Schriftliche Frage 23 von Christoph Grimm (AfD): In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einbürgerungen überprüft, wenn sich nachträglich Unregelmäßigkeiten bei Sprachzert…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 23 von Christoph Grimm (AfD): In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einbürgerungen überprüft, wenn sich nachträglich Unregelmäßigkeiten bei Sprachzert…
Frage 23 (Christoph Grimm, AfD):
In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einbürgerungen überprüft, wenn sich nachträglich Unregelmäßigkeiten bei Sprachzertifikaten oder anderen eingereichten Nachweisen ergeben, und in wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 tatsächlich zu einer Rücknahme der Einbürgerung (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/betrug--30 0-neubuerger-muessen-ihren-deutschen-pass-wied er-abgeben-8687554.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025:
Ergeben sich nach einer erfolgten Einbürgerung Erkenntnisse, dass diese durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, kann die Einbürgerung nach den in § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vorgesehenen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Zuständig für den Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen sind die Länder. Mithin obliegt ihnen auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt ist seit dem 1. Januar 2015 in insgesamt 1.228 Fällen eine Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG erfolgt. Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Da die Gründe für eine Rücknahme in EStA nicht erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen dieser Fälle eine Rücknahme aufgrund der Vorlage gefälschter Sprachzertifikate oder Unregelmäßigkeiten bei anderen Nachweisen erfolgt ist.
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