Schriftliche Frage 17 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Risiko von Menschenhandel und Ausbeutung in der Landwirtschaft (bitte sowohl die Arbeitss…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 17 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Risiko von Menschenhandel und Ausbeutung in der Landwirtschaft (bitte sowohl die Arbeitss…
Frage 17 (Cem Ince, Die Linke):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Risiko von Menschenhandel und Ausbeutung in der Landwirtschaft (bitte sowohl die Arbeitsstatistik des Zolls, der Polizei als auch die Beratungsstatistik der Fachberatungsstellen und ggf. andere Quellen bei der Antwort berücksichtigen), und warum wurde die Landwirtschaft im Gegensatz zu anderen Branchen bisher nicht in die Liste der Risikobranchen aus § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Oktober 2025:
Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung des geltenden Arbeitsund Sozialrechts in allen Branchen und so auch in der Landwirtschaft aufmerksam. Einen allgemeinen Überblick zu den aktuellen Erkenntnissen zur Lage und Entwicklung in den Bereichen Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland gibt das Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes. Dieses umfasst Meldungen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zu den abgeschlossenen, an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegebenen Ermittlungsverfahren in den einschlägigen Deliktsbereichen mit Tatorten in Deutschland. Der Branchenkatalog des § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) unterliegt einer fortlaufenden Prüfung und wird bei Bedarf angepasst. Dabei finden die weiteren Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sowie Informationen und Erkenntnisse von Ländern, Verbänden, Gewerkschaften und Zusammenarbeitsbehörden Berücksichtigung. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter besonderer Berücksichtigung der von der FKS festgestellten Verstöße der zurückliegenden Jahre lässt sich die Landwirtschaft nicht als besonders auffälliger Risikobereich identifizieren. Eine Aufnahme in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen des § 2a SchwarzArbG scheint nach Ansicht der Bundesregierung daher derzeit nicht angezeigt.
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