Schriftliche Frage 68 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung zum militärischen Einsatz sogenannter Decision Support Systems (DSS), die, wie etwa im Falle Israels mit den Sy…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 68 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung zum militärischen Einsatz sogenannter Decision Support Systems (DSS), die, wie etwa im Falle Israels mit den Sy…
Frage 68 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Hat sich die Bundesregierung zum militärischen Einsatz sogenannter Decision Support Systems (DSS), die, wie etwa im Falle Israels mit den Systemen Lavender und Habsora, ausweislich der Recherchen von +972 Magazine und The Guardian, automatisiert Zielvorschläge in bewaffneten Konflikten generieren (vgl. www.theguardi an.com/world/2024/apr/03/israel-gaza-ai-databas e-hamas-airstrikes), eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und ist der Bundesregierung die aktuelle Veröffentlichung des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) „Autonomous Weapon Systems and AI-enabled Decision Support Systems in Military Targeting: A Comparison and Recommended Policy Responses“ (www.sipri.org/publications/2025/other-p ublications/autonomous-weapon-systems-and-ai-e nabled-decision-support-systems-military-targetin g-comparison-and) bekannt, in der DSS trotz ihrer formalen Einstufung als Unterstützungssysteme als ähnlich risikobehaftet wie autonome Waffensysteme bewertet werden und ihre ausdrückliche Einbeziehung in internationale Regulierungsprozesse gefordert wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Oktober 2025:
Die genannten Publikationen sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Verhaltensprinzipien zu vereinbaren. Zentrales Kriterium für die Bewertung von KI-Anwendungen im militärischen Bereich, inklusive sogenannter Decision Support Systems, bleibt dabei deren Vereinbarkeit mit den Verpflichtungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts.
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