Lehren aus dem Stromausfall in Spanien und Portugal für das Stromnetz in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/522)
Text
Lehren aus dem Stromausfall in Spanien und Portugal für das Stromnetz in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/522)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/785
21. Wahlperiode 04.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Leif-Erik Holm, Enrico
Komning, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/522 –
Lehren aus dem Stromausfall in Spanien und Portugal für das Stromnetz in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. April 2025 kam es in Spanien und Portugal zu einem großflächigen
Stromausfall. Ganze Regionen waren daraufhin für mehrere Stunden ohne
Strom. Auf der iberischen Halbinsel konnten über Stunden keine elektrisch
angetriebenen Züge fahren. Der Betrieb des Mobilfunknetzes war stark
eingeschränkt, und viele elektrisch betriebene Geräte konnten nicht genutzt werden.
Am Ende waren durch den Stromausfall auch einige Menschen zu Tode
gekommen. Die genaue Ursache ist derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen
(www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/spanien-und-portugal-
stromausfallwas-wissen-wir-faktenfuchs,UkKJHlw).
Der zeitliche Verlauf der Netzspannung in der Stunde vor dem Stromausfall
legt nahe, dass es aufgrund des hohen Anteils an Photovoltaik (PV) und
Windkraft zu Fluktuationen in der Spannung kam, die so groß wurden, dass sich
Kraftwerke und Umspannwerke automatisch abschalteten (sciencemediacente
r.de/angebote/stromausfall-in-spanien-was-weiss-man-ueber-die-beobachtete
n-weitraeumigen-oszillationen-im-netz-25085).
Durch den europäischen Stromverbund können sich Störungen im Netz, die
zunächst noch regional begrenzt sind, großflächig ausweiten. Auswirkungen
auf das Stromnetz in Deutschland sind möglich. Mit dem politisch forcierten
Wandel der Energieerzeugung wird in Zukunft die wachsende Zahl kleinerer
Einspeiser – anstelle weniger großer Kraftwerke – das Stromnetz nach
Auffassung der Fragesteller vor noch größere Herausforderungen stellen (www.ampr
ion.net/Netzjournal/Beitr%C3%A4ge-2021/Systemauftrennung-im-europ%C3
%A4ischen-Stromnetz.html).
1. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu den möglichen
Ursachen des Stromausfalls in Spanien und Portugal, und wenn ja, welche
Ursachen für den Stromausfall sind nach Kenntnis der Bundesregierung
wahrscheinlich?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung der Verband
Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und die Agentur
für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bei
der Analyse und Bewertung des Stromausfalls in Spanien und Portugal?
3. Ist die Bundesregierung in die Prozesse von ENTSO-E und ACER
eingebunden, und wenn ja, inwiefern?
4. Welche deutschen Institutionen sind bei der Analyse und Bewertung des
Stromausfalls in Spanien und Portugal nach Kenntnis der
Bundesregierung involviert, und welche Daten, Werkzeuge oder Leistungen werden
von Deutschland beigesteuert?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Analyse des Ausfalls basiert auf den von den nationalen Netzbetreibern
Spaniens und Portugals gemessenen Daten. Die Untersuchung wird durch den
Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) geleitet. Der
ENTSO-E führt eine zweistufige Untersuchung durch. Der erste
Untersuchungsbericht von ENTSO-E muss innerhalb von sechs Monaten vorliegen und
hat zum Ziel, Informationen zum Ablauf und den Ursachen des Vorfalls
objektiv und transparent darzustellen (Tatsachenbericht). Danach wird ENTSO-E
einen weiteren Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellen (voraussichtlich
zwei bis drei Monate nach dem ersten Bericht), um ähnliche Störungen künftig
zu vermeiden. Bei Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird zu entscheiden
sein, inwiefern sich für das europäische Verbundnetz Handlungsbedarf ergibt.
Ein Bericht, den die spanische Regierung veröffentlicht (www.lamoncloa.gob.e
s/consejodeministros/resumenes/Documents/2025/Informe-no-confidencial-Co
mite-de-analisis-28A.pdf) und ENTSO-E vorgelegt hat, wird ebenfalls in die
Analyse durch ENTSO-E einfließen.
Der aktuelle Stand der ENTSO-E Untersuchungen wird regelmäßig
veröffentlicht www.entsoe.eu/news/2025/06/24/28-april-iberian-peninsula-blackout-exp
ert-panel-releases-new-information-and-announces-a-stakeholder-meeting/.
Für Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur sowie Amprion an den
Untersuchungen von ENTSO-E teil. Auf Ebene der europäischen Behörden ist
ACER Teil der Untersuchungskommission.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere größere Störungen im
europäischen Verbundnetz in den letzten fünf Jahren?
a) Wenn ja, welche Störungen sind der Bundesregierung bekannt,
welche Regionen waren davon jeweils betroffen, welche Schäden
sind entstanden, und was waren die Ursachen?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind folgende größere Störungen (beispielsweise
Trennungen von Netzgebieten des europäischen Verbundnetzes (Systemtrennungen)
oder weiträumige Stromausfälle) im europäischen Verbundnetz in den letzten
fünf Jahren bekannt:
8. Januar 2021: Systemtrennung auf dem Balkan
17. Mai 2021: Ausfall eines Umspannwerks mit angeschlossener
Erzeugung in Polen
24. Juli 2021: Systemtrennung zwischen Spanien und Frankreich
21. Juni 2024: Stromausfall auf dem Balkan
18. Mai 2025: Stromausfall in Nordmazedonien.
Die Untersuchungsberichte von ENTSO-E zu den Störungen können unter
folgender Adresse am Ende der Seite abgerufen werden: www.entsoe.eu/publicati
ons/system-operations-reports/
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Störungen
im europäischen Verbundnetz, und welche Konsequenzen ergeben sich
daraus für die Versorgungssicherheit in Deutschland?
Die Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, die Ursachen genau zu
analysieren und die notwendigen Konsequenzen abzuleiten sowie deren
Implementierung zu verfolgen. Die Sicherheit des deutschen elektrischen
Energieversorgungssystems wird nach § 12i des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
regelmäßig von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern untersucht und von der
Bundesnetzagentur bewertet.
6. Welche Maßnahmen existieren und sind von der Bundesregierung ggf.
geplant, um das Stromnetz in Deutschland gegen Störungen wie in
Spanien und Portugal zu stabilisieren?
7. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung für ein
stabiles Stromnetz unter Berücksichtigung des zunehmenden Anteils kleinerer
Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien ergriffen werden?
8. Reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von
Wechselrichtern bei Photovoltaikanlagen und der Ausbau von Großbatteriespeichern
zur Netzstabilisierung aus?
12. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass auch bei sinkender Anzahl konventioneller Kraftwerke
eine hinreichende Systemträgheit gewährleistet werden kann?
Die Fragen 6, 7, 8 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es gibt sehr viele Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzstabilität.
Grundsätzlich treffen die Betreiber der Übertragungs- und Verteilnetze in
Deutschland im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung nach dem EnWG die
notwendigen Maßnahmen für die Gewährleistung eines sicheren Stromsystembetriebs.
Das schließt eine kontinuierliche Systembeobachtung und ein Monitoring der
relevanten Risiken, einschließlich dem plötzlichen Ausfall von
Übertragungskapazitäten, mit ein.
Die Bundesregierung hat zur Strukturierung des Themenkomplexes
Systemstabilität die Roadmap Systemstabilität mit breiter Beteiligung der Branchen
erarbeitet (Veröffentlichung Ende 2023). Zentrales Ergebnis der Roadmap
Systemstabilität ist ein Fahrplan, wie sich auch zukünftig ein sicherer und robuster
Systembetrieb erreichen lässt. Die Umsetzungsphase der Roadmap Systemstabilität
ist 2024 angelaufen. Aus dem Prozess der Erarbeitung der Roadmap
Systemstabilität heraus wurden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unter anderem
gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen Systemstabilitätsbericht zu
erarbeiten. Im Juli 2025 wird die BNetzA erstmalig den von den ÜNB vorgelegten
Systemstabilitätsbericht mit ihrer Bewertung veröffentlichen (nach § 12i
EnWG).
Der weitere Netzausbau einschließlich der Stärkung der Interkonnektoren zu
den europäischen Nachbarländern tragen wesentlich zu einer höheren
Belastbarkeit des deutschen Stromnetzes bei.
Daneben wird die Bereitstellung von Systemdienstleistungen, die zur Wahrung
der Systemstabilität beitragen, über drei Säulen ausgebaut: marktgestützte
Beschaffung, technische Regeln (u. a. für PV-Anlagen und Großbatteriespeicher)
und die Errichtung von eigenen Netzbetriebsmitteln. Alle drei Säulen werden
über verschiedene Maßnahmen bereits seit Jahren vorbereitet bzw. umgesetzt.
Es handelt sich um einen fortdauernden Prozess, der einer kontinuierlichen
Überprüfung und Nachjustierung unterliegt.
9. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Stromnetz
Netzkapazitäten und regelbare Kraftwerkskapazitäten in ausreichendem
Maße?
Der Ausbaubedarf der deutschen Stromübertragungsnetze wird alle zwei Jahre
in einem im EnWG festgelegten Verfahren zum Netzentwicklungsplan (EnWG
12a ff.) durch Berechnungen der Netzbetreiber ermittelt. Die
Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den Netzentwicklungsplan. Es wird insofern auf die
öffentlich zugänglichen Ergebnisse dieser Verfahren verwiesen. Die
Bundesregierung und die Netzbetreiber unternehmen große Anstrengungen zur
Beschleunigung der Maßnahmen.
Das Versorgungssicherheitsmonitoring der BNetzA überprüft die markt- und
netzseitige Versorgungsicherheit und weist auch auf einen Ausbaubedarf an
steuerbaren Kraftwerkskapazitäten sowie einen begleitenden Ausbau an
Flexibilitäten hin.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Thema „Trägheit im deutschen
Stromnetz“ (Trägheit meint hier insbesondere die Momentanreserve aus
Synchronmaschinen [hohe Schwungmasse], die das Ziel hat,
Frequenzgradienten zu begrenzen, vgl. dazu www.netztransparenz.de/de-de/Syste
mdienstleistungen/Frequenzhaltung/Marktgest%C3%BCtzte-Beschaffun
g-von-Momentanreserve unter „Was ist Momentanreserve“)?
Momentanreserve (Trägheit) ist wichtig, da sie dazu beitragen kann, das
Stromsystem stabil zu halten. Momentanreserve kann jedoch auch durch andere
technische Anlagen als durch Synchronmaschinen bereitgestellt werden (siehe im
Übrigen auch die Antwort zu Frage 6).
11. Welche Trägheitswerte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im deutschen Stromnetz?
Trägheit ist nicht begrenzt auf die deutsche Gebotszone, sondern gilt für das
europäische Verbundnetz. Sie ist außerdem davon abhängig, welche
Stromerzeugungs- und -verbrauchsanlagen zu einem Zeitpunkt aktiv sind und welche
Stromtransite sich daraus ergeben.
13. Wie bewertet die Bundesregierung Ansätze, mit Großbatteriesystemen
eine virtuelle Trägheit im Netz zu erzeugen?
Die Bundesregierung bewertet die Ansätze positiv. Zur kurzfristigen Nutzung
des Potentials wird derzeit an der Weiterentwicklung der technischen Regeln
innerhalb des VDE/FNN gearbeitet. Darüber hinaus werden Anreize im
Rahmen der spätestens ab Anfang 2026 startenden marktgestützten Beschaffung
von Momentanreserve durch die Netzbetreiber gesetzt. Es wird auf die Antwort
zu Frage 6 verwiesen.
14. Lassen sich Trägheitswerte solcher Großbatteriesysteme nach Kenntnis
der Bundesregierung mit denen von konventionellen Anlagen wie etwa
großer Turbinen und Kraftwerke vergleichen?
Ja, die technischen Eigenschaften lassen sich aus Sicht der Bundesregierung
vergleichen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Primärregelung, wie sie durch den Betrieb der großen Kernkraftwerksblöcke in
Deutschland gegeben war, für die Stabilität des deutschen Stromnetzes,
und ist nach Ansicht der Bundesregierung Primärregelung in
ausreichendem Maße vorhanden (bitte ggf. für die verschiedenen Netzbetreiber
separat beantworten)?
Primärregelleistung (Frequency Containment Reserve – FCR) ist notwendig
und wird von verschiedenen Anlagen erbracht. Für das Synchrongebiet
Kontinentaleuropa ist die Primärregelleistung entsprechend Artikel 153 Absatz 2
Buchstabe b) Ziffer i) der Verordnung (EU) 2017/1485 mit mindestens
3.000 MW negativer und positiver Leistung dimensioniert. Das entspricht der
kumulativen Leistung der zwei größten Generatoren im Synchrongebiet und
wird derzeit als ausreichend dimensioniert angesehen.
16. Welchen Umfang an Primärregelung gibt es derzeit im deutschen
Stromnetz (bitte ggf. für die verschiedenen Netzbetreiber separat
beantworten)?
Primärregelleistung wird für das gesamte Synchrongebiet ausgeschrieben. Die
Aufteilung innerhalb des kontinentaleuropäischen Verbundsystems erfolgt im
Verhältnis der jährlichen Einspeisung und Last der einzelnen
Übertragungsnetzbetreiber. Nähere Informationen zu erfolgten Ausschreibungen der deutschen
Übertragungsnetzbetreiber sind unter www.regelleistung.net/apps/datacenter/te
nders/ abrufbar.
17. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass auch bei sinkender Anzahl konventioneller Kraftwerke
Primärregelung in ausreichendem Maß gewährleistet ist?
18. Hat sich die Bundesregierung zu Ansätzen, mit Großbatteriesystemen
fehlende Primärregelung im Netz zu kompensieren, eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der überwiegende Anteil an
Primärregelleistung in der deutschen Gebotszone durch Wasserkraft und
Batteriespeicher bereitgestellt wird. Die Bereitstellung von Primärregelleistung durch
Batteriespeicher wird weiter zunehmen. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften
sind Batteriespeicher sehr gut zur Bereitstellung von Primärregelleistung
geeignet. Die Ausschreibungen erfolgen technologieneutral und haben das Ziel, den
Bedarf entsprechend der Präqualifizierungsbedingungen sicher und effizient zu
decken.
Darüber hinaus werden die Kraftwerksstrategie und die Einführung eines
Kapazitätsmechanismus, wie sie von der Bundesregierung vereinbart wurden, für ein
ausreichendes Volumen an steuerbaren Kapazitäten sorgen. Diese Kapazitäten
können sich grundsätzlich auch zur Erbringung von Primärregelleistung
bewerben.
19. Lassen sich mit der heute großindustriell verfügbaren Technik
Großbatteriesysteme nach Kenntnis der Bundesregierung in ausreichendem Maße
dazu nutzen, Primärregelung wie die, die Kernkraftwerke und große
konventionelle Anlagen in Deutschland zur Verfügung gestellt haben,
verfügbar zu halten?
a) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Großbatterie-Energiespeichersysteme nehmen bereits seit Jahren erfolgreich an
den Ausschreibungen zur Bereitstellung von Primärregelleistung teil. Mit dem
starken Zuwachs an Großbatterie-Energiespeichersystemen wird schon aus
preislichen Gründen auch ihr Marktanteil an der Erbringung von
Primärregelleistung wachsen.
20. Wie viele Großbatteriesysteme wären nach Einschätzung der
Bundesregierung erforderlich, um die Versorgungssicherheit im deutschen
Stromnetz zu gewährleisten, und was würde es nach Kenntnis der
Bundesregierung kosten, diese Menge an Großbatteriesystemen
bereitzustellen?
Die Versorgungssicherheit mit Elektrizität in Deutschland wird durch das
Zusammenspiel unterschiedlicher Einflussfaktoren sichergestellt. Sie lässt sich
nicht sinnvoll auf eine einzelne technologische Lösung reduzieren. Auch vor
diesem Hintergrund wurde mit der Roadmap Systemstabilität ein Fahrplan
entwickelt, wie sich auch zukünftig ein sicherer und robuster Systembetrieb
erreichen lässt.
Großbatteriespeicher sind ein Baustein für die Gewährleistung der
Versorgungssicherheit. Aktuell zeichnet sich ein marktlich getriebener Zubau an
neuen Großbatteriespeicher-Systemen ab.
Außerdem ist Deutschland über eine Vielzahl von grenzüberschreitenden
Leitungen (sogenannte Interkonnektoren) in den europäischen Strommarkt
eingebunden. Das System wird durch die grenzüberschreitende Integration resilienter
und trägt zur Versorgungssicherheit bei.
21. Wie hoch ist die Kapazität der aktuell in Deutschland installierten
Großbatteriesysteme, welcher Zeitraum könnte mit den vorhandenen
Kapazitäten im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls überbrückt werden,
und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zeitraum ein, der im
Krisenfall mindestens zu überbrücken wäre?
Im Fall eines flächendeckenden Stromausfalls würden die festgelegten Abläufe
des Netz- und Versorgungswiederaufbaus (NVWA) in Kraft gesetzt. Dabei
tragen alle Energieerzeugungsanlagen gemäß ihren Fähigkeiten zum NVWA bei,
so dass diese Aufgabe nicht allein den Großbatteriesystemen zufiele.
Anforderungen an die energiebereitstellenden Anlagen werden in den Technische
Anschlussregeln (TAR) beschrieben, ergänzende Eigenschaften werden marktlich
beschafft und ihre Vorhaltung vertraglich gesichert sowie vergütet. Die
Kapazität der aktuell (Stand: 25. Juni 2025) in Deutschland installierten
Großbatteriespeichersysteme beträgt laut battery-charts.rwth-aachen.de auf Basis von
Angaben des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (BNetzA)
2,8 GWh.
22. Welchen Zeitraum müsste für den Einsatz der Großbatteriesysteme nach
Kenntnis der Bundesregierung kalkuliert werden, und welche Kosten
kämen auf die Stromverbraucher als Industrie- und Endkunden pro Jahr für
die nächsten 20 Jahre zu?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
23. Gibt es weitere Speichertechnologien (vgl. Vorfragen), die die
Bundesregierung als geeignet zur Bereitstellung systemstabilisierender
Leistungen im Stromnetz bewertet, und wenn ja, welche sind dies, und welchen
Beitrag können sie liefern?
Grundsätzlich sind alle Arten von Speichertechnologien geeignet, umfassend
Systemdienstleistungen bereitzustellen. Neben den genannten kommen auch
Pumpspeicherkraftwerke (PSW) in Betracht. Auch dezentrale Heimspeicher
oder mobile Speicher der Elektromobilität können auf Grund ihrer großen Zahl
Beiträge für Systemdienstleistungen leisten. Zur Bereitstellung von
Momentanreserve kommen auch Schwungradspeicher, rotierende Phasenschieber oder
Kraftwerke mit der Möglichkeit eines Betriebs als rotierender Phasenschieber
in Betracht.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass durch
wenige große Kraftwerksturbinen ein Stromnetz leichter zu stabilisieren
ist als durch viele tausend kleine einspeisende Anlagen?
Die Auffassung wird nicht geteilt. Die Risiken, die sich aus Ausfällen ergeben,
steigen wenn nur wenige große Einheiten verfügbar sind. Des Weiteren haben
wenige große Kraftwerke nicht die ausreichende Flexibilität um auf
Schwankungen der Nachfrage zu reagieren, u. a. aufgrund von Minimalleistungen, die
nicht unterschritten werden können, und wegen Einschränkungen bei der
Anpassung der Leistung (Leistungsgradienten).
25. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, netzbetriebliche
Mechanismen einzuführen, um Systemträgheit und Frequenzstabilität bei hoher
Einspeisung leistungselektronisch gekoppelter Erzeuger sicherzustellen
(Stichwort Momentanreserve, vgl. dazu www.netztransparenz.de/de-de/S
ystemdienstleistungen/Frequenzhaltung/Marktgest%C3%BCtzte-Beschaf
fung-von-Momentanreserve)?
Ja, beispielsweise werden entsprechende Netzbetriebsmittel von der
Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan bereits geprüft und bestätigt und von
Übertragungsnetzbetreibern bereits seit langer Zeit errichtet und betrieben. Des
Weiteren werden die technischen Anschlussregeln weiterentwickelt, damit
mehr Anlagen wie Batteriespeicher sowie Windenergie- und Solaranlagen
netzbildende Eigenschaften haben. Spätestens im Januar 2026 werden außerdem die
ersten marktgestützten Beschaffungen der Übertragungsnetzbetreiber für
Momentanreserve starten.
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
26. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, marktgestützte
Mechanismen einzuführen, um Systemträgheit und Frequenzstabilität bei hoher
Einspeisung leistungselektronisch gekoppelter Erzeuger sicherzustellen
(Stichwort Momentanreserve, vgl. dazu www.netztransparenz.de/de-de/S
ystemdienstleistungen/Frequenzhaltung/Marktgest%C3%BCtzte-Beschaf
fung-von-Momentanreserve)?
Die Bundesnetzagentur hat, basierend auf den Vorgaben des Europarechts, das
solche Lösungen schon seit einiger Zeit vorsieht, bereits eine Festlegung zur
marktgestützten Beschaffung von Blindleistung (BK6-23-072) und eine
Festlegung zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve (BK6-23-010)
getroffen, um entsprechende Märkte zu etablieren. Beide Festlegungen
befinden sich in der Umsetzung durch die Netzbetreiber.
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Mit welchen Kosten wäre bei Einführung der vorgenannten Maßnahmen
nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere für Industrie und
Endkunden zu rechnen?
Für die Beschaffung von Momentanreserve muss zunächst gutachterlich ein
Festpreis ermittelt werden. Es fehlt insbesondere in der Startphase der
marktgestützten Beschaffung an Erfahrungswerten, die für eine Mengenprognose
herangezogen werden können.
28. Sind für das deutsche Stromsystem nach Kenntnis der Bundesregierung
technische Grenzwerte analog dem irischen „System Non-Synchronous
Penetration“ (SNSP) bekannt (siehe dazu ieeexplore.ieee.org/document/9
770736)?
29. Ließen sich mit Grenzwerten – analog zum SNSP – Betriebsrisiken bei
hoher Umrichterdominanz nach Kenntnis der Bundesregierung
verringern?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die „System Non-Synchronous Penetration“ (SNSP) ist der Anteil der
Stromerzeugung in einem Stromsystem, der aus nichtsynchronen
Stromerzeugungsanlage stammt. Damit sind üblicherweise Anlagen ohne Synchrongenerator
gemeint, die bisher meistens keine netzbildenden Eigenschaften hatten. Der SNSP
schwankt damit ständig, je nach aktueller Zusammensetzung der
Stromerzeugung. Für das irische Stromnetz wird ein Grenzwert für den SNSP aufgrund der
Inselnetzlage und den damit verbundenen besonderen Herausforderungen
angegeben. Aber auch dieser Grenzwert ist nicht statisch, sondern wurde mit der
Zeit aufgrund der Betriebserfahrung und ergriffenen Maßnahmen immer höher
gesetzt. Er soll auch weiter erhöht werden. Außerdem werden zukünftig immer
mehr Anlagen ohne Synchrongenerator netzbildende Eigenschaften haben
(durch netzbildende Stromrichter) und damit Synchrongeneratoren ersetzen.
Die Aussagekraft des SNSP bzw. der Angabe eines Grenzwertes dafür wird
dadurch immer unbedeutender. Ein Grenzwert für das deutsche Stromsystem wird
als nicht sinnvoll erachtet, auch da das deutsche Netz Teil des europäischen
Verbundnetzes ist und, anders als in Irland, kein Inselnetz.
Es wird auch auf die Antworten zu den Fragen 6, 10, 11, 13, 14, 25 und 26
verwiesen.
30. Inwieweit wird der systemdienstleistungsbezogene Beitrag synchroner
Erzeuger im derzeitigen Marktdesign nach Kenntnis der
Bundesregierung explizit berücksichtigt und vergütet?
Im derzeitigen Marktdesign können Synchronmaschinen grundsätzlich an allen
marktlichen Beschaffungen von Systemdienstleistungen mit über die in den
technischen Regelwerken geforderten Anforderungen hinausgehenden
Systemdienstleistungen teilnehmen. An dem neu zu schaffenden Markt der
Momentanreserve können Synchronmaschinen ebenfalls teilnehmen, sofern sie für die
Bereitstellung der Momentanreserve zusätzliche Maßnahmen ergreifen (z. B.
durch die Erhöhung der Schwungmasse).
31. Sind in Deutschland Reformen im Sinne eines „Trägheitsmarktes“
ähnlich des Programms DS3 in Irland nach Kenntnis der Bundesregierung
geplant (www.eirgrid.ie/ds3-programme-delivering-secure-sustainable-el
ectricity-system, die Abkürzung DS 3 steht für Stromlieferung in einem
sicheren und nachhaltigen System)?
Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung zur marktgestützten
Beschaffung von Momentanreserve (BK6-23-010) bereits die Rahmenbedingungen für
einen dementsprechenden Markt etabliert. Aktuell erfolgt die Umsetzung durch
die Netzbetreiber.
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
32. Wie wird sich die Belastung des Stromnetzes in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Blindleistung entwickeln?
Blindleistung wird bspw. zur Spannungshaltung benötigt und insofern
wesentlicher Bestandteil für einen sicheren Netzbetrieb. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass bei der laufenden sachgerechten Implementierung der
Bereitstellung von Blindleistung das Netz gestützt und nicht zusätzlich belastet wird.
33. Hält die Bundesregierung die von den Netzbetreibern eingesetzten
Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Blindleistung für geeignet
und ausreichend (bitte ggf. für die verschiedenen Netzbetreiber separat
beantworten)?
Die Bundesregierung hält die von den Netzbetreibern eingesetzten Maßnahmen
zur Bereitstellung der erforderlichen Blindleistung für geeignet. Die
Maßnahmen unterliegen einem Monitoring durch die BNetzA, um zu gewährleisten,
dass die Bereitstellung ausreichend ist. Das geschieht unter anderem über den
Systemstabilitätsbericht nach § 12i EnWG und dessen Bewertung durch die
BNetzA.
34. Plant die Bundesregierung Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG), an Netzanschlussrichtlinien oder anderen regulatorischen
Vorgaben, um systemrelevante Netzparameter wie Systemträgheit oder
Primärregelung verbindlicher zu regeln?
Die Technischen Anschlussregeln (TAR) werden regelmäßig durch die vom
Deutschen Bundestag gesetzlich beauftragte Stelle, dem VDE FNN,
weiterentwickelt. Dabei soll eine Vielzahl an systemdienlichen technischen
Anforderungen aufgestellt bzw. aktualisiert werden, u. a. netzbildende Eigenschaften der
EE-Anlagen, inklusive Spannungsquellenverhalten und Trägheit/
Momentanreserve, und die sog. netzsicherheitsbasierte Primärregelung. Diese
Weiterentwicklungsprozesse sind auch Teil der von der Roadmap Systemstabilität
identifizierten notwendigen Maßnahmen, um auch zukünftig einen sicheren und
robusten Systembetrieb zu gewährleisten. Alle Arbeiten dienen auch der frühen
Vorbereitung auf die laufenden bzw. anstehenden Novellierungen der EU-
Verordnungen zu den Netzanschlussanforderungen.
35. Welche großflächigen Stromausfallszenarien (Blackout-Szenarien) für
Deutschland liegen der Bundesregierung derzeit vor, und welche
Maßnahmen zur Prävention und Resilienz wurden daraus abgeleitet?
Im Rahmen der europäischen Risikovorsorge im Elektrizitätssektor sind alle
Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorsorge für Stromversorgungskrisen zu treffen
und bei deren Prävention und Bewältigung solidarisch zusammenzuarbeiten.
Stromversorgungskrisen können sich durch eine erhebliche Stromknappheit
oder durch die Unmöglichkeit, Kunden mit Strom zu versorgen, auszeichnen.
Damit Risiken im Zusammenhang mit der Stromversorgungssicherheit
bewertet werden können, hat ENTSO-E regionale Szenarien für
Stromversorgungskrisen bestimmt, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Szenarien
bestimmen. Diese national bestimmten Szenarien für Stromversorgungskrisen
sind dem Risikovorsorgeplan zugrunde zu legen, der auch Verfahren und
Maßnahmen zur Prävention, Vorbereitung und Eindämmung von
Stromversorgungskrisen enthält. Der Risikovorsorgeplan ist veröffentlicht (www.bundeswir
tschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/risikovorsorgeplan-stro
m-bundesrepublik-deutschland.html).
36. Welche Reformen des derzeitigen Strommarktdesigns hält die
Bundesregierung für erforderlich, um Trägheit, Frequenzstabilität und andere
Systemdienstleistungen marktbasiert zu vergüten?
Es gibt bereits marktbasierte Vergütungen von Systemdienstleistungen. Mit
§ 12h EnWG hat der Gesetzgeber in Umsetzung der entsprechenden
Regelungen des Europarechts vorgegeben, dass folgende nicht frequenzgebundene
Systemdienstleistungen marktlich beschafft werden müssen:
– Dienstleistungen zur Spannungsregelung,
– Trägheit der lokalen Netzstabilität,
– Kurzschlussstrom,
– dynamische Blindstromstützung,
– Schwarzstartfähigkeit und
– Inselbetriebsfähigkeit.
Darauf basierend hat die Bundesnetzagentur Festlegungen zur marktlichen
Beschaffung für Dienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“),
Trägheit der lokalen Netzstabilität („Momentanreserve“) und Schwarzstartfähigkeit
getroffen. Für die übrigen nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen
wurden Ausnahmen erlassen, da eine marktliche Beschaffung nicht
wirtschaftlich effizient wäre. Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig, ob sich an dieser
Bewertung etwas verändert.
Weiterhin wird daran gearbeitet, die Produktzeitscheiben für
Regelleistungsprodukte zu verkürzen, so dass mehr Anlagen befähigt werden, am Markt für
Regelleistung teilzunehmen.
37. Hat sich die Bundesregierung mit den Netzstabilitätsstrategien anderer
europäischer Länder, insbesondere Frankreich, Schweiz oder Österreich,
im Vergleich zur deutschen Strategie auseinandergesetzt, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?
Netzstabilitätsstrategien für das europäische Verbundnetz werden primär von
den europäischen Übertragungsnetzbetreibern erarbeitet und aufeinander
abgestimmt. Daher gibt es den von der ENTSO-E verantworteten System Defence
Plan, der für alle europäischen Netzbetreiber gilt, und der der Bundesregierung
bekannt ist. Aufgrund unterschiedlicher Netztopologien sowie Erzeugungs- und
Laststrukturen gibt es Unterschiede, weshalb Vergleiche einen begrenzten
Mehrwert haben.
38. Welche netztechnischen und wirtschaftlichen Konsequenzen sieht die
Bundesregierung bei einem zunehmenden Anteil an sogenannten
prosumer-basierten Anlagen (z. B. Heimspeicher und PV) für die Stabilität
und Steuerbarkeit des Verteilnetzes?
Durch einen zunehmenden Anteil an sogenannten Prosumern, d. h.
Konsumenten, die auch Erzeugungsleistung erbringen (z. B. PV-Anlage mit
Heimspeicher, bidirektionale Ladeeinrichtungen o. ä.), erhöht sich das Erfordernis, auch
solche kleinere Erzeugungsanlagen für den Netzbetreiber sichtbar und steuerbar
zu machen, z. B. durch Abruf der IST-Einspeisung und viertelstündliche
Bilanzierung. Außerdem werden die technischen Anforderungen weiterentwickelt,
dass kleine Anlagen mehr systemstützende Eigenschaften haben, z. B. im
Rahmen der netzsicherheitsbasierten Primärregelung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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