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Schriftliche Frage 34 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In wie vielen Fällen wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Personen die deutsche Staatbürgerschaft entzogen, weil sie diese „dur…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 34 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In wie vielen Fällen wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Personen die deutsche Staatbürgerschaft entzogen, weil sie diese „dur… Frage 34 (Sebastian Münzenmaier, AfD): In wie vielen Fällen wurde seit 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Personen die deutsche Staatbürgerschaft entzogen, weil sie diese „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erworben“ hatten (www.integration sbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-u eber/einbuergerung/wann-muessen-sie-ihre-deuts che-staatsangehoerigkeit-aufgeben--1865128; bitte nach einzelnen Jahren und unter Angabe der drei häufigsten Herkunftsländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2025: Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässiger Verlust der Staatsangehörigkeit kann durch einen der Verlusttatbestände eintreten, die in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert sind. Hierzu zählt unter anderem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß § 35 StAG. Hiernach kann eine rechtswidrige Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG seit dem 1. Januar 2021 verloren haben, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Anzahl der Rücknahmen gemäß § 35 StAG 2021 135 2022 135 2023 174 2024 232 2025 (Stand: 11.09.) 293 Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Staatsangehörigkeiten werden im Register EStA nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Daten zu den drei häufigsten Herkunftsländern vor.

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