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StadtWatt eG

lobbyregister / register_entry 28.08.2025 · Original ↗

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StadtWatt eG Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Berliner Energiegenossenschaft StadtWatt eG wurde 2023 von 21 Wohnungsgenossenschaften sowie der BürgerEnergie Berlin eG gegründet mit dem Ziel unseren Mitgliedern und deren Bewohnerinnen umweltfreundliche Energielösungen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen unserer Tätigkeit setzen wir uns v.a. im Interesse unserer Mitglieder für eine dezentrale, bürgernahe Energiewende in der Stadt sowie für innovative Energie-, Mobilitäts- und Wärmekonzepte ein. Wir betreiben grundsätzlich keine regelmäßige politische Arbeit. Unsere Aktivitäten im Sinne des Lobbyregistergesetzes erfolgen ausschließlich anlassbezogen, wenn politische Prozesse direkt und einschlägig unser Geschäftsfeld betreffen. Ziel ist es dann, diese Prozesse fachlich fundiert zu begleiten und zur Entwicklung sachgerechter, tragfähiger Lösungen beizutragen. Unsere Arbeit zielt dabei nicht auf politische Einflussnahme im engeren Sinne, sondern auf einen konstruktiven Austausch zwischen Praxis, Verwaltung und Politik, insbesondere dort, wo unsere fachliche Expertise einen Mehrwert bieten kann – etwa in Fragen der dezentralen Energiewende. Zu unseren Tätigkeiten im Sinne des Lobbyregistergesetzes zählen in diesem Zusammenhang: Gespräche mit Abgeordneten, Ministerien und Verwaltungseinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, z.B. im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und/oder öffentlichen Konsultationen im Bereich Energie, Mobilität und Digitalisierung. Gelegentliche Mitwirkung an Fachformaten, diese dem fachlichen Austausch dienen. Unser Engagement und alle Aktivitäten erfolgen transparent und mit dem Ziel eines offenen, fairen Austauschs sowie im Selbstverständnis eines wertebasierten Verständnisses von Gemeinwohlorientierung, Nachhaltigkeit und demokratischer Mitgestaltung. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze Regelungsvorhaben: - Klarstellungen zur Rechtsfigur "Kundenanlage" u.a. im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Anliegen: Weiterentwicklung bzw. (Neu)Bestimmung des Kundenanlagenbegriffs in § 3 Nr. 24a und b EnWG und/oder Erweiterung der Begriffsbestimmungen insbesondere im Hinblick auf Hausverteileranlagen auf funktional zusammenhängenden Grundstücken Vor dem Hintergrund aktueller rechtlicher Unsicherheiten – insbesondere infolge des BGH-Beschlusses vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) – halten wir eine gesetzliche Weiterentwicklung bzw. Klarstellung des Kundenanlagenbegriffs gemäß § 3 Nr. 24a. und b. EnWG für zwingend erforderlich. Ziel sollte sein, eine praxistaugliche und investitionssichere Grundlage für Mieterstromprojekte und andere dezentrale Versorgungslösungen zu erhalten.

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