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Schriftliche Frage 63 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchem Umfang Steuermindereinnahmen und ein verbessertes Betriebsergebnis der Deutschen Ba…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 63 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchem Umfang Steuermindereinnahmen und ein verbessertes Betriebsergebnis der Deutschen Ba… Frage 63 (Doris Achelwilm, Die Linke): Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchem Umfang Steuermindereinnahmen und ein verbessertes Betriebsergebnis der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften zu erwarten wären, wenn die Stromsteuerermäßigung für den Bahnstrom für die Deutsche Bahn AG und andere Anbieter gemäß § 9 Absatz 2 des Stromsteuergesetzes von aktuell 11,42 Euro pro Megawattstunde ebenfalls analog zum produzierenden und landwirtschaftlichen Gewerbe auf das europäische Mindestniveau von 0,50 Euro pro Megawattstunde gesenkt werden würde, vor dem Hintergrund, dass der Schienen-Personenverkehr hohe Stromverbräuche aufgrund der fortgeschrittenen, klimafreundlichen Elektrifizierung aufweist und hierüber eine Entlastung für die Unternehmen und die Fahrgäste erreicht werden kann, und wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Oktober 2025: Eine Absenkung der Stromsteuer für Bahnstrom gemäß § 9 Absatz 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) von derzeit 11,42 Euro pro Megawattstunde (MWh) auf das europäische Mindestniveau von 0,50 Euro/MWh würde zu Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 127 Mio. Euro jährlich führen.

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