polradar

Schriftliche Frage 46 von Nicole Höchst (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage bezüglich der Drohnenflüge in Rheinland-Pfalz, wenn bereits die Landesregierun…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 46 von Nicole Höchst (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage bezüglich der Drohnenflüge in Rheinland-Pfalz, wenn bereits die Landesregierun… Frage 46 (Nicole Höchst, AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Sicherheitslage bezüglich der Drohnenflüge in Rheinland-Pfalz, wenn bereits die Landesregierung sich diesbezüglich „große Sorgen“ macht (vgl., www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ille gale-drohnenfluege-100.html, Stand: 29. September 2025), und wie kann es sein, dass der Bundesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse vorliegen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/1406)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. Oktober 2025: Die derzeitige Informationslage erlaubt lediglich eingeschränkte Rückschlüsse auf eine unmittelbare physische Gefährdung im Zusammenhang mit den vermehrten Meldungen über mögliche Drohnenüberflüge. Drohnenfeststellungen im Bereich von Verkehrsflughäfen mit daraus folgenden Unterbrechungen des Luftverkehrs machen aber, unabhängig von den Hintergründen dieser Drohnenfeststellungen, die grundsätzlichen Gefahren von Drohnenflügen in bestimmten Bereichen deutlich. Zwar sind in Deutschland bislang keine Anschlags- oder Sabotagesachverhalte bekannt geworden, bei denen Drohnen als unmittelbares Tatmittel eingesetzt wurden. Über eine Nutzung zu Ausspähungszwecken hinaus ist eine derartige Gefährdung jedoch grundsätzlich in Betracht zu ziehen. Für Rheinland-Pfalz ist in diesem Kontext derzeit keine besondere Gefährdung zu konstatieren, die über die bundesweit bestehende abstrakte Gefährdungslage hinausgeht. Die Ihrer Schriftlichen Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/1406 zugrunde liegenden Drohnen-Sachverhalte am Militärflughafen in Ramstein aus dem Jahr 2024 sind der Bundesregierung grundsätzlich bekannt. Die Frage wurde seinerzeit bezogen auf das Vorliegen eigener, weiterführender Erkenntnisse mit einer Fehlanzeige beantwortet.

Relationen