polradar

Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung (Antwort zu Drs. 21/1529)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1775 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung (Antwort zu Drs. 21/1529) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1775 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1529 – Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die weltweite Entwaldung ist eine der Hauptursachen für das Artensterben, die Klimakrise und die Degradierung von Böden. Mit der EU- Entwaldungsverordnung (EUDR) 2023/1115 dürfen Produkte nur noch dann in den Verkehr gebracht und gehandelt werden, wenn sie frei von Entwaldung und einer Schädigung des Waldes sind. Betroffene Produkte sind beispielsweise Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao und Kaffee. Die Verordnung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich angewendet werden. Um diese Frist rechtssicher einhalten zu können, wäre nach Ansicht der Fragestellenden ein Kabinettsbeschluss in Deutschland vor der Sommerpause 2025 notwendig gewesen – dieser ist jedoch ausgeblieben. Statt eines geregelten Verfahrens mit Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden agiert die Bundesregierung bislang auf Grundlage vager Ankündigungen seitens des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer. Es gibt weder einen Gesetzentwurf noch belastbare Informationen zur konkreten Umsetzung für die betroffenen Akteure. Stattdessen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nach Treffen mit dem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, dem Fraktionsvorsitzenden der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) Manfred Weber (EVP) und der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber öffentlich eine „Entbürokratisierung“ und „Null- Risiko-Kategorie“ für heimisches Holz in Aussicht gestellt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat [BMLEH], Bundesminister Rainer und Staatsministerin Kaniber: Waldschutz muss praktikabel bleiben, Pressemitteilung Nummer 065/2025 vom 24. Juli 2025, online unter: www.bm leh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/065-waldspaziergang.html [zuletzt abgerufen am 2. September 2025]). Dies führt nach Ansicht der Fragestellenden zu erheblicher Verunsicherung – insbesondere bei Waldbesitzenden, der forstlichen Beratung und Unternehmen der Holzwirtschaft. Zwei Millionen Waldbesitzende, darunter viele Kleinstbetriebe, werden von der Verordnung betroffen sein. Ohne klare Umsetzungsvorgaben und Beteiligung drohen nach Ansicht der Fragesteller nicht nur Wettbe- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 22. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. werbsverzerrungen, sondern auch ein handwerklich schlecht vorbereiteter und bürokratisch überfrachteter Start der EUDR in Deutschland. Die Fragesteller treten dafür ein, dass die Umsetzung in Deutschland klar strukturiert, praxisnah und fair erfolgt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zentrales Element nachhaltiger Entwicklung ist, der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung entgegenzuwirken. Deutschland begrüßt deshalb die EU- Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Sie schafft eine solide gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der EU gegen die globale Entwaldung. Gleichzeitig stärkt sie die internationale Zusammenarbeit und schließt gezielte Unterstützungsmaßnahmen für Kleinproduzenten in Drittländern mit ein. Mit großer Sorge wird jedoch festgestellt, dass die Verordnung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung auch den Handel mit Produkten aus Herkunftsgebieten mit effektiven Waldschutzgesetzen und einem vernachlässigbaren Entwaldungsrisiko massiv belastet. Gemäß Koalitionsvertrag setzt sich die Bundesregierung daher auf EU-Ebene dafür ein, unnötige Belastungen bei der Anwendung der EUDR durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante zu verhindern. Die Einführung einer Null-Risiko-Variante bietet eine effektive und praxistaugliche Möglichkeit, die EUDR in ihrer Zielsetzung zu stärken, gleichzeitig aber überbordende Bürokratie zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Wirksamkeit der EUDR damit nicht beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung setzt damit ein konstruktives Signal in Richtung EU-Kommission und europäische Partner für eine effizientere, risikobasierte und effektive Umsetzung der EUDR. Die Bundesregierung hat daher an die EU-Kommission appelliert, kurzfristig einen Umsetzungsvorschlag für eine Null-Risiko-Variante vorzulegen und damit Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen in der EU und in Drittländern zu schaffen. 1. Was wurde bei dem Gespräch zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Juli 2025 konkret zur Umsetzung der EUDR in Deutschland vereinbart? Im Gespräch wurden keine Vereinbarungen zur Umsetzung der EUDR in Deutschland getroffen. 2. Für welche konkreten „praxistaugliche[n] Lösungen“ bei der Umsetzung der EUDR will sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf europäischer Ebene einsetzen, und inwiefern ist dieser Vorstoß mit dem Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider sowie der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan abgestimmt? 3. Unterstützt die Bundesregierung die EU-Entwaldungsverordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung bis zum 30. Dezember 2025 aus? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich gemäß Koalitionsvertrag auf EU-Ebene dafür ein, dass unnötige Belastungen bei der Anwendung der EUDR über die Einführung einer Null-Risiko-Variante verhindert werden. Die Bundesregierung hat sich dementsprechend gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, möglichst rasch Vorschläge zur Einführung einer Null-Risiko-Variante vorzulegen, mit denen noch vor Anwendungsbeginn der EUDR unnötige Bürokratie verhindert werden kann. Die Bundesregierung bringt sich dabei aktiv in die Diskussion ein, um einen gangbaren Weg zur Umsetzung einer Null-Risiko- Variante aufzuzeigen und so den Prozess zu beschleunigen. 4. Warum wurde bislang kein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EUDR vorgelegt, der ein fristgerechtes, geregeltes Verfahren unter Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden ermöglicht hätte? 5. Welche Folgen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine nicht fristgerechte Umsetzung für die Forstwirtschaft, die Ernährungsindustrie und die Verbraucherinnen und Verbraucher? 6. Inwiefern unterscheidet sich der angekündigte Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EUDR von dem bereits vorliegenden Entwurf aus der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Gesetzentwurf zur EUDR befindet sich aktuell in der Hausabstimmung im federführenden Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Dabei sind auch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Ziel der Bundesregierung ist eine bürokratiearme nationale Durchführung der EUDR, ohne nachteilige Folgen für die Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher. 7. Setzt die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Kategorie „sehr geringes Risiko“ zur Einstufung der Länder für die Umsetzung der EUDR ein, und wenn ja, welche Folgen hätte dies für den internationalen Waldschutz? Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Einführung einer Null- Risiko-Variante ein. Dies beinhaltet auch das Ziel, bürokratischen Aufwand bei Produkten aus Erzeugerländern mit einem vernachlässigbaren Risiko für Entwaldung, Walddegradierung und Illegalität zu reduzieren, ohne die Effektivität der EUDR für den internationalen Waldschutz zu gefährden. 8. Welche Informations- und Unterstützungsangebote plant die Bundesregierung konkret für insbesondere Klein- und Kleinst-Waldbesitzerinnen und Klein- und Kleinst-Waldbesitzer sowie für die forstliche Beratung im Hinblick auf die Pflichten zur Meldung und Nachweiserbringung gemäß EUDR? 9. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Forstbetriebe und Großwaldbesitzer, wenn diese lediglich betriebsweise melden, während Kleinwaldbesitzer flurstücksgenau und hiebsweise georeferenziert dokumentieren müssen, und wie steht sie dazu? a) Über welche Möglichkeiten und Informationen verfügt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Hinblick auf die Bereitstellung von Flurstücknummern zum Abbau von Bürokratie? b) Wie gedenkt die Bundesregierung, eine praxistaugliche Regelung für Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften als Vertreter von Waldbesitzenden zu gestalten? Die Fragen 8 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Wie die EUDR nach aktueller Rechtslage für Groß- und Kleinwaldbesitzer und -besitzerinnen anzuwenden ist, beschreibt die im Januar 2025 veröffentlichte Handreiche des BMLEH zur Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland. Darin enthalten sind auch Anwendungsbeispiele für Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften. Zur Beratung über die Inhalte der Handreiche stehen zudem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie die für Wald zuständigen Behörden der Länder bereit. Die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) wird diese Maßnahmen in Kürze unterstützen. Wettbewerbsverzerrungen zwischen Groß- und Kleinwaldbesitzerinnen und -besitzern sieht die Bundesregierung nicht. Im Übrigen ist zum Beispiel auch für Kleinwaldbesitzerinnen und -besitzer bereits nach der EUDR in der derzeit geltenden Fassung keine hiebsweise Meldung erforderlich. Die BLE verfügt als zuständige Kontrollbehörde darüber hinaus über keine Möglichkeiten und Informationen zur Bereitstellung von Flurstücken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen