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Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan (Antwort zu Drs. 21/2322)

dip / drucksache 18.11.2025 · WP 21 · 21/2847 · Antwort · Original ↗

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Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan (Antwort zu Drs. 21/2322) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2847 21. Wahlperiode 18.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Charlotte Antonia Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2322 – Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der seit 2023 eskalierende Krieg im Sudan hat die gegenwärtig größte humanitäre Krise ausgelöst: Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) gelten 11 Millionen Menschen im Sudan als Binnenvertriebene und etwa 3 Millionen sind in die anliegenden Staaten geflüchtet. Die öffentliche Infrastruktur ist weitestgehend zerstört, es gibt keinen Zugang zu Trinkwasser und Strom, die Schulen und Krankenhäuser funktionieren kaum und es gibt einen alarmierenden Cholera-Ausbruch (www.deutschlandfunk.de/who-nennt-ausbreitung- der-cholera-im-sudan-alarmierend-102.html). Außerdem fehlen sichere Versorgungswege, auch für die Menschen, die ins Land zurückkehren. 30,4 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/pub lications/report/sudan/sudan-humanitarian-needs-and-response-plan-2025-ove rview), 3,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind von akuter Mangelernährung betroffen (www.unicef.org/sudan/stories/generational-crisis-looms-s udan), es herrscht weiterhin eine menschengemachte Hungersnot in Teilen des Landes, vor allem in El Fasher und Western Nuba Mountains (Stufe 5 „famine“), auch im Rest des Landes gibt es eine gravierende Hungerkrise (Stufe 3; www.ipcinfo.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Alert_Sudan_July2 025.pdf). Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert deutlich mehr Mittel der humanitären Hilfe für den Wiederaufbau. Insgesamt geht die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) im Rahmen des „Sudan humanitarian and refugee response plans for 2025“ von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6 Mrd. US-Dollar zur Bekämpfung der Hungersnot aus (www.unhcr.org/de/news/pres semitteilungen/sudan-un-ruft-zu-internationaler-unterstuetzung-der-zivilbevoe lkerung-auf). Derzeit erreicht das World-Food-Programme (WFP) der Vereinten Nationen nur etwa 4 Millionen Menschen (https://de.wfp.org/emergencies/ sudan). Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) warnt vor einer massiven Unterfinanzierung der humanitären Hilfe und fordert eine deutliche Mittelerhöhung, auch für den Wiederaufbau der inzwischen relativ sicheren, aber zerstörten Gebiete (www.unhcr.org/de/news/pressemitteilunge n/dringender-hilfebedarf-mehr-als-1-3-millionen-vertriebene-sudanesen-ke hren). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zudem gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch die Kriegsparteien (www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-h umanitarian-access-snapshot-august-2025), wie die Einschränkung und Behinderung von humanitärer Hilfe, die fehlende Schaffung von humanitären Korridoren, Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten und zivile Infrastruktur, Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt und auch Aushungern als Kriegswaffe, wie durch Angriffe auf Märkte und damit auf die Ernährungsversorgung (https://insecurityinsight.org/wp-content/uploads/2025/05/Monitoring-Brief-F ood-related-Violence-in-Sudan-May-2025.pdf). Gleichzeitig gilt der Krieg im Sudan als „vergessen“ – ohne internationale Aufmerksamkeit laufen Menschenrechtsverbrechen und Gewalt unter dem Radar, die Kriegsparteien agieren weitestgehend unbeobachtet, was die Lage für die Menschen dort verschärft. Die sudanesischen Kriegsparteien agieren trotz UN-Sanktionen weitgehend ungehindert und werden auch von anderen Staaten dabei mit Waffen unterstützt. Der Bericht der Experten des Sanktionsausschusses zum Sudan des UN-Sicherheitsrats vom 15. Januar 2024 vertritt die Auffassung, dass neben Waffentransporten aus dem Tschad und aus Libyen vor allem die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Rapid Support Forces (RSF) mit Rüstungsgütern versorgen (UN-Doc S/2024/65, S. 52). US- Außenminister Marco Rubio hat am 20. Mai 2025 die Auffassung vertreten, dass die VAE und andere Staaten dabei sind, den Konflikt im Sudan zu einem Stellvertreterkrieg zu machen (www.reuters.com/world/middle-east/sudan-envoy-u n-says-uae-carried-out-may-4-attacks-port-sudan-emirati-red-sea-2025-0 5-20/). Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation (NGO) Amnesty International („New Weapons Fuelling the Sudan Conflict“, 2024, www.amnesty.o rg/en/latest/research/2024/07/new-weapons-fuelling-the-sudan-conflict/) gibt es Belege für die Lieferung von Rüstungsgütern aus China, Russland, der Türkei und den VAE. Die Bundesregierung muss nach dem Rechtsverständnis der Fragestellenden gemäß ihren völkerrechtlichen, europäischen und OECD-internationalen (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Verpflichtungen dafür sorgen, dass das UN- und EU-Waffenembargo von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, sowie auch systematischer den Re-Export und die Weitergabe deutscher Waffen kontrollieren. Denn Berichten zufolge sollen nicht nur ältere G3-Sturmgewehre, sondern auch das aktuelle G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch im Einsatz sein. Diese sollen in den letzten Jahrzehnten sowohl an Saudi-Arabien als auch die VAE geliefert worden sein („Krieg im Sudan: Deutschlands verdrängte Verantwortung“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 08/2024, www.bl aetter.de/ausgabe/2024/august/krieg-im-sudan-deutschlands-verdraengte-vera ntwortung). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Bundesregierung hat der Sudan als Land mit der größten humanitären Krise weltweit politisch und humanitär in Afrika hohe Priorität. Die Bundesregierung setzt sich bilateral, im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen (VN) intensiv für einen Waffenstillstand, einen sofortigen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und einen zivilen Übergangsprozess ein. Bei ihrer Reise im Oktober 2025 in den Sudan und in die Region warb die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, intensiv um dringend benötigte Fortschritte und führte dazu Gespräche mit verschiedenen Akteuren. Der Friedensplan Ägyptens, Saudi-Arabiens, der USA und der Vereinigten Arabischen Emirate (sog. Quad-Friedensplan) legt die Kernelemente eines friedlichen, demokratischen und zukunftsfähigen Sudans klar an: Ein sofortiges Ende der Kämpfe, ein Stopp der destruktiven Einmischung von außen sowie der Beginn eines zivil geführten politischen Übergangsprozesses. Dazu fanden hochrangige Treffen anlässlich der VN-Generalversammlung in New York 2023, 2024 und 2025 sowie zwei Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs im April 2024 in Paris und im April 2025 in London statt, bei denen Deutschland die Rolle des Mitveranstalters übernahm. Deutschland ist mit bisher 141,2 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für den Sudan und die Nachbarländer im Jahr 2025 und einem laufenden Programmportfolio des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Sudan von rund 500 Mio. Euro einer der größten Unterstützer. Die Bundesregierung hat sich von Beginn des Konfliktausbruchs an innerhalb der EU dafür eingesetzt, Entitäten, die den Kriegsparteien zur Finanzierung des Krieges dienen, und relevante Vertreter der Konfliktparteien zu sanktionieren. Zuletzt hat die EU im Juli 2025 neue Sanktionen gegen je zwei Individuen und zwei Entitäten auf Seiten der Sudanesischen Armee (Sudanese Armed Forces, SAF) und der Rapid Support Forces (RSF) beschlossen. Bei den Entitäten handelt es sich auch um Firmen, die bei der Beschaffung und Herstellung von Waffen involviert sind. Gegenüber den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats setzt sich die Bundesregierung regelmäßig, zuletzt im Vorfeld der Verlängerung am 12. September 2025, für eine Verlängerung des VN-Sanktionsregimes ein. Die Bundesregierung setzt sich für die Einhaltung des VN-Waffenembargos für Darfur ein.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung anderer Staaten am Kriegsgeschehen im Sudan? Eine direkte militärische Beteiligung am Kriegsgeschehen durch ausländische Staaten ist der Bundesregierung nicht bekannt.  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen, Transportmöglichkeiten, Treibstoff- und Ressourcenlieferungen durch Drittstaaten, u. a. die Vereinigten Arabischen Emirate, der Tschad, Libyen, China, Russland und die Türkei? Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, wonach Ressourcen zur Unterstützung der Konfliktparteien durch verschiedene externe Akteure nach Sudan gelangen, darunter auch militärische Unterstützung. In der Erklärung der Quad vom 12. September 2025 wurde ein Ende der militärischen Unterstützung der Konfliktparteien durch externe Akteure vereinbart. Auch in der Declaration of Principles der Sudankonferenz am 15. April 2024 in Paris haben sich alle Teilnehmer, einschließlich der Quad-Mitglieder, dafür ausgesprochen, dass militärische Unterstützung für die Kriegsparteien von außen unterbleiben muss. Dafür setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich ein.  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von ausländisch finanzierten Söldnergruppen im Sudan? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.  4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des UN-Sanktionsausschusses zum Sudan vom 15. Januar 2024, in dem u. a. die militärische Unterstützung der Rapid Support Forces durch die VAE dokumentiert wird? Die Bundesregierung hat den Bericht des Sanktionsausschusses der VN zum Sudan vom 15. Januar 2024 zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ist regelmäßig mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Lage im Sudan und zum Quad-Friedensplan im Gespräch. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verweisen.  5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2024 ergriffen, um mögliche Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten, wie laut Berichten den VAE, in den Sudan zu unterbinden? Der Re-Export deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in andere Drittstatten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesregierung. Die Bundesregierung erwartet die Einhaltung entsprechender Verpflichtungen. Bei Nichtbeachtung kann ein Empfängerland gemäß den Vorgaben aus den Politischen Grundsätzen von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen werden.  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut Berichten (vgl. Vorbemerkung der Fragestellenden) mutmaßlichen Einsatz von G3- Sturmgewehren und G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch im Sudan, die in der Vergangenheit an Saudi-Arabien und die VAE geliefert worden sein sollen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den Einsatz von G3- bzw. G36-Sturmgewehren im derzeitigen Krieg im Sudan bestätigen.  7. Wie viele Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung seit Januar 2023 bis zum Stichtag für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und den jeweiligen Gesamtwert der Einzelgenehmigungen angeben), und wie viele Genehmigungen für den Export von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür wurden seit 2005 erteilt (bitte nach Jahren, Stückzahl und Gesamtwert aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum aktuellen Stichtag (22. Oktober 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von 244.296.942 Euro erteilt. Für Angaben zu Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate für die Jahre 2023 und 2024 verweist die Bundesregierung auf die Rüstungsexportberichte der Jahre 2023 und 2024 (abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti on/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/bericht-der-bundesregierung-ueber-ihr e-exportpolitik-fuer-konventionelle-ruestungsgueter-im-jahre-2023.pdf?__blo b=publicationFile&v=6; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2024.pdf?__blob=publi cationFile&v=18). Im Jahr 2025 wurden bis zum aktuellen Stichtag (22. Oktober 2025) 62 Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate im Wert von 19.309.563 Euro erteilt. Im fragegegenständlichen Zeitraum (1. Januar 2005 bis 22. Oktober 2025) wurden insgesamt neun Einzelgenehmigungen im Gesamtwert von 83.996 Euro für die endgültige Ausfuhr von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür in die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Diese Genehmigungen betreffen folgende Jahre: Im Jahr 2005 wurden drei entsprechende Einzelgenehmigungen im Wert von 44.700 Euro erteilt. Im Jahr 2008 wurden zwei entsprechende Einzelgenehmigungen im Wert von 920 Euro erteilt. Im Jahr 2011 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 22.740 Euro erteilt. Im Jahr 2012 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 1.537 Euro erteilt. Im Jahr 2013 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 2.850 Euro erteilt. Im Jahr 2016 wurde eine entsprechende Einzelgenehmigung im Wert von 11.249 Euro erteilt. In den übrigen Jahren des fragegegenständlichen Zeitraums wurden keine entsprechenden Einzelgenehmigungen erteilt. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen.  8. Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Endverbleib der an die VAE gelieferten Kleinwaffen zu kontrollieren, und wenn ja, welche? Im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen, insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in der EU üblichen System und ist als wirksames Kontrollinstrument anerkannt. Seit 2015 besteht überdies die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen) des Verbleibs von bestimmten, aus Deutschland gelieferten Rüstungsgütern. Bislang wurde eine entsprechende Vor-Ort-Kontrolle in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Die Kontrolle verlief ohne Beanstandungen.  9. Hat die Bundesregierung Nachforschungen darüber angestellt, aus welchen Staaten und in welchem Umfang Sturmgewehre aus deutscher Produktion an sudanesische Kriegsparteien gelangt sind? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den laut Berichten mutmaßlichen Einsatz von in Bulgarien produzierter Munition im Sudan vor (www.france24.com/en/africa/20250417-investigation-european-weapon s-sudan-part-1-mortar-shells-bulgaria), wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung ggf. Initiativen unternommen, um eine Untersuchung der bulgarischen Waffenexporte und deren mutmaßlichen Endverbleib bei den RSF einzuleiten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die laut Berichten mutmaßliche Rolle einer emiratischen Firma zu Lieferungen von in Bulgarien gefertigter Munition an die RFS (www.france24.com/en/africa/20250418-i nvestigation-european-weapons-sudan-part-2-emirati-contract), und hat die Bundesregierung bisher diplomatische oder sanktionspolitische Maßnahmen gegen Unternehmen, die nachweislich an der Bewaffnung der RSF im Sudan beteiligt sind, trotz des bestehenden EU-Waffenembargos (bitte konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen nennen) ergriffen oder prüft sie derzeit? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Methoden und Instrumente nutzt die Bundesregierung, um gemäß der Arms Trade Treaty Auswirkungen deutscher Rüstungsexporte in sogenannten Entwicklungsländern zu bewerten, insbesondere bei Verdacht auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten? In allen Genehmigungsverfahren zu deutschen Rüstungsexporten berücksichtigt die Bundesregierung die im Vertrag über den Waffenhandel festgelegten Richtlinien zum internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung für Rüstungsexporte ist die Vorlage einer Endverbleibserklärung. Bei begründetem Verdacht auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen sollen Ausfuhrgenehmigungen versagt werden. Zudem können stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen des Verbleibs bestimmter, aus Deutschland gelieferter Rüstungsgüter durchgeführt werden. 13. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen zur Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan sowie zur Um- und Durchsetzung der UN- und EU-Sanktionen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierungen im Rahmen der EU im Oktober 2025 für Ratsschlussfolgerungen zum Sudan eingesetzt, welche die geeinten Bemühungen zur Förderung von Friedensverhandlungen in Sudan unterstreichen. Die Bundesregierung unterstützt auch die EU-Sondergesandte für das Horn von Afrika, Annette Weber, in ihrer Initiative zum Schutz ziviler Infrastruktur im Sudan. 14. Setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des bestehenden UN- Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan ein? a) Wenn ja, welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt sie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die rechtliche Kompetenz, VN-Sanktionsregime auszugestalten und zu erweitern, liegt beim Sicherheitsrat der VN, bestehend aus den ständigen und jeweiligen nichtständigen Mitgliedern. Deutschland ist derzeit kein Mitglied des VN-Sicherheitsrats. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 15. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seit 2024 ergriffen, um Re- Exporte deutscher Rüstungsgüter durch Drittstaaten, wie laut Berichten mutmaßlich durch die VAE, zu verhindern? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung seit 2023 bilaterale Gespräche mit den VAE über deren mögliche Rolle im Sudan, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Umsetzung der UN-Sanktionen geführt? a) Wann, und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zu allen Aspekten der Lage in Sudan, u. a. auch im Rahmen der Sudan-Konferenzen zum Jahrestag des Kriegsausbruchs in Paris im April 2024 und in London im April 2025. 17. Setzt sich die Bundesregierung ggf. gegenüber den VAE konkret dafür ein, die laut Berichten mutmaßliche militärische Unterstützung der RSF einzustellen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, humanitäre Hilfe zu ermöglichen und Transparenz über politische und wirtschaftliche Aktivitäten im Sudan zu schaffen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich – bilateral und in multilateralen Formaten – gegenüber allen relevanten Akteuren für einen sicheren humanitären Zugang, prinzipiengeleitete Umsetzung humanitärer Hilfe sowie friedliche Konfliktbewältigung ein. 18. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf die VAE ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern, und wenn ja, inwieweit? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den laufenden Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein Freihandelsabkommen vor dem Hintergrund der laut Berichten mutmaßlichen Beteiligung der VAE am Krieg im Sudan, zieht sie in Erwägung, sich ggf. für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, und wenn nein, warum nicht? Angesichts aktueller internationaler handelspolitischer Unsicherheiten unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission darin, neue Freihandelsabkommen abzuschließen, um die Diversifizierung und Resilienz der Lieferketten sowie den Markzugang für deutsche Unternehmen in Drittmärkten zu verbessern. Die Bundesregierung unterstützt ebenfalls die Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, auch angesichts der strategischen Bedeutung des Landes in der Region. 20. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf andere Staaten wie Ägypten oder Saudi-Arabien ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Goldhandel als Finanzierungsquelle für die Konfliktparteien im Sudan, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle sudanesischer Goldvorkommen sowie deren Handelswege insbesondere in Richtung Vereinigte Arabische Emirate oder anderer Drittstaaten vor (www.fa z.net/pro/weltwirtschaft/klima-ressourcen/sudan-milliarden-aus-dem-gol dhandel-finanzieren-den-krieg-110182124.html)? Für beide Konfliktparteien stellt das Goldgeschäft eine wichtige Ressource dar. Im EU-Rahmen wurden bereits mehrere im Goldhandel beteiligte sudanesische Unternehmen mit Sanktionen belegt. Außerdem werden Unternehmen in der EU durch die Konfliktmineralienverordnung dazu verpflichtet sicherzustellen, dass durch diese Unternehmen verwendetes Gold keine bewaffneten Akteure finanziert. 22. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und Ägyptens dafür ein, dass deren Goldmärkte transparenter gestaltet und strengeren, unabhängigen Kontrollen unterzogen werden, und spricht sie dabei auch die mutmaßliche Unterstützung dieser Länder für die Konfliktparteien im Sudan gezielt an? Im Rahmen politischer Dialoge spricht die Bundesregierung regelmäßig Fragen der verantwortungsvollen Rohstofflieferketten an. Deutschland setzt sich außerdem auf europäischer und internationaler Ebene für eine weitere Stärkung der Sorgfaltspflichten entlang der Goldlieferkette ein. Dies betrifft insbesondere die laufenden Arbeiten im Rahmen der EU- Rohstoffstrategie sowie die Diskussionen innerhalb der Financial Action Task Force (FATF) zur besseren Nachverfolgbarkeit von Edelmetallflüssen aus Konfliktregionen. Ziel ist es, die Transparenz in globalen Goldhandelsströmen zu erhöhen und illegale Finanzierungswege über Edelmetalle nachhaltig einzudämmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 20 verwiesen. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Import von Gold aus dem Sudan in die EU und nach Deutschland, und prüft sie Sanktionen nicht nur gegen Minengesellschaften, sondern auch gegen Logistikunternehmen und Versicherer, die den Export und die Abwicklung sudanesischen Goldes ermöglichen? Eine statistische Erfassung von Goldimporten im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Bundesregierung nicht. 24. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem sogenannten Quad-Statement, und inwieweit unterstützt sie es als Roadmap zum Frieden im Sudan (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2 025/09/joint-statement-on-restoring-peace-and-security-in-sudan/)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 25. Wie oft hat sich der Bundessicherheitsrat seit Kriegsbeginn 2023 mit der Lage im Sudan befasst, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst? Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates und seine Beschlüsse unterliegen in Überstimmung mit der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats der Geheimhaltung. 26. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und von anderen NGOs dokumentierten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verifizieren, und zu welchen Schlussfolgerungen ist sie gelangt? Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sehr ernst und steht hierzu mit Partnern in engem Austausch. Eine wichtige Informationsquelle für die Bundesregierung sind die Berichte der 2023 vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten „Unabhängigen Internationalen Fact-Finding Mission Sudan“. Während der kürzlich erfolgten Verlängerung des Mandats hat sich die Bundesregierung als Mitglied der Kerngruppe für die diesbezügliche Resolution A/HRC/RES/60/3 eingesetzt, um Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gegen humanitäres Völkerrecht aufzudecken und Strafverfolgung zu ermöglichen. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung konkret über Behinderungen humanitärer Hilfe, fehlende humanitäre Korridore, Angriffe auf zivile Infrastruktur, sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffe durch die Konfliktparteien im Sudan? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeitsfähigkeit von Hilfsorganisationen durch die Konfliktparteien bzw. ihre sog. humanitären Behörden systematisch eingeschränkt, z. B. wegen schleppender Vergabe von Visa und Genehmigungen, komplizierter Registrierungsprozesse, Einschüchterungen sowie Plünderungen und Tötung humanitärer Helferinnen und Helfer. Die Behinderung humanitärer Operationen durch Kampfhandlungen sowie Zugangsverweigerungen durch die Konfliktparteien stellen eine große Herausforderung und Ursache für die Hungersnot dar. Weiterhin ist die landesweite Versorgung erschwert, da Cross-Line-Lieferungen in RSF-kontrollierte Gebiete durch Kämpfe und Plünderungen behindert und durch SAF systematisch verzögert werden. Die Zahl der auf die Prävention von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) angewiesenen Personen ist seit Ausbruch des Konflikts von 3,1 Millionen. auf 12,1 Millionen angestiegen, wovon insbesondere Kinder stark betroffen sind. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um solche Verstöße zu untersuchen bzw. deren Einhaltung durchzusetzen? Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf o. g. Verstöße sehr ernst. Sie nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Gesprächskanäle z. B. mit humanitären Organisationen und Menschenrechtsorganisationen, um sich ein differenziertes Lagebild zu verschaffen. In direkten Gesprächen mit den Konfliktparteien und deren Unterstützern, aber auch in öffentlichen Erklärungen fordert die Bundesregierung konsequent die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie Konsequenzen bei Verstößen und setzt sich für einen humanitären Waffenstillstand, humanitäre Zugänge, Ermöglichen von Cross- Border-Lieferungen, Achtung des internationalen Flüchtlingsrechts durch die Nachbarländer sowie eine friedliche Beendigung des Konflikts ein. Durch die Förderung von Organisationen, die mit beiden Konfliktparteien in Kontakt stehen und über Bedeutung und Inhalt humanitären Völkerrechts aufklären, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und Geneva Call, flankiert die Bundesregierung Bemühungen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivile Organisationen, die sich für den Schutz (Wasser, Nahrung, sichere Räume) von vulnerablen Gruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen, einsetzen? Die Bundesregierung ist einer der größten Geber im Bereich der Humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Sudan. Der Schutz vulnerabler Gruppen nimmt dabei eine herausgehobene Rolle ein. Die Bundesregierung leistet umfassende Unterstützung sudanesischer Zivilgesellschaftsorganisationen über den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund der VN. Aus Mitteln dieses globalen Fonds werden gezielt zivilgesellschaftliche Projekte unterstützt, die u. a. den Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt in Krisen- und Konfliktgebieten als Ziel verfolgen. Deutschland zahlte von 2021 bis 2023 insgesamt 4,8 Mio. Euro in den Fonds spezifisch für Projekte im Sudan ein. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz von Frauen und Mädchen, einsetzen, durch den Zugang zu Basisdienstleistungen und die Einrichtung physischer Schutzräume. Über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) werden gemeinsam mit CARE International Maßnahmen umgesetzt, die zur Prävention, Erkennung und Meldung von geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch beitragen. Zudem werden frauengeführte Organisationen durch Trainings und die Bereitstellung von Kleinstkrediten gefördert. Bei allen geförderten Projekten achtet die Bundesregierung darauf, dass die besondere Vulnerabilität von Frauen und Mädchen in allen Aspekten des Projektzyklus Beachtung findet. c) Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Frauen und Mädchen im Sudan vor sexualisierter Gewalt geschützt werden? Die Bundesregierung setzt sich laufend im Wege ihrer humanitären Diplomatie gegenüber den Konfliktparteien und ihren Unterstützern für den Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere von Frauen und Mädchen ein. Das Auswärtige Amt (AA) stellte im Jahr 2025 insgesamt über 2,75 Mio. Euro für humanitäre Maßnahmen im Bereich sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (SGBV) in Sudan zur Verfügung. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen wie Schulungen zu altersgerechtem, geschlechtsspezifischem Fallmanagement und psychologischer Erstbetreuung sowie Sensibilisierungskampagnen zu Kinderrechten und SGBV in Gemeinden, medizinische und psychologische Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie die Stärkung lokaler frauengeführter Organisationen. Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen Opfer sexualisierter Gewalt durch die Bereitstellung medizinischer und psychosozialer Angebote sowie sichere Unterbringung. Zudem werden Schulungen zum Umgang mit SGBV und zur Vermittlung von psychosozialen Fähigkeiten angeboten. Das vom BMZ finanzierte Regionalvorhaben zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung stärkt den Schutz von Frauen und Mädchen in Sudan durch die Einführung und Umsetzung eines Frühwarn- und Frühreaktionssystems, das Vorfälle von SGBV sowie andere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. 28. Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung seit 2023 unternommen, um humanitären Zugang, safe passage für Zivilistinnen und Zivilisten, cross-border- und cross-line-Hilfe sowie Visa für humanitäres Personal zu ermöglichen? In enger Abstimmung mit ihren internationalen Partnern bemüht sich die Bundesregierung seit Ausbruch des Krieges im Sudan diplomatisch insbesondere um humanitären Zugang und Visa für humanitäres Personal. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 29. Wird Deutschland die Einreisezusage für 190 sudanesische Geflüchtete, die im Rahmen des EU-Resettlement-Programms aus Kenia nach Deutschland einreisen sollten und deren Flug im Mai 2025 kurzfristig abgesagt wurde, einhalten (www.tagesspiegel.de/politik/190-sudanesen-s ollten-an-bord-sein-geplanter-flug-von-fluchtlingen-nach-deutschland-ku rzfristig-abgesagt-13642312.html)? a) Wenn ja, für wann ist die Einreise dieser Personen konkret vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 29 bis 29b werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie sie diese Vereinbarung mit Blick auf die unterschiedlichen Programme konkret umsetzt. Solange diese Prüfung andauert, sind alle Resettlementverfahren ausgesetzt. Die Bundesregierung möchte klarstellen, dass keiner der von der Absage des Fluges betroffenen 183 Flüchtlinge aus dem Sudan stammt. Die Flüchtlinge haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, vor allem aus der Demokratischen Republik Kongo, aus dem Südsudan und Somalia. 30. Wie hoch ist der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des „Sudan Humanitarian and Refugee Response Plans for 2025“ der Vereinten Nationen? Das AA stellt bisher 49,47 Mio. Euro zur Unterstützung des Sudan Humanitarian Needs and Response Plan (HNRP) 2025 bereit. Deutschland ist damit sechstgrößter Geber zum HNRP Sudan 2025. 31. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn 2023 humanitäre Hilfe für den Sudan bereitgestellt, und inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland damit seiner internationalen Verantwortung gerecht wird? Für den Sudan, ohne Einbeziehung der Anrainerstaaten, hat die Bundesregierung seit Ausbruch des Konflikts humanitäre Hilfe in Höhe von 211,77 Mio. Euro bereitgestellt. Deutschland ist damit einer der größten Geber im Sudan und wird seiner internationalen Verantwortung mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gerecht. 32. Welche anderen Mittel stellt die Bundesregierung für die Verteilung von Hilfsgütern, wie Transportflugzeuge der Bundeswehr, zur Verfügung? Die Bundesregierung unterstützt den humanitären Flugdienst der Vereinten Nationen (UNHAS), welcher u. a. einen Beitrag zur Verteilung von Hilfsgütern im Sudan leistet. 33. Wie begründet die Bundesregierung angesichts der sich zuspitzenden humanitären Lage im Sudan, dass der Etat des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2025 etwa halbiert wurde, und der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um rund 940 Mio. Euro gekürzt wurde (vgl. VENRO-Analyse [VENRO = Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen] zum Bundeshaushaltsentwurf 2025)? Die Kürzungen in den Haushalten des BMZ und des AA sind Konsequenz der übergeordneten Konsolidierung im Bundeshaushalt. Die Ressorts haben sich dafür eingesetzt, dass in den Haushaltsverhandlungen für 2026 die Titel für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit finanziell auskömmlich ausgestattet werden. 34. Welche Vorhaben oder Programmplanungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mussten bzw. müssen infolge der Kürzungen im BMZ-Etat 2025 im Sudan ausgesetzt, beendet oder neu priorisiert werden, und welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für das Sudan-Engagement infolge mittelfristiger Kürzungen im BMZ-Etat? Laufende Vorhaben wurden durch die Kürzungen im BMZ-Haushalt nicht beeinflusst. Die geringere Mittelverfügbarkeit bedeutet, dass das künftige Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan mittelfristig geringer ausfallen könnte als bisher. 35. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren jeweils der Anteil der Mittel zur Unterstützung des Sudans an den deutschen Öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA)? Der Anteil der deutschen bilateralen ODA an den Sudan belief sich in den Jahren 2019 bis 2023 auf 0,32 Prozent (2019), 0,63 Prozent (2020), 0,50 Prozent (2021), 0,31 Prozent (2022) und 0,25 Prozent (2023). Die bilaterale ODA an den Sudan ist öffentlich im Data Explorer der OECD unter folgendem Link: https://data-explorer.oecd.org/s/32w und die Gesamt-ODA Deutschlands unter folgendem Link: https://data-explorer.oecd.org/s/32v abrufbar. Die ODA für das Berichtsjahr 2024 wird voraussichtlich Ende dieses Jahres von der OECD veröffentlicht. a) Welche Mittel sind für 2025 und 2026 vorgesehen (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Bislang konnten im Jahr 2025 20 Mio. Euro für die Auswirkungen des Kriegs in Sudan im Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ bereitgestellt werden, davon 13 Mio. Euro für die Bevölkerung im Sudan. In der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sind zudem rund 9,57 Mio. Euro vorgesehen. Die Bereitstellung weiterer Mittel für das Jahr 2025 wird geprüft. Der Haushalt 2026 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Planungen werden erst mit Inkrafttreten des Haushalts finalisiert. b) Welche Maßnahmen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung als GG1- und welche als GG2-Maßnahmen laut GAP III (Gender Aktionsplan) klassifizieren? Für eine Übersicht der laufenden Vorhaben verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des BMZ (abrufbar unter www.transparenzportal.bun d.de/de/detailsuche). 36. Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Sudan werden durch das BMZ und das Auswärtige Amt unterstützt, und in welcher Höhe? Die Bundesregierung fördert derzeit keine Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus in Sudan, die eine formelle Zusammenarbeit mit einer der beiden Konfliktparteien voraussetzen würde. Die Instandsetzung und der Bau kleinerer, gemeindebasierter Infrastruktur ist hingegen Teil einzelner Programme. 37. Welche laufenden oder geplanten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mussten aufgrund der seit April 2023 eskalierten Kampfhandlungen im Sudan unterbrochen, angepasst oder gestoppt werden (bitte nach Projektname, Ort und Programmtyp aufschlüsseln), und welche Projekte konnten trotz der gewaltsamen Konflikte fortgeführt werden? Für eine Übersicht der laufenden Vorhaben verweist die Bundesregierung auf das Transparenzportal des BMZ. Folgende Vorhaben wurden seit April 2023 aufgrund der Kampfhandlungen umgesteuert: • Beschäftigungsinitiative Khartum im Sudan, Technische Zusammenarbeit, • Ernährungssicherung und Wasserversorgung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden in Gedaref und Kassala in Sudan, Technische Zusammenarbeit, • Strukturbildung für Beschäftigungsförderung und Berufsbildung in Sudan, Finanzielle Zusammenarbeit, • Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen in Ostsudan, Technische Zusammenarbeit, • Regionalvorhaben zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung am Horn von Afrika, Technische Zusammenarbeit. Folgende Vorhaben wurden seit April 2023 aufgrund der Kampfhandlungen frühzeitig beendet: • Beschäftigungsförderung Darfur für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Aufnahmegemeinden in Sudan, Technische Zusammenarbeit, • Wiederaufbau Darfur, Finanzielle Zusammenarbeit. 38. Welche konkreten Programme werden im Sudan derzeit fortgeführt oder neu konzipiert, und welche thematischen Schwerpunkte werden dabei gesetzt? Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen. Bis auf weiteres bleibt die Entwicklungszusammenarbeit regierungsfern ausgerichtet und konzentriert sich darauf, die Bevölkerung im Sudan zu unterstützen, sich selbst zu helfen, und somit die Abhängigkeit von humanitärer Hilfe zu reduzieren. Thematische Schwerpunkte liegen auf der Verbesserung der Ernährungssicherheit, der Stärkung der sozialen Sicherung sowie der Bereitstellung grundlegender Bildungsangebote und Gesundheits- und Wasserversorgung. Zudem leistet die Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zur Stärkung des Privatsektors, um die Ausweitung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten und die wirtschaftliche Teilhabe der Bevölkerung in den stabileren Landesteilen zu fördern. 39. In welchem Umfang wurden die Unterstützungszusagen aus den Jahren 2023 (200 Mio. Euro) und 2025 (125 Mio. Euro) eingehalten (vgl. www. auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/high-level-pledging- conferenceon-sudan--2602812 und www.deutschlandfunk.de/deutschland-sagt-125- millionen-euro-fuer-groesste-humanitaere-katastrophe-dieser-zeit-zu-10 0.html), wenn die Unterstützungszusagen nicht eingehalten wurden, warum wurden sie nicht eingehalten, und inwiefern ist geplant, diese zukünftig einzuhalten? Die Unterstützungszusagen der Bundesregierung für den Kontext Sudankrise im Bereich der humanitären Hilfe wurden mit 250,4 Mio. Euro in 2023, 325 Mio. Euro in 2024 und 141,2 Mio. Euro in 2025 stets eingehalten bzw. übererfüllt. 40. Wie viele Mittel wurden seit 2020 aus bereits bewilligten Vorhaben im Sudan umgewidmet oder zurückgezogen (bitte nach Titeln und Vorhaben differenzieren)? Als Reaktion auf den Militärputsch im Oktober 2021 wurde die Entwicklungszusammenarbeit im Sudan auf eine regierungsferne und bevölkerungsnahe Umsetzung ausgerichtet. Dafür wurden im Rahmen der bereits bewilligten Mittel inhaltliche Anpassungen in der Projektumsetzung vorgenommen. Zu Vorhaben, die aufgrund von Kampfhandlungen abgebrochen werden mussten, wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Im betreffenden Zeitraum wurden aus dem Kapitel 0501 Titel 687 34 (Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktprävention) Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro nach Auslaufen des Sudan Financing Multi-Partner Trust Fund (Zweckbindung: Programme to support the Good Offices functions of the SRSG of United Nations Integrated Transition Assistance Mission in Sudan) zur Unterstützung der Arbeit des Büros des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Sudan, Ramtane Lamamra, umgewidmet. 41. Unterstützt die Bundesregierung lokale sudanesische Akteure wie die Emergency Response Rooms (ERR), und wenn ja, in welcher Höhe? Über den vom Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) geleiteten humanitären Länderfonds Sudan unterstützt die Bundesregierung auch lokale sudanesische Akteure wie die sog. Emergency Response Rooms. 2025 stellt der Länderfonds 12 Mio. US-Dollar für Netzwerke gegenseitiger Hilfe (sog. Mutual Aid Groups) in Sudan bereit. Deutschland kann als Mitglied des Beirats die Allokationen mitgestalten und ist in diesem Haushaltsjahr viertgrößter Geber des Länderfonds. Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit fördern themen- und anlassbezogen lokale zivilgesellschaftliche Partnerorganisationen, darunter auch Emergency Response Rooms. 42. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für sudanesische Flüchtlinge in den Nachbarländern bereit (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2025 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe sudanesische Flüchtlinge und Rückkehrer, die vor dem Konflikt im Sudan fliehen, mit insgesamt rd. 87,88 Mio. Euro, davon 33,55 Mio. Euro für humanitäre Maßnahmen im Südsudan, 16,61 Mio. Euro im Tschad, 26,31 Mio. Euro in Äthiopien, 9,74 Mio. Euro in der Zentralafrikanischen Republik und 1,67 Mio. Euro in Libyen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden in den Nachbarländern des Sudan (Südsudan, Tschad, Uganda, Äthiopien) Vorhaben umgesetzt, welche die regionalen Auswirkungen der Sudan-Krise adressieren. Dabei gehören sudanesische Flüchtlinge zusammen mit Aufnahmegemeinden sowie Flüchtlinge aus weiteren Ländern zur Zielgruppe. Eine weitere Aufschlüsselung der Mittel ist nicht möglich. 43. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene unternommen, um die Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan zu erhöhen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 44. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung von Frauen mit Gewalterfahrung im Sudan initiiert und unterstützt, und in welchem Umfang? Zur Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung in Sudan fördert die Bundesregierung 2025 humanitäre Hilfsprojekte von UNICEF, Plan International, International Rescue Committee und Humedica in Höhe von 7,15 Mio. Euro. Diese Unterstützung stellt den Zugang zu lebensrettender medizinischer und psychosozialer Versorgung für Betroffene sicher. In Flüchtlings- und Binnenvertriebenenlagern können sich Frauen und Mädchen über ihre Gewalterfahrungen austauschen und professionelle Unterstützung erhalten. Finanzielle und materielle Unterstützungsleistungen stärken Betroffene in ihrer Unabhängigkeit. Auch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit stellen medizinische und psychosoziale Unterstützungsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung bereit und bieten gezielte Schulungen und Workshops zu Themen wie Stressbewältigung, Resilienz und Anpassung an neue Lebensumstände an. In dem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 27c) verwiesen. 45. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im Abschlussbericht der unabhängigen Fact-Finding-Mission zum Sudan festgestellten Finanzierungslücke, durch die die Mission derzeit lediglich etwa 40 Prozent ihrer benötigten Kapazitäten abdecken kann? Die Vereinten Nationen und ihre Institutionen, darunter das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR), stehen unter finanziellem Druck. Instrumente des OHCHR, unter anderem Fact-Finding Missions (FFMs), können daher ihre Aufgaben nicht in allen Fällen vollumfänglich erfüllen. Gemeinsam mit internationalen Partnern bemüht sich die Bundesregierung, darum, Einsparungspotenziale zu identifizieren, um finanzielle Spielräume zu schaffen. 46. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um diese Lücke zu schließen? a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Jahre sind diese Mittel vorgesehen (bitte die vorgesehenen Jahre sowie die einschlägigen Einzelpläne und Titel des Bundeshaushalts angeben)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 46 bis 46b werden gemeinsam beantwortet. Die Fact-Finding-Mission für den Sudan wird durch Mittel des OHCHR finanziert. Die Bundesregierung finanziert das OHCHR mittelbar über ihren jährlichen Pflichtbeitrag an die VN sowie über freiwillige Beiträge (Einzelplan 05, Titelgruppe 01) und war in den Jahren 2023 und 2024 der drittgrößte bilaterale Geber. Für die finanziellen Daten der vergangenen Jahre verweist die Bundesregierung auf die OHCHR-Übersicht (www.ohchr.org/en/about-us/funding-an d-budget/our-donors). Für 2026 sieht die Bundesregierung einen freiwilligen Beitrag an das OHCHR in ähnlicher Höhe wie für 2025 vor. Auf das laufende Haushaltsverfahren wird verwiesen. 47. Gab es seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im April 2023 Treffen zwischen offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern oder bzw. und Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und der Bundesregierung? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte nach Datum, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, Gesprächsinhalten und Ergebnissen auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 47 bis 47b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern sudanesischer Behörden und der Zivilgesellschaft. Die deutschen Auslandsvertretungen halten vor Ort Kontakt zu allen relevanten Akteuren. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, hat bei ihrem Besuch in Sudan Ende Oktober 2025 politische Gespräche mit General Burhan sowie mit dem von der sudanesischen Armee eingesetzten Premierminister und Ministern geführt. Für die Bundesregierung ist der Kontakt zur sudanesischen Zivilgesellschaft von großer Bedeutung, u. a. da der Zivilgesellschaft bei einem politischen und zivil geführten Transitionsprozess eine entscheidende Rolle zukommt. Die Bundesregierung hat sich seit Beginn des Konflikts auf verschiedensten Ebenen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft getroffen. Staatsministerin Güler hat dies sowohl bei ihrem Besuch in Port Sudan getan, als auch bei einer Einladung von Vertreterinnen und Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft ins AA am 19. September 2025. Die Vertreterinnen und Vertreter der sudanesischen Zivilgesellschaft wurden im BMZ von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Kofler am 17. Oktober 2025 empfangen. Vor ihrer Reise hatte sich Staatsministerin Güler am Rande einer Veranstaltung von Aktion gegen den Hunger zu Sudan im Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2025 mit Journalistinnen und Journalisten, Filmemachern und Aktivistinnen und Aktivisten aus dem Sudan getroffen. c) Gibt es vonseiten der Bundesregierung Planungen für (weitere) entsprechende Austausche mit offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern und bzw. oder aus der Zivilgesellschaft, und wenn ja, mit welchen Akteurinnen und Akteuren konkret? Die Bundesregierung wird sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern sudanesischer Behörden als auch mit der Zivilgesellschaft im regelmäßigen Austausch bleiben. 48. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren im Sudan (z. B. Strukturen kollektiver Konfliktbearbeitung, Frauenorganisationen) in den gegenwärtigen EZ-Programmen oder Planungen der Bundesregierung? Die Kooperation mit unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Sudan ist für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Säule. So kann die notleidende Bevölkerung als Zielgruppe der Maßnahmen besonders effektiv erreicht werden. a) Welche Vorhaben zur Förderung sozialer Kohäsion und zivilgesellschaftlicher Konfliktbearbeitung im Sudan unterstützt die Bundesregierung derzeit direkt oder über Partnerorganisationen? Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen. b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass entwicklungspolitische Mittel im Sudan nicht ausschließlich in staatsnahe oder mit Konfliktparteien assoziierte Strukturen fließen, sondern auch zivilgesellschaftlichen Akteuren zugutekommen? Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit werden seit dem Militärputsch im Oktober 2021 ausschließlich regierungsfern und primär über VN- Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen umgesetzt, die über entsprechende Safeguard-Mechanismen verfügen. Durch die bevölkerungsnahe Umsetzung werden zivilgesellschaftliche Strukturen auf lokaler Ebene gestärkt. c) Inwiefern fließen Erkenntnisse zivilgesellschaftlicher Netzwerke im Sudan (z. B. lokale Versöhnungskomitees) in die Programmgestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan ein? Im Zuge der Entwicklung von neuen Projektkonzepten werden sektorspezifisch relevante zivilgesellschaftliche Akteure in die Kontextbewertung und Ideenbildung einbezogen. 49. Inwiefern involvierten nach Kenntnis der Bundesregierung die migrationspolitischen Programme Regional Operational Centre in support of the Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK) sowie das Better Migration Management Programme (BMM) staatliche sudanesische Sicherheitsapparate, einschließlich der Rapid Support Forces, und in welchem Umfang erfolgte dabei eine Unterstützung mit deutschen oder EU-Mitteln? Im Rahmen des Vorhabens Better Migration Management (BMM) wurden unter anderem mehr als 950 Grenz- und Polizeibeamtinnen und -beamten weitergebildet, um hilfsbedürftige Migrantinnen und Migranten sowie Opfer von Menschenhandel besser identifizieren und an entsprechende Hilfsangebote vermitteln zu können. Die RSF wurden dabei nicht involviert. Weder die sudanesische Regierung noch andere staatliche Institutionen erhielten finanzielle Mittel durch BMM. Die letzte Maßnahme fand im April 2021 statt. Ab Oktober 2021 wurde im Rahmen des Vorhabens nicht mehr mit staatlichen Institutionen in Sudan gearbeitet, 2022 wurden die BMM-Maßnahmen im Sudan ganz eingestellt. 50. Welche Rolle spielten die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder andere deutsche Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung der genannten migrationspolitischen Programme im Sudan, bestanden direkte oder indirekte Schnittstellen zu RSF-Strukturen, und wenn ja, inwiefern? Es bestanden weder direkte noch indirekte Schnittstellen zu RSF-Strukturen im Rahmen des BMM-Vorhabens. 51. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass RSF-Einheiten in den Grenzregionen mit Ausrüstung, Infrastruktur oder Personal unterstützt wurden, die im Rahmen von EU-Programmen oder nationalen Kooperationsprogrammen finanziert wurden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 52. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der in den Medien berichteten Beteiligung der RSF an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Grenzschutz- und Migrationskontrollmaßnahmen für ihre künftige Beteiligung an EU-Migrationsprogrammen? Die Bundesregierung setzt sich bei Projekten der EU im Migrationskontext mit Nachdruck für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sowie die Umsetzung völkerrechtlicher Bestimmungen ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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