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Schriftliche Frage 62 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jüngsten Rückschritte im Hinblick auf die Anti-Korruptionsbemühungen in der Ukraine (siehe…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 62 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jüngsten Rückschritte im Hinblick auf die Anti-Korruptionsbemühungen in der Ukraine (siehe… Frage 62 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die jüngsten Rückschritte im Hinblick auf die Anti-Korruptionsbemühungen in der Ukraine (siehe z. B. https://kyivindependent.com/bill-subordinati ng-top-anti-corruption-agencies-to-prosecutor-gen erals-office/), und welche konkreten Erwartungen hat die Bundesregierung an die ukrainische Regierung hinsichtlich der unabhängigen Korruptionsbekämpfung als fester Bestandteil der für einen gelingenden EU-Beitritt notwendigen Reformen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. August 2025: Die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Antikorruptionsinstitutionen bleibt eine zentrale Errungenschaft des Reformkurses der Ukraine und ist von entscheidender Bedeutung für das leistungsbasierte Voranschreiten der Ukraine im EU-Beitrittsprozess. Die zügige Rücknahme der Einschränkung der Unabhängigkeit des Nationalen Anti-Korruptionsbüros (NABU) und der Spezialisierten Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft (SAPO) am 31. Juli 2025 war aus Sicht der Bundesregierung richtig und notwendig. Die Bundesregierung hatte sich in enger Abstimmung mit der ukrainischen Zivilgesellschaft und internationalen Partnern intensiv um einen solchen Schritt bemüht. Auch um einem dauerhaften Vertrauensschaden entgegenzuwirken, sind aus Sicht der Bundesregierung weitere Reformbemühungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung notwendig. Hierzu gehören insbesondere die Berufung einer unabhängig ausgewählten Leitung des Büros für Wirtschaftliche Sicherheit (ESBU) sowie die fortgesetzte Beteiligung unabhängiger, internationaler Expertinnen und Experten in der neuen Auswahlkommission für Mitglieder der Hohen Qualifizierungskommission für Richterinnen und Richter (HQCJ) in der Ukraine. Zudem müssen relevante zivilgesellschaftliche Organisationen ihrer wichtigen Arbeit ungestört nachgehen können. Hierfür wird sich die Bundesregierung weiterhin in ihren Kontakten mit der ukrainischen Regierung und dem ukrainischen Parlament einsetzen.

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