Schriftliche Frage 118 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 137 und 138 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 genan…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 118 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 137 und 138 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 genan…
Frage 118 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 137 und 138 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 genannten verwaltungsinternen Prüfungen zum Wechsel des Trägers der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Bitterfeld-Wolfen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ um eine bei jedem Trägerwechsel regelhaft durchzuführende Prüfung oder wurden diese aufgrund konkreter aktenkundiger Tatsachen eingeleitet, die Zweifel an der Förderfähigkeit des geänderten Vorhabens oder an der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit beziehungsweise Fähigkeit des neuen Trägers zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und Mittelverwendung begründen (bitte gegebenenfalls benennen), und auf welche Rechtsvorschrift, Nebenbestimmung des Zuwendungsbescheides oder verbindliche Programmbestimmung stützt sich die währenddessen bestehende vorläufige Sperre der Zuwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 6. August 2026:
Wechselt der Träger einer Koordinierungs- und Fachstelle, wird dessen Eignung regelhaft geprüft. Die vorläufige Sperre der Zuwendungen beruht auf der Nebenbestimmung 2.11. Buchstabe o des Zuwendungsbescheids für das Jahr 2026.
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