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Schriftliche Frage 134 von Andreas Mayer (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Sterilisation von Kindern verbiete…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 134 von Andreas Mayer (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Sterilisation von Kindern verbiete… Frage 134 (Andreas Mayer, AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Sterilisation von Kindern verbietet, und sog. geschlechtsangleichenden Operationen an Minderjährigen, die unvermeidlich Infertilität zur Folge haben, und unter welchen Bedingungen hält sie diese sog. geschlechtsangleichenden Operationen an Minderjährigen dennoch für zulässig? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. Oktober 2025: Ein Widerspruch besteht nicht. Auch geschlechtsangleichende Behandlungen an Kindern und Jugendlichen sind nach § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches verboten, wenn sie eine Sterilisation darstellen, also insbesondere darauf abzielen, die Fortpflanzungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen zu beseitigen. Der Begriff der geschlechtsangleichenden Behandlungen geht aber weiter und umfasst auch Behandlungen, die die Fortpflanzungsfähigkeit nicht einschränken beziehungsweise deren Erhalt dienen. Für weitere Einzelheiten verweist die Bundesregierung auf die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24686, S. 17 und S. 27).

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