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Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Antwort zu Drs. 21/4216)

dip / drucksache 09.03.2026 · WP 21 · 21/4667 · Antwort · Original ↗

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Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Antwort zu Drs. 21/4216) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4667 21. Wahlperiode 09.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4216 – Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beinhaltet die Prüfung, ob Arbeitnehmende zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang soll sie auch Ermittlungen im Bereich Menschenhandel vornehmen. Dementsprechend obliegt ihr eine große Verantwortung gegenüber Betroffenen in häufig prekären und schutzlosen Lagen. Von verschiedenen Seiten wird jedoch die Kritik geäußert, dass die FKS ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird und der Schutz fiskalischer Interessen überwiegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) forderte beispielsweise der Bundesrat, „den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu stärken.“ So solle unter anderem „die Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel [...] als prioritäre Aufgabe im Gesetz festgelegt“ werden (Bundestagsdrucksache 21/1930). Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisiert, dass „Arbeitnehmer*innen, gerade migrantische, […] die FKS oft nicht als Behörde wahr[nehmen], die in ihrem Sinne agiert, sondern als mögliche Bedrohung“. Und weiter: „Diese Doppelrolle untergräbt das Vertrauen Betroffener und erschwert wirksame Hilfe“ (www.bundestag.de/resource/blob/1114880/08-Sperling.pdf). Dem Deutschen Institut für Menschenrechte zufolge geht mit der aktuellen Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit „die permanente Gefahr einher, Betroffene zu sanktionieren und dem ihnen zustehenden Zugang zu Unterstützungs- bzw. Schutzansprüchen nicht gerecht zu werden“ (www.institut-fuer-menschenrech te.de/publikationen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-un d-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbekaempfung). Diese Kritik wird auch vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V. geteilt (vgl. www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/publikation en/detail/stellungnahmegesetzentwurf-zur-modernisierung-und-digitalisierun g-der-schwarzarbeitsbekaempfung). Die Fragestellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die aktuelle Stellung des Betroffenenschutzes bei der FKS verschaffen. Dabei sollen unter anderem die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Infor- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mationsangebote und die Finanzierung von Maßnahmen in den Blick genommen werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Da sich die nachfolgenden Fragestellungen wiederholt auf Zeiträume ab 2015 beziehen, wird darauf hingewiesen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls die Prüf- und Ermittlungskompetenz bei der Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft erst im Rahmen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 erhielt.  1. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wird nach Ansicht der Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung unmittelbar den Betroffenenschutz stärken? Durch die mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) verbundene stärkere Risikoorientierung können die Ressourcen der FKS verstärkt bei der Bekämpfung struktureller und organisierter Formen der Schwarzarbeit eingesetzt werden, in denen die größten Schäden für den Staat und die Gesellschaft sowie die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verursacht werden. Durch die Stärkung der Ermittlungs- und Ahndungstätigkeit soll die Schwarzarbeitsbekämpfung der FKS noch schlagkräftiger werden. Insbesondere soll hierzu die Ermittlungstätigkeit der FKS durch deren Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund gestärkt werden, um den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden und den weiteren Verbundteilnehmern zu verbessern sowie dem fachlichen Informationsbedarf bei der Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden. Für das zielgerichtete Erkennen von Täterstrukturen sowie zur Koordinierung, Anreicherung und der Bearbeitung der eigenen Verfahren besteht das gegenseitige Erfordernis des Abgleichs zwischen den Erkenntnissen verschiedener Ermittlungsbehörden. Die multidisziplinäre Kooperation ist elementar für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung, wie beispielsweisedie Bekämpfung des Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft. Dadurch wird auch der Betroffenenschutz mittelbar gestärkt.  2. Hat die Bundesregierung bereits die Empfehlungen des Bundesrates zur Berücksichtigung von Indikatoren für Menschenhandel und Arbeitsausbeutung im Rahmen des zentralen Risikomanagements als auch zur Erlaubnis zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel im Sinne des § 59 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geprüft, wie sie es in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 2025 angekündigt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1930)? a) Wie weit sind die Prüfungen vorangeschritten? b) Wie beurteilt die Bundesregierung den entsprechenden Anpassungsbedarf? c) Zu welchem Schluss ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Prüfung gekommen? Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Wie bereits in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, wird ein Bedarf von Rechtsänderungen im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) nicht gesehen. Gleichwohl prüft die Bundesregierung fortlaufend etwaige untergesetzliche Anpassungsbedarfe. Im Bereich des Risikomanagements der FKS werden die in § 25 Absatz 2 Satz 2 f. SchwarzArbG beschriebenen Risikoindikatoren verwendet. Diese Risikoindikatoren werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Dabei werden entsprechende Entwicklungen und Phänomene berücksichtigt. Eine mögliche Ausweitung der Kompetenzen der FKS zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel nach dem Aufenthaltsgesetz wurde geprüft. Im Ergebnis wurde die bisherige Verfahrensweise bestätigt. Mit Verfügung vom 7. Juni 2021 hatte die Generalzolldirektion den Hauptzollämtern bekanntgegeben, inwiefern die Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) durch die FKS ausgestellt werden kann. Grundsätzlich sind aus Sicht der FKS nahezu ausschließlich Fallkonstellationen denkbar, in denen die Ausstellung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens in Betracht kommt. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens können die Bescheinigungen über die Auslösung der Bedenk- und Stabilisierungsfrist und über die potentielle Opfereigenschaft nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft ausgestellt werden. Sollten sich ausnahmsweise konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine angetroffene Person Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und ausbeuterischer Beschäftigung ist, ohne dass die Voraussetzungen zur Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens vorliegen, kann die Ausstellung der Dokumente für die Leistungs- und die Ausländerbehörde nach Hinweisen einer regionalen Fachberatungsstelle erfolgen.  3. Welche Zahlen und Schätzwerte zu der Anzahl und Dunkelziffer von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland sind der Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 bekannt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenzieren)? Für die Jahre 2015 bis 2024 wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet. Jahr männlich weiblich unbekannt divers 2015 43 8 2 0 2016 34 13 1 0 2017 156 25 1 0 2018 54 8 1 0 2019 24 19 0 0 2020 55 18 0 0 2021 74 72 1 0 2022 747 266 6 0 2023 134 60 1 0 2024 145 25 1 0 gesamt 1.466 514 14 0 Zahlen für das Berichtsjahr 2025 liegen noch nicht vor. Die Opfer stammen aus Ermittlungsverfahren deutscher Polizei- und Zollbehörden, die wegen des Verdachts einer oder mehrerer Strafnormen der Arbeitsausbeutung (siehe Kapitel 2.2 des jährlich veröffentlichten Bundeslagebilds Menschenhandel und Ausbeutung) geführt und im jeweiligen Berichtsjahr abgeschlossen worden sind, abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformatione n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_nod e.html Schätzwerte zu einer Dunkelziffer liegen nicht vor.  4. Wie viele Ermittlungsverfahren nach den §§ 232 ff., 233 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB), § 10 SchwarzArbG und § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits durch die FKS und andererseits durch andere Behörden eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte nach Jahren und Straftatbeständen differenzieren)? Die Anzahl der von der FKS eingeleiteten Strafverfahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. eingeleitete Strafverfahren 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 §§ 232, 232b StGB  *  * 19 18 26  9 16 § 233 StGB  *  *  9 16 16 12 19 § 10 SchwarzArbG 69 73 60 65 58 41 40 § 15a AÜG  7  8  5 18 17 26 12 Quelle: Generalzolldirektion * Die Werte für vorgenannte Tatbestände können aus technischen Gründen in der Arbeitsstatistik der FKS nicht differenziert dargestellt werden. Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch weist der FKS erst seit 2019 über § 2 Absatz 1 Nummer 7 SchwarzArbG den Prüf- und damit verbundenen Ermittlungsauftrag der Bekämpfung von Beschäftigung zu ausbeuterischen Bedingungen zu. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Statistik der Staatsanwaltschaften (Hrsg. Statistisches Bundesamt) ordnet die Verfahren im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand größeren Sachgebieten zu. Einzelne Straftatbestände werden nicht erfasst.  5. Welche Beratungsstellen, Fachberatungsstellen oder sonstigen Stellen mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen arbeitet die FKS zusammen? Die Bundesregierung fördert mit den Informations- und Beratungsangeboten Faire Mobilität und Faire Integration niederschwellige und mehrsprachige Beratungsangebote, die sich auf arbeits- und sozialrechtliche Themen konzentrieren. Ziel ist es, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis kennenlernen und sich vor Ausbeutung schützen können. Beide Beratungsangebote haben nicht das Mandat für Opfer von Menschenhandel, verweisen in solchen Fällen aber an entsprechende Beratungsstellen. Zudem fördert die Bundesregierung die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Diese hat das Ziel, Behörden und andere Akteure für das Thema Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu sensibilisieren. Die FKS kooperiert im Rahmen der Bekämpfung des Menschenhandels, der Zwangsarbeit und der Arbeitsausbeutung mit einer Vielzahl regionaler, örtlicher sowie landes- und bundesweit agierender Fachberatungsstellen. Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Deutschen Gewerkschaftsbund wurde zur Zusammenarbeit zwischen der FKS und den Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte von Faire Mobilität und von Faire Integration sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel abgeschlossen. Diese Kooperation zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu stärken und so eine umfassende Unterstützung für die betroffenen Personen zu gewährleisten. Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der FKS und den arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen für ausländische Beschäftigte wurde durch die Fachberatungsstellen ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Berlin-Brandenburg e. V., ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS e. V. Bremen, ARBEIT UND LEBEN Hamburg e. V., ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Mecklenburg-Vorpommern e. V., ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Holding gGmbH, ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Nordrhein-Westfalen e. V., ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, ARBEIT UND LEBEN Schleswig-Holstein e. V., DGB – Bildungswerk Thüringen e. V., Fachbereich Kirche und Arbeitswelt, Bischöfliches Ordinariat, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen sowie IGR ELAN e. V. unterzeichnet. Diese stellen nur einen Teil der Fachberatungsstellen dar, mit denen die FKS bundesweit kooperiert. Auf Ebene der Generalzolldirektion findet ebenfalls eine Zusammenarbeit mit dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK e. V.) statt.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes und der Länder für die in Frage 5 erfragten Organisationen in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jeweils für alle erfragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln und etwaige Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen)? Die Ausgaben des Bundes für die in Frage 5 erfragten Organisationen haben sich in den Jahren 2015 bis 2025 wie folgt entwickelt: Tabelle: Informations- und Beratungsangebot „Faire Mobilität“ Jahr 2011– 2016* 2017** 2018** 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 (Soll) Bundesmittel in T Euro 2.722 1.115 1.152 1.974 2.334 3.303 3.556 3.785 3.996 3.996 4.200 * Mehrjährige Förderperiode vom 01.08.2011 bis 31.12.2016 ** In den Jahren 2017 und 2018 wurde das Beratungsangebot „Faire Mobilität“ von BMAS und BMWi gemeinsam gefördert. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf die Förderung durch das BMAS. Tabelle: Informations- und Beratungsangebot „Faire Integration“ Tabelle: Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel Jahr 2015/2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 (Soll) Bundesmittel in T Euro - 76 183 239 241 234 278 465 431 534 750 Darüber hinaus erfolgt eine Förderung für den KOK e. V., der sich für den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel einsetzt. Der KOK e. V. vernetzt 43 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel sowie weitere Organisationen, die sich in diesem Themenbereich engagieren. Der KOK e. V. betreibt zu allen Formen der Ausbeutung und des Menschenhandels Bildungsarbeit, Wissenstransfer und Vernetzung. Dabei findet auch ein Austausch mit der FKS statt, und Mitarbeitende der FKS können an den Fort- und Weiterbildungen des KOK e. V. und seiner angeschlossenen Verbände teilnehmen. Nachfolgend wird die Geschäftsstellenförderung des KOK e. V. insgesamt angegeben: Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 (Soll) Bundesmittel in T Euro 303 316 343 369 452 496 506 528 542 570 543 570  7. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS für den Betroffenenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des Zolls bzw. der FKS ausführen, etwaige Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen und nach Jahren differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor. Es wurde sichergestellt, dass unter Berücksichtigung des Mandats der FKS Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.  8. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel konnte die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie viele von ihnen konnte sie an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)? Seit Schaffung der Prüf- und Ermittlungskompetenz im Zusammenhang mit ausbeuterischen Beschäftigungen wurden durch die FKS im Jahr 2020 fünf Opfer, im Jahr 2021 79 Opfer, im Jahr 2022 48 Opfer, im Jahr 2023 75 Opfer und im Jahr 2024 33 Opfer identifiziert. Hierbei handelt es sich um die Opferzahlen, die aus den abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der FKS hervorgehen. Diese werden ebenfalls dem BKA zum jährlichen Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung zur Verfügung gestellt. Eine statistische Auswertung zur Verweisung der Opfer an die zuständigen Fachberatungsstellen liegt der Bundesregierung nicht vor.  9. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel konnten andere Behörden als die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie viele von ihnen konnten sie an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)? Innerhalb der von Polizeibehörden geführten und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wurden folgende Angaben zur Betreuung der insgesamt 1.755 Opfer gemacht. Jahr Fachberatungsstelle Gewerkschaft Jugendhilfe Nein* Unbekannt 2015  0  0 0 33  20 2016  2  1 0  35  10 2017  2  0 1 165  14 2018  2  1 0  58   2 2019  1  0 0  34   8 2020 22  8 0  30   8 2021 12  0 0  46  11 2022  7  0 0 400 564 2023  6  0 2  92  20 2024  3  0 0  27 108 gesamt 57 10 3 920 765 * Fälle, in denen keine Betreuung des Opfers erfolgte Zahlen für das Berichtsjahr 2025 liegen noch nicht vor. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der FKS bei der Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, welche Herausforderungen sieht sie, und welche Lösungsansätze verfolgt sie? Die FKS leistet im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag, um bundesweit Fälle von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu bekämpfen und in diesem Zusammenhang auch die Opfer zu identifizieren und Fachberatungsstellen zuzuweisen. 11. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Hauptzollämter bei der Erstversorgung von potenziellen Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, und welche Maßnahmen zur Problemlösung plant die Bundesregierung, zu ergreifen? Hinsichtlich etwaiger Herausforderungen bei der Erstversorgung von potenziellen Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel wird auf den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen. Um den Erkenntnissen aus dem Evaluierungsbericht Rechnung zu tragen, wurden die nachfolgenden Maßnahmen ergriffen: Den Hauptzollämtern werden für die Erstversorgung potenzieller Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Aufgabenwahrnehmung der Opferschutzkoordinatorinnen und - koordinatoren wird zukünftig ausgeweitet und organisatorisch explizit in jedem Hauptzollamt bei je zwei Dienstposten im Geschäftsverteilungsplan in einem Umfang von 50 Prozent erfasst. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit der FKS über Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (z. B. Flyer von Fachberatungsstellen) in den passenden Sprachen (bitte möglichen Mangel quantifizieren und angeben, in welchen Sprachen es die Informationsmaterialien gibt)? Die Bundesregierung bewertet die Verfügbarkeit über Informationsmaterial für Opfer von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen als ausreichend und geeignet, damit die FKS ihrem Prüfauftrag vollumfänglich nachkommen kann. Die Hauptzollämter verfügen über ergänzende Unterlagen für die Weitergabe von Daten potentiell Betroffener von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in deutscher, englischer, chinesischer, französischer, italienischer, polnischer, rumänischer, spanischer, ukrainischer und vietnamesischer Sprache. Außerdem besteht seitens der Hauptzollämter jederzeit die Möglichkeit, bei den regionalen Fachberatungsstellen Informationsmaterial anzufordern. Insbesondere die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel liefert den Hauptzollämtern bei Bedarf und bei Zusammenarbeitsgesprächen regelmäßig eine Vielzahl geeigneter Materialien in verschiedenen Sprachen zu. 13. Welche Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel und jeweils in welcher Anzahl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 seitens der FKS gedruckt bzw. hat sie drucken lassen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS in Bezug auf Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des Zolls bzw. der FKS ausführen und nach Jahren differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 15. Nimmt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen stets Informationsmaterial von Beratungsstellen mit, um es bei Bedarf auszuhändigen (wenn ja, Material welcher Beratungsstellen wird benutzt)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 16. Arbeitet die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen mit Beratungsstellen zusammen oder wird sie bei Kontrollen von Beratungsstellen begleitet (wenn ja, bitte ausführen, wie regelmäßig die Zusammenarbeit ist)? Die Arbeitsstatistik der FKS kann die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen nicht ausweisen. Eine Zusammenarbeit hat stets unter besonderer Beachtung der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Sozialdatenschutzes und des Steuergeheimnisses zu erfolgen. In der Praxis hat es sich bewährt, Beschäftigte der Fachberatungsstellen in einem nahegelegenen Bereithalteort zu sammeln. So ist sichergestellt, dass die Fachberatungsstelle als solche und nicht als Strafverfolgungsbehörde wahrgenommen wird und dass eine gewünschte Beratung unmittelbar erfolgen kann. 17. Wie viele Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel hat die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel übermittelt (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)? 18. Wie viel Prozent der Hauptzollämter (HZÄ) haben in den Jahren von 2015 bis 2025 im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit einer Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) zusammengearbeitet (bitte nach Jahren, HZÄ und Art der Beratungsstelle differenzieren und insgesamt angeben)? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragstellung vor. 19. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass es zu keiner Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) kam (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Zusammenarbeit geführt haben)? Es wird auf die Ausführungen in dem Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen. 20. Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2015 bis 2025 Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren und insgesamt angeben)? 21. Wie viele Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist haben die Hauptzollämter in den Jahren von 2015 bis 2025 ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren)? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass keine Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgestellt wurden (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Ausstellung geführt haben)? Es wird auf die Ausführungen in dem Bericht über die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Bundestagsdrucksache 20/13850, S. 29 ff.) verwiesen. 23. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der praktischen Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 der Strafprozessordnung [StPO]) in Fällen der Arbeitsausbeutung und des Menschenhandels? 24. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Non- Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 StPO) von einer Verfolgung eines Opfers von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in den Jahren von 2015 bis 2025 abgesehen, und wie häufig wurde von der Anwendung des Prinzips abgesehen (bitte nach Jahren differenzieren)? 25. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG? Die Fragen 23 bis 25 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3020 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage 24 vor, da die einschlägigen Statistiken der Strafrechtspflege bei Einstellungsentscheidungen nach den §§ 153, 153a, 154c der Strafprozessordnung (stopp) die Bezüge zur Arbeitsausbeutung oder dem Menschenhandel nicht gesondert erfassen. Einer Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG bedarf es aufgrund der strafprozessualen Regelungen nicht, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage dargelegt wurde. Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung weiter bestrebt, die Anwendung und Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips in der Praxis zu stärken. 26. In wie vielen Fällen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 im Zuge ihrer Kontrollen Meldungen zu Aufenthaltsgenehmigungen an die Ausländerbehörde übermittelt (bitte nach Jahren differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 27. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 aufgrund von Verstößen gegen § 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG eingeleitet (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)? Die Anzahl der von der FKS eingeleiteten Strafverfahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. eingeleitete Strafverfahren 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023 § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 114 79 135 187 241 192 253 308 395 § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 1.557 1.907 2.325 3.637 5.544 4.563 6.592 8.057 10.417 § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 54 37 70 86 156 215 116 188 94 §§ 96, 97 AufenthG 346 323 348 370 455 405 463 557 533 Quelle: Generalzolldirektion * Neuauswertung 25.11.2025 Die Angaben für die Jahre 2024 und 2025 können der Statistikveröffentlichung der Generalzolldirektion im Internet unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei t/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroe ffentlichung/statistikveroeffentlichung.html entnommen werden. 28. Wie viele Geldstrafen, Haftstrafen, Abschiebungen und Abschiebungen mit anschließender Einreisesperre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von Ermittlungen der FKS aufgrund aufenthaltsrechtlicher Verstöße (§ 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG) in den Jahren von 2015 bis 2025 durchgeführt (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)? Die verhängten Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen in Folge von Ermittlungen der FKS können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Geldstrafen (in Euro) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023 § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 8.930 2.910 5.300 375.460 12.350 13.860 0 23.620 28.650 § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 98.355 103.600 162.900 264.505 475.175 361.925 126.000 679.969 687.830 § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 7.350 300 1.300 5.650 5.775 2.600 13.300 14.050 Geldstrafen (in Euro) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023 § 95 (1a) AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 1.800 1.700 §§ 96, 97 AufenthG 61.625 56.400 444.050 152.650 69.750 75.325 11.150 136.460 108.600 Quelle: Generalzolldirektion * Neuauswertung 25.11.2025 Freiheitsstrafen (in Monaten) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021* 2022 2023 § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 0 0 0 6 0 5 10 § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 120 46 36 14 44 91 8 90 1.071 § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 95 (1a) AufenthG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 §§ 96, 97 AufenthG 51 87 79 34 101 156 0 104 96 Quelle: Generalzolldirektion * Neuauswertung 25.11.2025 Die Angaben für die Jahre 2024 und 2025 können der Statistikveröffentlichung der Generalzolldirektion im Internet unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei t/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroe ffentlichung/statistikveroeffentlichung.html entnommen werden. Hinsichtlich Abschiebungen und Abschiebungen mit anschließender Einreisesperre in Folge von Ermittlungen der FKS liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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