Probleme beim Bau und bei der Sanierung von Bundeswehrinfrastruktur - Strukturelle Hemmnisse, Reformmaßnahmen und Beispiele aus Schleswig-Holstein (Antwort zu Drs. 21/3212)
Text
Probleme beim Bau und bei der Sanierung von Bundeswehrinfrastruktur - Strukturelle Hemmnisse, Reformmaßnahmen und Beispiele aus Schleswig-Holstein (Antwort zu Drs. 21/3212)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3951
21. Wahlperiode 02.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Dr. Daniel Zerbin,
Jörg Zirwes, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3212 –
Probleme beim Bau und bei der Sanierung von Bundeswehrinfrastruktur –
Strukturelle Hemmnisse, Reformmaßnahmen und Beispiele aus Schleswig-
Holstein
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bau- und Sanierungsprojekte der Bundeswehr leiden seit Jahren unter
erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen (Infrastrukturbericht 2024,
Executive Summary, S. 3 und 4: „[…] rund 8 000 anstehende[n] Bauvorhaben
müssen […] beschleunigt umgesetzt werden“, vgl. www.bmvg.de/resource/bl
ob/5917660/335f1d38773468fdcfbfe6b482c02fdb/2024-infrastrukturbericht-d
ata.pdf).
Nach Angaben im Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2024 bestehen
weiterhin strukturelle Schwächen bei der Planung, Steuerung und Durchführung von
Bauvorhaben (Infrastrukturbericht 2024, S. 6 bis 8).
Ursächlich sind insbesondere überkomplexe Zuständigkeitsstrukturen,
Personalengpässe in Bauverwaltungen, uneinheitliche Prüfprozesse sowie
langwierige Genehmigungsverfahren (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 6 bis 8 unter
„Rahmenbedingungen und Herausforderungen“: Personalmangel, komplexe
Verfahren, lange Prüfungsketten).
Auch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages weist im
Jahresbericht 2024 darauf hin, dass infrastrukturelle Defizite die Einsatzbereitschaft
der Streitkräfte spürbar beeinträchtigen (vgl. Wehrbeauftragte Jahresbericht
2024, Bundestagsdrucksache /20/15060, z. B. S. 47 („[…] kein Bauvorhaben
im ursprünglichen Zeitplan“, „[…] Fertigstellung erst in den 2030er Jahren“)).
Der militärische Hochbau wird im Rahmen der Auftragsverwaltung von den
Ländern verantwortet (dies ergibt sich aus Artikel 85 des Grundgesetzes sowie
dem Infrastrukturbericht 2024, S. 3 bis 5, Hervorhebung der föderalen
Zuständigkeit).
Gleichzeitig reichen die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes nach
Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes in der Praxis oft nicht aus, um Zeit-,
Qualitäts- und Kostenstandards wirksam durchzusetzen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
30. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(BAIUDBw) und den jeweiligen Landesbauverwaltungen, etwa der
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
(GMSH), ist durch Mehrfachprüfungen, unterschiedliche IT-Systeme und
divergierende Prioritäten geprägt.
Zur Gegensteuerung wurde die Projektgruppe „militärischer Bundesbau“
(PG milBB) eingesetzt, die 38 Einzelmaßnahmen in den Bereichen
Organisation, Verfahren, Personal und Digitalisierung entwickelt hat
(Infrastrukturbericht 2024, S. 9 und 10 sowie S. 24: 38 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung
und Prozessbeschleunigung).
Dazu gehören unter anderem Maximalfristen, Typengenehmigungen,
Generalunternehmervergaben, eine Personaloffensive im Bundesbau, serielle
Sanierungsverfahren sowie der verstärkte Einsatz digitaler Planungsmethoden wie
Building Information Modeling (BIM).
Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits eingeführt oder pilothaft erprobt,
eine umfassende Erfolgsauswertung steht jedoch noch aus (vgl.
Infrastrukturbericht 2024, S. 22 bis 24: Pilotprojekte und erste Umsetzungsergebnisse).
Die Reform der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes
(RBBau) aus dem Jahr 2022 soll Planungen und Genehmigungen
beschleunigen. Ob diese Änderungen bereits zu spürbaren Zeitgewinnen geführt haben,
ist öffentlich bislang nicht belegt.
Die im Jahr 2024 geschlossene Projektrahmenvereinbarung zwischen BMVg
und BImA für standardisierte Bauprogramme (u. a. Unterkünfte, Photovoltaik,
Ladeinfrastruktur, serielles Sanieren) soll die Landesbauverwaltungen
entlasten und Verfahren beschleunigen.
Die Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ), die bereits jährlich rund
250 Mio. Euro Bauunterhalt in Eigenerledigung erbringen, sollen
perspektivisch mehr Aufgaben übernehmen können.
Mit dem Vergabetransformationspaket 2024 wurden rechtliche Grundlagen für
den verstärkten Einsatz von Generalunternehmervergaben geschaffen.
Auch ein vereinfachtes Billigungsverfahren wurde eingeführt, um
Haushaltsfreigaben zu beschleunigen. Eine Bewertung der tatsächlichen Wirksamkeit
dieser Instrumente steht ebenfalls noch aus.
Die Digitalisierung, insbesondere durch BIM, soll Bauzeiten verkürzen und
Planungsfehler reduzieren. Mehrere Pilotprojekte im Bundesbau bestätigen
ein solches Potenzial, doch bestehen weiterhin Hemmnisse bei Schulungen,
Schnittstellen und Datenstandards zwischen Bund und Ländern.
Das Verfahren des seriellen Sanierens nach dem Energiesprong-Prinzip soll
Bauzeiten im Bestand deutlich reduzieren und wurde in die BImA-
Projektrahmenvereinbarung integriert (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 15 sowie S. 22).
Der Infrastrukturbericht 2024 kündigt weitere Maßnahmen an, darunter den
Ausbau digitaler Verfahren und zusätzliche Personalstärkung.
Dennoch bestehen an zahlreichen Standorten fortdauernd erhebliche
Verzögerungen (vgl. Wehrbeauftragte 2024, S. 47 („kein Bauvorhaben im Zeitplan“)).
Beispielhaft zeigen dies die Standorte Eutin und Plön in Schleswig-Holstein,
wo Sanierungs- und Neubauvorhaben wiederholt verschoben oder mit
technischen Problemen konfrontiert sind (Wehrbeauftragtenbericht 2024, S. 47 bis
48 („massive Verzögerungen, kein Vorhaben fristgerecht“).
Standortbeispiele:
Aufklärungsbataillon 6, Eutin (Schleswig-Holstein)
Am Standort Eutin bestehen seit mehreren Jahren erhebliche infrastrukturelle
Defizite, die zu wiederholten Verzögerungen, Einschränkungen der
Nutzbarkeit und temporären Auslagerungsmaßnahmen geführt haben. Beispielhafte
Projekte:
Gebäude 13 (Dienst- und Unterkunftsgebäude)
Im Jahr 2021 Schadensanzeige wegen fehlerhaftem Brandschutz. Seit 2023
Sanierung der Sanitärräume, wiederholte Erneuerung der Lüftungsanlage,
Arbeiten an Gebäudeautomation. Fertigstellungstermin Mai 2024 verfehlt;
Maßnahme nicht abgeschlossen, technische Anlagen bislang nicht abgenommen.
Gebäude 14 (Unterkunftsgebäude)
Neubauplanung 2017 bis 2018; zentrale Gewerke zurückgestellt. Leerzug
2024; Abriss 2024 bis 2026 vorgesehen. Schadstoffbefunde führten zu ca.
zwölf Monaten Verzögerung. Fertigstellung Neubau frühestens 2027/2028.
Gebäude 32b (Dienst- und Unterkunftsgebäude)
Erstmeldung 2017 (Brandschutz, verschimmelte Nassräume). Im
Jahr 2022/2023 Leerstand für geplante Maßnahmen, die ausblieben. Seit 2023
erneute Sanierung (Brandschutz, Sanitär, Heizung, Elektrik,
Gebäudeautomation) ohne Abschluss. Hinweise auf unzureichende Bauaufsicht.
Gebäude 40 (Casino bzw. Wirtschaftsgebäude)
Umbaubedarf seit 2006 bekannt. Wiederholte Prüf- und Planungszyklen,
Denkmalstatus 2018, fortgesetzte Ausschreibungen seit 2019 ohne baulichen
Fortschritt.
Diese Maßnahmen verdeutlichen strukturelle Probleme bei Bauaufsicht,
Priorisierung und Verfahrenssteuerung, was zu erheblichen Einschränkungen und
verlängerten Ausfallzeiten zentraler Infrastruktur führt.
Marineunteroffizierschule, Plön (Schleswig-Holstein)
Auch am Standort Plön zeigen sich systematische Verzögerungen, wiederholte
Umplanungen und langwierige Prüf- und Entscheidungsprozesse.
Beispielhafte Projekte:
Neubau Aula
Projekt gestoppt, da aufgrund niedriger Priorisierung keine Umsetzung in den
kommenden Jahren vorgesehen ist.
Neubau Rettungsübungshalle bzw. Schwimmhalle (seit 2018)
Wiederholte Verzögerungen aufgrund technischer und administrativer
Faktoren.
Neubau Unterkunftsgebäude Nummer 53 (seit 2017)
Langwierige Bauunterlagenprüfung, mehrfache Neuplanung aufgrund
geänderter energiepolitischer Vorgaben und begrenzter Haushaltsmittel;
fortgesetzte Verzögerungen.
Neubau Unterkunftsgebäude Nummer 47 und Nummer 54
Ursprünglicher Baubeginn 2022; Umsetzung nun frühestens ab 2026.
Fassadensanierung Gebäude 16 (Kindertagesstätte, seit 2020)
Erweiterung des Sanierungsumfangs führte zu wiederholten Neuplanungen,
Abstimmungen, Genehmigungen und Mittelzuweisungen.
Neubau Munitionsaufbewahrungsplatz (seit 2015)
Verzögerungen aufgrund geänderter Vorschriftenlage und schwieriger
Bodenverhältnisse (torfiger Untergrund); Maßnahme inzwischen abgeschlossen.
Erneuerung Zaunanlage (seit 2015)
Geplanter Baubeginn 2022; bislang nicht umgesetzt. Gründe nicht
abschließend bekannt.
Erneuerung Behandlungsstühle Zahnarztgruppe (seit 2021)
Verzögerungen infolge Abstimmungsproblemen, ausstehenden
Entscheidungen und eines Wasserschadens.
Auch in Plön zeigen die Maßnahmen erhebliche zeitliche Verzögerungen,
Priorisierungsprobleme und komplexe Prüfabläufe, die die Funktionsfähigkeit
und Infrastrukturqualität vor Ort nachhaltig beeinträchtigen.
Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, wie sie die
Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen bewertet, welche Fortschritte erzielt wurden
und welche weiteren Schritte zur Beschleunigung des militärischen
Bauwesens vorgesehen sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Um dem enormen infrastrukturellen Handlungsbedarf zu begegnen, verfolgt
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unverändert und konsequent
das Ziel, die Kapazitäten für die Realisierung von Bauaufgaben und
Sanierungsmaßnahmen durch eine jährliche Steigerung des Projekt- und
Bauvolumens von 10 bis 20 Prozent zu erhöhen.
Dazu werden die Bauvorhaben in einem gemeinsamen Kraftakt von Bund und
Ländern sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in
Zusammenarbeit mit weiteren Partnern zeitgleich umgesetzt. Für die zügige
Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen werden die beschleunigenden Möglichkeiten
der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)
genutzt und forciert.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden
Steuerungsstrukturen zwischen BMVg, BAIUDBw, BImA und den
Landesbauverwaltungen hinsichtlich einer fristgerechten und
wirtschaftlichen Projektabwicklung, und welchen Änderungsbedarf sieht sie ggf.
dabei?
Mit den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes
(RBBau) und den Bundesbau-Vereinbarungen mit den Ländern sind die
Strukturen und Verantwortlichkeiten aller am Bundesbau Beteiligten festgelegt.
Diese fördern Professionalität, Effizienz und Effektivität im Bundesbau.
Strukturen und Verantwortlichkeiten werden stetig im Austausch des Bundes mit den
Ländern fortentwickelt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Informations-
und Kontrollrechte nach Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
gegenüber den Landesbauverwaltungen wirksam wahrzunehmen, und
wie beurteilt sie deren Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung von Zeit-,
Qualitäts- und Kostenstandards?
Der Bund bedient sich zur Erledigung seiner Bauaufgaben der Organleihe auf
Grundlage von § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes. Hierfür schließt er mit den
betroffenen Ländern Vereinbarungen ab, in denen Art und Umfang der
Durchführung der Bauaufgaben vereinbart werden.
Das BMVg übt dabei Fachaufsicht über die Bauverwaltungen der Länder und
des Bundes in verschiedener Ausprägung aus. Dazu werden u. a.
Fachaufsichtsgespräche auf Arbeits- und auf Leitungsebene durchgeführt sowie
einzelfallbezogen Bauprojekte gemonitort. Der Bund nimmt auch regelmäßig an den
Sitzungen des Ausschusses für den staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz
teil. Aus diesen Foren resultieren u. a. die Ergebnisse der Bund-Länder
Projektgruppe zur Beschleunigung des militärischen Bundesbaus. Als ein Effekt dieser
gemeinsam unternommenen Optimierung konnte der Bauumsatz für
militärische Baumaßnahmen im Mittel bereits um ca. 14 Prozent gesteigert werden.
3. Welche der 38 Maßnahmen der PG milBB (vgl. Infrastrukturbericht
2024, S. 10 und S. 23: 38 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und
Prozessbeschleunigung) bewertet die Bundesregierung als besonders
wirksam, und wo sieht sie weiterhin strukturellen Handlungsbedarf?
Im Abschlussbericht der PG milBB wurden verschiedene Maßnahmen als
besonders wirkungsversprechend identifiziert, wie beispielsweise:
• Nr. 2: Standardisierung der Bedarfe
• Nr. 18: Erhöhung der Eigenerledigung durch den Bauherrn
• Nr. 22: Aufhebung/Flexibilisierung des Grundsatzes der losweisen Vergabe
Belastbare Aussagen zur Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen können
derzeit noch nicht erfolgen. Durch Veränderungen der rechtlichen und
geopolitischen Lage in den vergangenen Jahren sind die Infrastrukturbedarfe gestiegen.
Personalkapazitäten in den Bauverwaltungen der Länder und des Bundes, der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der Infrastrukturorganisation der
Bundeswehr unterliegen indes den gleichen Rahmenbedingungen wie die der
Bauwirtschaft und konkurrieren miteinander. Der Beseitigung von
Hemmnissen der Infrastrukturbedarfsdeckung wird seit einigen Jahren eine hohe
Bedeutung beigemessen.
4. Welche quantifizierbaren Beschleunigungseffekte oder Effizienzgewinne
wurden seit 2023 aus Sicht der Bundesregierung erreicht, und welche
Ziele hält sie künftig für realistisch?
Die Steigerung des Bauumsatzes ist ein bereits sichtbarer, quantifizierbarer
Beschleunigungseffekt. Vor allem die Reduzierung von parallelen Prüfprozessen
durch die Novellierung der RBBau zeigt dabei Wirkung.
Die Bundesregierung hält eine weitere Optimierung der Zusammenarbeit sowie
der derzeit bestehenden Prozesse für realistisch. Auf die Antwort zu Frage 2
wird verwiesen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Schnellläuferprojekte,
und erachtet sie dieses Organisationsmodell als grundsätzlich geeignet,
um Bauvorhaben zu beschleunigen?
Der Erfolg der Schnellläuferprojekte hat sich mit der Sicherstellung der
Anfangsbefähigung ARROW am Standort Schönewalde im Dezember 2025
eindrucksvoll gezeigt. Die zügige Bauumsetzung spricht für die herausragende
Zusammenarbeit der internationalen Partner, sowie der Bundeswehr und dem
Land Brandenburg. Die Lösungsansätze im Rahmen der Schnellläuferprojekte
sind dabei sehr unterschiedlich. Da die Projekte vielfach noch nicht
abgeschlossen sind, ist eine abschließende Beurteilung der Effizienz der jeweiligen
Ansätze für diese Projekte noch nicht möglich.
6. Welche Ergebnisse oder Erkenntnisse haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die von den Ländern eingerichteten Task Forces erbracht, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern?
Die verschiedenen Task-Force-(TF-)Formate rücken den militärischen
Bundesbau in den jeweiligen Bundesländern stärker in den Fokus und fördern eine
effektive Zusammenarbeit zwischen Bund und Land. Sie bieten eine Plattform
für die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen und Implementierung weiterer
Verbesserungspotenziale. Der Initiative der TF Bayern ist es beispielsweise zu
verdanken, dass eine weitere bauordnungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche
Privilegierung der militärischen Bauvorhaben in Bayern durch das „Gesetz zur
Förderung der Bundeswehr in Bayern“ in der Landesbauordnung und dem
Denkmalschutzgesetz Bayerns verankert werden konnte.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der 2024
geschlossenen Projektrahmenvereinbarung mit der BImA im Vergleich zu den
bisherigen Verfahren über die Landesbauverwaltungen hinsichtlich
Geschwindigkeit, Qualität und Kostenkontrolle, und hält sie eine
Übertragung auf weitere Vorhaben für sinnvoll?
Die mit der BImA geschlossene Projektrahmenvereinbarung beinhaltet mehrere
Teilprojekte.
Für das Bauprogramm Unterkünfte sowie das Projekt zum Aufbau und Betrieb
der Ladeinfrastruktur wurde das Vergabeverfahren gestartet. Bei dem Projekt
zum Ausbau der Photovoltaik steht die Einleitung des Vergabeverfahrens
unmittelbar bevor. Konkrete Aussagen hinsichtlich der Geschwindigkeit, Qualität
und Kostenkontrolle können insoweit noch nicht getroffen werden. Die BImA
setzt über diese Projekte großvolumig Baumaßnahmen für die Bundeswehr um,
die aufgrund der bereits ausgelasteten Kapazitäten der Bauverwaltungen des
Bundes und der Länder andernfalls erst deutlich später mit diesem Volumen
hätten umgesetzt werden können. Insofern kann bereits von einer schnelleren,
weil parallelisierten Umsetzung gesprochen werden.
Die „Instandhaltungsstrategie“ der BImA wird im Rahmen der jährlichen
Liegenschafts- und Gebäudebegehungen abgestimmt. Die von der BImA in diesem
Zusammenhang übernommenen Instandhaltungsmaßnahmen, welche an
„Dritte“, also an externe Auftragnehmer, vergeben werden, haben ebenfalls zum
Ziel, Kapazitäten bei den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder zu
schaffen, damit diese stattdessen höher priorisierte militärische Bauaufgaben
vorziehen können. Aussagen zur Qualität und Kostenkontrolle lassen sich
aktuell noch nicht belastbar treffen, da es sich hier um besondere Einzelmaßnahmen
handelt und sich das Projekt noch in der Anfangsphase befindet.
Für das Projekt „Serielles Sanieren“ führt die BImA aktuell eine
Eignungsprüfung hinsichtlich der Gebäudesubstanz durch. Da sich das Projekt noch in der
Planungsphase befindet, können derzeit keine konkreten Aussagen zur
Wirksamkeit hinsichtlich der Geschwindigkeit, der Qualität und der Kostenkontrolle
getroffen werden.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der
Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) bei der Eigenerledigung von
Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, und welche Potenziale sieht sie für
einen weiteren Kapazitätsausbau?
Hauptaufgabe der BwDLZ ist der Betrieb der von der Bundeswehr genutzten
Liegenschaften. In diesem Rahmen werden auch Bauunterhaltungsmaßnahmen
durchgeführt. Über die letzten Jahre haben die BwDLZ den Umfang dieser
Arbeiten deutlich gesteigert. Dadurch konnten die Bauverwaltungen des Bundes
und der Länder entlastet werden.
Darüber hinaus werden durch die BwDLZ zunehmend auch technisch einfache
investive Maßnahmen durchgeführt.
9. Welche Auswirkungen hatte die Reform der RBBau seit 2022 aus Sicht
der Bundesregierung auf Planungs- und Genehmigungszeiten, und hält
sie die vorgenommenen Änderungen für ausreichend, um bestehende
Rückstände abzubauen?
Die Reform ermöglicht eine schnellere Planung und Durchführung von
Bauprojekten. Darüber hinausgehende Aussagen zu Auswirkungen der Reform
Bundesbau lassen sich derzeit noch nicht generell treffen. Eine Evaluierung des
Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Generalunternehmer-
und Generalübernehmervergaben im militärischen Hochbau hinsichtlich
Zeit- und Kosteneffizienz, und welche Risiken bestehen für Transparenz
und Wettbewerb?
In Abhängigkeit von den Besonderheiten und Herausforderungen sowie
Rahmenbedingungen im jeweiligen Projekt kann die Umsetzung über einen
Generalunternehmer oder Generalübernehmer ein passendes Instrument zur
Beschleunigung und Steigerung der Kosteneffizienz von Baumaßahmen
darstellen.
Insbesondere dort, wo innovative Lösungen benötigt oder angestrebt werden
(z. B. im modularen oder seriellen Bauen), kann eine anteilige Beauftragung
des bauausführenden Auftragnehmers mit Planungsleistungen auf Grundlage
von funktionalen Leistungsbeschreibungen sinnvoll sein.
11. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem vereinfachten
Billigungsverfahren gemacht, und erachtet sie dieses Instrument als
geeignet, um Projektlaufzeiten nachhaltig zu verkürzen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung weiterhin als maßgeblich für
Verzögerungen bei militärischen Bauvorhaben an, und welche Priorität
misst sie der Beseitigung dieser Hemmnisse bei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem
Verfahren des seriellen Sanierens (Energiesprong), und plant sie, dessen
Einsatz künftig auszuweiten (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 15 und
S. 22)?
Es wird auf Seite 33 des Infrastrukturberichts der Bundeswehr 2024 verwiesen.
14. Welche Facharbeitsgruppen bestehen derzeit im Rahmen der PG milBB
oder beim BAIUDBw, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang
erzielten Ergebnisse hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit?
Die Arbeiten der PG milBB sind abgeschlossen. Facharbeitsgruppen im Sinne
der Fragestellung bestehen deshalb nicht mehr. Die Umsetzung identifizierter
Maßnahmen erfolgt unter Federführung des BMVg und dauert an.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
15. In wie vielen militärischen Bauprojekten wird derzeit Building
Information Modeling (BIM) angewendet, und wie bewertet die
Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen?
Im Rahmen des Wirkbetriebs und des BIM-Projekt-Supports werden aktuell
25 militärische Projekte begleitet. Die Erfahrungen aus diesen Projekten
zeigen, dass BIM im Bundesbau erfolgreich einsetzbar ist und einen erkennbaren
Mehrwert für optimierte Planung, Koordination und Projekttransparenz bietet.
Termin- und Kostentreue sowie Planungsqualitäten werden mit der Methode
BIM gesteigert.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Einführung mit organisatorischen,
personellen und technischen Herausforderungen verbunden ist. Diesen wird mit
Anpassungen bei Standardvorgaben, Software-Integration sowie Qualifizierung
und Organisation begegnet.
16. Welche Effizienzgewinne (z. B. Fehlerreduktion, Kostenkontrolle,
Bauzeitverkürzung) wurden nach Einschätzung der Bundesregierung im
Rahmen der BIM-Pilotprojekte erzielt, und wie hoch schätzt sie das
Gesamtpotenzial dieser Methode ein?
In den Pilotprojekten wurden vor allem Effizienzgewinne in der Planungsphase
festgestellt. Die kollaborative, modellbasierte Arbeitsweise führte zu einem
frühzeitigen Erkennen von Planungsfehlern, einer verbesserten
fachübergreifenden Koordination sowie zu einer höheren Planungsqualität und Transparenz.
Zudem wurden Verbesserungen bei der Plausibilisierung von Mengen und
Kosten festgestellt.
Eine anforderungsgerechte digitale Unterstützung über den gesamten
Lebenszyklus von Bauwerken schafft die Basis für fundiertere Entscheidungen,
verbesserte Steuerung und verlässliche Berichterstattung. Sie steigert die Termin-,
Kosten- und Qualitätstreue. Zudem werden nachhaltige, ressourcenschonende
und klimafreundliche Bauweisen unterstützt.
Vor diesem Hintergrund wird das Gesamtpotenzial der Methode BIM als hoch
eingeschätzt.
17. Welche Hindernisse hält die Bundesregierung derzeit für am
gravierendsten für eine flächendeckende Einführung von BIM im militärischen
Hochbau?
Die flächendeckende, durchgängige Digitalisierung im militärischen
Bundesbau ist ein langfristiger Transformationsprozess und stellt nicht nur eine
technische Herausforderung dar. Insofern stellt ein hoher initialer Organisations-,
Abstimmungs- und Schulungsaufwand – insbesondere bei der Einführung von
BIM-Rollen und -Prozessen – die größte Herausforderung bei der Etablierung
der Methode BIM dar. Hinzu kommen noch unzureichend durchgängige
Standards und Datenverarbeitungs-Werkzeuge, insbesondere bei Software-
Schnittstellen sowie bei der modellbasierten Kosten- und Terminsteuerung.
18. Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung ggf. für die Einführung
von BIM im militärischen Bauwesen, und bis wann soll diese nach ihrem
Planungsstand erreicht werden?
Das Hauptziel ist die anforderungsgerechte digitale Unterstützung für die
Aufgabenerledigung im Planen, Bauen und Betreiben, um durch Transparenz,
Standardisierung und kontinuierliche Weiterentwicklung die Bauaufgaben
effizienter, nachhaltiger und nutzerorientierter zu gestalten.
Nach dem bisher geltenden BIM-Masterplan ist die verbindliche Einführung
der Methode BIM seit Juli 2023 im Level I (Einstieg in die kollaborative
Arbeitsmethode) für alle Bauprojekte vorgesehen. Darauf aufbauend wird die
Anwendung schrittweise erweitert, insbesondere auf weitere Anwendungsfälle in
der Bauausführung und dem Betrieb. Die vollständige Etablierung von BIM als
Regelprozess ist stufenweise in den Folgejahren vorgesehen. Detaillierte
Zeitlinien werden im Rahmen der Erstellung des Umsetzungsplanes festgelegt.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Fortschritt der Bau- und
Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Eutin und Plön vor dem
Hintergrund der im Infrastrukturbericht 2024 benannten
Beschleunigungsziele (vgl. Infrastrukturbericht 2024, Executive Summary, S. 3 bis 4:
Beschleunigungsziele 10 bis 20 Prozent Jahressteigerung), und welche
messbaren Zielgrößen (Zeit, Kosten, Leistungsstand) werden dort zur
Steuerung angewendet?
Die Baumaßnahmen konnten nicht immer zeitgerecht durchgeführt werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
20. Welche konkreten Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die an
den Standorten Eutin und Plön eingetretenen Verzögerungen (vgl.
Wehrbeauftragtenbericht 2024, S. 47 bis 48) und technischen Probleme,
welche verantwortlichen Akteure sind hierbei maßgeblich, und welche
spezifischen Gegenmaßnahmen wurden jeweils eingeleitet?
21. Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die in Eutin und Plön
aufgetretenen Schwierigkeiten als symptomatisch für bundesweite Probleme im
militärischen Bauwesen?
Die Fragen 20 bis 21 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Bericht der
Wehrbeauftragten 2024 in Frage 20 die Drucksache 20/15060 des Deutscher Bundestag
„Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024 (66. Bericht)“
referenziert wird.
Die in der Frage genannten Standorte sind diesem Bericht nicht erwähnt.
22. Welche der im Infrastrukturbericht 2024 beschriebenen
Beschleunigungsmaßnahmen (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 22 bis 24) kamen an
diesen Standorten bereits zur Anwendung, und welche Wirksamkeit
misst die Bundesregierung ihnen dort bei?
In Eutin wird auf Grundlage der Projektrahmenvereinbarung ein neues
Unterkunftsgebäude im Rahmen des Bundeswehr-Bauprogramms Unterkünfte durch
die BImA realisiert. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Messbare standortbezogene Einzelwirkungen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Eine belastbare Aussage zur Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen
kann deshalb nicht erfolgen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) im Vergleich zu
anderen Landesbauverwaltungen hinsichtlich Geschwindigkeit, Transparenz
und Qualität, und sieht sie Reformbedarf in der Auftragsverwaltung?
Die GMSH erfüllte im Jahr 2025 nahezu vollständig die mit der Bundeswehr
geschlossene Leistungsvereinbarung.
Die Organisationshoheit über die Bauverwaltungen obliegt den Ländern. Auf
die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
24. Inwiefern weichen die Verzögerungs- und Problemstrukturen in Eutin
und Plön von anderen vergleichbaren Bundeswehrstandorten ab, und
welche systemischen Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für
das militärische Bauwesen insgesamt?
Es gibt keine Abweichungen im Sinne der Fragestellung. Systemische
Erkenntnisse für das militärische Bauwesen lassen sich nicht ableiten.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Personalbestand an
Bauingenieuren, Architekten und Projektsteuerern im BAIUDBw und in
den beteiligten Landesbauverwaltungen im Hinblick auf die Erreichung
der Bauziele?
Die mit den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder im Rahmen der
Bauprogrammplanungen vereinbarten Ziele sind im vergangenen Jahr erreicht, in
vielen Teilen auch übertroffen worden. Die Bewältigung der enormen
Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr erfordert in jedem Fall den weiteren Ausbau
des Personalkörpers in nahezu allen beteiligten Bereichen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Personalentwicklung seit 2019 in
diesen Bereichen, insbesondere hinsichtlich Fluktuation,
Nachwuchsgewinnung und Altersstruktur (vgl. Frage 25)?
27. Welche Wirksamkeit misst die Bundesregierung den bislang
eingeleiteten Personalgewinnungs- und Bindungsmaßnahmen im Bereich
militärischer Infrastrukturplanung bei?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Trotz des demografischen Wandels und altersbedingter Abgänge, eines starken
Wettbewerbs mit der Privatwirtschaft und der Verfügbarkeit von qualifiziertem
Personal auf dem Arbeitsmarkt zeigt die „Personaloffensive im Bundesbau“ auf
Landesebene erste Erfolge. Dienstpostenumfänge konnten erhöht und vakante
Stellen besetzt werden. Eine spürbare Entlastung durch Personalaufwuchs wird
aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen erst mittelfristig erwartet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Personalgewinnungs- und
Bindungsmaßnahmen der Länder vor.
28. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für nicht oder verspätet
abgeflossene Haushaltsmittel bei Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr,
und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um diese Situation zu
verbessern?
Die Ursachen für nicht oder verspätet abgeflossene Haushaltsmittel sind
vielfältig und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, u. a. der Bauindustrie,
erforderlichen Planungsanpassungen und Schlechtleistungen von Unternehmen.
Projektbezogen werden passende Mitigationsmaßnahmen durchgeführt.
29. Welche weiteren Reformen oder gesetzlichen Anpassungen hält die
Bundesregierung für erforderlich, um die Dauer und Komplexität
militärischer Bauprojekte dauerhaft zu reduzieren, und welches zusätzliche
Beschleunigungspotenzial sieht sie dabei?
Zur weiteren Beschleunigung von militärischen Baumaßnahmen ist im
Koalitionsvertrag ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr
verabredet. Das Gesetz soll zu Beschleunigungen im Bau- und Umweltrecht führen.
Der Referentenentwurf für das Gesetz wird derzeit im BMVg erstellt.
Eine Erleichterung und Beschleunigung wird zudem durch das vom Bundestag
im Januar 2026 verabschiedete Bundeswehrplanungs- und
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz erwartet. Mit diesem Gesetz können im Schwerpunkt die
Vergabeprozesse entbürokratisiert, beschleunigt und rechtssicherer gestaltet
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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