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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305,062 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze"

dip / drucksache 08.04.2025 · WP 21 · 21/38 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305,062 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 "Transformation Wärmenetze" [Deutscher Bundestag Drucksache 21/38 21. Wahlperiode 08.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305,062 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 „Transformation Wärmenetze“ Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. April 2025 II B 3 – AF 0205/00186/004/004 Entsprechend § 4 Absatz 2 Satz 6 i. V. m. § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) i. V. m. § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt bis zu 305,062 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026: bis zu 91,266 Mio. Euro 2027: bis zu 136,265 Mio. Euro 2028: bis zu 42,265 Mio. Euro 2029: bis zu 35,266 Mio. Euro. Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWK reichen die Mittel noch bis Ende März 2025. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWK daher die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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