Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und völkerrechtliche Implikationen
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Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und völkerrechtliche Implikationen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3419
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und
völkerrechtliche Implikationen
Die gegenwärtige Kriegsführung ist zunehmend durch den Einsatz von
Künstlicher Intelligenz (KI), Big Data und algorithmischer
Entscheidungsunterstützung geprägt. Recherchen zum System „Lavender“, das von der israelischen
Armee im Rahmen des Gaza-Krieges eingesetzt wurde, zeigen exemplarisch,
wie solche Technologien zur automatisierten Zielidentifikation und
Zielverfolgung genutzt werden und welche völkerrechtlichen und ethischen Probleme
sich aus dem Einsatz solcher Systeme ergeben (Abraham, 2024, www.972ma
g.com/lavender-ai-israeli-army-gaza/; Andersin, 2025, https://doi.org/10.1163/
18781527-bja10119; Gray, 2024, https://doi.org/10.1007/978-3-031-8150
1-0_4).
Das System wurde unter anderem durch die Einheit 8200 des israelischen
Militärgeheimdienstes entwickelt. Es verarbeitete umfangreiche personenbezogene
Daten von bis zu 2,3 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern des
Gazastreifens, darunter Kommunikations-, Bewegungs-, Verhaltens- und Social-Media-
Daten. Auf dieser Grundlage berechnete das System einen algorithmischen
„militant score“, anhand dessen Personen als potenzielle Zielpersonen
eingestuft wurden. Diese Kategorisierung erfolgte automatisiert und konnte bereits
auf indirekten oder statistischen Verhaltensmustern beruhen. Nach Recherchen
von +972 Magazine und Associated Press wurden durch „Lavender“ mehr
als 37 000 Personen als potenzielle Ziele klassifiziert. Dabei sollen außerdem
bei niedrig eingestuften sogenannten Junior Targets bis zu 15 zivile Opfer und
bei höher priorisierten „Senior Targets“ über 100 zivile Opfer als akzeptabel
einkalkuliert worden sein.
Ergänzt wird das System durch weitere KI-gestützte Anwendungen wie
„Where is Daddy?“, „The Gospel“ und „Fire Factory“, die unter anderem der
Lokalisierung von Zielpersonen im Familienumfeld, der Gebäudeklassifikation und
der algorithmischen Munitionsplanung dienen (Gray, 2024). Die
Entscheidungsprozesse sind teilweise hochautomatisiert. Laut Medienberichten
verbleiben menschlichen Operatorinnen und Operatoren häufig lediglich rund 20
Sekunden zur möglichen Intervention, was die Gefahr eines sogenannten
„automation bias“ birgt – also der Tendenz, automatisierten Systemen übermäßig zu
vertrauen und deren Entscheidungen ohne ausreichende kritische Prüfung zu
übernehmen.
Bis Juli 2025 wurden laut UN-Angaben über 40 000 Menschen im Gazastreifen
getötet – ein erheblicher Teil davon Zivilistinnen und Zivilisten. Nach
Auffassung der Fragestellenden steht der Einsatz solcher Systeme in einem
schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den völkerrechtlichen Grundprinzipien der
Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit.
Zudem liefern große Technologiekonzerne wie Microsoft, Google, Amazon
und Palantir grundlegende Infrastruktur für diese Anwendungen – etwa im
Rahmen von „Project Nimbus“, das Cloud-Dienste für israelische
Sicherheitsbehörden bereitstellt (Business & Human Rights Resource Centre, 2023, www.
business-humanrights.org/de/neuste-meldungen/israels-leading-arms-makers-re
quired-to-use-google-amazon-cloud-services/). Auch in Deutschland beteiligen
sich Forschungseinrichtungen und Rüstungsunternehmen an der Entwicklung
KI-gestützter Systeme zur Entscheidungsunterstützung im Sicherheits- und
Verteidigungsbereich.
Der EU AI Act (Verordnung [EU] 2024/1689) schließt laut Artikel 2 Absatz 3
den militärischen Bereich explizit vom Anwendungsbereich aus. Angesichts
der dokumentierten Risiken solcher Technologien für die Einhaltung des
humanitären Völkerrechts halten die Fragestellenden diese Regelung für
unzureichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das KI-gestützte
Zielidentifikationssystem „Lavender“, das nach Medienberichten von den
israelischen Streitkräften im Gazastreifen zur Identifikation und Tötung
mutmaßlicher Hamas-Mitglieder eingesetzt wurde?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Zweck,
Datenquellen und Entscheidungslogik dieses Systems vor?
b) Welche Kenntnisse bestehen über etwaige Kooperationen,
Exportbeziehungen oder gemeinsame Entwicklungsprojekte mit Drittstaaten
oder Unternehmen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere KI-gestützte
Systeme der israelischen Streitkräfte, insbesondere „Where is Daddy?“,
„Fire Factory“ und „The Gospel“?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Zweck,
Datenbasis und Funktionsweise dieser Systeme vor?
b) Welche dieser Systeme kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der Identifikation, Lokalisierung oder Priorisierung von
Zielpersonen und Zielobjekten zum Einsatz?
c) Liegen der Bundesregierung Informationen über eine Beteiligung
internationaler Technologieunternehmen oder militärischer
Partnerstaaten an der Entwicklung oder Anwendung dieser Systeme vor, und
wenn ja, welche?
3. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zur Datenbasis,
Algorithmusentwicklung oder zur angegebenen Genauigkeitsrate dieser
Systeme, und wenn ja, welche?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz
biometrischer Erkennungstechnologien, insbesondere Gesichtserkennung, durch
das israelische Militär im Gazastreifen?
5. Welche deutschen Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften sind
nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt an digitalen
Infrastrukturprojekten beteiligt, die im Rahmen von „Project Nimbus“ oder
ähnlichen Programmen mit Bezug zu militärischen KI-Systemen stehen?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von Microsoft
Deutschland, Amazon Web Services Deutschland oder Palantir
Technologies Germany bei der Bereitstellung von technischer Infrastruktur, Cloud-
Diensten oder Analyseplattformen für israelische Sicherheitsbehörden
oder Streitkräfte?
a) Welche Formen der Kooperation oder Lizenzierung sind der
Bundesregierung bekannt?
b) Inwiefern wurden diese Aktivitäten durch staatliche
Förderprogramme, Steuervergünstigungen oder Exportmaßnahmen unterstützt?
7. In welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren
Exportgenehmigungen für KI-bezogene Hard- oder Softwareprodukte an
Unternehmen erteilt, die in Verbindung mit den in den Fragen 5 und 6 genannten
Projekten (Project Nimbus, Lavender, The Gospel u. a.) stehen, angesichts
der Tatsache, dass der EU AI Act gemäß Artikel 2 Absatz 3 nicht auf
militärische Systeme Anwendung findet?
a) Welche Genehmigungen wurden erteilt (bitte nach Produktart,
Antragsteller, Zielland und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
b) Wurden diese Exporte als Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter
klassifiziert?
c) Inwiefern wurden menschenrechtliche oder völkerrechtliche Bedenken
im Genehmigungsverfahren berücksichtigt?
8. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung personelle, institutionelle
oder projektbezogene Überschneidungen zwischen deutschen
Forschungseinrichtungen (z. B. Bundeswehruniversitäten, Fraunhofer‑Institute) und
der israelischen Militäreinheit 8200?
a) Welche Projekte oder Austauschprogramme bestehen in diesem
Zusammenhang?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine
völkerrechtliche und ethische Bewertung solcher Kooperationen
sicherzustellen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz KI-gestützter
Zielidentifikationssysteme im Lichte der völkerrechtlichen Prinzipien der
Verhältnismäßigkeit und der Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und
Kombattanten?
a) Hält die Bundesregierung die (teil)automatisierte Delegation letaler
Zielentscheidungen an algorithmische Systeme für mit dem
humanitären Völkerrecht vereinbar?
b) Welche Mindestanforderungen sieht die Bundesregierung für eine
völkerrechtskonforme Nutzung solcher Systeme?
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der zulässigen
Höhe ziviler Kollateralschäden bei Angriffen, an denen KI-basierte
Entscheidungsunterstützungssysteme (AI-DSS) beteiligt sind?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
die bewusste Inkaufnahme von bis zu 100 zivilen Opfern pro Angriff
völkerrechtswidrig ist?
b) Welche Kriterien legt sie bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit
in solchen Fällen zugrunde?
11. Inwiefern hält die Bundesregierung eine rein algorithmische Definition
der Kategorie „militant“ durch KI-Systeme ohne menschliche Verifikation
für vereinbar mit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts, und
welche Risiken sieht sie in der Kategorisierung von Personen auf Basis
von Metadaten oder Verhaltensmustern ohne individuelle Verifizierung?
12. Welche Maßnahmen unterstützt oder ergreift die Bundesregierung zur
internationalen Kontrolle und rechtlichen Bewertung KI-gestützter
Kriegstechnologien?
a) Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Mechanismen auf UN-
oder EU-Ebene zur Überprüfung solcher Systeme im Hinblick auf das
humanitäre Völkerrecht?
b) Sieht die Bundesregierung Bedarf für verbindliche Prüf- und
Kontrollmechanismen im Forschungs- und Einsatzprozess solcher Systeme,
und wie wird dieser umgesetzt?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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