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Schriftliche Frage 12 von Matthias Helferich (AfD): Welche konkreten Umstände führten am 12. Mai 2024 in Erfurt zur Festnahme des syrischen Staatsangehörigen Ahmad G. (vgl. www.spiege l.de/aus…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 12 von Matthias Helferich (AfD): Welche konkreten Umstände führten am 12. Mai 2024 in Erfurt zur Festnahme des syrischen Staatsangehörigen Ahmad G. (vgl. www.spiege l.de/aus… Frage 12 (Matthias Helferich, AfD): Welche konkreten Umstände führten am 12. Mai 2024 in Erfurt zur Festnahme des syrischen Staatsangehörigen Ahmad G. (vgl. www.spiege l.de/ausland/oesterreich-attentaeter-von-villach-st reamte-vor-dem-anschlag-propagandavideos-a-b0 032c17-7103-4c83-a7b0-3b7be85b4253), und welche Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und den Bewegungsradius von Ahmad G. in Deutschland lagen den Bundesbehörden vor seiner Festnahme vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Oktober 2025: Der Beschuldigte des Attentats in Villach, Ahmad G., wurde im September 2020 in einem Zug von Salzburg nach München am Bahnhof Freilassing festgestellt und kontrolliert. Hierbei zeigte er eine gefälschte spanische ID-Karte vor. Er wurde wegen unerlaubter Einreise nach Österreich zurückgewiesen. Die sachbearbeitende Polizeidienststelle leitete darüber hinaus ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein, woraufhin das Amtsgericht Laufen im Februar 2021 einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von insgesamt 700 Euro verhängte. Aufgrund der Abwesenheit des Beschuldigten wurde im Februar 2021 ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Am 12. Mai 2024 wurde der Beschuldigte erneut in einem Zug in Deutschland (Thüringen) ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Aufgrund des bestehenden Vollstreckungshaftbefehls des Amtsgerichts Laufen aus dem Jahr 2021 wurde er einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen zur Vollstreckung der dreitägigen Ersatzfreiheitsstrafe zugeführt. Ahmad G. war vom 1. April bis zum 1. Oktober 2024 in Halle/Sachsen- Anhalt gemeldet. Danach galt er als verzogen nach Österreich.

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