Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Text
Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vo…
Frage 59 (Andreas Paul, AfD):
Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vorauspräsenz in Litauen zur Bündnisverteidigung des Baltikums an der NATO-Ostflanke stationierte – Panzerbrigade 45 zur Abwehr eines möglichen russischen Angriffes (zum Schutz der Soldaten, ihrer Frauen und Kinder sowie der Zivilkräfte) bekämpft werden, und durch welche Abwehrmaßnahmen bzw. Abwehrwaffensysteme werden diese Drohnen abgefangen bzw. vernichtet (bitte nach folgenden Kategorien auflisten: Name des Abwehrwaffensystems, Mengenkapazitäten bzw. Stückzahlen der Systeme, Anzahl der zeitgleich bekämpfbaren Drohnen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Mai 2025:
Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der erfragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die derzeitige Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr, konkret der Panzerbrigade 45, abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Relationen
- asked ← Andreas Paul (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung