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Schriftliche Frage 99 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und in welcher Form plant das Bundesministerium für Gesundheit die Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern – genauer di…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 99 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und in welcher Form plant das Bundesministerium für Gesundheit die Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern – genauer di… Frage 99 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann und in welcher Form plant das Bundesministerium für Gesundheit die Strukturdaten zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern – genauer die „Anzahl des insgesamt beschäftigten ärztlichen Personals und die Anzahl des insgesamt in der unmittelbaren Patientenversorgung beschäftigten ärztlichen Personals, jeweils einschließlich der Facharztbezeichnung und wenn vorhanden, der Schwerpunktbezeichnung, und bei ärztlichem Personal in Weiterbildung jeweils unter Angabe des Weiterbildungsgebietes, umgerechnet jeweils auf Vollkräfte, gegliedert nach dem Kennzeichen des Standorts nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, nach den Leistungsgruppen nach Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch und nach den Fachabteilungen des Standorts“ (§ 21 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f des Krankenhausentgeldgesetzes) – zu veröffentlichen, die über eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenübermittlung seitens der Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, geregelt im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz – Inkrafttreten am 28. März 2024), mindestens für das Jahr 2024 bereits vorliegen müssten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 25. September 2025: Gemäß § 135d Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden im Bundes-Klinik-Atlas standortbezogen Informationen und Bewertungen veröffentlicht, unter anderem zu Fallzahlen, aussagekräftigen Zertifikaten sowie zur personellen Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang. Die Strukturdaten zum ärztlichen Personal werden nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) wie folgt erhoben: die Anzahl des insgesamt beschäftigten ärztlichen Personals und die Anzahl des insgesamt in der unmittelbaren Patientenversorgung beschäftigten ärztlichen Personals, jeweils einschließlich der Facharztbezeichnung und wenn vorhanden, der Schwerpunktbezeichnung, und bei ärztlichem Personal in Weiterbildung jeweils unter Angabe des Weiterbildungsgebietes, umgerechnet jeweils auf Vollkräfte, gegliedert nach dem Kennzeichen des Standorts nach § 293 Absatz 6 SGB V, nach den Leistungsgruppen nach Anlage 1 zum SGB V und nach den Fachabteilungen des Standorts. Die Krankenhäuser haben diese Daten zum einen im Rahmen der jährlichen Übermittlung der Struktur- und Leistungsdaten nach § 21 Absatz 1 KHEntgG zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln, dies erfolgte erstmals bis zum 31. März 2025 für das Datenjahr 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist weder befugt noch verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Zum anderen haben die Krankenhäuser zum Zwecke der Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas nach § 135d SGB V und für die Zwecke der Personalbemessung die in § 21 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und f KHEntgG genannten Daten an die vom InEK geführte Datenstelle auf maschinenlesbaren Datenträgern für jedes Kalenderquartal jeweils bis zum 15. des folgenden Monats zu übermitteln. Die Krankenhäuser hatten diese Daten erstmals für das zweite Quartal 2024 zu übermitteln. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit, wie die Informationen über das stationäre Versorgungsgeschehen weiter optimiert werden können. Unnötige Doppelstrukturen sollen dabei vermieden werden.

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