Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stella Merendino (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Pflegedienst und der ärztliche Dienst seit dem Jahr 2000 in Vollkräften entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten angeben), und sieht die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklung die Gefahr, durch die geplante Deckelung des Pflegebudgets eine erneute Stagnation oder sogar ein Absinken der Anzahl der Pflegekräfte herbeizuführen, und, wenn ja, warum ist die Maßnahme dennoch sinnvoll, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Zwischen den Jahren 2000 und 2024 ist die Anzahl der Vollkräfte (Zahl der Beschäftigten, umgerechnet auf volle tarifliche Arbeitszeit) im Krankenhaus im Pflegedienst laut den vom Statistischen Bundesamt erhobenen Grunddaten der Krankenhäuser von 332 268 auf 408 599 (um rund 23 Prozent) und im ärztlichen Dienst von 108 696 auf 180 418 (um rund 66 Prozent) gestiegen.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sieht für die Vereinbarung des Pflegebudgets ab dem Jahr 2027 eine Begrenzung des Anstiegs durch den Veränderungswert nach § 9 Absatz 1b des Krankenhausentgeltgesetzes vor. Der Anstieg des Pflegebudgets darf diese Obergrenze laut Referentenentwurf überschreiten, soweit die Einhaltung von Personalvorgaben aus Bundesgesetzen, Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erlassen worden sind, oder Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses dies erfordert. Der Referentenentwurf sieht somit eine Begrenzung des Anstiegs der Aufwendungen für das Pflegebudgets vor, nicht jedoch eine Stagnation oder Absenkung der Zahl der Pflegekräfte.
Die vorgeschlagene Maßnahme dient der Umsetzung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik als zentrales Element der Reform zur Stabilisierung der Beitragssätze in diesem Bereich, welcher seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ein sehr dynamisches Wachstum verzeichnet hat. Seit dem Jahr 2020 sind die Aufwendungen der Krankenkassen für das Pflegebudget im Schnitt um mehr als zehn Prozent pro Jahr gewachsen. Dies stellt eine erheblich beitragssatzrelevante Belastung der Krankenkassen dar. Durch die geplante Regelung wird der Ausgabenanstieg begrenzt, ohne den zur Qualitätssicherung notwendigen Personalaufbau zu gefährden.
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