Schriftliche Frage 37 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Ist der Bundesregierung die Warnung des Amprion-Vorstands Dr. Christoph Müller in einem Interview bekannt, dass im Herbst „harte Eingriffe“…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 37 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Ist der Bundesregierung die Warnung des Amprion-Vorstands Dr. Christoph Müller in einem Interview bekannt, dass im Herbst „harte Eingriffe“…
Frage 37 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Ist der Bundesregierung die Warnung des Amprion-Vorstands Dr. Christoph Müller in einem Interview bekannt, dass im Herbst „harte Eingriffe“ bis hin zu Stromabschaltungen drohen, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, und welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von großflächigen Abschaltungen sind geplant (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/am prion-chef-mueller-im-strommarkt-koennte-es-str ubbelig-werden-110668723.html?utm_source=ch atgpt.comAmprion-Chef%20warnt%20vor%20Str omabschaltungen%20%E2%80%93%20um%20ei nen%20Blackout%20zu%20verhindern,%20droh en%20drastische%20Eingriffe%20ins%20Netz)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Oktober 2025:
Der Bundesregierung ist das von Ihnen verlinkte Interview mit dem Amprion-Vorstand Dr. Christoph Müller bekannt. Dr. Christoph Müller verweist hierin auf die umfangreichen Instrumente mit denen Netzbetreiber nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes auf etwaige Gefährdungen und Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes reagieren können, um so die Gefahr oder Störung wirksam abwenden bzw. beseitigen zu können. Hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Zur besseren Strukturierung und damit weiteren Stärkung der Systemstabilität hat die Bundesregierung die Roadmap Systemstabilität verabschiedet und gemeinsam mit den Branchen einen Fahrplan aufgestellt, wie sich ein jederzeit sicherer und robuster Systembetrieb erreichen lässt. Die Umsetzung der entsprechenden Arbeitsprozesse wird durch ein Monitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie begleitet. Die Bundesnetzagentur hat im Juni 2025 erstmalig den Systemstabilitätsbericht der Übertragungsnetzbetreiber mit ihrer Bewertung veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur kommt zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierten Handlungsempfehlungen geeignet ist, den heute bekannten Risiken vorzubeugen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
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