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Schriftliche Frage 7 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen zum Perlacher Forst hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihre aktuellen Planungen…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 7 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen zum Perlacher Forst hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihre aktuellen Planungen… Frage 7 (Nicole Gohlke, Die Linke): Welche Erkenntnisse aus den Bürgerbeteiligungen zum Perlacher Forst hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihre aktuellen Planungen hinsichtlich des Perlacher Forsts einfließen lassen, und welche konkreten Eckwerte zum Planungsstand und -vorhaben bestehen derzeit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. September 2025: Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fasste am 12. Juni 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Beschlussfassung erfolgte u. a. unter dem Vorbehalt der Durchführung einer informellen Bürgerbeteiligung mit Bezug zu einem konkreten Planungsaspekt, den sog. „Grünen Höfen“. Diese Art der Bürgerbeteiligung ist der gesetzlich verpflichtend vorgesehenen Bürgerbeteiligung zeitlich vorangestellt. Im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung führte die BImA folgende zwei Bürgerveranstaltungen durch: • Info-Markt am 28. November 2024 • Workshop am 5. April 2025 Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen wurden jeweils in einem Abschlussdokument zusammengefasst und auf der Projektwebseite der BImA (abrufbar unter https://wohnraumoffensive-perlacher-forst.bundes immobilien.de/) veröffentlicht. In einer weiteren Stufe des Verfahrens ist beabsichtigt, diese Ergebnisse mit den Ergebnissen aus der derzeit laufenden Fachbegutachtung hinsichtlich grundlegender Planungsaspekte (Baumbestand, Verkehr, Lärm etc.) zusammenzuführen, zu evaluieren und der zuständigen Planungsbehörde der Landeshauptstadt München zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigten Ergebnisse bilden im weiteren Planungsprozess die Grundlage für die sich anschließende Erarbeitung eines sogenannten städtebaulichen Entwurfs. Den Beginn der Arbeiten an diesem Entwurf hat die BImA in Abhängigkeit von den weiteren Vorgaben durch die zuständige Planungsbehörde für ungefähr Ende des ersten Quartals 2026 veranschlagt. Vor diesem Hintergrund liegen aktuell noch keine konkreten, das heißt verbindlichen Eckwerte zum Planungsstand und -vorhaben vor. Überdies hat die BImA darauf hingewiesen, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein Verfahren zur denkmalrechtlichen Überprüfung der Liegenschaft eingeleitet hat.

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