Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Antwort zu Drs. 21/4216)
Text
Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Antwort zu Drs. 21/4216)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4667
21. Wahlperiode 09.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4216 –
Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beinhaltet die Prüfung,
ob Arbeitnehmende zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt
werden. In diesem Zusammenhang soll sie auch Ermittlungen im Bereich
Menschenhandel vornehmen. Dementsprechend obliegt ihr eine große
Verantwortung gegenüber Betroffenen in häufig prekären und schutzlosen Lagen.
Von verschiedenen Seiten wird jedoch die Kritik geäußert, dass die FKS ihrer
Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird und der Schutz fiskalischer
Interessen überwiegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) forderte beispielsweise
der Bundesrat, „den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von
Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu stärken.“ So solle unter anderem „die
Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Arbeitsausbeutung oder
Menschenhandel [...] als prioritäre Aufgabe im Gesetz festgelegt“ werden
(Bundestagsdrucksache 21/1930).
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisiert, dass „Arbeitnehmer*innen, gerade
migrantische, […] die FKS oft nicht als Behörde wahr[nehmen], die in ihrem
Sinne agiert, sondern als mögliche Bedrohung“. Und weiter: „Diese
Doppelrolle untergräbt das Vertrauen Betroffener und erschwert wirksame Hilfe“
(www.bundestag.de/resource/blob/1114880/08-Sperling.pdf). Dem Deutschen
Institut für Menschenrechte zufolge geht mit der aktuellen Organisation der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit „die permanente Gefahr einher, Betroffene zu
sanktionieren und dem ihnen zustehenden Zugang zu Unterstützungs- bzw.
Schutzansprüchen nicht gerecht zu werden“ (www.institut-fuer-menschenrech
te.de/publikationen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-un
d-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbekaempfung). Diese Kritik wird auch
vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V.
geteilt (vgl. www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/publikation
en/detail/stellungnahmegesetzentwurf-zur-modernisierung-und-digitalisierun
g-der-schwarzarbeitsbekaempfung).
Die Fragestellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick
über die aktuelle Stellung des Betroffenenschutzes bei der FKS verschaffen.
Dabei sollen unter anderem die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Infor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mationsangebote und die Finanzierung von Maßnahmen in den Blick
genommen werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Da sich die nachfolgenden Fragestellungen wiederholt auf Zeiträume ab 2015
beziehen, wird darauf hingewiesen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Zolls die Prüf- und Ermittlungskompetenz bei der Bekämpfung von
Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und
Ausbeutung der Arbeitskraft erst im Rahmen des Gesetzes gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 erhielt.
1. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wird nach Ansicht
der Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung
der Schwarzarbeitsbekämpfung unmittelbar den Betroffenenschutz
stärken?
Durch die mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) verbundene stärkere
Risikoorientierung können die Ressourcen der FKS verstärkt bei der Bekämpfung
struktureller und organisierter Formen der Schwarzarbeit eingesetzt werden, in denen die
größten Schäden für den Staat und die Gesellschaft sowie die betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verursacht werden. Durch die Stärkung der
Ermittlungs- und Ahndungstätigkeit soll die Schwarzarbeitsbekämpfung der
FKS noch schlagkräftiger werden. Insbesondere soll hierzu die
Ermittlungstätigkeit der FKS durch deren Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund
gestärkt werden, um den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden und
den weiteren Verbundteilnehmern zu verbessern sowie dem fachlichen
Informationsbedarf bei der Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden. Für das
zielgerichtete Erkennen von Täterstrukturen sowie zur Koordinierung,
Anreicherung und der Bearbeitung der eigenen Verfahren besteht das gegenseitige
Erfordernis des Abgleichs zwischen den Erkenntnissen verschiedener
Ermittlungsbehörden. Die multidisziplinäre Kooperation ist elementar für eine
erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung, wie beispielsweisedie Bekämpfung des
Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft. Dadurch
wird auch der Betroffenenschutz mittelbar gestärkt.
2. Hat die Bundesregierung bereits die Empfehlungen des Bundesrates zur
Berücksichtigung von Indikatoren für Menschenhandel und
Arbeitsausbeutung im Rahmen des zentralen Risikomanagements als auch zur
Erlaubnis zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel im
Sinne des § 59 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
geprüft, wie sie es in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des
Bundesrates vom 1. Oktober 2025 angekündigt hat (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1930)?
a) Wie weit sind die Prüfungen vorangeschritten?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den entsprechenden
Anpassungsbedarf?
c) Zu welchem Schluss ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Prüfung gekommen?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates
ausgeführt, wird ein Bedarf von Rechtsänderungen im Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
– SchwarzArbG) nicht gesehen.
Gleichwohl prüft die Bundesregierung fortlaufend etwaige untergesetzliche
Anpassungsbedarfe.
Im Bereich des Risikomanagements der FKS werden die in § 25 Absatz 2
Satz 2 f. SchwarzArbG beschriebenen Risikoindikatoren verwendet. Diese
Risikoindikatoren werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Dabei werden entsprechende Entwicklungen und Phänomene berücksichtigt.
Eine mögliche Ausweitung der Kompetenzen der FKS zur Bescheinigung von
Anhaltspunkten für Menschenhandel nach dem Aufenthaltsgesetz wurde
geprüft. Im Ergebnis wurde die bisherige Verfahrensweise bestätigt. Mit
Verfügung vom 7. Juni 2021 hatte die Generalzolldirektion den Hauptzollämtern
bekanntgegeben, inwiefern die Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59
Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) durch die FKS ausgestellt werden
kann. Grundsätzlich sind aus Sicht der FKS nahezu ausschließlich
Fallkonstellationen denkbar, in denen die Ausstellung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist
im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens in Betracht kommt. Nach
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens können die Bescheinigungen über die
Auslösung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist und über die potentielle
Opfereigenschaft nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft ausgestellt werden.
Sollten sich ausnahmsweise konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine
angetroffene Person Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und
ausbeuterischer Beschäftigung ist, ohne dass die Voraussetzungen zur Einleitung eines
entsprechenden Ermittlungsverfahrens vorliegen, kann die Ausstellung der
Dokumente für die Leistungs- und die Ausländerbehörde nach Hinweisen einer
regionalen Fachberatungsstelle erfolgen.
3. Welche Zahlen und Schätzwerte zu der Anzahl und Dunkelziffer von
Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland sind
der Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 bekannt (bitte nach
Jahren und Geschlecht differenzieren)?
Für die Jahre 2015 bis 2024 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt
1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet.
Jahr männlich weiblich unbekannt divers
2015 43 8 2 0
2016 34 13 1 0
2017 156 25 1 0
2018 54 8 1 0
2019 24 19 0 0
2020 55 18 0 0
2021 74 72 1 0
2022 747 266 6 0
2023 134 60 1 0
2024 145 25 1 0
gesamt 1.466 514 14 0
Zahlen für das Berichtsjahr 2025 liegen noch nicht vor.
Die Opfer stammen aus Ermittlungsverfahren deutscher Polizei- und
Zollbehörden, die wegen des Verdachts einer oder mehrerer Strafnormen der
Arbeitsausbeutung (siehe Kapitel 2.2 des jährlich veröffentlichten Bundeslagebilds
Menschenhandel und Ausbeutung) geführt und im jeweiligen Berichtsjahr
abgeschlossen worden sind, abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformatione
n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_nod
e.html
Schätzwerte zu einer Dunkelziffer liegen nicht vor.
4. Wie viele Ermittlungsverfahren nach den §§ 232 ff., 233 ff. des
Strafgesetzbuchs (StGB), § 10 SchwarzArbG und § 15a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden in den Jahren von 2015 bis 2025 nach
Kenntnis der Bundesregierung einerseits durch die FKS und andererseits
durch andere Behörden eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte nach Jahren
und Straftatbeständen differenzieren)?
Die Anzahl der von der FKS eingeleiteten Strafverfahren kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
eingeleitete Strafverfahren
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
§§ 232, 232b StGB * * 19 18 26 9 16
§ 233 StGB * * 9 16 16 12 19
§ 10 SchwarzArbG 69 73 60 65 58 41 40
§ 15a AÜG 7 8 5 18 17 26 12
Quelle: Generalzolldirektion
* Die Werte für vorgenannte Tatbestände können aus technischen Gründen in der Arbeitsstatistik der FKS nicht differenziert dargestellt
werden.
Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch weist
der FKS erst seit 2019 über § 2 Absatz 1 Nummer 7 SchwarzArbG den Prüf-
und damit verbundenen Ermittlungsauftrag der Bekämpfung von Beschäftigung
zu ausbeuterischen Bedingungen zu.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor. Die Statistik der Staatsanwaltschaften (Hrsg.
Statistisches Bundesamt) ordnet die Verfahren im Hinblick auf den
Verfahrensgegenstand größeren Sachgebieten zu. Einzelne Straftatbestände werden nicht
erfasst.
5. Welche Beratungsstellen, Fachberatungsstellen oder sonstigen Stellen
mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen arbeitet
die FKS zusammen?
Die Bundesregierung fördert mit den Informations- und Beratungsangeboten
Faire Mobilität und Faire Integration niederschwellige und mehrsprachige
Beratungsangebote, die sich auf arbeits- und sozialrechtliche Themen
konzentrieren. Ziel ist es, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten im
Arbeitsverhältnis kennenlernen und sich vor Ausbeutung schützen können. Beide
Beratungsangebote haben nicht das Mandat für Opfer von Menschenhandel, verweisen in
solchen Fällen aber an entsprechende Beratungsstellen. Zudem fördert die
Bundesregierung die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel. Diese hat das Ziel, Behörden und andere Akteure für das
Thema Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu
sensibilisieren.
Die FKS kooperiert im Rahmen der Bekämpfung des Menschenhandels, der
Zwangsarbeit und der Arbeitsausbeutung mit einer Vielzahl regionaler,
örtlicher sowie landes- und bundesweit agierender Fachberatungsstellen.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen,
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund wurde zur Zusammenarbeit zwischen der FKS und den
Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte von Faire Mobilität und von Faire
Integration sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel abgeschlossen. Diese Kooperation zielt darauf ab, die
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu stärken und so eine umfassende
Unterstützung für die betroffenen Personen zu gewährleisten.
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der FKS und den
arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen für ausländische Beschäftigte wurde durch die
Fachberatungsstellen ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Berlin-Brandenburg
e. V., ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS e. V. Bremen, ARBEIT UND LEBEN
Hamburg e. V., ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Mecklenburg-Vorpommern
e. V., ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Holding gGmbH, ARBEIT UND
LEBEN DGB/VHS Nordrhein-Westfalen e. V., ARBEIT UND LEBEN
Sachsen-Anhalt gGmbH, ARBEIT UND LEBEN Schleswig-Holstein e. V., DGB –
Bildungswerk Thüringen e. V., Fachbereich Kirche und Arbeitswelt,
Bischöfliches Ordinariat, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Europäischer Verein für
Wanderarbeiterfragen sowie IGR ELAN e. V. unterzeichnet.
Diese stellen nur einen Teil der Fachberatungsstellen dar, mit denen die FKS
bundesweit kooperiert. Auf Ebene der Generalzolldirektion findet ebenfalls
eine Zusammenarbeit mit dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel e. V. (KOK e. V.) statt.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes und der Länder für die in Frage 5 erfragten Organisationen in
den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen
jeweils für alle erfragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln und
etwaige Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen)?
Die Ausgaben des Bundes für die in Frage 5 erfragten Organisationen haben
sich in den Jahren 2015 bis 2025 wie folgt entwickelt:
Tabelle: Informations- und Beratungsangebot „Faire Mobilität“
Jahr
2011–
2016*
2017** 2018** 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
(Soll)
Bundesmittel
in T Euro
2.722 1.115 1.152 1.974 2.334 3.303 3.556 3.785 3.996 3.996 4.200
* Mehrjährige Förderperiode vom 01.08.2011 bis 31.12.2016
** In den Jahren 2017 und 2018 wurde das Beratungsangebot „Faire Mobilität“ von BMAS und BMWi gemeinsam gefördert. Die hier
dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf die Förderung durch das BMAS.
Tabelle: Informations- und Beratungsangebot „Faire Integration“
Tabelle: Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel
Jahr
2015/2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
(Soll)
Bundesmittel
in T Euro
- 76 183 239 241 234 278 465 431 534 750
Darüber hinaus erfolgt eine Förderung für den KOK e. V., der sich für den
Schutz von Betroffenen von Menschenhandel einsetzt. Der KOK e. V. vernetzt
43 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel sowie weitere
Organisationen, die sich in diesem Themenbereich engagieren. Der KOK e. V.
betreibt zu allen Formen der Ausbeutung und des Menschenhandels
Bildungsarbeit, Wissenstransfer und Vernetzung.
Dabei findet auch ein Austausch mit der FKS statt, und Mitarbeitende der FKS
können an den Fort- und Weiterbildungen des KOK e. V. und seiner
angeschlossenen Verbände teilnehmen.
Nachfolgend wird die Geschäftsstellenförderung des KOK e. V. insgesamt
angegeben:
Jahr
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
(Soll)
Bundesmittel
in T Euro
303 316 343 369 452 496 506 528 542 570 543 570
7. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS für den
Betroffenenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015
bis 2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum
Gesamtbudget des Zolls bzw. der FKS ausführen, etwaige Haushaltspläne für 2026
berücksichtigen und nach Jahren differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor. Es wurde
sichergestellt, dass unter Berücksichtigung des Mandats der FKS Haushaltsmittel
zur Verfügung stehen.
8. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
konnte die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie
viele von ihnen konnte sie an eine Beratungsstelle, eine
Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren
und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
Seit Schaffung der Prüf- und Ermittlungskompetenz im Zusammenhang mit
ausbeuterischen Beschäftigungen wurden durch die FKS im Jahr 2020 fünf
Opfer, im Jahr 2021 79 Opfer, im Jahr 2022 48 Opfer, im Jahr 2023 75 Opfer und
im Jahr 2024 33 Opfer identifiziert.
Hierbei handelt es sich um die Opferzahlen, die aus den abgeschlossenen
Ermittlungsverfahren der FKS hervorgehen. Diese werden ebenfalls dem BKA
zum jährlichen Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung zur
Verfügung gestellt.
Eine statistische Auswertung zur Verweisung der Opfer an die zuständigen
Fachberatungsstellen liegt der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
konnten andere Behörden als die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025
identifizieren, und wie viele von ihnen konnten sie an eine
Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum
Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
Innerhalb der von Polizeibehörden geführten und abgeschlossenen
Ermittlungsverfahren wurden folgende Angaben zur Betreuung der insgesamt 1.755 Opfer
gemacht.
Jahr
Fachberatungsstelle
Gewerkschaft
Jugendhilfe
Nein* Unbekannt
2015 0 0 0 33 20
2016 2 1 0 35 10
2017 2 0 1 165 14
2018 2 1 0 58 2
2019 1 0 0 34 8
2020 22 8 0 30 8
2021 12 0 0 46 11
2022 7 0 0 400 564
2023 6 0 2 92 20
2024 3 0 0 27 108
gesamt 57 10 3 920 765
* Fälle, in denen keine Betreuung des Opfers erfolgte
Zahlen für das Berichtsjahr 2025 liegen noch nicht vor.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der FKS bei der
Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel,
welche Herausforderungen sieht sie, und welche Lösungsansätze verfolgt
sie?
Die FKS leistet im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen
Beitrag, um bundesweit Fälle von Menschenhandel im Zusammenhang mit
Beschäftigung, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu bekämpfen und in diesem
Zusammenhang auch die Opfer zu identifizieren und Fachberatungsstellen
zuzuweisen.
11. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Hauptzollämter bei der Erstversorgung von potenziellen Opfern von
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, und welche Maßnahmen zur
Problemlösung plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
Hinsichtlich etwaiger Herausforderungen bei der Erstversorgung von
potenziellen Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel wird auf den Bericht
über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch (Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen.
Um den Erkenntnissen aus dem Evaluierungsbericht Rechnung zu tragen,
wurden die nachfolgenden Maßnahmen ergriffen:
Den Hauptzollämtern werden für die Erstversorgung potenzieller Opfer von
Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung Haushaltsmittel zur
Verfügung gestellt.
Die Aufgabenwahrnehmung der Opferschutzkoordinatorinnen und -
koordinatoren wird zukünftig ausgeweitet und organisatorisch explizit in jedem
Hauptzollamt bei je zwei Dienstposten im Geschäftsverteilungsplan in einem Umfang
von 50 Prozent erfasst.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit der FKS über
Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel (z. B. Flyer von Fachberatungsstellen) in den passenden Sprachen
(bitte möglichen Mangel quantifizieren und angeben, in welchen
Sprachen es die Informationsmaterialien gibt)?
Die Bundesregierung bewertet die Verfügbarkeit über Informationsmaterial für
Opfer von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen als ausreichend und geeignet,
damit die FKS ihrem Prüfauftrag vollumfänglich nachkommen kann.
Die Hauptzollämter verfügen über ergänzende Unterlagen für die Weitergabe
von Daten potentiell Betroffener von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und
Zwangsarbeit in deutscher, englischer, chinesischer, französischer, italienischer,
polnischer, rumänischer, spanischer, ukrainischer und vietnamesischer Sprache.
Außerdem besteht seitens der Hauptzollämter jederzeit die Möglichkeit, bei den
regionalen Fachberatungsstellen Informationsmaterial anzufordern.
Insbesondere die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel liefert den Hauptzollämtern bei Bedarf und bei
Zusammenarbeitsgesprächen regelmäßig eine Vielzahl geeigneter Materialien in verschiedenen
Sprachen zu.
13. Welche Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel und jeweils in welcher Anzahl wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 seitens der FKS
gedruckt bzw. hat sie drucken lassen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS in Bezug auf
Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025
entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des
Zolls bzw. der FKS ausführen und nach Jahren differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
15. Nimmt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen stets
Informationsmaterial von Beratungsstellen mit, um es bei Bedarf
auszuhändigen (wenn ja, Material welcher Beratungsstellen wird benutzt)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
16. Arbeitet die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen mit
Beratungsstellen zusammen oder wird sie bei Kontrollen von
Beratungsstellen begleitet (wenn ja, bitte ausführen, wie regelmäßig die
Zusammenarbeit ist)?
Die Arbeitsstatistik der FKS kann die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
nicht ausweisen. Eine Zusammenarbeit hat stets unter besonderer Beachtung
der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes, des Sozialdatenschutzes und des Steuergeheimnisses zu erfolgen. In der
Praxis hat es sich bewährt, Beschäftigte der Fachberatungsstellen in einem
nahegelegenen Bereithalteort zu sammeln. So ist sichergestellt, dass die
Fachberatungsstelle als solche und nicht als Strafverfolgungsbehörde wahrgenommen
wird und dass eine gewünschte Beratung unmittelbar erfolgen kann.
17. Wie viele Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel hat die
FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige
Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel übermittelt (bitte nach Jahren und Art der
Beratungsstelle differenzieren)?
18. Wie viel Prozent der Hauptzollämter (HZÄ) haben in den Jahren von
2015 bis 2025 im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit einer
Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in
Bezug auf Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel)
zusammengearbeitet (bitte nach Jahren, HZÄ und Art der Beratungsstelle
differenzieren und insgesamt angeben)?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragstellung vor.
19. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass
es zu keiner Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einer
Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz
(Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) kam (bitte quantifizieren, wie
häufig die einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Zusammenarbeit
geführt haben)?
Es wird auf die Ausführungen in dem Bericht über die Evaluierung des
Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
(Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen.
20. Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2015 bis
2025 Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren und insgesamt
angeben)?
21. Wie viele Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
haben die Hauptzollämter in den Jahren von 2015 bis 2025 ausgestellt
(bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren)?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass
keine Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt wurden (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu
einer ausbleibenden Ausstellung geführt haben)?
Es wird auf die Ausführungen in dem Bericht über die Evaluierung des
Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
(Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen.
23. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
praktischen Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2
der Strafprozessordnung [StPO]) in Fällen der Arbeitsausbeutung und
des Menschenhandels?
24. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Non-
Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 StPO) von einer Verfolgung eines
Opfers von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in den Jahren von
2015 bis 2025 abgesehen, und wie häufig wurde von der Anwendung des
Prinzips abgesehen (bitte nach Jahren differenzieren)?
25. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die
Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG?
Die Fragen 23 bis 25 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3020
wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage 24 vor, da
die einschlägigen Statistiken der Strafrechtspflege bei
Einstellungsentscheidungen nach den §§ 153, 153a, 154c der Strafprozessordnung (stopp) die Bezüge
zur Arbeitsausbeutung oder dem Menschenhandel nicht gesondert erfassen.
Einer Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG bedarf es
aufgrund der strafprozessualen Regelungen nicht, wie in der Antwort der
Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage dargelegt wurde.
Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung weiter bestrebt, die Anwendung und
Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips in der Praxis zu stärken.
26. In wie vielen Fällen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2015 bis 2025 im Zuge ihrer Kontrollen Meldungen zu
Aufenthaltsgenehmigungen an die Ausländerbehörde übermittelt (bitte
nach Jahren differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
27. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 aufgrund von
Verstößen gegen § 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG
eingeleitet (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)?
Die Anzahl der von der FKS eingeleiteten Strafverfahren können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
eingeleitete Strafverfahren
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023
§ 95 (1) Nr. 1
AufenthG
114 79 135 187 241 192 253 308 395
§ 95 (1) Nr. 2
AufenthG
1.557 1.907 2.325 3.637 5.544 4.563 6.592 8.057 10.417
§ 95 (1) Nr. 3
AufenthG
54 37 70 86 156 215 116 188 94
§§ 96, 97 AufenthG 346 323 348 370 455 405 463 557 533
Quelle: Generalzolldirektion
* Neuauswertung 25.11.2025
Die Angaben für die Jahre 2024 und 2025 können der Statistikveröffentlichung
der Generalzolldirektion im Internet unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei
t/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroe
ffentlichung/statistikveroeffentlichung.html entnommen werden.
28. Wie viele Geldstrafen, Haftstrafen, Abschiebungen und Abschiebungen
mit anschließender Einreisesperre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge von Ermittlungen der FKS aufgrund
aufenthaltsrechtlicher Verstöße (§ 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG)
in den Jahren von 2015 bis 2025 durchgeführt (bitte nach Jahren und
Tatbeständen differenzieren)?
Die verhängten Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen in Folge von Ermittlungen
der FKS können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Geldstrafen (in Euro)
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023
§ 95 (1) Nr. 1
AufenthG
8.930 2.910 5.300 375.460 12.350 13.860 0 23.620 28.650
§ 95 (1) Nr. 2
AufenthG
98.355 103.600 162.900 264.505 475.175 361.925 126.000 679.969 687.830
§ 95 (1) Nr. 3
AufenthG
0 7.350 300 1.300 5.650 5.775 2.600 13.300 14.050
Geldstrafen (in Euro)
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023
§ 95 (1a)
AufenthG
0 0 0 0 0 0 0 1.800 1.700
§§ 96, 97
AufenthG
61.625 56.400 444.050 152.650 69.750 75.325 11.150 136.460 108.600
Quelle: Generalzolldirektion
* Neuauswertung 25.11.2025
Freiheitsstrafen (in Monaten)
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023
§ 95 (1) Nr. 1
AufenthG
0 0 0 0 0 6 0 5 10
§ 95 (1) Nr. 2
AufenthG
120 46 36 14 44 91 8 90 1.071
§ 95 (1) Nr. 3
AufenthG
0 0 0 0 0 0 0 0 0
§ 95 (1a) AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 0 0
§§ 96, 97 AufenthG 51 87 79 34 101 156 0 104 96
Quelle: Generalzolldirektion
* Neuauswertung 25.11.2025
Die Angaben für die Jahre 2024 und 2025 können der Statistikveröffentlichung
der Generalzolldirektion im Internet unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei
t/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroe
ffentlichung/statistikveroeffentlichung.html entnommen werden.
Hinsichtlich Abschiebungen und Abschiebungen mit anschließender
Einreisesperre in Folge von Ermittlungen der FKS liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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