Schriftliche Frage 8/9 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Prüfungen (z. B. fachlicher, technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer Natur) wurden von der Bundesregierung bezieh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 8/9 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Prüfungen (z. B. fachlicher, technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer Natur) wurden von der Bundesregierung bezieh…
Frage 8 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Welche Prüfungen (z. B. fachlicher, technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer Natur) wurden von der Bundesregierung beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Mehrfamilienhäuser in der August- Ganther-Straße in Freiburg im Breisgau zugunsten eines Ersatzneubaus anstelle einer Sanierung des Bestands durchgeführt (z. B. hinsichtlich einer Ökobilanzierung beziehungsweise Lebenszyklusanalyse einschließlich grauer Emissionen, der Berücksichtigung von Umwelt- und CO2- Folgekosten einschließlich des zugrunde gelegten CO2- Kostensatzes, statischer Bestandsuntersuchungen, statischer Gutachten oder Machbarkeitsstudien beziehungsweise der ersatzweisen Heranziehung internen Erfahrungswissens zur Beurteilung des baulichen Zustands, der Vereinbarkeit mit den ökologischen Zielsetzungen des Bundes gemäß § 1 Absatz 1a des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der Beteiligung von Mieterinnen und Mietern und Öffentlichkeit), und aus welchen Gründen wurden einzelne Prüfungen (z. B. Gutachten oder Beteiligungsverfahren) gegebenenfalls nicht durchgeführt beziehungsweise aus welchen Gründen wurde stattdessen internes Erfahrungswissen herangezogen?
Frage 9 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Auf welche Grundlagen (z. B. Gutachten, Prüfberichte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Stellungnahmen, Aktenvermerke oder sonstigen Unterlagen) stützen sich die Bundesregierung beziehungsweise die BImA – vor dem Hintergrund öffentlich erhobener Zweifel an den Entscheidungsgrundlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich der Wohngebäude August-Ganther-Straße 5–9 in Freiburg im Breisgau (vgl. die Darstellung von Klimaschutz im Bundestag e. V., https://klimaschutz-im-bunde stag.de/projekte/august-ganther-str/) – bei ihren Entscheidungen und öffentlichen Aussagen zu dem Vorhaben (z. B. hinsichtlich der Angaben zum Alter und Zustand der elektrischen Installation, etwaiger Angaben zu Mietminderungen, der Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von BImA-Angehörigen an öffentlichen Podiumsveranstaltungen, der Wirtschaftlichkeit von Sanierung und Neubau, der ökologischen Auswirkungen der jeweiligen Handlungsoptionen sowie der beabsichtigten Verwertungskündigungen einschließlich ihrer tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, ihrer praktischen Durchsetzung und der Bewertung daraus resultierender finanzieller Risiken für den Bund), und welche Bewertungen (z. B. tatsächliche, technische, wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Angaben) enthalten diese Unterlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juni 2026:
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die zur Beantwortung der Fragen 8 und 9 notwendigen äußerst umfangreichen Informationen und Sachverhalte lassen sich nicht im Rahmen der vorgesehenen Frist aufbereiten.
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