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Schriftliche Frage 144 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Planungsstand der Bundesregierung zur geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße 8 im Bereich der rheinland-pfälzischen Ko…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 144 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Planungsstand der Bundesregierung zur geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße 8 im Bereich der rheinland-pfälzischen Ko… Frage 144 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Planungsstand der Bundesregierung zur geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße 8 im Bereich der rheinland-pfälzischen Kommunen Helmenzen, Weyerbusch sowie Kircheib (inklusive eingeplanter Bundesmittel, nach Angabe der jeweiligen Titel im Einzelplan 12), und können die hierfür vorgesehenen Mittel auch für eine Ertüchtigung der bestehenden Trasse genutzt, sprich umgewidmet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 4. September 2025: Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Maßnahme B 8 n Lgr. NW/RP–Altenkirchen in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ enthalten. Das Gesamtprojekt untergliedert sich in die vier Teilprojekte Ortsumgehung (OU) Kircheib, OU Hasselbach, OU Weyerbusch sowie OU Helmenzen. Damit hat der Bund die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Ortsumgehungen im Zuge der B 8 von der Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz (AV RP) bis zur Baureife geplant werden können. Für die genannten Ortsumgehungen wird derzeit die jeweilige Vorplanung von der AV RP erstellt, wobei die Teilprojekte OU Hasselbach und OU Weyerbusch zu einem Planungsprojekt zusammengefasst wurden. Über die Finanzierung der B 8 n Lgr. NW/RP–Altenkirchen wird erst nach Vorlage des Baurechts zu entscheiden sein.

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