Schriftliche Frage 151 von Tobias Ebenberger (AfD): Sind mit der European Digital Identity (EUDI-)Wallet Kundenbindungsprogramme im Einzelhandel prinzipiell möglich, bei denen die Nutzer Vorte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Text
Schriftliche Frage 151 von Tobias Ebenberger (AfD): Sind mit der European Digital Identity (EUDI-)Wallet Kundenbindungsprogramme im Einzelhandel prinzipiell möglich, bei denen die Nutzer Vorte…
Frage 151 (Tobias Ebenberger, AfD):
Sind mit der European Digital Identity (EUDI-)Wallet Kundenbindungsprogramme im Einzelhandel prinzipiell möglich, bei denen die Nutzer Vorteile wie etwa Rabatte durch Preisgabe ihrer Daten erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 9. Dezember 2025:
Deutschland baut mit öffentlichen und privaten Partnern ein sicheres, zukunftsfähiges EUDI-Wallet-Ökosystem auf. Private wie öffentliche Organisationen, darunter auch Unternehmen aus dem Einzelhandel, können künftig unkompliziert Teil des EUDI-Wallet- Ökosystems werden, indem sie sich als Relying Party registrieren und ihre beabsichtigte Nutzung (Intended Use) unter Einhaltung der novellierten eIDAS-Verordnung deklarieren. Diese Angaben werden in einem öffentlichen Register einsehbar sein. Grundsätzlich steht es Relying Parties frei, im Rahmen ihrer Registrierung im EUDI-Wallet-Ökosystem Treueprogramme im Einzelhandel digital anzubieten. Dies stellt für Nutzende eine optionale Zusatzfunktion der EUDI-Wallet dar, die freiwillig genutzt werden kann. Die Preisgabe von Daten durch die EUDI-Wallets unterliegt dabei höchsten europäischen Datenschutzstandards, wie die Einwilligungspflicht und die Zweckbindung. Durch die Prinzipien der Datensparsamkeit und selektiven Offenlegung werden nur die notwendigen Nachweise geteilt, ohne darüberhinausgehende Zusatzinformationen preiszugeben. Die Datensouveränität verbleibt zu jedem Zeitpunkt beim Nutzenden, der entscheidet, welche Identitätsdaten und Nachweise wann, mit wem, und zu welchem Zweck geteilt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen nur die Daten erhalten, die für den jeweiligen Zweck freigegeben wurden. Die EUDI-Wallet wird zudem mit technischen und organisatorischen Schutzmechanismen ausgestattet sein, die sogenannte Overasking- Anfragen von Relying Parties erkennen. In solchen Fällen erhält der Nutzer eine Warnung, wenn Daten abgefragt werden, die über das bei der Registrierung angegebene für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß hinausgehen. Der Nutzende kann den Zugriff auf nicht notwendige Informationen dementsprechend unterbinden.
Relationen
- asked ← Tobias Ebenberger (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung