Schriftliche Frage 39 von Jan Köstering (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Verteidigung sowie das Bundesamt für…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 39 von Jan Köstering (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Verteidigung sowie das Bundesamt für…
Frage 39 (Jan Köstering, Die Linke):
Hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Verteidigung sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Evaluation der Schweizer Armee zum Einsatz von Softwareprodukten der Firma Palantir Technologies Inc. hinsichtlich möglicher Einsatzoptionen dieser Software im Bereich der Bundeswehr und unterstellten Bereichen des BMI nachvollzogen, und wenn ja, in welchem Umfang (https://cdn.rep ub.ch/s3/republik-assets/repos/republik/article-wi e-palantir-hartnaeckig-den-schweizer-staat-umwa rb/files/505a33d5-adbd-49f8-baca-5864df625564/ armeestaab-evaluation.pdf), und wie positionieren sich die Ressorts aktuell zu möglichen Beschaffungen angesichts der Berichte über den missbräuchlichen Einsatz der Produkte bei den Zugriffsaktionen der Kräfte des United States Immigration and Customs Enforcement (ICE; www. heise.de/hintergrund/USA-Die-Architektur-der-A bschiebung-und-Palantirs-Rolle-im-neuen-ICE-Sy stem-11152960.html) sowie im Zusammenhang mit möglichen Menschrechtsverletzungen in Kriegsgebieten (www.telepolis.de/article/KI-als- Kriegswaffe-Warum-wir-Israels-Armee-im-Blickhaben-sollten-9817532.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Februar 2026:
Der in Ihrer Frage referenzierte Bericht ist der Bundesregierung in seiner öffentlich recherchierbaren Form bekannt. Die Inhalte wurden zur Kenntnis genommen und ergänzen eigene Erkenntnisse soweit notwendig. Mögliche Beschaffungen durch die Bundesregierung werden hinsichtlich aller relevanten Aspekte geprüft. Die Nutzung von Software, darunter auch zur Auswertung und Analyse, kann und wird nur im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen. Den etwaigen Einsatz von Softwareprodukten durch andere Staaten kommentiert die Bundesregierung nicht.
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