Schriftliche Frage 60 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Photovoltaikanlagen insbesondere mit Blic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 60 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Photovoltaikanlagen insbesondere mit Blic…
Frage 60 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Photovoltaikanlagen insbesondere mit Blick auf eine einheitliche digitale Anmeldung von Anlagen bei einem Netzbetreiber, und wie weit ist die im Solarpaket I beschlossene Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen inzwischen vorangeschritten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Oktober 2025:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Erneuerbaren-Zubau besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dieses Ziel mit den von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 15. September 2025 vorgestellten 10 Schlüsselmaßnahmen zum Energiewende- Monitoringbericht weiter konkretisiert. Die Bundesregierung prüft derzeit im Lichte der Ergebnisse des Monitorings unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur entsprechende Maßnahmen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Ziel ist, das Netzanschlussverfahren ganzheitlich zu verbessern. Neben Erneuerbaren-Anlagen sind auch Kraftwerke, Speicher und Verbraucher wie Rechenzentren, Ladeparks und Großwärmepumpen mitzudenken. Die angesprochene Digitalisierung von Verfahren ist dabei ein Baustein. Daneben braucht es weitere Maßnahmen, die die derzeitige Konkurrenzsituation beim Netzanschluss, insbesondere auch mit Blick auf Großbatterien, adressieren. Hierzu gehören eine höhere Transparenz über vorhandene Anschlusskapazitäten sowie Reservierungsmechanismen, die an die jeweilige Projektreife anknüpfen. Hinsichtlich der Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) sieht § 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor, dass Ergänzungen und Konkretisierungen der allgemeinen technischen Mindestanforderungen, der sog. Technischen Anschlussregeln (TAR) des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Hierdurch wird eine Vereinheitlichung der TAB erzielt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) arbeitet derzeit an einem Bundesmusterwortlaut für eine TAB-Mittelspannung, der zeitnah bereitgestellt und von den Netzbetreibern genutzt werden soll.
Relationen
- asked ← Katrin Uhlig (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung