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Schriftliche Frage 95 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der durch die Implementierung der PPR 2.0 errechnete mittelfristige Personalaufwuchs von mindestens 40.0…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 95 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der durch die Implementierung der PPR 2.0 errechnete mittelfristige Personalaufwuchs von mindestens 40.0… Frage 95 (Evelyn Schötz, Die Linke): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der durch die Implementierung der PPR 2.0 errechnete mittelfristige Personalaufwuchs von mindestens 40.000 zusätzlichen Pflegekräften in deutschen Krankenhäusern (www.dkgev.de/themen/personal-weiterb ildung/ppr-20/) bereits stattgefunden hat, und falls dieser Personalaufwuchs noch nicht erfolgt ist, welche konkreten kurzfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum Beginn der Konvergenzphase der PPR 2.0 umzusetzen, um eine flächendeckende Sanktionierung von Krankenhäusern aufgrund von Personalengpässen zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 2. Oktober 2025: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche Art und Weise die von Ihnen genannte Zahl berechnet wurde. Aktuell verpflichtet die Pflegepersonalbemessungsverordnung die Krankenhäuser, die Daten zum Ist und Soll der Personalausstattung und des Personalbedarfs nach den Prinzipien der PPR 2.0 zu ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu übermitteln. Die Daten werden quartalsweise übermittelt. Die erste Datenübermittlung hat Anfang des Jahres 2025 für das letzte Quartal des Jahres 2024 stattgefunden. Vor der Entscheidung über die Festlegung von verbindlich einzuhaltenden Erfüllungsgraden der Personalausstattung ist zunächst eine sorgfältige Analyse der über einen längeren Zeitraum gesammelten Daten geplant. Bei der künftigen Entscheidung darüber, ob und wann Sanktionen für eine Nichteinhaltung greifen sollen, sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, u. a. auch die zu dem jeweiligen Zeitpunkt aktuelle personelle Situation in den Krankenhäusern und inwiefern diese von dem nach den Prinzipien der PPR 2.0 errechneten Soll abweicht.

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