polradar

Schriftliche Frage 100 von Peter Felser (AfD): Welcher Einsatz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer ist mit Blick auf die Pressemeldungen vom 23. Sept…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 100 von Peter Felser (AfD): Welcher Einsatz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer ist mit Blick auf die Pressemeldungen vom 23. Sept… Frage 100 (Peter Felser, AfD): Welcher Einsatz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer ist mit Blick auf die Pressemeldungen vom 23. September 2025 (www.agrarheute.com/manag ement/landwirte-waldbesitzer-atmen-entwaldungs verordnung-verschoben-636693) zu Plänen der EU-Kommission, das Inkrafttreten der EU- Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten erneut um ein Jahr zu verschieben sowie mit Blick auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (www.bm leh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0 89-eudr.html) hierzu in der Überschrift („Einsatz von Bundesminister Alois Rainer zahlt sich aus“) konkret gemeint, und plant er künftig, sich gemeinsamen Initiativen auf Ebene der EU- Mitgliedstaaten gegen die drohende Bürokratie der Entwaldungsverordnung anzuschließen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 1. Oktober 2025: Die Bundesregierung begrüßt die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Gemäß Koalitionsvertrag setzt sie sich dafür ein, dass unnötige Belastungen durch Regelungen auf Ebene der Europäischen Union (EU) verhindert werden. Dazu gehört, unnötige Belastungen bei der Anwendung der EUDR über die Einführung einer Null- Risiko-Variante zu vermeiden. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat haben sich daher im Namen der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, möglichst zügig Vorschläge zur Einführung einer Null-Risiko-Variante vorzulegen, mit denen noch vor Anwendungsbeginn der EUDR die unternehmerischen Sorgfaltspflichten bei Produkten aus Ländern mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko deutlich verringert werden und auch darüber hinaus unnötige bürokratische Belastungen vermieden werden. Die von der Europäischen Kommission am 23. September 2025 in Aussicht gestellte Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR geht aus Sicht der Bundesregierung in die richtige Richtung.

Relationen