Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung
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Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1529
21. Wahlperiode 09.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner,
Claudia Roth, Julia Schneider, Julian Joswig, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan
Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzungsstand der EU-Entwaldungsverordnung
Die weltweite Entwaldung ist eine der Hauptursachen für das Artensterben, die
Klimakrise und die Degradierung von Böden. Mit der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR) 2023/1115 dürfen Produkte nur noch dann in
den Verkehr gebracht und gehandelt werden, wenn sie frei von Entwaldung und
einer Schädigung des Waldes sind. Betroffene Produkte sind beispielsweise
Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao und Kaffee. Die Verordnung ist seit Juni
2023 in Kraft und soll ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich angewendet
werden.
Um diese Frist rechtssicher einhalten zu können, wäre nach Ansicht der
Fragestellenden ein Kabinettsbeschluss in Deutschland vor der Sommerpause 2025
notwendig gewesen – dieser ist jedoch ausgeblieben. Statt eines geregelten
Verfahrens mit Beteiligung von Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und
Verbänden agiert die Bundesregierung bislang auf Grundlage vager
Ankündigungen seitens des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des Bundesministers
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer. Es gibt weder einen
Gesetzentwurf noch belastbare Informationen zur konkreten Umsetzung für die
betroffenen Akteure. Stattdessen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois
Rainer nach Treffen mit dem EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, dem
Fraktionsvorsitzenden der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP)
Manfred Weber (EVP) und der bayerischen Landwirtschaftsministerin
Michaela Kaniber öffentlich eine „Entbürokratisierung“ und „Null-Risiko-
Kategorie“ für heimisches Holz in Aussicht gestellt (Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat [BMLEH], Bundesminister Rainer und
Staatsministerin Kaniber: Waldschutz muss praktikabel bleiben,
Pressemitteilung Nummer 065/2025 vom 24. Juli 2025, online unter: www.bmleh.de/Share
dDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/065-waldspaziergang.html [zuletzt
abgerufen am 2. September 2025]).
Dies führt nach Ansicht der Fragestellenden zu erheblicher Verunsicherung –
insbesondere bei Waldbesitzenden, der forstlichen Beratung und Unternehmen
der Holzwirtschaft. Zwei Millionen Waldbesitzende, darunter viele
Kleinstbetriebe, werden von der Verordnung betroffen sein. Ohne klare
Umsetzungsvorgaben und Beteiligung drohen nach Ansicht der Fragesteller nicht nur
Wettbewerbsverzerrungen, sondern auch ein handwerklich schlecht vorbereiteter und
bürokratisch überfrachteter Start der EUDR in Deutschland. Die Fragesteller
treten dafür ein, dass die Umsetzung in Deutschland klar strukturiert, praxisnah
und fair erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was wurde bei dem Gespräch zwischen Bundeslandwirtschaftsminister
Alois Rainer und EU-Kommissar Christophe Hansen am 29. Juli 2025
konkret zur Umsetzung der EUDR in Deutschland vereinbart?
2. Für welche konkreten „praxistaugliche[n] Lösungen“ bei der Umsetzung
der EUDR will sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf
europäischer Ebene einsetzen, und inwiefern ist dieser Vorstoß mit dem
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Carsten Schneider sowie der Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan abgestimmt?
3. Unterstützt die Bundesregierung die EU-Entwaldungsverordnung in ihrer
derzeit gültigen Fassung, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die
Umsetzung bis zum 30. Dezember 2025 aus?
4. Warum wurde bislang kein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EUDR
vorgelegt, der ein fristgerechtes, geregeltes Verfahren unter Beteiligung von
Deutschem Bundestag, Bundesrat, Ländern und Verbänden ermöglicht
hätte?
5. Welche Folgen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine nicht fristgerechte
Umsetzung für die Forstwirtschaft, die Ernährungsindustrie und die
Verbraucherinnen und Verbraucher?
6. Inwiefern unterscheidet sich der angekündigte Gesetzentwurf zur
nationalen Umsetzung der EUDR von dem bereits vorliegenden Entwurf aus der
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages?
7. Setzt die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Kategorie „sehr
geringes Risiko“ zur Einstufung der Länder für die Umsetzung der EUDR ein,
und wenn ja, welche Folgen hätte dies für den internationalen Waldschutz?
8. Welche Informations- und Unterstützungsangebote plant die
Bundesregierung konkret für insbesondere Klein- und Kleinst-Waldbesitzerinnen und
Klein- und Kleinst-Waldbesitzer sowie für die forstliche Beratung im
Hinblick auf die Pflichten zur Meldung und Nachweiserbringung gemäß
EUDR?
9. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung
zugunsten staatlicher Forstbetriebe und Großwaldbesitzer, wenn diese
lediglich betriebsweise melden, während Kleinwaldbesitzer flurstücksgenau und
hiebsweise georeferenziert dokumentieren müssen, und wie steht sie dazu?
a) Über welche Möglichkeiten und Informationen verfügt die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Hinblick auf die
Bereitstellung von Flurstücknummern zum Abbau von Bürokratie?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, eine praxistaugliche Regelung für
Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften als
Vertreter von Waldbesitzenden zu gestalten?
Berlin, den 14. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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