Gewalttat von Stade - Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
Text
Gewalttat von Stade - Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7505
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Fetsch, Dr. Christoph
Birghan, Dr. Christian Wirth, Raimond Scheirich, Tobias Teich, Bernd Schattner,
Prof. Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Maximilian Krah, Sascha Lensing, Kurt Kleinschmidt, Uwe Schulz, Robin
Jünger, Georg Schroeter, Rocco Kever, Arne Raue, Kay-Uwe Ziegler, Adam
Balten, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Gewalttat von Stade – Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit
ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter
Erkenntnisse
Am 29. Juni 2026 soll der 45-jährige türkische Staatsangehörige Fatih Khan G.
in einer Jugendhilfeeinrichtung mit angeschlossenen Mutter-Kind-
Wohngruppen in Stade sechs Menschen mit einer Schusswaffe getötet haben.
Drei der Opfer waren für die Jugendhilfeeinrichtung und drei weitere für das
Jugendamt der Region Hannover tätig. Der Gewalttat soll ein
familienrechtlicher Konflikt um die Betreuung der Tochter des Tatverdächtigen
vorausgegangen sein (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/m
utmasslicher-stade-taeter-tot--in-jva,stade-336.html).
Gegen den nach der Tat festgenommenen Fatih Khan G. wurde wegen des
Verdachts des sechsfachen Mordes ermittelt. Am 21. Juli 2026 wurde er leblos in
seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde aufgefunden. Nach
Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums gehen die
Ermittlungsbehörden von einem Suizid aus (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_h
eide_unterelbe/mutmasslicher-stade-taeter-tot--in-jva,stade-336.html). Eine
strafgerichtliche Klärung der Tat und ihrer Vorgeschichte ist damit nicht mehr
zu erwarten. Umso mehr kommt es nach Auffassung der Fragesteller darauf an,
den vorherigen Kenntnisstand der zuständigen Behörden und den Umgang mit
vorhandenen Informationen aufzuklären.
Nach Bericht der „Bild“ bestand gegen den Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der
Gewalttat ein offener Haftbefehl türkischer Behörden (www.bild.de/regional/ni
edersachsen/amoklauf-in-stade-sechsfach-moerder-ist-ein-fluechtiger-paedokri
mineller-6a453ed5f9d50e3531989ba7). Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
Stade erklärte, dass der Tatverdächtige nicht international zur Fahndung
ausgeschrieben gewesen sei (www.stern.de/panorama/verbrechen/bluttat-in-stade--ve
rdaechtiger-offenbar-in-der-tuerkei-straffaellig-37992072.html). Außerdem
hatte G. keinen deutschen Aufenthaltstitel (s. o.).
„Bild“ bezieht sich zudem auf Einträge im türkischen Justizinformationssystem
UYAP. Danach sollen in der Türkei mehrere Strafverfahren gegen den
Tatverdächtigen geführt worden sein. Dem Bericht zufolge dokumentieren Auszüge
aus dem türkischen Justizsystem UYAP Verfahren gegen den Mann, unter
anderem wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts aus dem Jahr 2007. Zudem
soll gegen ihn seit 2022 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner
Tochter aus einer früheren Beziehung ermittelt werden. Das entsprechende
Verfahren wird laut „Bild“ vor einem Strafgericht in Kahramanmaras geführt.
Weiter berichtet die Zeitung, G. habe sich zuvor wegen eines anderen Delikts in
Untersuchungshaft befunden und sei 2021 aus dem Gefängnis geflohen.
Seitdem wurde er von den türkischen Behörden gesucht.
Ob diese Angaben zutreffen, welche Maßnahmen türkische Behörden
tatsächlich ergriffen hatten und ob deutsche Bundesbehörden vor dem 29. Juni 2026
davon Kenntnis besaßen, ist bislang nicht öffentlich geklärt.
Das Bundeskriminalamt nimmt die Aufgaben des Nationalen Zentralbüros der
Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation wahr und ist damit eine
zentrale Stelle des internationalen polizeilichen Informations- und
Fahndungsaustauschs (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/International
eFunktion/internationalefunktion_node.html). Ausländische Haftbefehle,
Auslieferungsersuchen und Rechtshilfeersuchen können daneben über justizielle
oder diplomatische Übermittlungswege an deutsche Behörden gelangen. Das
Fehlen einer internationalen Fahndungsausschreibung schließt daher nicht aus,
dass Informationen auf anderem Wege an deutsche Bundesbehörden übermittelt
wurden.
Sollten Informationen über ausländische Ermittlungsverfahren, Haftbefehle
oder Fahndungsmaßnahmen vor dem 29. Juni 2026 bei deutschen
Bundesbehörden vorgelegen haben, ist zu klären, ob sie rechtzeitig erfasst, bewertet und
an die zuständigen Behörden weitergegeben wurden. Sollten solche
Informationen nicht vorgelegen haben, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob dies auf
einer unterbliebenen internationalen Ausschreibung, fehlenden Ersuchen
türkischer Behörden oder Defiziten im grenzüberschreitenden
Informationsaustausch beruhte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden und sonstigen Bundesstellen
haben seit dem 29. Juni 2026 Kenntnis von gegen den Tatverdächtigen in
der Türkei geführten Strafverfahren, Haftsachverhalten, Suchvermerken
oder sonstigen justiziellen Maßnahmen erlangt, und an welchem Tag
erfolgte jeweils die erstmalige Kenntniserlangung?
2. Auf welchem Übermittlungsweg erlangte die jeweils in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 genannte Stelle erstmals Kenntnis von den
dort bezeichneten Informationen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, seit wann
gegen den Tatverdächtigen in der Türkei strafrechtliche Ermittlungen
geführt wurden, welche türkischen Stellen jeweils zuständig waren, welchen
Tatvorwurf die jeweiligen Verfahren betrafen und in welchem
Verfahrensstand sie sich vor dem 29. Juni 2026 befanden?
4. Welche aus der Türkei stammenden Haft-, Such-, Fahndungs- oder
sonstigen justiziellen Hinweise mit Bezug zum Tatverdächtigen bestanden vor
dem 29. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung?
5. Wenn vor dem 29. Juni 2026 weder ein Red Notice (Artikel 82 f.
Interpol’s Rules on the Processing of Data) noch eine Diffusion (Artikel 97 f.
Interpol’s Rules on the Processing of Data) noch eine sonstige
internationale Fahndungsausschreibung bestand, hat das Bundeskriminalamt vor
diesem Datum auf anderem Wege personenbezogene Informationen
türkischer Behörden zu einem Strafverfahren, einem Haftsachverhalt oder
einem sonstigen justiziellen Vorgang gegen den Tatverdächtigen erhalten,
und wenn ja, wann, von welcher türkischen Stelle, auf welchem
Übermittlungsweg, und mit welchem Gegenstand?
6. Welche anderen Bundesbehörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des
Bundes erhielten gegebenenfalls vor dem 29. Juni 2026 Informationen aus
der Türkei zu einem Strafverfahren, Haftsachverhalt, Suchvermerk oder
sonstigen justiziellen Vorgang gegen den Tatverdächtigen?
7. Wenn Frage 6 bejaht wird, an welchem Tag gingen die Informationen
jeweils ein, welche türkische Stelle hat sie übermittelt, auf welchem
Übermittlungsweg erfolgte dies, und welchen konkreten Gegenstand hatten die
Informationen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor,
ob der Tatverdächtige vor dem 29. Juni 2026 in deutschen polizeilichen,
ausländerrechtlichen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Dateien erfasst
war?
9. Wenn entsprechende Einträge vorlagen, welche Behörden konnten vor
dem 29. Juni 2026 auf diese Informationen zugreifen?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor,
ob sicherheitsrelevante Informationen über den Tatverdächtigen vor dem
29. Juni 2026 zwischen Bundesbehörden, Landesbehörden, Polizei,
Ausländerbehörden oder sonstigen öffentlichen Stellen in Deutschland
übermittelt oder diesen zur Kenntnis gebracht wurden?
11. Welche bundeseinheitlichen oder bund-länderübergreifenden Vorgaben
oder abgestimmte Verfahren bestehen für die Weitergabe ausländischer
Ermittlungs-, Haft-, Such- oder sonstiger sicherheitsrelevanter
Informationen an deutsche Sicherheits- oder Ausländerbehörden?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob vor dem
29. Juni 2026 ein behördenübergreifender Abgleich sicherheitsrelevanter
Erkenntnisse zum Tatverdächtigen zwischen Bundesbehörden,
Landesbehörden und ausländischen Stellen stattgefunden hat, und wenn ja,
zwischen welchen Stellen, und zu welchem Zeitpunkt?
13. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dem
Fall Stade für den Informationsaustausch zwischen Bundeskriminalamt,
Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Ausländerbehörden und ausländischen Behörden?
14. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen oder sonstigen
Handlungsbedarf, um sicherheitsrelevante Erkenntnisse aus dem Ausland in
Deutschland schneller und behördenübergreifend nutzbar zu machen,
wenn ja, in welcher Hinsicht, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 7. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Adam Balten (Kleine Anfrage)
- asked ← Arne Raue (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Cem Ince (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Wirth (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Daniel Zerbin (Kleine Anfrage)
- asked ← Edgar Naujok (Kleine Anfrage)
- asked ← Georg Schroeter (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Zirwes (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay-Uwe Ziegler (Kleine Anfrage)
- asked ← Kurt Kleinschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Malte Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Uhr (Kleine Anfrage)
- asked ← Maximilian Krah (Kleine Anfrage)
- asked ← Raimond Scheirich (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Jünger (Kleine Anfrage)
- asked ← Rocco Kever (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Lensing (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Fetsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Teich (Kleine Anfrage)
- asked ← Uwe Schulz (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Thomas Fetsch
- authored ← Tobias Matthias Peterka
- part_of_vorgang → Gewalttat von Stade - Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erk (Kleine Anfrage)