Schriftliche Frage 224 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die jüngst eingeführten Gesetzgebungen in Ecuador (wie z. B. der „Gesetzentwur…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 224 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die jüngst eingeführten Gesetzgebungen in Ecuador (wie z. B. der „Gesetzentwur…
Frage 224 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen die jüngst eingeführten Gesetzgebungen in Ecuador (wie z. B. der „Gesetzentwurf zur Kontrolle irregulärer Kapitalflüsse“) auf die Arbeit deutscher Nichtregierungsorganisationen, ihrer Partnerorganisationen vor Ort sowie deutscher Unternehmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit haben, und wenn ja, welche konkret, und inwiefern sieht die Bundesregierung Risiken, dass diese Gesetzgebung den zivilgesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Handlungsspielraum, den offenen Dialog mit staatlichen Stellen sowie die Durchführung entwicklungspolitischer Projekte im Einklang mit menschenrechtlichen und demokratischen Standards beeinträchtigen könnte (https://amerika21.de/analyse/27704 2/ecuador-100-tage-autoritarismus)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 7. Oktober 2025:
Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Ecuador genau. Das erklärte Ziel der Regierung von Staatspräsident Daniel Noboa, Geldwäsche und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, begrüßt die Bundesregierung, denn die organisierte Kriminalität bedroht nicht nur die Stabilität und Rechtsstaatlichkeit in Ecuador und in der Region, sondern auch die innere Sicherheit in Deutschland und Europa. Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität darf jedoch nicht zu einer Schwächung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen in Ecuador führen. Der im ersten Gesetzentwurf geäußerte Generalverdacht gegen Nichtregierungsorganisationen lief Gefahr, die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft zu unterminieren. Positiv wertet die Bundesregierung daher, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren diesbezüglich angepasst wurde und einige Bedenken der Zivilgesellschaft im finalen Gesetzestext aufgegriffen wurden. Die konkreten Auswirkungen des Gesetzes hängen maßgeblich von der weiteren Ausarbeitung der Verwaltungsvorschriften und deren Anwendung ab. Über die deutsche Auslandsvertretung setzt sich die Bundesregierung gegenüber der ecuadorianischen Regierung dafür ein, dass die Handlungsspielräume von Nichtregierungsorganisationen nicht eingeschränkt und sie bei der weiteren Ausarbeitung mit einbezogen werden.
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