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Schriftliche Frage 115 von Edgar Naujok (AfD): Welche personenbezogenen Daten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftig über die sog. EUDI-Wallet im Zusammenhang mit staatlichen So…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 115 von Edgar Naujok (AfD): Welche personenbezogenen Daten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftig über die sog. EUDI-Wallet im Zusammenhang mit staatlichen So… Frage 115 (Edgar Naujok, AfD): Welche personenbezogenen Daten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftig über die sog. EUDI-Wallet im Zusammenhang mit staatlichen Sozialleistungen verarbeitet werden, und welche möglichen Datenschutzrisiken sieht die Bundesregierung hierbei (www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/regierung-die-grosse-moderni sierung-des-sozialstaats-koennte-teuer-werden/10 0220272.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 3. Juni 2026: Die staatliche EUDI-Wallet wird zum Start die sichere digitale Identifikation, basierend auf Personenidentifizierungsdaten (PID) aus Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel, sowie die Nutzung vielfältiger digitaler Nachweise (EAAs) aus Wirtschaft und Verwaltung ermöglichen. Weitere Funktionen und Anwendungsfälle werden iterativ ergänzt. Im Rahmen der Anbindung der öffentlichen Verwaltung werden auch Verwaltungsleistungen mit der EUDI-Wallet künftig digital, sicher und bundesweit nutzbar sein. Konkrete Anwendungsfälle, wie zum Beispiel der Dresdenpass als kommunale Sozialleistung, befinden sich derzeit in der Erprobungsphase eines Testprojekts in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Dresden. Der Dresdenpass enthält nach Kenntnis der Bundesregierung keine personenbezogenen Daten, da er in die Wallet des Dresdenpass-Inhabers ausgestellt wird und daher lediglich die Angaben der ausstellenden Stelle und des Gültigkeitszeitraums enthält. Die öffentlichen Stellen stellen aktuell die rechtzeitige Anbindung an und die Erstellung von Nachweisen für die EUDI-Wallet sicher. So sollen u. a. der digitale Schwerbehindertenausweis und die A1- Bescheinigung zeitnah als Nachweise in der EUDI-Wallet zur Verfügung stehen. Welche personenbezogenen Daten im Einzelnen verarbeitet werden sollen, ist derzeit noch in Prüfung von den zuständigen Behörden. Grundsätzlich spielen Sicherheit und Datenschutz in der staatlichen EUDI-Wallet eine zentrale Rolle („Privacy by Design“). Die die EUDI- Wallet regelnde Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass Verarbeitungstätigkeiten mit der DSGVO im Einklang stehen müssen. Persönliche Daten von Nutzenden werden z. B. ausschließlich lokal und hardwaregesichert auf dem persönlichen Gerät gespeichert. Durch diese dezentrale Datenhaltung ist eine übergreifende Sammlung, Speicherung und Einsicht von Nutzungsdaten ausgeschlossen. Darüber hinaus folgt die EUDI-Wallet dem Prinzip der Datensparsamkeit und es werden nur die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendigen Daten geteilt. Durch die Einhaltung europäischer Datenschutzvorgaben stellt die EUDI-Wallet übergreifend sicher, dass die Privatsphäre der Nutzenden respektiert und geschützt wird. Bei einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit staatlichen Sozialleistungen werden also insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit sowie die Datensicherheit Berücksichtigung finden.

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