Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4667)
Text
Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4667)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6774
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4667)
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke „Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit“ sind in Teilen unzureichend. So werden Teilfragen nicht beantwortet
(Frage 10). An manchen Stellen lautet die Antwort schlicht, der
Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse vor, obwohl zumindest Teile unter Bezug auf
Bundestagsdrucksache 20/13850 hätten beantwortet werden können und die
Pflicht besteht, Informationen bei den entsprechenden Behörden einzuholen
(Fragen 17, 18, 20 und 21). Zudem wird auf die Seiten anderer
Bundestagsdrucksachen verwiesen, wo die Antwort jedoch nicht zu finden ist (Frage 19).
Auch nach einer Beschwerde der fragestellenden Fraktion hat die
Bundesregierung diese Fragen nicht nachbeantwortet.
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten, dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (BVerfG,
Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –, BVerfGE 124, 161,
Randnummer 123). Grenzen können sich nur aus dem Grundgesetz ergeben. Verweigert
die Bundesregierung eine Antwort, so muss sie dies hinreichend begründen.
Ein pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe genügt in
keinem Fall. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines
Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert, nicht lediglich formelhaft, darzulegen (BVerfG,
Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –). Auch der schlichte Hinweis der
Bundesregierung, es lägen keine Erkenntnisse vor, verfängt in Bezug auf die
FKS [Finanzkontrolle Schwarzarbeit] nicht. Die Bundesregierung hat alle
Informationen mitzuteilen, über die sie verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann. Dazu gehört auch die Abfrage bei
nachgeordneten Behörden.
Vor diesem Hintergrund sehen sich die Fragestellenden gezwungen, die nicht
beantworteten Fragen erneut zu stellen und weitere sich daraus ergebende
Fragen zu formulieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage auf
Bundestagsdrucksache 21/4667,
a) dass die FKS einen „wichtigen Beitrag“ leiste, „um bundesweit Fälle
von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung,
Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu bekämpfen und in diesem
Zusammenhang auch die Opfer zu identifizieren und Fachberatungsstellen
zuzuweisen“, vor dem Hintergrund der Aussage der vorherigen
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/13850,
b) dass sich die „Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung
und Menschenhandel im Zusammenhang mit ausbeuterischen
Arbeitsbedingungen […] teilweise schwierig“ gestaltet (S. 33)?
2. Welche Herausforderungen wurden laut Bundesregierung bei der
Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
durch die FKS seit Erstellung der Bundestagsdrucksache 20/13850
gemeistert, welche Lösungen wurden umgesetzt, und welche
Herausforderungen bestehen weiterhin?
3. Wie viele Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel hat die
FKS in den Jahren von 2019 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle
mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel übermittelt (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle
differenzieren)?
4. Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2019 bis
2025 im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit einer Beratungsstelle,
einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf
Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) zusammengearbeitet
(bitte nach Jahren differenzieren)?
5. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass es
zu keiner Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einer
Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz
(Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) kam (bitte quantifizieren, wie häufig die
einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Zusammenarbeit geführt
haben)?
6. Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2019 bis
2025 Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt (bitte nach Jahren differenzieren und insgesamt angeben)?
7. Wie viele Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
haben die Hauptzollämter in den Jahren von 2019 bis 2025 ausgestellt (bitte
nach Jahren differenzieren)?
8. Wie viele Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel wurden in
den Jahren von 2015 bis 2025 von der FKS, Polizei und von sonstigen
Stellen identifiziert, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich von
§ 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) fallen (bitte nach
Jahren und Geschlecht differenzieren)?
9. Wie viele Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel wurden in
den Jahren von 2015 bis 2025 von der FKS, Polizei und von sonstigen
Stellen identifiziert, die keinen deutschen Aufenthaltstitel haben (bitte
nach Jahren und Geschlecht differenzieren)?
10. Wie vielen Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel wurden
in den Jahren von 2015 bis 2025 (von der FKS und von anderen
Behörden) Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenzieren)?
11. Wie oft erfolgten in den Jahren von 2015 bis 2025 Ermittlungen gegen
Opfer und Verurteilungen von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel (bitte nach Jahren und Straftatbeständen differenzieren)?
12. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in 765
Fällen zwischen 2015 und 2024 unbekannt, ob Opfer von Arbeitsausbeutung
und Menschenhandel an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle
oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermittelt wurden?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsachse, dass zwischen 2015 und
2024 920 Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (und damit
mindestens die Hälfte aller bekannten Opfer) keine Betreuung erhielten?
14. Inwiefern erkennt es die Bundesregierung als wünschenswert bzw.
notwendig an, dass Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel an
eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle
mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel vermittelt werden bzw. eine Betreuung erhalten?
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung die niedrige Anzahl an betreuten
Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zwischen 2015 und
2024, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
16. Wie hoch waren die Haushaltsmittel, die den Hauptzollämtern zwischen
2019 und 2025 für die Erstversorgung potenzieller Opfer von
Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zur Verfügung gestellt
wurden (bitte nach Jahren differenzieren), und inwiefern haben diese Mittel
die Erstversorgung verbessert?
Berlin, den 24. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne Zerr (Kleine Anfrage)
- asked ← Cansin Köktürk (Kleine Anfrage)
- asked ← Cem Ince (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Dietmar Bartsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Ines Schwerdtner (Kleine Anfrage)
- asked ← Isabelle Vandre (Kleine Anfrage)
- asked ← Janina Böttger (Kleine Anfrage)
- asked ← Janine Wissler (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Cezanne (Kleine Anfrage)
- asked ← Lisa Schubert (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirze Edis (Kleine Anfrage)
- asked ← Pascal Meiser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sarah Vollath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Cem Ince
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Janine Wissler
- part_of_vorgang → Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf (Kleine Anfrage)