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Schriftliche Frage 225/226 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie viele Verhandlungen zu Nutzungen der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 („Deb2Heal…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 225/226 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie viele Verhandlungen zu Nutzungen der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 („Deb2Heal… Frage 225 (Maren Kaminski, Die Linke): Wie viele Verhandlungen zu Nutzungen der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 („Deb2Health Schuldenumwandlungsprogramm“) beabsichtigt die Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 abzuschließen? Frage 226 (Maren Kaminski, Die Linke): Wie viele Kapazitäten zur Anwendung der Umwandlungsfazilität in den Titeln 166 01 bzw. 186 01 im Kapitel 2301 des Einzelplans 23 („Deb2Health Schuldenumwandlungsprogramm“) hält die Bundesregierung vor, und wie sind diese im Hinblick auf Volumen von bis zu 150 Mio. Euro ausgelegt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 7. Oktober 2025: Die Fragen 225 und 226 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist gemäß der Haushaltsvermerke Nr. 3 zu Kapitel 2301 Titel 166 01 sowie Titel 186 01 (Zinsen und Tilgungen aus FZ) ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (HHA) mit verschuldeten, aber noch nicht überschuldeten Ländern Schuldenumwandlungen in Höhe von insgesamt bis zu 150 Mio. Euro jährlich (sog. Plafond) nach Prüfung im Einzelfall zu vereinbaren. Es erfolgt keine Vorfestlegung auf einzelne inhaltliche Sektoren für den Plafond. Die Festlegung der Sektoren, Auswahl der Umsetzungsorganisation sowie die Festsetzung der tatsächlichen Höhe der jeweiligen Schuldenumwandlung erfolgt nach Billigung durch den Haushaltsausschuss in enger Abstimmung mit den entwicklungspolitischen Prioritäten der jeweiligen Partnerregierung.

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