Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU - Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben
Text
Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU - Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben
Antrag
der Abgeordneten Tobias Ebenberger, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich, Ronald
Gläser, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Thomas Dietz,
Dr. Michael Espendiller, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo
Theodor Hemmelgarn, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Achim Köhler, Sergej Minich, Andreas Paul,
Tobias Matthias Peterka, Dr. Anna Rathert, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß,
Volker Scheurell, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Sven Wendorf,
Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU – Mit nationaler Lösung
echte Staatsmodernisierung vorantreiben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Verwaltung gilt als langsam, kompliziert, digital rückständig und wenig
serviceorientiert. Auch der öffentliche Dienst ist geprägt von Vorschriften, Formularen
und Nachweispflichten. Bearbeitungszeiten bei Anträgen, Genehmigungen und
Förderungen sind meist lang, bestehende Online-Dienste oft unvollständig, wenig
nutzerfreundlich und oftmals zwischen Bund, Ländern und Kommunen inkompatibel. Eine
leistungsfähige digitale Verwaltung reduziert Zeitaufwand und Bürokratiekosten,
ermöglicht schnelle und transparente Entscheidungsprozesse und schafft damit Raum
für Wachstum und Innovation. Eine effizient digital arbeitende Verwaltung verspricht
dazu spürbare Vorteile für Bürger und Wirtschaft – und ebenso für die Verwaltung
selbst. Das Ziel der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus muss für die
Bundesregierung daher Priorität haben.
Mit der geplanten Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI) schießen
EU-Kommission und Bundesregierung jedoch weit übers Ziel hinaus. Laut der EU-
Kommission reichen deren Anwendungsfälle von der Eröffnung eines Bankkontos,
über die Registrierung von SIM-Karten bis zur Buchung von Flügen und Hotels.1 Auch
in den Worten der Bundesregierung werde die EUDI-Wallet „digitale Identitäten mit
dem Alltag verbinden“; sie bilde „den Kern eines offenen Ökosystems, das künftig
auch EUDI-Wallet-Lösungen nicht-staatlicher Anbieter umfassen soll“.2
1 https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/EUDIGITALIDENTITYWALLET/pa-
ges/716146139/The+many+use+cases+of+the+EU+Digital+Identity+Wallet
2 https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6650
21. Wahlperiode 23.06.2026
Eine sowohl im staatlichen wie auch im nicht-staatlichen Sektor langfristig breit
verankerte digitale Geldbörse hat weitreichende Implikationen für die Gesellschaft –
online wie offline. Hierzu zählen sowohl das Risiko des dauerhaften Datenabgriffs zu
kommerziellen Zwecken, der weitere Abbau Anonymität wahrender analoger
Strukturen als auch das Potential für Kontrolle, Verhaltenssteuerung und Überwachung.
Insbesondere die Corona-Jahre haben vor Augen geführt, dass EU-Kommission und
Regierungen in Deutschland keine Scheu davor haben, Grundrechte der Bürger an die
Nutzung von staatlich erteilten QR-Codes zu binden, z. B. um eine Gaststätte betreten
zu dürfen. Die EUDI-Wallet könnte das digitale COVID-Zertifikat der EU von morgen
sein und für die Bürger auf vielfache Weise die Wirkung eines digitalen Käfigs
ausüben.
Diese Erwägungen machen es notwendig, sich zweierlei bewusst zu machen: zum
einen, die Bedeutung der Beibehaltung analoger Strukturen als Schutzschild gegen
Datenabgriff und einen gegen die Freiheit und individuelle Selbstbestimmung digital
aufrüstenden Staat; sowie zum anderen, der Grundsatz, dass in einer Privatwirtschaft die
Privatanbieter unter Einhaltung geltender Gesetze eigenverantwortlich über Zugang
und Nutzung ihrer Angebote entscheiden. Es ist weder Aufgabe der Bundesregierung
noch der EU, den Zugang zu privaten Dienstleistungen zu gestalten oder zu
vereinfachen. Der Staat hat vorrangig sicherzustellen, dass staatliche Dienstleistungen für
Bürger zugänglich sind. Hier besteht der dringende Modernisierungsbedarf und diesem
Zweck ist durch eine ausschließlich für staatliche Verwaltungsvorgänge ausgelegte,
durch analoge Parallelstrukturen jederzeit abgesicherte, nationale digitale Identität
Genüge getan.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf Ebene der Europäischen Union für die Aufhebung der Artikel 5a bis 5f
(Europäische Brieftaschen für die Digitale Identität) in der eIDAS-Verordnung
(EU) Nr. 910/2014 einzusetzen;
2. sodann die weitere Umsetzung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts
einzustellen:
3. unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur
Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen, zu
entwickeln;
4. analoge Alternativen zu digitalen Dokumenten zu bewahren und deren
vollumfängliche, gleichberechtigte Anerkennung jederzeit zu gewährleisten.
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Den Anforderungen der novellierten eIDAS-Verordnung3 entsprechend soll in Deutschland ab dem 2. Januar
2027 die EUDI-Wallet verfügbar sein. Zu diesem Datum werde diese digitale Brieftasche zunächst den
Personalausweis, den Führerschein, den Fahrzeugschein und Versicherungskarten beinhalten. Mittel- und langfristig
kämen weitere Funktionen wie die Gesundheitskarte, Zeugnisse und der Impfpass hinzu.4 Mit der EUDI-Wallet
solle es zudem möglich werden, Bankkonten zu eröffnen, SIM-Karten zu registrieren, Geschäftsverträge zu
signieren sowie Flüge und Hotels zu buchen.5 Der Einsatzbereich ist offenbar darüber hinaus erweiterbar. So heißt
es auf der Webseite des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die „staatliche EUDI-Wallet bildet
den Kern eines offenen Ökosystems, das künftig auch EUDI-Wallet-Lösungen nichtstaatlicher Anbieter
umfassen soll“.6 Die Implikationen für Nutzer und Gesellschaft können weitreichend sein.
Da wäre zum einen das Thema Datenabgriff. Ein Report der Unternehmensberatung McKinsey stellt bereits im
Jahr 2019 dar, dass die Einführung (mit der EUDI-Wallet vergleichbarer) digitaler Identitäten in entwickelten
Volkswirtschaften eine ökonomische Wertschöpfung von drei Prozent „entsperren“ könnte – vorausgesetzt die
Adoptionsrate ist hoch und die Applikation enthält Datenaustauschfunktionen („data-sharing features“).7
Während die Bundesregierung betont, dass die Datensouveränität bei der EUDI-Wallet „zu jedem Zeitpunkt beim
Nutzenden [verbleibt], der entscheidet, welche Identitätsdaten und Nachweise wann, mit wem, und zu welchem
Zweck geteilt werden“8, befürchten Datenschützer, dass gerade diese Entscheidungshoheit zur leichtfertigen
Preisgabe zu vieler persönlicher Informationen führen wird. So warnt der Experte für Datensicherheit Henk
Marsman bezogen auf die EUDI-Wallet:
„Obwohl ich mich für ein autonomes Wesen halte und informierte Entscheidungen treffe, lasse ich mich recht
leicht durch Nudging-Techniken, Dark Patterns oder einfach durch einen fünfprozentigen Rabatt manipulieren
und beeinflussen.“9
Tatsächlich ist es längst Alltag vieler Kunden, Datennutzungsvereinbarungen zuzustimmen, ohne sie gelesen zu
haben.10 Diesen Hintergrund sollte man zur Kenntnis nehmen, wenn man liest, dass Bundesregierung sowie
Großkonzerne wie Zalando, Vodafone, Visa, Mastercard, Deutsche Bank und Bayer „eine möglichst schnelle
und hohe Take-up-Rate für die EUDI-Wallet in Deutschland und der EU“ verfolgen.11 Laut Digitalminister
Karsten Wildberger könne diese „Wachstum ankurbeln“. Ihren Einsatzbereich, die EU, bezeichnet er als „wirklich
großen Markt […] mit 450 Millionen Menschen“ und stellt sich „Treueprogramme“ vor.12 Auf Nachfrage
bestätigte die Bundesregierung, dass es Unternehmen „[g]rundsätzlich“ möglich sei, „im Rahmen ihrer Registrierung
im EUDI-Wallet Ökosystem Treueprogramme im Einzelhandel digital anzubieten.13 Die Regierung Irlands
hingegen ist den Weg gegangen, eine nationale Wallet nur für den öffentlichen Sektor zu entwickeln.14 Aktuell muss
auch Irland diese nationale Lösung in eine Variante umbauen, die mit der EUDI-Wallet kompatibel ist. Es liegt
aber nahe davon auszugehen, dass Irland deswegen in der Lage sein wird, mit Hilfe eines „Updates“ auf die zuvor
funktionierende nationale Variante zurückzufallen, falls es auf EU-Ebene zu größeren Problemen käme.
Neben dem Problem des potentiellen Datenabgriffs ist zu befürchten, dass uns die EUDI-Wallet in Deutschland
einen großen Schritt weiter in Richtung „QR-Code-Gesellschaft“ führen wird – mit dem Smartphone als
unverzichtbarem Begleiter. Der von Verfechtern der EUDI-Wallet betonte Vorteil „alles in einer App“ bedeutet im
Umkehrschluss eben auch, dass ohne App/Smartphone nicht alles geht. Bürger kennen den Abbau analog ver-
3 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401183
4 www.heise.de/news/Minister-Ausweis-auf-dem-Handy-ab-2-Januar-2027-11111308.html
5 https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/EUDIGITALIDENTITYWALLET/pa-
ges/716146139/The+many+use+cases+of+the+EU+Digital+Identity+Wallet
6 https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet
7 www.mckinsey.com/capabilities/tech-and-ai/our-insights/digital-identification-a-key-to-inclusive-growth#section-header-5
8 vgl. Drucksache 21/3236, S.106
9 www.biometricupdate.com/202505/eic-2025-eudi-wallet-has-a-data-oversharing-problem
10 www.heise.de/news/Studie-Datenschutzerklaerungen-werden-wenig-gelesen-4516406.html
11 www.bitkom.org/MoU-EUDI-Wallet (siehe Memorandum)
12 www.youtube.com/watch?v=p4dDkEuDbwE&t=938s (ab 00:15:10)
13 vgl. Drucksache 21/3236, S.105
14 https://partnerportal.mygovid.ie/?utm_source=chatgpt.com
fügbarer Dienstleistungen im staatlichen wie nicht-staatlichen Sektor. Beispielhaft erwähnt sei die Abschaffung
von Barzahlungen und Papiertickets in verschiedenen Verkehrsbetrieben. Sozialverbände kritisieren dies als
Diskriminierung Älterer15 und so fordert auch die Senioren-Union unlängst ein Recht auf analoges Leben,
wenigstens bei Behördengängen und Bankgeschäften.16 Tatsächlich betreffen Barzahlverbote und Smartphone-Zwang
aber Menschen jeden Alters, die es bevorzugen, auf analoge Weise zu leben, auch ohne App von einem Rabbat
zu profitieren oder ohne Onlinezugang einen Termin bei den Bürgerdiensten zu machen. Sie spielen für die
Bundesregierung offenbar keine besondere Rolle. Statt eines Bekenntnisses zu analogen Parallelstrukturen, findet
sich in der Modernisierungsagenda der Bundesregierung unter „Prinzipien der Staatsmodernisierung“ nur den
Vermerk „digital first, analog möglich.“ Ferner richtet die Bundesregierung auf eine Anfrage aus, zu
„gewährleisten, dass analoge Strukturen für den Zugang zu Verwaltungsleistungen insoweit zur Verfügung stehen, wie
sie benötigt werden“.17 Das lässt einen weiteren Abbau solcher Strukturen bei sinkender Nachfrage offen. Dass
die Nachfrage sinkt, dürfte indes schon der schlechte Zustand analoger Verwaltungsvorgänge begünstigen sowie
das erklärte Ziel von Bundesregierung und Großkonzernen, die EUDI-Wallet schnell und erfolgreich zu
etablieren. Die vielgepriesene nachteilslose Freiwilligkeit der EUDI-Wallet wäre mit dem Abbau gleichwertiger
analoger Parallelstrukturen – im staatlichen wie privaten Sektor – nicht gegeben. Minister Wildberger konnte oder
wollte in der Regierungsbefragung am 5. November 2025 nicht garantieren, dass die EUDI-Wallet wirklich
freiwillig bleibt und ihre Einführung keinerlei direkten oder indirekten Zwang mit sich bringen wird.18
Die aktuell geplante Altersgrenze für Soziale Netzwerke wie Facebook und eine strikte Altersverifikationen für
weitere Online-Inhalte könnten sich als Adoptionsturbo für die EUDI-Wallet entwickeln. In ihrem Impulspapier
„Sichere Soziale Medien“19 fordert die SPD Altersverifikationen mithilfe der EUDI schon für 16-Jährige. Bei
Jugendlichen bis 16 Jahre solle die Altersüberprüfung „ausschließlich nach Verifizierung durch die
Erziehungsberechtigten über deren EUDI-Wallet“ erfolgen. Auch die Bundesregierung bestätigt, „dass die Digitale Identität
– insbesondere in Form der EUDI-Wallet – künftig einen Beitrag zur Altersverifikation bei altersbeschränkten
Online-Angeboten leisten kann“.20 Die Tatsache, dass die Frage einer geplanten Altersgrenze für Soziale
Netzwerke genau in den Zeitraum gelegt wird, in dem die EUDI-Wallet entwickelt wird, lässt den Verdacht
aufkommen, dass die Altersgrenze für Soziale Netzwerke durch die Bundesregierung als Mittel zum Zweck der
Durchsetzung der „digitalen Identität“ und der „digitalen Geldbörse“ missbraucht wird. Es ist davon auszugehen, dass
Nutzer es (teils widerwillig) bevorzugen würden, sich mit der EUDI-Wallet online auszuweisen als mit ihren
Bankdaten oder Gesichtsscans. Der Digitalminister selbst hebt gern den angeblichen Vorteil der
„Benutzerfreundlichkeit“ der EUDI-Wallet hervor.21
Neben einem potenziell allgegenwärtig werdenden Gebrauch im Netz warnt die US-amerikanische
Bürgerrechtsunion ACLU indes auch vor weitreichenden Folgen für die Offline-Gesellschaft durch digitale Identitäten:
„Sobald es so einfach wird, seinen Ausweis per Knopfdruck vorzuzeigen, besteht die Gefahr, dass wir von allen
Seiten mit Identitätsanfragen konfrontiert werden. Sie möchten einen 7-Eleven betreten? Scannen Sie Ihren
Ausweis. Sie möchten in einem Bekleidungsgeschäft stöbern, einen Kaffee kaufen oder parken? Scannen Sie Ihren
Ausweis.“22
Dieses Szenario weckt Erinnerungen an die Corona-Maßnahmen. Zeitweise war es Menschen ohne gültigen
„Impfnachweis“ (bzw. „Genesenenstatus“) verboten, Geschäfte, Kultureinrichtungen oder sogar
Weihnachtsmärkte zu betreten, wenngleich ihr Ausschluss den behaupteten Effekt auf die „Pandemiebekämpfung“ nicht
erbringen konnte, wie der Corona-Krisenstab des Robert Koch-Instituts schon zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen
klarstellte.23 Verfechter der digitalen Identität erkannten Covid-Impfnachweise indes schnell „als Einstieg in die
biometrisch basierte digitale Identität“, wie es ein Deutschlandfunk-Podcast schon im Oktober des Jahres 2020,
darstellt. Die „Coronaimpfung eröffne eine einzigartige Gelegenheit, in die digitale Identität für Milliarden Men-
15 www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/rheinbahn-duesseldorf-bargeldlos-ticket-kritik-100.html
16 www.zeit.de/gesellschaft/2025-08/seniorenunion-forderung-analoges-leben-benda
17 vgl. Drucksache 21/396, S.65
18 Plenarprotokoll 21/36, S.18 ff.
19 www.spdfraktion.de/system/files/documents/impulspapier-sichere-soziale-medien.pdf
20 vgl. Drucksache 21/1164
21 vgl. Plenarprotokoll 21/36 vom 05.11.2025, S. 3949
22 www.aclu.org/news/privacy-technology/state-legislatures-need-to-block-creation-of-nightmarish-national-identity-system
23 Protokoll vom 05.11.2021 („In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt,
Gesamtbevölkerung trägt bei.“)
schen einzusteigen“, wird darin die damalige Leiterin der Organisation ID2020 in New York City, Dakota
Gruener, paraphrasiert.24 Tatsächlich kündigte der CEO der Luca-App im Januar 2022 an, Impf- und Personalausweis
zusammenführen zu wollen („Dann muss man vielleicht bald nur noch sein Handy zeigen.“).25 Mit der EUDI-
Wallet wird dieses Ziel nun realisiert. Durch den angekündigten Einschluss des Impfpasses könnte sie insofern
zum effizienten Kontrollinstrument für zukünftige (Willkür-)Maßnahmen gegen die individuelle Freiheit und
Selbstbestimmung werden – zumal sich sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung einer
tiefgründigen Aufarbeitung der Corona-Politik verweigern, und Letztere in ihrem Gesetz zu den Änderungen vom
1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zukünftige Einschränkungen mehrerer Grundrechte in
Artikel 2 quasi ankündigt.26
Problematisch ist auch die potenzielle Implementierung eines Sozialpunktesystems, dessen Grundlage die mit
staatlichen sowie vielen nicht-staatlichen Anwendungsbereichen versehene EUDI-Wallet sein könnte. Die im
August 2020 erschienene Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Zukunft von
Wertvorstellungen der Menschen in unserem Land“ zieht ein zukünftiges „Bonus-System“ als ein mögliches
Zukunftsszenario in Betracht. „In den 2030er-Jahren beginnt in Deutschland ein digitales, partizipativ
ausverhandeltes Punktesystem, das Anreize zur Verhaltensänderung bietet“, heißt es darin. Dieses System hätte sich
durchgesetzt, da es sich „als effizienter Steuerungsmechanismus zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels
entpuppte (z. B. durch Punktebewertung des ökologischen Fußabdrucks)“.27 Auch die im Jahr 2022 erschienene
vom BMBF beauftragte Studie, „Die Zukunft des Vertrauens in digitalen Welten“, greift dieses
Gesellschaftsszenario auf.28
Aus all diesen Erwägungen heraus schließen die Antragsteller, dass die EUDI-Wallet der Grundstein für
weitreichende negative Entwicklungen sein könnte. Eine nationale auf Behördenvorgänge begrenzte Wallet und die
Bewahrung gleichberechtigter analoger Zugänge beugen diesen Risiken vor, ohne die dringend benötigte
Optimierung der staatlichen Verwaltung zu kompromittieren.
24 www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html
25 www.berliner-zeitung.de/wochenende/luca-ceo-wir-wollen-impf-und-personalausweis-zusammenfuehren-li.204737?utm_
medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1641625649
26 Drucksache 21/1508
27 www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/v/zukunft-wertvorstellungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
28 www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/v/zukunft-des-vertrauens--digitale-welten.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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