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Schriftliche Frage 95 von Lars Haise (AfD): Worin begründet sich die nach meiner Kenntnis vorhandene Beschränkung der Dienstleistung des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auf ein…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 95 von Lars Haise (AfD): Worin begründet sich die nach meiner Kenntnis vorhandene Beschränkung der Dienstleistung des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auf ein… Frage 95 (Lars Haise, AfD): Worin begründet sich die nach meiner Kenntnis vorhandene Beschränkung der Dienstleistung des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG auf eine Begleitung von Menschen mit Behinderungen nicht bis zum eigentlichen Sitzplatz im Zug, sondern nur bis zur Einstiegstür des Zuges, und gibt es Bestrebungen, künftig einen Mobilitätsservice für Menschen mit Behinderungen direkt zum Sitzplatz anzubieten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Oktober 2025: Der Mobilitätsservice der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe ist nach Auskunft der DB AG ein kostenfreier, personenbedienter Service, welcher allen Reisenden, unabhängig vom genutzten Eisenbahnverkehrsunternehmen, zur Verfügung steht. Der Mobilitätsservice beinhaltet nach Auskunft der DB AG zum einen das Geleiten der Kundinnen und Kunden durch den Bahnhof. Zum anderen ist – falls erforderlich – die Nutzung des bahnsteigseitigen Hubliftes für Rollstuhlfahrer beim Ein- und Ausstieg elementarer Bestandteil. Um den Mobilitätsservice möglichst vielen Reisenden unter Einhaltung der Haltezeiten anbieten und einen gleichbleibend hohen Service gewährleisten zu können, endet die Serviceleistung nach Auskunft der DB AG mit der Übergabe der Reisendenbegleitung im Türbereich des Zuges an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eine Begleitung zum Sitzplatz ist nach Auskunft der DB AG im DB Fernverkehr im Rahmen einer angemeldeten Unterstützungsleistung gewährleistet und ein fester Bestandteil des Servicekonzeptes. Das Zugbegleitpersonal nimmt mobilitätseingeschränkte Reisende (MER) in Empfang und begleitet sie auf Wunsch bis zu ihrem Platz. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass die Begleitung in Absprache mit dem Reisenden erst nach Abfahrt des Zuges erfolgen kann.

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