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Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU - Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6650 · Antrag · Original ↗

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Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU - Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben Antrag der Abgeordneten Tobias Ebenberger, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Lars Haise, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich, Ronald Gläser, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Dr. Michael Espendiller, Hauke Finger, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Achim Köhler, Sergej Minich, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Dr. Anna Rathert, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU – Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Verwaltung gilt als langsam, kompliziert, digital rückständig und wenig serviceorientiert. Auch der öffentliche Dienst ist geprägt von Vorschriften, Formularen und Nachweispflichten. Bearbeitungszeiten bei Anträgen, Genehmigungen und Förderungen sind meist lang, bestehende Online-Dienste oft unvollständig, wenig nutzerfreundlich und oftmals zwischen Bund, Ländern und Kommunen inkompatibel. Eine leistungsfähige digitale Verwaltung reduziert Zeitaufwand und Bürokratiekosten, ermöglicht schnelle und transparente Entscheidungsprozesse und schafft damit Raum für Wachstum und Innovation. Eine effizient digital arbeitende Verwaltung verspricht dazu spürbare Vorteile für Bürger und Wirtschaft – und ebenso für die Verwaltung selbst. Das Ziel der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus muss für die Bundesregierung daher Priorität haben. Mit der geplanten Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI) schießen EU-Kommission und Bundesregierung jedoch weit übers Ziel hinaus. Laut der EU- Kommission reichen deren Anwendungsfälle von der Eröffnung eines Bankkontos, über die Registrierung von SIM-Karten bis zur Buchung von Flügen und Hotels.1 Auch in den Worten der Bundesregierung werde die EUDI-Wallet „digitale Identitäten mit dem Alltag verbinden“; sie bilde „den Kern eines offenen Ökosystems, das künftig auch EUDI-Wallet-Lösungen nicht-staatlicher Anbieter umfassen soll“.2 1 https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/EUDIGITALIDENTITYWALLET/pa- ges/716146139/The+many+use+cases+of+the+EU+Digital+Identity+Wallet 2 https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet Deutscher Bundestag Drucksache 21/6650 21. Wahlperiode 23.06.2026 Eine sowohl im staatlichen wie auch im nicht-staatlichen Sektor langfristig breit verankerte digitale Geldbörse hat weitreichende Implikationen für die Gesellschaft – online wie offline. Hierzu zählen sowohl das Risiko des dauerhaften Datenabgriffs zu kommerziellen Zwecken, der weitere Abbau Anonymität wahrender analoger Strukturen als auch das Potential für Kontrolle, Verhaltenssteuerung und Überwachung. Insbesondere die Corona-Jahre haben vor Augen geführt, dass EU-Kommission und Regierungen in Deutschland keine Scheu davor haben, Grundrechte der Bürger an die Nutzung von staatlich erteilten QR-Codes zu binden, z. B. um eine Gaststätte betreten zu dürfen. Die EUDI-Wallet könnte das digitale COVID-Zertifikat der EU von morgen sein und für die Bürger auf vielfache Weise die Wirkung eines digitalen Käfigs ausüben. Diese Erwägungen machen es notwendig, sich zweierlei bewusst zu machen: zum einen, die Bedeutung der Beibehaltung analoger Strukturen als Schutzschild gegen Datenabgriff und einen gegen die Freiheit und individuelle Selbstbestimmung digital aufrüstenden Staat; sowie zum anderen, der Grundsatz, dass in einer Privatwirtschaft die Privatanbieter unter Einhaltung geltender Gesetze eigenverantwortlich über Zugang und Nutzung ihrer Angebote entscheiden. Es ist weder Aufgabe der Bundesregierung noch der EU, den Zugang zu privaten Dienstleistungen zu gestalten oder zu vereinfachen. Der Staat hat vorrangig sicherzustellen, dass staatliche Dienstleistungen für Bürger zugänglich sind. Hier besteht der dringende Modernisierungsbedarf und diesem Zweck ist durch eine ausschließlich für staatliche Verwaltungsvorgänge ausgelegte, durch analoge Parallelstrukturen jederzeit abgesicherte, nationale digitale Identität Genüge getan. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf Ebene der Europäischen Union für die Aufhebung der Artikel 5a bis 5f (Europäische Brieftaschen für die Digitale Identität) in der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzusetzen; 2. sodann die weitere Umsetzung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts einzustellen: 3. unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen, zu entwickeln; 4. analoge Alternativen zu digitalen Dokumenten zu bewahren und deren vollumfängliche, gleichberechtigte Anerkennung jederzeit zu gewährleisten. Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Den Anforderungen der novellierten eIDAS-Verordnung3 entsprechend soll in Deutschland ab dem 2. Januar 2027 die EUDI-Wallet verfügbar sein. Zu diesem Datum werde diese digitale Brieftasche zunächst den Personalausweis, den Führerschein, den Fahrzeugschein und Versicherungskarten beinhalten. Mittel- und langfristig kämen weitere Funktionen wie die Gesundheitskarte, Zeugnisse und der Impfpass hinzu.4 Mit der EUDI-Wallet solle es zudem möglich werden, Bankkonten zu eröffnen, SIM-Karten zu registrieren, Geschäftsverträge zu signieren sowie Flüge und Hotels zu buchen.5 Der Einsatzbereich ist offenbar darüber hinaus erweiterbar. So heißt es auf der Webseite des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die „staatliche EUDI-Wallet bildet den Kern eines offenen Ökosystems, das künftig auch EUDI-Wallet-Lösungen nichtstaatlicher Anbieter umfassen soll“.6 Die Implikationen für Nutzer und Gesellschaft können weitreichend sein. Da wäre zum einen das Thema Datenabgriff. Ein Report der Unternehmensberatung McKinsey stellt bereits im Jahr 2019 dar, dass die Einführung (mit der EUDI-Wallet vergleichbarer) digitaler Identitäten in entwickelten Volkswirtschaften eine ökonomische Wertschöpfung von drei Prozent „entsperren“ könnte – vorausgesetzt die Adoptionsrate ist hoch und die Applikation enthält Datenaustauschfunktionen („data-sharing features“).7 Während die Bundesregierung betont, dass die Datensouveränität bei der EUDI-Wallet „zu jedem Zeitpunkt beim Nutzenden [verbleibt], der entscheidet, welche Identitätsdaten und Nachweise wann, mit wem, und zu welchem Zweck geteilt werden“8, befürchten Datenschützer, dass gerade diese Entscheidungshoheit zur leichtfertigen Preisgabe zu vieler persönlicher Informationen führen wird. So warnt der Experte für Datensicherheit Henk Marsman bezogen auf die EUDI-Wallet: „Obwohl ich mich für ein autonomes Wesen halte und informierte Entscheidungen treffe, lasse ich mich recht leicht durch Nudging-Techniken, Dark Patterns oder einfach durch einen fünfprozentigen Rabatt manipulieren und beeinflussen.“9 Tatsächlich ist es längst Alltag vieler Kunden, Datennutzungsvereinbarungen zuzustimmen, ohne sie gelesen zu haben.10 Diesen Hintergrund sollte man zur Kenntnis nehmen, wenn man liest, dass Bundesregierung sowie Großkonzerne wie Zalando, Vodafone, Visa, Mastercard, Deutsche Bank und Bayer „eine möglichst schnelle und hohe Take-up-Rate für die EUDI-Wallet in Deutschland und der EU“ verfolgen.11 Laut Digitalminister Karsten Wildberger könne diese „Wachstum ankurbeln“. Ihren Einsatzbereich, die EU, bezeichnet er als „wirklich großen Markt […] mit 450 Millionen Menschen“ und stellt sich „Treueprogramme“ vor.12 Auf Nachfrage bestätigte die Bundesregierung, dass es Unternehmen „[g]rundsätzlich“ möglich sei, „im Rahmen ihrer Registrierung im EUDI-Wallet Ökosystem Treueprogramme im Einzelhandel digital anzubieten.13 Die Regierung Irlands hingegen ist den Weg gegangen, eine nationale Wallet nur für den öffentlichen Sektor zu entwickeln.14 Aktuell muss auch Irland diese nationale Lösung in eine Variante umbauen, die mit der EUDI-Wallet kompatibel ist. Es liegt aber nahe davon auszugehen, dass Irland deswegen in der Lage sein wird, mit Hilfe eines „Updates“ auf die zuvor funktionierende nationale Variante zurückzufallen, falls es auf EU-Ebene zu größeren Problemen käme. Neben dem Problem des potentiellen Datenabgriffs ist zu befürchten, dass uns die EUDI-Wallet in Deutschland einen großen Schritt weiter in Richtung „QR-Code-Gesellschaft“ führen wird – mit dem Smartphone als unverzichtbarem Begleiter. Der von Verfechtern der EUDI-Wallet betonte Vorteil „alles in einer App“ bedeutet im Umkehrschluss eben auch, dass ohne App/Smartphone nicht alles geht. Bürger kennen den Abbau analog ver- 3 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401183 4 www.heise.de/news/Minister-Ausweis-auf-dem-Handy-ab-2-Januar-2027-11111308.html 5 https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/EUDIGITALIDENTITYWALLET/pa- ges/716146139/The+many+use+cases+of+the+EU+Digital+Identity+Wallet 6 https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet 7 www.mckinsey.com/capabilities/tech-and-ai/our-insights/digital-identification-a-key-to-inclusive-growth#section-header-5 8 vgl. Drucksache 21/3236, S.106 9 www.biometricupdate.com/202505/eic-2025-eudi-wallet-has-a-data-oversharing-problem 10 www.heise.de/news/Studie-Datenschutzerklaerungen-werden-wenig-gelesen-4516406.html 11 www.bitkom.org/MoU-EUDI-Wallet (siehe Memorandum) 12 www.youtube.com/watch?v=p4dDkEuDbwE&t=938s (ab 00:15:10) 13 vgl. Drucksache 21/3236, S.105 14 https://partnerportal.mygovid.ie/?utm_source=chatgpt.com fügbarer Dienstleistungen im staatlichen wie nicht-staatlichen Sektor. Beispielhaft erwähnt sei die Abschaffung von Barzahlungen und Papiertickets in verschiedenen Verkehrsbetrieben. Sozialverbände kritisieren dies als Diskriminierung Älterer15 und so fordert auch die Senioren-Union unlängst ein Recht auf analoges Leben, wenigstens bei Behördengängen und Bankgeschäften.16 Tatsächlich betreffen Barzahlverbote und Smartphone-Zwang aber Menschen jeden Alters, die es bevorzugen, auf analoge Weise zu leben, auch ohne App von einem Rabbat zu profitieren oder ohne Onlinezugang einen Termin bei den Bürgerdiensten zu machen. Sie spielen für die Bundesregierung offenbar keine besondere Rolle. Statt eines Bekenntnisses zu analogen Parallelstrukturen, findet sich in der Modernisierungsagenda der Bundesregierung unter „Prinzipien der Staatsmodernisierung“ nur den Vermerk „digital first, analog möglich.“ Ferner richtet die Bundesregierung auf eine Anfrage aus, zu „gewährleisten, dass analoge Strukturen für den Zugang zu Verwaltungsleistungen insoweit zur Verfügung stehen, wie sie benötigt werden“.17 Das lässt einen weiteren Abbau solcher Strukturen bei sinkender Nachfrage offen. Dass die Nachfrage sinkt, dürfte indes schon der schlechte Zustand analoger Verwaltungsvorgänge begünstigen sowie das erklärte Ziel von Bundesregierung und Großkonzernen, die EUDI-Wallet schnell und erfolgreich zu etablieren. Die vielgepriesene nachteilslose Freiwilligkeit der EUDI-Wallet wäre mit dem Abbau gleichwertiger analoger Parallelstrukturen – im staatlichen wie privaten Sektor – nicht gegeben. Minister Wildberger konnte oder wollte in der Regierungsbefragung am 5. November 2025 nicht garantieren, dass die EUDI-Wallet wirklich freiwillig bleibt und ihre Einführung keinerlei direkten oder indirekten Zwang mit sich bringen wird.18 Die aktuell geplante Altersgrenze für Soziale Netzwerke wie Facebook und eine strikte Altersverifikationen für weitere Online-Inhalte könnten sich als Adoptionsturbo für die EUDI-Wallet entwickeln. In ihrem Impulspapier „Sichere Soziale Medien“19 fordert die SPD Altersverifikationen mithilfe der EUDI schon für 16-Jährige. Bei Jugendlichen bis 16 Jahre solle die Altersüberprüfung „ausschließlich nach Verifizierung durch die Erziehungsberechtigten über deren EUDI-Wallet“ erfolgen. Auch die Bundesregierung bestätigt, „dass die Digitale Identität – insbesondere in Form der EUDI-Wallet – künftig einen Beitrag zur Altersverifikation bei altersbeschränkten Online-Angeboten leisten kann“.20 Die Tatsache, dass die Frage einer geplanten Altersgrenze für Soziale Netzwerke genau in den Zeitraum gelegt wird, in dem die EUDI-Wallet entwickelt wird, lässt den Verdacht aufkommen, dass die Altersgrenze für Soziale Netzwerke durch die Bundesregierung als Mittel zum Zweck der Durchsetzung der „digitalen Identität“ und der „digitalen Geldbörse“ missbraucht wird. Es ist davon auszugehen, dass Nutzer es (teils widerwillig) bevorzugen würden, sich mit der EUDI-Wallet online auszuweisen als mit ihren Bankdaten oder Gesichtsscans. Der Digitalminister selbst hebt gern den angeblichen Vorteil der „Benutzerfreundlichkeit“ der EUDI-Wallet hervor.21 Neben einem potenziell allgegenwärtig werdenden Gebrauch im Netz warnt die US-amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU indes auch vor weitreichenden Folgen für die Offline-Gesellschaft durch digitale Identitäten: „Sobald es so einfach wird, seinen Ausweis per Knopfdruck vorzuzeigen, besteht die Gefahr, dass wir von allen Seiten mit Identitätsanfragen konfrontiert werden. Sie möchten einen 7-Eleven betreten? Scannen Sie Ihren Ausweis. Sie möchten in einem Bekleidungsgeschäft stöbern, einen Kaffee kaufen oder parken? Scannen Sie Ihren Ausweis.“22 Dieses Szenario weckt Erinnerungen an die Corona-Maßnahmen. Zeitweise war es Menschen ohne gültigen „Impfnachweis“ (bzw. „Genesenenstatus“) verboten, Geschäfte, Kultureinrichtungen oder sogar Weihnachtsmärkte zu betreten, wenngleich ihr Ausschluss den behaupteten Effekt auf die „Pandemiebekämpfung“ nicht erbringen konnte, wie der Corona-Krisenstab des Robert Koch-Instituts schon zum Zeitpunkt dieser Maßnahmen klarstellte.23 Verfechter der digitalen Identität erkannten Covid-Impfnachweise indes schnell „als Einstieg in die biometrisch basierte digitale Identität“, wie es ein Deutschlandfunk-Podcast schon im Oktober des Jahres 2020, darstellt. Die „Coronaimpfung eröffne eine einzigartige Gelegenheit, in die digitale Identität für Milliarden Men- 15 www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/rheinbahn-duesseldorf-bargeldlos-ticket-kritik-100.html 16 www.zeit.de/gesellschaft/2025-08/seniorenunion-forderung-analoges-leben-benda 17 vgl. Drucksache 21/396, S.65 18 Plenarprotokoll 21/36, S.18 ff. 19 www.spdfraktion.de/system/files/documents/impulspapier-sichere-soziale-medien.pdf 20 vgl. Drucksache 21/1164 21 vgl. Plenarprotokoll 21/36 vom 05.11.2025, S. 3949 22 www.aclu.org/news/privacy-technology/state-legislatures-need-to-block-creation-of-nightmarish-national-identity-system 23 Protokoll vom 05.11.2021 („In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.“) schen einzusteigen“, wird darin die damalige Leiterin der Organisation ID2020 in New York City, Dakota Gruener, paraphrasiert.24 Tatsächlich kündigte der CEO der Luca-App im Januar 2022 an, Impf- und Personalausweis zusammenführen zu wollen („Dann muss man vielleicht bald nur noch sein Handy zeigen.“).25 Mit der EUDI- Wallet wird dieses Ziel nun realisiert. Durch den angekündigten Einschluss des Impfpasses könnte sie insofern zum effizienten Kontrollinstrument für zukünftige (Willkür-)Maßnahmen gegen die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung werden – zumal sich sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung einer tiefgründigen Aufarbeitung der Corona-Politik verweigern, und Letztere in ihrem Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zukünftige Einschränkungen mehrerer Grundrechte in Artikel 2 quasi ankündigt.26 Problematisch ist auch die potenzielle Implementierung eines Sozialpunktesystems, dessen Grundlage die mit staatlichen sowie vielen nicht-staatlichen Anwendungsbereichen versehene EUDI-Wallet sein könnte. Die im August 2020 erschienene Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Zukunft von Wertvorstellungen der Menschen in unserem Land“ zieht ein zukünftiges „Bonus-System“ als ein mögliches Zukunftsszenario in Betracht. „In den 2030er-Jahren beginnt in Deutschland ein digitales, partizipativ ausverhandeltes Punktesystem, das Anreize zur Verhaltensänderung bietet“, heißt es darin. Dieses System hätte sich durchgesetzt, da es sich „als effizienter Steuerungsmechanismus zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels entpuppte (z. B. durch Punktebewertung des ökologischen Fußabdrucks)“.27 Auch die im Jahr 2022 erschienene vom BMBF beauftragte Studie, „Die Zukunft des Vertrauens in digitalen Welten“, greift dieses Gesellschaftsszenario auf.28 Aus all diesen Erwägungen heraus schließen die Antragsteller, dass die EUDI-Wallet der Grundstein für weitreichende negative Entwicklungen sein könnte. Eine nationale auf Behördenvorgänge begrenzte Wallet und die Bewahrung gleichberechtigter analoger Zugänge beugen diesen Risiken vor, ohne die dringend benötigte Optimierung der staatlichen Verwaltung zu kompromittieren. 24 www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html 25 www.berliner-zeitung.de/wochenende/luca-ceo-wir-wollen-impf-und-personalausweis-zusammenfuehren-li.204737?utm_ medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1641625649 26 Drucksache 21/1508 27 www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/v/zukunft-wertvorstellungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 28 www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/v/zukunft-des-vertrauens--digitale-welten.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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