Schriftliche Frage 79 von Kerstin Przygodda (AfD): Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 79 von Kerstin Przygodda (AfD): Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in…
Frage 79 (Kerstin Przygodda, AfD):
Wie viele Fälle von Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in Deutschland gegeben, und von wie vielen Fällen einer Zwangsverheiratung im Sinne einer sozialen Eheschließung, die seit dem Jahr 2015 im Ausland stattfand und nach § 5 Nummer 6 Buchstabe c des Strafgesetzbuchs strafbewehrt gewesen ist (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/9558 2/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsv erheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schu etzen-data.pdf, S. 12), hat die Bundesregierung Kenntnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Februar 2026:
Bei einer sogenannten sozialen Eheschließung handelt es sich um eine Verbindung, die keine im Sinne des bürgerlichen Rechts rechtsgültige Eheschließung ist, sondern oft in einem vertraglichen, religiösen oder traditionellen Kontext erfolgt. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Frage vor.
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