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Schriftliche Frage 55 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ihre Aussage, der deutsche Strombedarf werde im Jahr 2030 „eh…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 55 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ihre Aussage, der deutsche Strombedarf werde im Jahr 2030 „eh… Frage 55 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ihre Aussage, der deutsche Strombedarf werde im Jahr 2030 „eher am unteren Ende“ der Bandbreite von 600 bis 700 Terawattstunden liegen (www.faz.net/ aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/kosten-de r-energiewende-das-ist-der-sparplan-von-katherin a-reiche-110687049.html), auch vor dem Hintergrund des im Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur für 2030 angenommenen Strombedarfs von 725 TWh, und geht sie davon aus, dass globale Trends wie der zu beobachtende Boom von stromintensiven Rechenzentren, der Trend zur Elektrifizierung in der Industrie sowie eine allgemeine konjunkturelle Erholung an Deutschland weitgehend vorbeigehen werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. September 2025: Gemäß dem am 15. September 2025 vom BMWE veröffentlichten Bericht zum Monitoring der Energiewende wird für den Bruttostromverbrauch 2030 eine Bandbreite von 600 bis 700 TWh von den explorativen Szenarien für erreichbar und von einigen normativen Szenarien als kompatibel mit dem Klimaziel identifiziert. Dabei ist davon auszugehen, dass explorative Szenarien kurz- bis mittelfristig deutlich belastbarer sind, weil sie nicht vom Ziel herkommen, sondern von der aktuell zu beobachtenden tatsächlichen Entwicklung. Der untere Rand in den von den Gutachtern analysierten explorativen Szenarien liegt mit 580 TWh sogar noch unter dem unteren Rand der o. g. Bandbreite. Die vom Umweltbundesamt beauftragten Treibhausgasprojektionen vom März 2025, die zu den explorativen Szenarien gehören, gehen von 650 TWh aus, diverse Energieexperten sehen den Bruttostromverbrauch 2030 zwischen 600 und 650 TWh (vgl. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. Januar 2025 sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Januar 2025). Blickt man auf die letzten Jahre zurück, so zeigt sich: Während der Bruttostromverbrauch 2017 noch bei 602 TWh lag, waren es 2024 nur noch 522 TWh – trotz eines steigenden Stromverbrauchs von u. a. Rechenzentren. Auch im laufenden Jahr weist der Bundesverband für Energieund Wasserwirtschaft für die ersten acht Monate gegenüber 2024 nur einen Zuwachs um 0,1 Prozent aus (normalarbeitstäglich bereinigte Zahlen). Um bis 2030 über die Mitte der o. g. Bandbreite zu kommen, wäre also ein Anstieg um über 25 Prozent in nur fünf Jahren erforderlich. In der Gesamtschau fügt sich die Einschätzung der Bundesministerin Katherina Reiche somit gut in aktuelle wissenschaftliche Einschätzungen sowie in die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung ein. Im Versorgungssicherheitsmonitoring hat die Bundesnetzagentur zwei Szenarien betrachtet, um eine Bandbreite möglicher Entwicklungen in den nächsten zehn Jahren abzubilden. Zum einen wurde ein Zielszenario genutzt, das die bekannten gesetzlichen und politischen Ziele abbildet. Zum anderen wurde ein Szenario gerechnet, in welchem die Auswirkungen verschiedener möglicher Verzögerungen in der Zielerreichung untersucht werden. Im Zielszenario wurde ein Stromverbrauch für das Jahr 2030 in Höhe von 750 TWh unterstellt. Um der unterjährigen Dynamik beim Stromverbrauch Rechnung zu tragen, wurde der Stromverbrauch zum Stichtag 1. Januar 2030 interpoliert. Dies entspricht 725 TWh. Im zweiten Szenario wurde ein Stromverbrauch im Jahr 2030 in Höhe von 675 TWh unterstellt. Dies entsprach zum Beginn der Untersuchung (Jahresanfang 2024) einer konservativen Annahme. Entwicklungen, die nach dem Beginn der Untersuchung eingetreten sind, konnten im Versorgungssicherheitsmonitoring 2024 nicht berücksichtigt werden.

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