Verstößen und setzt sich für einen
humanitären Waffenstillstand, humanitäre Zugänge, Ermöglichen von Cross-
Border-Lieferungen, Achtung des internationalen Flüchtlingsrechts durch die
Nachbarländer sowie eine friedliche Beendigung des Konflikts ein. Durch die
Förderung von Organisationen, die mit beiden Konfliktparteien in Kontakt
stehen und über Bedeutung und Inhalt humanitären Völkerrechts aufklären, wie
das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und Geneva Call,
flankiert die Bundesregierung Bemühungen zur Einhaltung des humanitären
Völkerrechts. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivile Organisationen, die
sich für den Schutz (Wasser, Nahrung, sichere Räume) von
vulnerablen Gruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen, einsetzen?
Die Bundesregierung ist einer der größten Geber im Bereich der Humanitären
Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Sudan. Der Schutz vulnerabler
Gruppen nimmt dabei eine herausgehobene Rolle ein. Die Bundesregierung
leistet umfassende Unterstützung sudanesischer
Zivilgesellschaftsorganisationen über den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund der VN. Aus Mitteln
dieses globalen Fonds werden gezielt zivilgesellschaftliche Projekte unterstützt,
die u. a. den Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt in
Krisen- und Konfliktgebieten als Ziel verfolgen. Deutschland zahlte von 2021 bis
2023 insgesamt 4,8 Mio. Euro in den Fonds spezifisch für Projekte im Sudan
ein.
Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz von
Frauen und Mädchen, einsetzen, durch den Zugang zu Basisdienstleistungen
und die Einrichtung physischer Schutzräume. Über die Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) werden gemeinsam mit CARE International
Maßnahmen umgesetzt, die zur Prävention, Erkennung und Meldung von
geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Belästigung, Ausbeutung und
Missbrauch beitragen. Zudem werden frauengeführte Organisationen durch
Trainings und die Bereitstellung von Kleinstkrediten gefördert.
Bei allen geförderten Projekten achtet die Bundesregierung darauf, dass die
besondere Vulnerabilität von Frauen und Mädchen in allen Aspekten des
Projektzyklus Beachtung findet.
c) Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit
Frauen und Mädchen im Sudan vor sexualisierter Gewalt geschützt
werden?
Die Bundesregierung setzt sich laufend im Wege ihrer humanitären Diplomatie
gegenüber den Konfliktparteien und ihren Unterstützern für den Schutz der
Zivilbevölkerung und insbesondere von Frauen und Mädchen ein. Das
Auswärtige Amt (AA) stellte im Jahr 2025 insgesamt über 2,75 Mio. Euro für
humanitäre Maßnahmen im Bereich sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
(SGBV) in Sudan zur Verfügung. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen wie
Schulungen zu altersgerechtem, geschlechtsspezifischem Fallmanagement und
psychologischer Erstbetreuung sowie Sensibilisierungskampagnen zu
Kinderrechten und SGBV in Gemeinden, medizinische und psychologische
Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie die Stärkung lokaler
frauengeführter Organisationen.
Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen Opfer sexualisierter
Gewalt durch die Bereitstellung medizinischer und psychosozialer Angebote
sowie sichere Unterbringung. Zudem werden Schulungen zum Umgang mit
SGBV und zur Vermittlung von psychosozialen Fähigkeiten angeboten. Das
vom BMZ finanzierte Regionalvorhaben zur Überwindung weiblicher
Genitalverstümmelung stärkt den Schutz von Frauen und Mädchen in Sudan durch die
Einführung und Umsetzung eines Frühwarn- und Frühreaktionssystems, das
Vorfälle von SGBV sowie andere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
28. Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung seit 2023
unternommen, um humanitären Zugang, safe passage für Zivilistinnen
und Zivilisten, cross-border- und cross-line-Hilfe sowie Visa für
humanitäres Personal zu ermöglichen?
In enger Abstimmung mit ihren internationalen Partnern bemüht sich die
Bundesregierung seit Ausbruch des Krieges im Sudan diplomatisch insbesondere
um humanitären Zugang und Visa für humanitäres Personal. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Wird Deutschland die Einreisezusage für 190 sudanesische Geflüchtete,
die im Rahmen des EU-Resettlement-Programms aus Kenia nach
Deutschland einreisen sollten und deren Flug im Mai 2025 kurzfristig
abgesagt wurde, einhalten (www.tagesspiegel.de/politik/190-sudanesen-s
ollten-an-bord-sein-geplanter-flug-von-fluchtlingen-nach-deutschland-ku
rzfristig-abgesagt-13642312.html)?
a) Wenn ja, für wann ist die Einreise dieser Personen konkret
vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 bis 29b werden zusammen beantwortet.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Beendigung der
freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Die
Bundesregierung prüft derzeit, wie sie diese Vereinbarung mit Blick auf die
unterschiedlichen Programme konkret umsetzt. Solange diese Prüfung andauert, sind
alle Resettlementverfahren ausgesetzt.
Die Bundesregierung möchte klarstellen, dass keiner der von der Absage des
Fluges betroffenen 183 Flüchtlinge aus dem Sudan stammt. Die Flüchtlinge
haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, vor allem aus der Demokratischen
Republik Kongo, aus dem Südsudan und Somalia.
30. Wie hoch ist der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des „Sudan Humanitarian and Refugee Response Plans for 2025“
der Vereinten Nationen?
Das AA stellt bisher 49,47 Mio. Euro zur Unterstützung des Sudan
Humanitarian Needs and Response Plan (HNRP) 2025 bereit. Deutschland ist damit
sechstgrößter Geber zum HNRP Sudan 2025.
31. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn 2023
humanitäre Hilfe für den Sudan bereitgestellt, und inwiefern ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland damit seiner internationalen
Verantwortung gerecht wird?
Für den Sudan, ohne Einbeziehung der Anrainerstaaten, hat die
Bundesregierung seit Ausbruch des Konflikts humanitäre Hilfe in Höhe von 211,77 Mio.
Euro bereitgestellt. Deutschland ist damit einer der größten Geber im Sudan
und wird seiner internationalen Verantwortung mit Blick auf die Achtung der
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gerecht.
32. Welche anderen Mittel stellt die Bundesregierung für die Verteilung von
Hilfsgütern, wie Transportflugzeuge der Bundeswehr, zur Verfügung?
Die Bundesregierung unterstützt den humanitären Flugdienst der Vereinten
Nationen (UNHAS), welcher u. a. einen Beitrag zur Verteilung von Hilfsgütern im
Sudan leistet.
33. Wie begründet die Bundesregierung angesichts der sich zuspitzenden
humanitären Lage im Sudan, dass der Etat des Auswärtigen Amts für
humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2025 etwa halbiert wurde, und der
Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) um rund 940 Mio. Euro gekürzt wurde (vgl.
VENRO-Analyse [VENRO = Verband Entwicklungspolitik und
Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen] zum
Bundeshaushaltsentwurf 2025)?
Die Kürzungen in den Haushalten des BMZ und des AA sind Konsequenz der
übergeordneten Konsolidierung im Bundeshaushalt. Die Ressorts haben sich
dafür eingesetzt, dass in den Haushaltsverhandlungen für 2026 die Titel für
humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit finanziell auskömmlich
ausgestattet werden.
34. Welche Vorhaben oder Programmplanungen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mussten bzw. müssen infolge der Kürzungen
im BMZ-Etat 2025 im Sudan ausgesetzt, beendet oder neu priorisiert
werden, und welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für das
Sudan-Engagement infolge mittelfristiger Kürzungen im BMZ-Etat?
Laufende Vorhaben wurden durch die Kürzungen im BMZ-Haushalt nicht
beeinflusst. Die geringere Mittelverfügbarkeit bedeutet, dass das künftige
Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan mittelfristig
geringer ausfallen könnte als bisher.
35. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren jeweils der Anteil der Mittel zur
Unterstützung des Sudans an den deutschen Öffentlichen
Entwicklungsleistungen (ODA)?
Der Anteil der deutschen bilateralen ODA an den Sudan belief sich in den
Jahren 2019 bis 2023 auf 0,32 Prozent (2019), 0,63 Prozent (2020), 0,50 Prozent
(2021), 0,31 Prozent (2022) und 0,25 Prozent (2023). Die bilaterale ODA an
den Sudan ist öffentlich im Data Explorer der OECD unter folgendem Link:
https://data-explorer.oecd.org/s/32w und die Gesamt-ODA Deutschlands unter
folgendem Link: https://data-explorer.oecd.org/s/32v abrufbar.
Die ODA für das Berichtsjahr 2024 wird voraussichtlich Ende dieses Jahres
von der OECD veröffentlicht.
a) Welche Mittel sind für 2025 und 2026 vorgesehen (bitte nach
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Bislang konnten im Jahr 2025 20 Mio. Euro für die Auswirkungen des Kriegs
in Sudan im Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“
bereitgestellt werden, davon 13 Mio. Euro für die Bevölkerung im Sudan. In der
Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sind zudem rund
9,57 Mio. Euro vorgesehen.
Die Bereitstellung weiterer Mittel für das Jahr 2025 wird geprüft. Der Haushalt
2026 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Planungen werden
erst mit Inkrafttreten des Haushalts finalisiert.
b) Welche Maßnahmen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
als GG1- und welche als GG2-Maßnahmen laut GAP III (Gender
Aktionsplan) klassifizieren?
Für eine Übersicht der laufenden Vorhaben verweist die Bundesregierung auf
das Transparenzportal des BMZ (abrufbar unter www.transparenzportal.bun
d.de/de/detailsuche).
36. Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Sudan
werden durch das BMZ und das Auswärtige Amt unterstützt, und in
welcher Höhe?
Die Bundesregierung fördert derzeit keine Maßnahmen zur Unterstützung des
Wiederaufbaus in Sudan, die eine formelle Zusammenarbeit mit einer der
beiden Konfliktparteien voraussetzen würde. Die Instandsetzung und der Bau
kleinerer, gemeindebasierter Infrastruktur ist hingegen Teil einzelner Programme.
37. Welche laufenden oder geplanten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mussten aufgrund der seit April 2023 eskalierten
Kampfhandlungen im Sudan unterbrochen, angepasst oder gestoppt werden (bitte
nach Projektname, Ort und Programmtyp aufschlüsseln), und welche
Projekte konnten trotz der gewaltsamen Konflikte fortgeführt werden?
Für eine Übersicht der laufenden Vorhaben verweist die Bundesregierung auf
das Transparenzportal des BMZ. Folgende Vorhaben wurden seit April 2023
aufgrund der Kampfhandlungen umgesteuert:
• Beschäftigungsinitiative Khartum im Sudan, Technische Zusammenarbeit,
• Ernährungssicherung und Wasserversorgung für Flüchtlinge und
Aufnahmegemeinden in Gedaref und Kassala in Sudan, Technische
Zusammenarbeit,
• Strukturbildung für Beschäftigungsförderung und Berufsbildung in Sudan,
Finanzielle Zusammenarbeit,
• Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen in Ostsudan,
Technische Zusammenarbeit,
• Regionalvorhaben zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung am
Horn von Afrika, Technische Zusammenarbeit.
Folgende Vorhaben wurden seit April 2023 aufgrund der Kampfhandlungen
frühzeitig beendet:
• Beschäftigungsförderung Darfur für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und
Aufnahmegemeinden in Sudan, Technische Zusammenarbeit,
• Wiederaufbau Darfur, Finanzielle Zusammenarbeit.
38. Welche konkreten Programme werden im Sudan derzeit fortgeführt oder
neu konzipiert, und welche thematischen Schwerpunkte werden dabei
gesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
Bis auf weiteres bleibt die Entwicklungszusammenarbeit regierungsfern
ausgerichtet und konzentriert sich darauf, die Bevölkerung im Sudan zu unterstützen,
sich selbst zu helfen, und somit die Abhängigkeit von humanitärer Hilfe zu
reduzieren. Thematische Schwerpunkte liegen auf der Verbesserung der
Ernährungssicherheit, der Stärkung der sozialen Sicherung sowie der Bereitstellung
grundlegender Bildungsangebote und Gesundheits- und Wasserversorgung.
Zudem leistet die Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zur Stärkung des
Privatsektors, um die Ausweitung von Einkommens- und
Beschäftigungsmöglichkeiten und die wirtschaftliche Teilhabe der Bevölkerung in den stabileren
Landesteilen zu fördern.
39. In welchem Umfang wurden die Unterstützungszusagen aus den Jahren
2023 (200 Mio. Euro) und 2025 (125 Mio. Euro) eingehalten (vgl. www.
auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/high-level-pledging-
conferenceon-sudan--2602812 und www.deutschlandfunk.de/deutschland-sagt-125-
millionen-euro-fuer-groesste-humanitaere-katastrophe-dieser-zeit-zu-10
0.html), wenn die Unterstützungszusagen nicht eingehalten wurden,
warum wurden sie nicht eingehalten, und inwiefern ist geplant, diese
zukünftig einzuhalten?
Die Unterstützungszusagen der Bundesregierung für den Kontext Sudankrise
im Bereich der humanitären Hilfe wurden mit 250,4 Mio. Euro in 2023,
325 Mio. Euro in 2024 und 141,2 Mio. Euro in 2025 stets eingehalten bzw.
übererfüllt.
40. Wie viele Mittel wurden seit 2020 aus bereits bewilligten Vorhaben im
Sudan umgewidmet oder zurückgezogen (bitte nach Titeln und Vorhaben
differenzieren)?
Als Reaktion auf den Militärputsch im Oktober 2021 wurde die
Entwicklungszusammenarbeit im Sudan auf eine regierungsferne und bevölkerungsnahe
Umsetzung ausgerichtet. Dafür wurden im Rahmen der bereits bewilligten Mittel
inhaltliche Anpassungen in der Projektumsetzung vorgenommen. Zu Vorhaben,
die aufgrund von Kampfhandlungen abgebrochen werden mussten, wird auf die
Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Im betreffenden Zeitraum wurden aus dem Kapitel 0501 Titel 687 34
(Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktprävention) Mittel in Höhe von 1,5 Mio.
Euro nach Auslaufen des Sudan Financing Multi-Partner Trust Fund
(Zweckbindung: Programme to support the Good Offices functions of the SRSG of
United Nations Integrated Transition Assistance Mission in Sudan) zur
Unterstützung der Arbeit des Büros des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen für den Sudan, Ramtane Lamamra, umgewidmet.
41. Unterstützt die Bundesregierung lokale sudanesische Akteure wie die
Emergency Response Rooms (ERR), und wenn ja, in welcher Höhe?
Über den vom Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA)
geleiteten humanitären Länderfonds Sudan unterstützt die Bundesregierung
auch lokale sudanesische Akteure wie die sog. Emergency Response Rooms.
2025 stellt der Länderfonds 12 Mio. US-Dollar für Netzwerke gegenseitiger
Hilfe (sog. Mutual Aid Groups) in Sudan bereit. Deutschland kann als Mitglied
des Beirats die Allokationen mitgestalten und ist in diesem Haushaltsjahr
viertgrößter Geber des Länderfonds.
Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit fördern themen- und
anlassbezogen lokale zivilgesellschaftliche Partnerorganisationen, darunter auch
Emergency Response Rooms.
42. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für sudanesische Flüchtlinge in
den Nachbarländern bereit (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2025 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der humanitären
Hilfe sudanesische Flüchtlinge und Rückkehrer, die vor dem Konflikt im Sudan
fliehen, mit insgesamt rd. 87,88 Mio. Euro, davon 33,55 Mio. Euro für
humanitäre Maßnahmen im Südsudan, 16,61 Mio. Euro im Tschad, 26,31 Mio. Euro in
Äthiopien, 9,74 Mio. Euro in der Zentralafrikanischen Republik und 1,67 Mio.
Euro in Libyen.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden in den Nachbarländern
des Sudan (Südsudan, Tschad, Uganda, Äthiopien) Vorhaben umgesetzt,
welche die regionalen Auswirkungen der Sudan-Krise adressieren. Dabei
gehören sudanesische Flüchtlinge zusammen mit Aufnahmegemeinden sowie
Flüchtlinge aus weiteren Ländern zur Zielgruppe. Eine weitere
Aufschlüsselung der Mittel ist nicht möglich.
43. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene
unternommen, um die Mittel für die humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan zu erhöhen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
44. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Unterstützung von Frauen mit Gewalterfahrung im Sudan initiiert und unterstützt,
und in welchem Umfang?
Zur Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung in Sudan
fördert die Bundesregierung 2025 humanitäre Hilfsprojekte von UNICEF, Plan
International, International Rescue Committee und Humedica in Höhe von
7,15 Mio. Euro. Diese Unterstützung stellt den Zugang zu lebensrettender
medizinischer und psychosozialer Versorgung für Betroffene sicher. In
Flüchtlings- und Binnenvertriebenenlagern können sich Frauen und Mädchen über
ihre Gewalterfahrungen austauschen und professionelle Unterstützung erhalten.
Finanzielle und materielle Unterstützungsleistungen stärken Betroffene in ihrer
Unabhängigkeit. Auch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit stellen
medizinische und psychosoziale Unterstützungsangebote für Frauen mit
Gewalterfahrung bereit und bieten gezielte Schulungen und Workshops zu Themen wie
Stressbewältigung, Resilienz und Anpassung an neue Lebensumstände an. In
dem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 27c) verwiesen.
45. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im
Abschlussbericht der unabhängigen Fact-Finding-Mission zum Sudan
festgestellten Finanzierungslücke, durch die die Mission derzeit lediglich
etwa 40 Prozent ihrer benötigten Kapazitäten abdecken kann?
Die Vereinten Nationen und ihre Institutionen, darunter das Büro des
Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR), stehen unter finanziellem Druck.
Instrumente des OHCHR, unter anderem Fact-Finding Missions (FFMs),
können daher ihre Aufgaben nicht in allen Fällen vollumfänglich erfüllen.
Gemeinsam mit internationalen Partnern bemüht sich die Bundesregierung, darum,
Einsparungspotenziale zu identifizieren, um finanzielle Spielräume zu schaffen.
46. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um diese
Lücke zu schließen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Jahre sind diese Mittel
vorgesehen (bitte die vorgesehenen Jahre sowie die einschlägigen
Einzelpläne und Titel des Bundeshaushalts angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 46 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fact-Finding-Mission für den Sudan wird durch Mittel des OHCHR
finanziert. Die Bundesregierung finanziert das OHCHR mittelbar über ihren
jährlichen Pflichtbeitrag an die VN sowie über freiwillige Beiträge (Einzelplan 05,
Titelgruppe 01) und war in den Jahren 2023 und 2024 der drittgrößte bilaterale
Geber. Für die finanziellen Daten der vergangenen Jahre verweist die
Bundesregierung auf die OHCHR-Übersicht (www.ohchr.org/en/about-us/funding-an
d-budget/our-donors). Für 2026 sieht die Bundesregierung einen freiwilligen
Beitrag an das OHCHR in ähnlicher Höhe wie für 2025 vor. Auf das laufende
Haushaltsverfahren wird verwiesen.
47. Gab es seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im April 2023 Treffen
zwischen offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern oder bzw.
und Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und der
Bundesregierung?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte nach Datum,
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, Gesprächsinhalten und Ergebnissen
auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 47 bis 47b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern sudanesischer Behörden und der Zivilgesellschaft. Die deutschen
Auslandsvertretungen halten vor Ort Kontakt zu allen relevanten Akteuren. Die
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat bei ihrem Besuch in
Sudan Ende Oktober 2025 politische Gespräche mit General Burhan sowie mit
dem von der sudanesischen Armee eingesetzten Premierminister und Ministern
geführt.
Für die Bundesregierung ist der Kontakt zur sudanesischen Zivilgesellschaft
von großer Bedeutung, u. a. da der Zivilgesellschaft bei einem politischen und
zivil geführten Transitionsprozess eine entscheidende Rolle zukommt. Die
Bundesregierung hat sich seit Beginn des Konflikts auf verschiedensten Ebenen
mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft getroffen.
Staatsministerin Güler hat dies sowohl bei ihrem Besuch in Port Sudan getan, als auch bei
einer Einladung von Vertreterinnen und Vertretern der sudanesischen
Zivilgesellschaft ins AA am 19. September 2025. Die Vertreterinnen und Vertreter
der sudanesischen Zivilgesellschaft wurden im BMZ von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Kofler am 17. Oktober 2025 empfangen. Vor ihrer
Reise hatte sich Staatsministerin Güler am Rande einer Veranstaltung von
Aktion gegen den Hunger zu Sudan im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2025
mit Journalistinnen und Journalisten, Filmemachern und Aktivistinnen und
Aktivisten aus dem Sudan getroffen.
c) Gibt es vonseiten der Bundesregierung Planungen für (weitere)
entsprechende Austausche mit offiziellen sudanesischen Vertreterinnen
und Vertretern und bzw. oder aus der Zivilgesellschaft, und wenn ja,
mit welchen Akteurinnen und Akteuren konkret?
Die Bundesregierung wird sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern
sudanesischer Behörden als auch mit der Zivilgesellschaft im regelmäßigen Austausch
bleiben.
48. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteuren im Sudan (z. B. Strukturen kollektiver Konfliktbearbeitung,
Frauenorganisationen) in den gegenwärtigen EZ-Programmen oder
Planungen der Bundesregierung?
Die Kooperation mit unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen in
Sudan ist für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Säule.
So kann die notleidende Bevölkerung als Zielgruppe der Maßnahmen
besonders effektiv erreicht werden.
a) Welche Vorhaben zur Förderung sozialer Kohäsion und
zivilgesellschaftlicher Konfliktbearbeitung im Sudan unterstützt die
Bundesregierung derzeit direkt oder über Partnerorganisationen?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
entwicklungspolitische Mittel im Sudan nicht ausschließlich in staatsnahe
oder mit Konfliktparteien assoziierte Strukturen fließen, sondern auch
zivilgesellschaftlichen Akteuren zugutekommen?
Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit werden seit dem Militärputsch im
Oktober 2021 ausschließlich regierungsfern und primär über VN-
Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen umgesetzt, die über entsprechende
Safeguard-Mechanismen verfügen. Durch die bevölkerungsnahe Umsetzung
werden zivilgesellschaftliche Strukturen auf lokaler Ebene gestärkt.
c) Inwiefern fließen Erkenntnisse zivilgesellschaftlicher Netzwerke im
Sudan (z. B. lokale Versöhnungskomitees) in die Programmgestaltung
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan ein?
Im Zuge der Entwicklung von neuen Projektkonzepten werden sektorspezifisch
relevante zivilgesellschaftliche Akteure in die Kontextbewertung und
Ideenbildung einbezogen.
49. Inwiefern involvierten nach Kenntnis der Bundesregierung die
migrationspolitischen Programme Regional Operational Centre in support of the
Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK) sowie das
Better Migration Management Programme (BMM) staatliche
sudanesische Sicherheitsapparate, einschließlich der Rapid Support Forces, und
in welchem Umfang erfolgte dabei eine Unterstützung mit deutschen
oder EU-Mitteln?
Im Rahmen des Vorhabens Better Migration Management (BMM) wurden
unter anderem mehr als 950 Grenz- und Polizeibeamtinnen und -beamten
weitergebildet, um hilfsbedürftige Migrantinnen und Migranten sowie Opfer von
Menschenhandel besser identifizieren und an entsprechende Hilfsangebote
vermitteln zu können. Die RSF wurden dabei nicht involviert. Weder die
sudanesische Regierung noch andere staatliche Institutionen erhielten finanzielle Mittel
durch BMM. Die letzte Maßnahme fand im April 2021 statt. Ab Oktober 2021
wurde im Rahmen des Vorhabens nicht mehr mit staatlichen Institutionen in
Sudan gearbeitet, 2022 wurden die BMM-Maßnahmen im Sudan ganz
eingestellt.
50. Welche Rolle spielten die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder andere deutsche
Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung der genannten
migrationspolitischen Programme im Sudan, bestanden direkte oder indirekte
Schnittstellen zu RSF-Strukturen, und wenn ja, inwiefern?
Es bestanden weder direkte noch indirekte Schnittstellen zu RSF-Strukturen im
Rahmen des BMM-Vorhabens.
51. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass RSF-Einheiten
in den Grenzregionen mit Ausrüstung, Infrastruktur oder Personal
unterstützt wurden, die im Rahmen von EU-Programmen oder nationalen
Kooperationsprogrammen finanziert wurden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
52. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der in den Medien
berichteten Beteiligung der RSF an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen
von Grenzschutz- und Migrationskontrollmaßnahmen für ihre künftige
Beteiligung an EU-Migrationsprogrammen?
Die Bundesregierung setzt sich bei Projekten der EU im Migrationskontext mit
Nachdruck für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sowie die
Umsetzung völkerrechtlicher Bestimmungen ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan (Antwort)