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Schriftliche Frage 66 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Forschung und der Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr bei der Bundeswehr (bitte darlegen, welche Projekte bz…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 66 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Forschung und der Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr bei der Bundeswehr (bitte darlegen, welche Projekte bz… Frage 66 (Kurt Kleinschmidt, AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Forschung und der Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr bei der Bundeswehr (bitte darlegen, welche Projekte bzw. Vorhaben derzeit laufen, sowohl auf der Forschungsebene als auch in der Beschaffung, unter Angabe der jeweils dafür vorgesehenen Personalund Haushaltsressourcen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 29. Juli 2025: Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr im Bereich der Drohnenabwehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

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