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Schriftliche Frage 24 von Gerrit Huy (AfD): Wie viele Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und wie viele Fälle von gefälschten Integrationszertifikaten, die zur Einbürgerung einger…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 24 von Gerrit Huy (AfD): Wie viele Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und wie viele Fälle von gefälschten Integrationszertifikaten, die zur Einbürgerung einger… Frage 24 (Gerrit Huy, AfD): Wie viele Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten und wie viele Fälle von gefälschten Integrationszertifikaten, die zur Einbürgerung eingereicht wurden, sind der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils bekannt geworden, und in wie vielen dieser Fälle wurde jeweils aufgrund der gefälschten Unterlagen der deutsche Pass wieder entzogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. September 2025: Zu der Anzahl gefälschter Sprachzertifikate sowie gefälschter Integrationszertifikate, die zur Einbürgerung eingereicht wurden, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Der Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Rücknahme einer Einbürgerung vorliegen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 GG grundsätzlich zulässiger Verlust der Staatsangehörigkeit kann aber durch einen der Verlusttatbestände eintreten, die in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) normiert sind. Hierzu zählt unter anderem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gemäß § 35 StAG. Hiernach kann eine rechtswidrige Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des § 35 StAG seit dem 1. Januar 2021 verloren haben, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Anzahl der Rücknahmen gemäß § 35 StAG 2021 135 2022 135 2023 174 2024 232 2025 (Stand: 11.09.) 293 Im Register EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst später aufgenommen werden. Aus diesem Grund können jederzeit Nachtragungen zu früheren Jahren erfolgen, auch spätere Korrekturen sind möglich. Da die Gründe für eine Rücknahme in EStA nicht erfasst werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen dieser Fälle eine Rücknahme aufgrund der Vorlage gefälschter Zertifikate erfolgt ist.

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